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Die Kriminellen nutzen uns aus, die Guten werfen wir raus: Das deutsche Asylrecht ist zutiefst ungerecht und muss reformiert werden!

Von Hubert von Brunn

„Sesam öffne dich“ heißt die Zauberformel in dem arabischen Märchen „Ali Baba und die vierzig Räuber“, mit der das Felsentor in die Schatzkammer zu öffnen ist. In der bundesdeutschen Realität heißt das Zauberwort ASYL! Ein Wort genügt, und Menschen aus aller Welt erlangen ungehindert Zugang zu den Fleischtöpfen unseres Sozialstaates. Mithilfe von Anwälten, die sich inzwischen auf das einträgliche Geschäftsfeld „Asylantrag-Ablehnung-Widerspruch-Wiederaufnahme des Verfahrens-Abschiebeanordnung-Widerspruch-etc., etc.“ spezialisiert haben, gelingt es nicht wenigen – vorzugsweise jenen mit krimineller Vergangenheit – die Segnungen des „Paradieses“ über Jahre hinweg in Anspruch zu nehmen.

Syrischer Dschihadist: „Deutschland ist das Paradies“

Die Liste jener Sozialschmarotzer ist endlos. Exemplarisch seien zwei besonders drastische Fälle herausgenommen, die publik geworden sind. Im ersten Fall handelt es sich um den syrischen Islamisten Haian M., der 2013 in einem Propaganda-Video deutsche Muslime zur Teilnahme am „Heiligen Krieg“ in Syrien aufgerufen hat. Er selbst hat dort gekämpft, dabei ein Bein verloren und kam 2015, im Rollstuhl sitzend mit Frau und Kindern nach Deutschland – mit gefälschten Papieren. Ende 2017 kam es vor einem Münchener Gericht zum Prozess wegen Urkundenfälschung. Das Verfahren wurde eingestellt und Haian M. bekam vom BAMF „temporären Flüchtlingsschutz“. Später beantragte der Dschihadist eine Aufenthaltserlaubnis, doch die wurde von der Münchener Sicherheitsbehörde wegen „sicherheitsrechtlicher Erkenntnisse“ abgelehnt.

Aber weil es in Bayern doch so schön ist, will der Gotteskrieger unbedingt dort bleiben und aus Angst, dass er als „Gefährder“ identifiziert wird und letztlich doch das Land verlassen muss, versteigt er sich sogar zu der gotteslästerlichen Äußerung: „Deutschland ist das Paradies“. – Habe ich da etwas falsch verstanden? Ich dachte immer, für die besonders strenggläubigen Muslime, die Islamisten, ist das Paradies dort, wo die sieben Jungfrauen den im Dschihad gefallenen Märtyrer nach allen Regeln der Kunst verwöhnen. In seiner Sehnsucht nach dem Wohlleben in München hat er seinen Glauben verraten und als glühender Islamist müsste er sich dafür eigentlich selbst die Kugel geben. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht, um dort eine Aufenthaltserlaubnis zu erstreiten, läuft noch. Aber wie man unsere Gerichte kennt (siehe den Tunesier Sami A.) wird das Urteil wohl zugunsten von Haian M. ausgehen. Schließlich ist er Syrer, und dort war mal Krieg.

Türkischer Gewalttäter verlangt Asyl in Deutschland – Mit welchem Recht?

Im nächsten Fall, den ich hier näher beleuchten will, geht es um einen türkischen Kriminellen. Wegen schwerer Gewaltdelikte – u.a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung – wird Umut D. im September 2013 zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die von seinen Anwälten eingebrachte Revision vor dem BGH wird abgeschmettert, das Urteil im Mai 2014 rechtskräftig und der gewalttätige Türke muss einsitzen. Kaum draußen, hat ihn eine Sondereinheit der Berliner Polizei Anfang der Woche in seiner Wohnung in Köpenick „besucht“, ihn mit Fußfesseln und Spuck-/Beißhaube versehen zum Flughafen Tegel verbracht und dort der Bundespolizei übergeben. Das Flugzeug war startklar und der Rückführungsmaßnahme stand eigentlich nichts im Wege. Ein Krimineller kann nach Verbüßung seiner Strafe in seine Heimat – Türkei – abgeschoben werden. Aber daraus wurde nichts, denn Umut D. fiel das Zauberwort ein: AYSL! Jetzt mussten die Beamten die Finger von ihm lassen und schon am Nachmittag desselben Tages konnten die Berliner wieder einen altbekannten Straftäter in ihren Reihen begrüßen.

Der Polizeieinsatz – so Umud D. und seine Mutter (Deutsche) unisono – sei völlig unnötig und unverhältnismäßig gewesen. Der Junge habe inzwischen Anti-Aggressionskurse gemacht und wolle sogar eine Ausbildung (!) beginnen, verkündet die Mutter und fügt hinzu: „Mein Sohn will in Deutschland bleiben. Hier gibt es klare Gesetze. Jetzt haben wir Asyl beantragt, da kann er nicht abgeschoben werden.“ Da haben Mutter und Sohn die Macht des Zauberworts messerscharf erkannt und mit ihrer Vorgehensweise die eklatanten Schwächen des alltäglichen Asyl-Wahnsinns bloßgestellt. Mit welcher Begründung sollte ein Türke, der definitiv nicht bei dem missglückten Putschversuch im Sommer 2016 dabei war (da saß er hier im Knast) und deshalb Erdogans Rache keinesfalls fürchten müsste, der kein Intellektueller, kein Journalist, kein regierungskritischer Oppositioneller ist, sondern lediglich ein gewalttätiger Krimineller – warum sollte der bei uns Asyl bekommen?

Ungerechtfertigte Abschiebung von Integrationswilligen

Diese Beispiele an Dreistigkeit machen wütend und sie stehen dafür, dass das derzeit praktizierte Asylrecht von der bei weitem großen Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert wird. Der Bürger hat die Nase voll, mit seinen Steuergeldern irgendwelche Individuen zu subventionieren, die keiner braucht, die nichts zu bieten haben, das der Allgemeinheit dienlich sein könnte, die im Gegenteil den inneren Frieden stören und nur den Sozialstaat ausbeuten.
Bei Menschen, die nicht per se ausländerfeindlich eingestellt sind, sondern durchaus auch Empathie für menschliche Schicksale aufbringen, wird die Wut darüber noch gesteigert, angesichts unzähliger Beispiele für völlig unsinnige und ungerechte Abschiebungen. Menschen, die vor Jahren nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen bestens integriert haben, die Sprache sprechen, arbeiten, Steuern bezahlen, gesetzestreu leben und dem Staat in keiner Weise auf der Tasche liegen, bekommen von einem Tag auf den anderen die Aufforderung, das Land zu verlassen. Rücksichtslos wird das Rasenmäher-Prinzip angewandt, um irgendwelchen statistischen Vorgaben Genüge zu leisten, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken: Seht hin, wir schieben doch ab, tun alles, um den Migrantenanteil im Land zu mindern. – Die hier schon Angekommenen zu packen, ist ja auch ganz leicht. Auf diese Weise lässt sich jede Statistik schönen.

Diese Vorgehensweise ist formal-juristisch nicht zu beanstanden, weil die Gesetzte und Vorschriften eben so sind wie sie sind. Unter der Prämisse des Humanismus’ sind diese Praktiken jedoch in keiner Weise akzeptabel. Hier werden anständige, fleißige, um Integration bemühte Menschen herausgerissen aus ihrem bereits erfolgreich begonnenen neuen Leben, werden ihrer Zukunft beraubt, für die sie sich mit aller Kraft eingesetzt haben, und in vollkommene Ungewissheit entlassen. Diese Menschen hätten den Schutz des Staates verdient, denn sie haben unstreitig unter Beweis gestellt, dass sie gebraucht werden: als Krankenpflegerin, als Dachdecker, als Lagerarbeiter, als Gebäudereiniger, als Facharbeiter… Auf der anderen Seite beklagen die Arbeitgeber, dass fähige, hoch motivierte und für den Betrieb wichtige Mitarbeiter kurzfristig abgezogen und so Arbeitsprozesse empfindlich gestört werden. In vielen Branchen herrscht Mangel an qualifiziertem Personal, an Menschen, die bereit sind, auch Arbeiten auszuführen, für die deutsche Mitbewerber nur äußerst schwer oder gar nicht zu finden sind. Interessiert das die Bürokratie?

Ohne wirksames Einwanderungsgesetz lässt sich das Problem nicht lösen

Stellt sich die Frage, wer diese absurde Situation zu verantworten hat. Die Antwort ist leider so stereotyp wie banal: Unsere großartige Regierung und die dort agierenden Parteien – allen voran natürlich die Union mit Kanzlerin Merkel an der Spitze. Seit Jahren sträuben sich die Schwarzen wie die Zicke am Strick, der Einführung eines längst überfälligen Einwanderungsgesetzes zuzustimmen. Deutschland sei kein Einwanderungsland, wurde immer wieder argumentiert, und deshalb brauche man auch kein Einwanderungsgesetz. Was für ein gnadenloser Schwachsinn? Wenn man endlich das Asylrecht dahingehend neu formulieren würde, dass es nur noch Anwendung findet für Menschen, die wirklich Anspruch auf Asyl haben, dass klar formuliert wird, wer keinen Anspruch hat und dass derjenige dann ohne Wenn und Aber abgeschoben wird, und dass andererseits Menschen, die sich wirklich integrieren und hier leben und arbeiten wollen, eben nicht mehr nach dem Asylgesetz „behandelt“ werden, sondern nach einem Einwanderungsgesetz, das für deren Aufenthaltserlaubnis ganz andere Kriterien zugrunde legt – nur dann lässt sich dieses Problem nachhaltig lösen.

Diese klare Trennung der Rechtsgrundlagen würde den deutschen Behörden die Arbeit außerordentlich erleichtern, die Asylverfahren enorm beschleunigen, begründete Abschiebungen ohne innerbehördlichen Hickhack (siehe Sami A.) ermöglichen und Menschen, die etwas zu bieten haben und ihre Fähigkeiten, Talente und Ihren Fleiß gern zum Wohl unserer Gesellschaft einbringen wollen, die Möglichkeit bieten, ganz legal einzureisen und sich um eine Stelle zu bewerben. – Wie es heißt, wollen CDU/CSU demnächst, irgendwann, unter Umständen einem „Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte“ zustimmen. Dass das wieder eine halbseidene Veranstaltung wird, die letztlich nichts grundsätzlich regelt, kann vorhergesagt werden. Hauptsache, dem Volk wird über die Regierungsmedien wieder einmal der Eindruck vermittelt: Seht her, wir tun ja was. Der Krankenpflegerin aus Albanien (sicheres Herkunftsland), die dabei ist, ihre Ausbildung abzuschließen oder dem Afghanen der gerade eine Lehrstelle bei einem Schreiner angenommen hat, wird das wohl nichts helfen. Wir könnten sie gut gebrauchen, aber sie werden wohl auch bei dem neuen Gesetz durchs Raster fallen, denn die „Fachkräfte“, die man dort sucht, sind Fachärzte, IT-Spezialisten u.Ä. – Ich müsste mich sehr wundern, wenn Altenpflegerinnen dort Berücksichtigung fänden.

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