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Kostenlose Corona-Tests hat es nie gegeben

Von Peter Haisenko 

Immer wieder wird etwas als kostenlos bezeichnet, wenn der Bürger nichts dafür bezahlen muss, weil der Staat die Kosten übernimmt. Das ist natürlich totaler Unsinn, denn der Staat kann nur Geld ausgeben, das er vom Steuerzahler genommen hat.

Als weitere Stufe der Impfnötigung wird in den Raum gestellt, dass Ungeimpfte zukünftig für ihre obligatorischen Corona-Tests selbst bezahlen sollen. Kostenlose Tests soll es dann nicht mehr geben. In Wirklichkeit waren die aber noch nie kostenlos. Der Unterschied soll jetzt sein, dass die Kosten für Corona-Tests, die bislang von allen Steuerzahlern gemeinsam getragen wurden, nur noch der Gruppe der Ungeimpften auferlegt werden sollen. Nimmt man aber das Grundgesetz ernst, also auch den Gleichbehandlungsgrundsatz, dann ist schon die Diskussion darüber mehr als fragwürdig.

Niemand darf aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe und so weiter benachteiligt werden, steht ganz vorn im Grundgesetz. Der Impfstatus wird dort nicht aufgeführt. Es ist zwar richtig, dass es „schon immer“ Einschränkungen der Reisefreiheit gibt, wenn einzelne Länder für die Einreise bestimmte Impfungen verlangen. Dieses Argument kann aber auf interne Anordnungen innerhalb Deutschlands nicht übertragen werden. Jeder Staat hat schließlich das Recht, mehr oder weniger nach Belieben darüber zu befinden, wer unter welchen Voraussetzungen in sein Land einreisen darf. Wenn eine Visapflicht gegeben ist, muss diese Genehmigung vorab eingeholt werden. Aber nach internationalem Recht hat jeder Staatsbürger das Recht, ohne Wenn und Aber in sein Heimatland einzureisen. Welche Auflagen ihm dann sein Heimatstaat nach erfolgter Einreise auferlegt, liegt im Ermessen der Regierung. So darf Deutschland deutschen Staatsbürgern die Einreise nicht verwehren, unabhängig vom Impf- oder Gesundheitsstatus. Darf er aber wegen seines Impfstatus diskriminiert werden? Diese Frage ist nicht geklärt.

Die Kosten für den Corona-Wahnsinn sind keine Peanuts

Generell ist die Praxis fragwürdig, wenn dem Bürger kostenträchtige Verpflichtungen auferlegt werden, die er aus eigener Tasche bezahlen muss. Zum Beispiel der Personalausweis. Jeder Deutsche muss ab dem sechzehnten Lebensjahr einen Personalausweis besitzen. Der kostet 37,- € und wer ihn nicht hat, kann mit bis zu 5.000 € bestraft werden. Diese Kosten müssen aus eigener Tasche getragen werden. Nun könnte man meinen, dass es gleichgültig wäre, ob der Bürger das direkt bezahlt oder ob es über Steuereinnahmen finanziert wird, der Bürger sein obligatorisches Dokument also vermeintlich „kostenlos“ erhält. Das ist nicht der Fall. Die Aufwendungen für Dokumente dieser Art können von der Steuer abgesetzt werden. So haben wir hier bereits eine Ungleichbehandlung, denn ein Gutverdienender spart sich so knapp die Hälfte der Kosten, wohingegen der Niedriglöhner voll darauf sitzen bleibt.

Auf der anderen Seite ist es so, dass zum Beispiel für die Kosten der Corona-Tests und -Impfungen die Gutverdiener bislang zu 80 Prozent aufkommen, denn deren Anteil an den Steuereinnahmen liegt nun mal bei 80 Prozent. Das heißt aber auch, dass insbesondere dieses Klientel (steuerlich) entlastet wird, wenn Corona-Tests aus eigener Tasche bezahlt werden müssten. Und die Kosten für den Corona-Wahnsinn sind keine Peanuts. Es steht die Summe von bereits 3,7 Milliarden im Raum, nur für die „kostenlosen“ Tests. Da sind die Aufwendungen für die Impfungen noch nicht enthalten, ebenso wenig wie die für die zugehörige Infrastruktur wie Impfzentren und Werbemaßnahmen für die Impfungen. Nicht zu vergessen die Milliarden, die den Pharmakonzernen für die Entwicklung der „Impfstoffe“ im Voraus in den Rachen geworfen wurden. Nichts davon ist „kostenlos“, für all das kommt der Steuerzahler auf.

Die nächste Eskalationsstufe der Impfnötigung

Doch zurück zur Gleichbehandlung. Es sind genügend Urteile bekannt, wo von Türstehern Abgewiesene Recht bekamen, weil sie wegen „Diskriminierung“ geklagt hatten. Weil sie wegen ihrer Erscheinung abgewiesen worden sind. Das Recht des Eigentümers oder Betreibers Bürger abzuweisen, ist also durchaus eingeschränkt. Es darf nicht „diskriminierend“ sein. Die bis jetzt ungeklärte Frage ist folglich, ob es als Diskriminierung gelten darf, wenn Ungeimpften der Einlass verwehrt wird oder auch nur Ungetesteten. Vor allem dann, wenn es um Zugang zu elementaren Lebensnotwendigkeiten geht, wie dem Zugang zu Lebensmittelgeschäften oder Drogerien und Apotheken. Was in dieser Hinsicht von mehr oder weniger Berufenen während der letzten Tage als mögliche Einschränkungen in den Raum gestellt worden ist, kann nur noch als die nächste Eskalationsstufe der Impfnötigung bezeichnet werden. Eben die Drohung, andauernd zur Kasse, zum Test gebeten zu werden, wenn man sich nicht spritzen lassen will.

Die Methodik ist perfide. Wer sich davon ängstigen lässt, stellt folgende Überlegung an: Wenn ich weiterhin Lebensmittel einkaufen will, muss ich doppelt geimpft sein. Nachdem aber zwischen den einzelnen Spritzen einige Wochen bis Monate liegen müssen, muss ich mir sofort meine Erstspritzung abholen, damit ich bis zum Herbst meine zweite erhalten haben kann. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden diese krassen, geradezu lebensbedrohenden Einschränkungen für Ungeimpfte nicht kommen, eben weil sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Aber das Ziel ist dann erreicht, die nächste Gruppe zur Spritze gebracht zu haben, die nicht standfest genug sind, bei ihrer wohlüberlegten Ablehnung zu bleiben. Sie geben ihre Überzeugung auf, weil sie nicht abzuschätzen wagen, inwieweit die Drohszenarien mancher Soziopathen Realität werden können. Mittlerweile traut man den Häuptlingen alles zu und das nicht ohne Grund, sondern aus bitterer Erfahrung.

Kostenloses“ Testen – ein Paradies für Hypochonder

Die Impfnötigung geht aber weiter als die Drohung mit obligatorischen Kosten für Tests. Unbestritten ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Großteil der Corona-Infektionen unerkannt geblieben ist, wegen eines nicht erkennbaren Verlaufs und weil kein Test vorgenommen worden ist. Es gibt also Millionen von natürlich Immunisierten. Denen wird aber die Möglichkeit verwehrt, ihre Immunität durch einen Bluttest nachzuweisen und so den Status von Genesenen zu erhalten, der die „Freiheiten“ und denselben Status wie für Geimpfte bringt. Dazu habe ich jetzt eine klare Ansage finden können. Und zwar unter anderem auf der Seite des Bayrischen Rundfunks, was in etwa so valide ist, als ob es Söder persönlich gesagt hätte. Hier ein Auszug aus dem „Fazit“ des ausführlichen Artikels: „Nachgewiesen werden kann die Genesung durch einen positiven PCR-Test, der höchstens sechs Monate und mindestens 28 Tage alt sein muss. Ein Nachweis von Antikörpern ist nicht ausreichend, um die Erleichterungen zu erhalten.“
Hier der Link zum ganzen Artikel:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-corona-erleichterungen-wer-gilt-als-genesen,SWdLOO8

Hier wird also klar gesagt, dass auch natürlich Immunisierte zur Spritzung genötigt werden, wenn sie die „Freiheit“ haben wollen, die ihnen entgegen der verqueren Logik der Coronatoren natürlicherweise zustehen müsste. Eben weil sie natürlich immun sind, aber der Nachweis dessen nicht anerkannt wird. Ja, man kann sich auf eigene Kosten testen lassen, aber das hat keinen anderen Nutzen, als das Wissen um seine eigene Immunität. Ist das „kostenlose“ Testen sowieso schon ein Paradies für Hypochonder, haben diese jetzt noch einen Vorteil gegenüber Menschen mit einer vernünftigen Einstellung zu ihrem Körper. Je öfter sich ein Hypochonder hat testen lassen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, ein positives Testergebnis zu erhalten und so als bescheinigt genesen zu gelten. Das Verrückte daran ist, dass das auch bei einem falschpositiven Testergebnis gilt. Der Zustand ist folglich, dass es Falsch-Getestete gibt, die alle Freiheiten Genesener genießen dürfen und gleichzeitig wirklich Genesene, die ihren Status aber nicht erhalten dürfen, weil der untrügliche Nachweis einer Immunität nicht anerkannt wird.

Überzeugen“ mit der Drohung, an den Geldbeutel zu gehen

Das wilde Gerede über Kosten und weitergehende Einschränkungen für Ungeimpfte hat solange keine Substanz, wie es nicht vom Gesetzgeber als Verordnung oder Gesetz installiert wird. Auch wenn es von Spahn oder gar Lauterbach in den Raum gestellt wird. Von Spahn der sich erdreistet, die Einschätzungen der bewährten Fachleute der STIKO einfach zu missachten, es als Bankkaufmann besser zu wissen. Die frei im Raum stehenden Drohungen dienen nur einem Zweck. Sie sollen weitere Menschen dazu bewegen, sich aus einem Potpourri von Motiven gegen ihre Überzeugung diese Spritze verpassen zu lassen. Und wie kann man Menschen besser „überzeugen“, als mit der Drohung, an ihren Geldbeutel zu gehen?

Aber die Wahrheit ist, der ganze Corona-Wahnsinn ging schon immer an ihren Geldbeutel. Auch die „Corona-Hilfen“, die ausgedehnten Kurzarbeiterregelungen, das Impfen selbst, nicht nur die Tests an sich – alles wird vom Geld des Steuerzahlers bezahlt. Also von uns allen. Nimmt man an, dass die Gesamtkosten, die durch die Corona-Politik verursacht wurden, nur zehn Milliarden ausmachen, dann liegt man wahrscheinlich im Faktor drei bis vier zu niedrig. Oder mehr. Und nein, nicht das Virus hat das verursacht, es ist der Umgang der Politik damit. Aber nur zehn Milliarden Kosten bedeuten für jeden deutschen Arbeitnehmer, also Steuerzahler, bereits einen Anteil von 200,- Euro, die er zu tragen hat. Oder eben ein Mehrfaches.

Und nein, es gab nie „kostenlose“ Tests und mit den Plänen, nur noch Ungeimpfte dafür zahlen zu lassen, verschieben sich nur die Kosten von der Allgemeinheit auf die Gruppe derjenigen, die in einer Spritzung keinen Mehrwert für ihre Gesundheit erkennen können. Vor allem mit dem Blick darauf, dass mit der Impfung ein Risiko verbunden ist, das man eben höher einschätzt, als einen Nutzen, den man gar nicht haben will. Rein gesundheitlich gesehen und ohne Rücksicht auf Freiheitseinschränkungen, die einem sowieso nicht genommen werden dürften, wenn, ja wenn das Grundgesetz noch ernst genommen würde. Aber dafür darf man ja nicht einmal mehr demonstrieren. Es ist als rechtsradikal und antidemokratisch eingestuft worden, wenn man die Einhaltung des Grundgesetzes einfordert. Warum wohl gehört George Orwell nicht mehr an Gymnasien zum Standardlehrstoff?

Ein Paradoxon: Die einzigen, die noch Angst vor Corona haben, sind die Geimpften

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