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Die Corona-Politik kollidiert mit der Unschuldsvermutung

Von Peter Haisenko 

Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Element jeder freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Wenn nicht das elementare überhaupt. Sie ist im Grundgesetz fixiert, aber mit der Corona-Politik existiert sie praktisch nicht mehr.

Es gibt Bereiche, wo die Unschuldsvermutung demonstrativ auf absurde Spitzen getrieben wird. Das dient wohl dem Zweck zu zeigen, dass sie ernst genommen wird. Selbst wenn ein Mörder bei seiner Tat von vielen Augenzeugen beobachtet worden ist, mit der blutigen Tatwaffe in der Hand festgenommen wurde, müssen die Medien von einem “mutmaßlichen Täter” berichten. Ja, das ist nach Recht und Gesetz korrekt, denn erst wenn ein Gericht die Schuld festgestellt hat, darf er als Täter tituliert werden. Mit der Corona-Politik aber ist die Unschuldsvermutung von Anfang an in ihr Gegenteil verwandelt worden.

Wendet man die Unschuldsvermutung konsequent auch auf den Gesundheitsbereich an, muss jeder solange als gesund, als nicht-infektiös, angesehen werden, bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird. Vergleicht man das mit den etablierten Verfahren selbst bei Mördern, ist nicht einmal eine scheinbare Offensichtlichkeit zulässig, jemanden als gefährlichen Virenträger zu behandeln, solange der Nachweis dazu nicht erbracht worden ist. Mit der Corona-Politik aber ist der Zustand “gesund” praktisch abgeschafft. Gesunde werden als “Symptomfreie” bezeichnet. Das heißt, die Grundannahme ist jetzt, dass jeder als Virenschleuder gilt, solange er nicht das Gegenteil nachgewiesen hat. Allein das kollidiert mit der Unschuldsvermutung.

Die Bürger sollen im Ungewissen gehalten werden

Mit den “X-G-Regeln” wird die Unschuldsvermutung aber vollends pervertiert. In vielfältiger Hinsicht. Dabei geht es mir primär um die praktischen Verfahren zur Einhaltung dieser zu oft unverständlichen Regeln und Verordnungen. Es beginnt mit dem steten Wechsel und den andauernden Änderungen, die die Bürger vermutlich absichtlich im Ungewissen halten sollen. Wer weiß denn noch wirklich rechtssicher, was gerade heute gilt oder morgen gelten wird? Aber das ist noch das geringste Übel. Es geht um etwas viel Weitreichenderes.

Zur Unschuldsvermutung gehört auch die Annahme, dass sich jeder Bürger an Recht und Gesetz hält. Und zwar von sich aus, eben bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird. Nur in Diktaturen ist das anders, aber eine freiheitlich demokratische Gesellschaft kann so nicht funktionieren. Ein Bonmot aus Zeiten des Kalten Kriegs beschreibt das so: “In den USA ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. In der Sowjetunion ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.” Das heißt mit anderen Worten, dass man in einem freien Land davon ausgeht, ausgehen muss, dass sich die Bürger von sich aus vernünftig und gesetzestreu verhalten; dass Verbote nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen werden sollen oder gar dürfen.

Grundsätzlich muss also auch in Deutschland davon ausgegangen werden, dass sich die Bürger an Recht, Gesetz und Verordnungen halten. Von sich aus und freiwillig, ohne extra Zwang. Anders kann ein freiheitliches Staatswesen nicht funktionieren. Und jetzt kommt Corona. Muss man nicht auch in diesem Fall davon ausgehen, dass sich die Bürger an die Verordnungen halten werden? Auch wenn sie noch so widersinnig sind, wie so viele andere Gesetze und Verordnungen, an die man sich auch weitgehend hält? Wie gesagt: Es gilt die Unschuldsvermutung! Und jetzt betrachten wir dazu den Umgang mit den Corona-Verordnungen.

Der Gast soll dem Wirt nachweisen, dass er gesetzestreu ist

Man zwingt zum Beispiel Gastwirte mit irrsinnig hohen Bußgeldandrohungen zu Kontrollen, die sie weder schlüssig durchführen können noch dürfen. Das gilt auch für Sportanlagenbetreiber, Friseure etc. Das einzig zulässige Verfahren in einem freiheitlichen Land müsste so aussehen: Der Wirt, der Gastgeber, der Hausherr, geht davon aus, dass sich alle seine Gäste an Recht und Ordnung halten. Dass sie sein Haus nur betreten, wenn sie das rechtmäßig dürfen. Von sich aus. So, wie auch der Gast davon ausgehen muss, dass sich der Wirt seinerseits an alle Hygienevorschriften und andere Verordnungen hält. Das heißt, allein die Frage ist unzulässig, ob sich ein Gast an Recht und Gesetz hält, also sein Etablissement nur betritt, wenn er das rechtmäßig darf, zur Zeit also geimpft ist. Die Frage allein ist diskriminierend, denn sie widerspricht der Unschuldsvermutung. Der Gast soll dem Wirt nachweisen, dass er gesetzestreu ist. Und der Wirt, der fragt, unterstellt dem Gast, dass er ein Gesetzesbrecher sein könnte.

Diese Frage ist aber noch in anderer Weise unsinnig. Der Wirt darf die Identität seiner Gäste gar nicht überprüfen. Zeigt der Gast dem Wirt den Impfnachweis von einem Freund oder einen gefälschten, kann der Wirt das nicht erkennen. Von hier an wird es geradezu lustig. Stellt der Wirt die dumme Frage und wird angelogen, dann hat sich niemand damit strafbar gemacht. Der Gast darf nämlich gegenüber einer Privatperson lügen. Ich habe lernen müssen, dass man sogar vor Gericht in Zivilsachen straffrei lügen darf, auch schriftlich. Für den lügenden Gast selbst wird es erst dann unangenehm, wenn eine amtliche Kontrolle stattfindet. Dann nämlich darf er nicht mehr straffrei lügen und die Beamten dürfen seine Identität überprüfen. Aber selbst das ist nicht ohne Weiteres zulässig, denn “anlasslose” Identitätsprüfungen müssen schon besonders begründet werden. Dieser Anlass ist aber nicht gegeben, weil nicht offensichtlich erkennbar ist, ob der Gast geimpft ist. Auch hier muss die Unschuldsvermutung maßgeblich sein.

Es wird mit doppelter Angst gearbeitet

Der Wirt selbst hingegen, kann eigentlich auch nicht bestraft werden, denn mit der Unschuldsvermutung darf er davon ausgehen, dass nur Gäste sein Haus betreten, denen das keine Vorordnung untersagt. So, wie er davon ausgehen darf, sogar muss, dass ihm ein Gast eine ehrliche Antwort gibt, wenn er denn meint, diese unsinnigen Fragen stellen zu müssen. Wie gesagt, das Vorzeigen irgendeiner Impfbescheinigung kann er nicht verifizieren. Der Staat selbst hat aber nicht das Personal zur Verfügung, flächendeckende Kontrollen durchzuführen. Das weiß er natürlich und so bedient er sich der seit Corona besonders beliebten Methode, nämlich der Medien. Die berichten pflichtgemäß, dass Stichproben mehr und mehr durchgeführt würden und natürlich von abschreckenden Bußgeldern, die daraufhin angeblich verhängt worden sind. Ob es die überhaupt gibt und ob die vor Gericht Bestand haben werden, wird nicht mehr thematisiert. Man vergleiche hierzu die Berichte, es würden Grenzkontrollen durchgeführt, aber mir hat noch niemand berichten können, dass das wirklich umfassend stattfände.

Wir erleben also gerade, dass mit Corona der letzte Rest der Unschuldsvermutung ad acta gelegt worden ist. Zudem müssen wir feststellen, dass der Staat Verordnungen und Gesetze erlässt, von denen er weiß, dass er über ihre Einhaltung nicht aus eigener Kraft wachen kann. Mit publizistischen Tricks, mit medialer Unterstützung, treibt er Privatpersonen und Unternehmer zu Handlungen, die ihnen nicht zustehen. Es wird also mit doppelter Angst gearbeitet. Die Angst vor dem Virus und die Angst sich strafbar zu machen, wenn man nicht in vorauseilendem Gehorsam eigentlich staatliche Aufgaben übernimmt. Dass man sich so selbst strafbar machen kann, wird verschwiegen. Ebenso wird nicht ausreichend darüber berichtet, dass in einzelnen Bundesländern schon alle Bußgelder zurückgezahlt werden mussten, die wegen angeblicher Verstöße gegen eine Corona-Verordnung verhängt worden sind.

Die deutsche Regierung hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt

Die Unschuldsvermutung schützt Menschen davor, ohne einen triftigen Grund einer Straftat verdächtigt zu werden. Das ist die Grundlage jeder freiheitlich demokratischer Grundordnung und das muss in jedem Fall die oberste Handlungsprämisse sein. Auch für Corona. Und ja, es gibt Bereiche, wo Privatpersonen eine Identitätsprüfung vornehmen dürfen. Das sind zum Beispiel Seniorenrabatte oder die Prüfung, ob ein Kunde alt genug ist, Alkohol zu kaufen. Im ersten Fall ist das aber ein freiwilliger Akt eines Kunden und im zweiten gibt es dazu gesetzliche Grundlagen. Die gibt es bei Corona so nicht, denn da fehlen die entsprechenden Ausführungsverordnungen, die im Fall der Gastbetriebe eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestehen müssten.

So kann ich hier mit der Feststellung abschließen, die für alle Betrachtungen zu Corona gilt: Es passt nichts zusammen! Mit Corona wurstelt jeder für sich hin, inklusive der Legislative. Die deutsche Regierung hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt und das gilt schon vorab für jede denkbare neue Regierung. Habe ich doch neulich im Radio gehört, dass das in Dänemark anders, besser wäre. Wie man das verändern, verbessern könnte, wurde nicht gesagt. Ich hätte da eine Idee: Einfach Fachleute ranlassen, anstatt einen Bankkaufmann zum Gesundheitsminister zu machen. Und auf keinen Fall einen geistigen Amokläufer wie Lauterbach zum nächsten Gesundheitsminister. Der hat nämlich seinen Anspruch auf Unschuldsvermutung schon vorab verspielt. Ihm kann man eigentlich nur die freiwillige Selbsteinweisung in ein geeignetes Institut empfehlen.

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