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Sippenhaft: Waldorfschule lehnt Sohn eines AfD-Abgeordneten ab

Von Hubert von Brunn

Die Hexenjagd gegen Menschen, die irgendwie mit der AfD zu tun haben, nimmt immer absurdere und gefährlichere Züge an. Wenn jetzt eine Berliner Waldorf-Schule die Aufnahme eines sechsjährigen Jungen ablehnt, nur weil sein Vater Mitglied der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus ist, dann ist das in höchstem Maße diffamierend und diskriminierend. Sippenhaft war einer der ekligsten Auswüchse in Nazi-Deutschland und auch im Stasi-Staat DDR wurde diese menschenverachtende Praxis angewandt. Jetzt sind wir in unserer ach so demokratischen Bundesrepublik aber offensichtlich wieder so weit.

Weil der Vater nicht in der „richtigen“ Partei ist, wird seine politische Arbeit als Begründung herangezogen, um das schulische Fortkommen seines Sohnes zu behindern. Schulleitung, Lehrerkollegium und Elternvertreter waren sich einig, dass das Kind nicht mehr unbefangen und unvoreingenommen unterrichtet werden könne. Dabei besucht der Junge derzeit noch eine Waldorf-Kita. An der Stelle will ich gleich einmal den links-alternativen und anderweitig „progressiv“ engagierten Kräften unser Grundgesetz in Erinnerung rufen: In Art. 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das gilt auch für einen Sechsjährigen, denn auch er ist ein Mensch. Und alle Menschen, also auch alle Kinder, sind gleich. Im Art. 3.3 wird ausgeführt: „Niemand darf wegen seines Geschlechts (…), seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ – Diese in unserem Grundgesetz festgeschriebenen Urprinzipien für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft gelten für alle Menschen, die in unserem Land leben. – Anscheinend aber nicht für den Sohn eines AfD-Abgeordneten.

Für die meisten Medien bestenfalls eine Randnotiz

Sandra Scheers, die Berliner Bildungssenatorin (SPD), zeigte sich „irritiert“ und forderte von der Schule einen Bericht zu diesem Vorgang an. Was für ein entschiedenes Vorgehen der für Bildung in der Hauptstadt zuständigen Politikerin. Wäre diese Ablehnung einem somalischen Flüchtlingskind widerfahren: Ein Aufschrei der Empörung wäre durch die Leitmedien gegangen, und zwar durch alle. So aber war den meisten Medien dieses skandalöse Vorgehen der Schule bestenfalls eine Randnotiz wert, lediglich die Bild-Zeitung hat sich etwas ausführlicher mit der Sache beschäftigt. Hier wurde dann auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, zitiert: „Es darf keine Sippenhaft für Kinder wegen der politischen Gesinnung ihrer Eltern geben. Eine Schule muss ihren Schülern gegenüber neutral und unvoreingenommen auftreten. (…) Alles andere ist Diskriminierung.“ Und weiter sagte Meidinger: „Die Schule überschreitet ganz klar ihre Grenzen und verletzt ihren Bildungsauftrag.“ Recht hat der Mann! Ergänzend möchte ich seinem Statement hinzufügen: Wenn das so ist, dann gibt es nur eine adäquate Reaktion: Die Gemeinnützigkeit aberkennen und keine Zuschüsse mehr aus Steuergeldern.

Selbst der Rechtsexperte der Grünen, Konstantin von Notz, räumte ein: „Kinder dürfen nicht wegen der politischen Gesinnung ihrer Eltern benachteiligt werden.“ Was in diesen beiden Statements auffällt: Die Formulierung „politische Gesinnung“ ist ein typischer Nazi-Begriff und, wenn ich nicht irre, hat sich auch die Stasi dessen bedient. So weit bisher zu vernehmen war, hat niemand, der sich zu diesem Vorgang öffentlich geäußert hat, die einfache Tatsache zur Sprache gebracht: Die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei und als solche mit ihren Abgeordneten in allen 16 Länderparlamenten und im Bundestag vertreten. Was also legitimiert die selbsternannten Gutmenschen und Hüter unserer Demokratie für ihre Hexenjagd? Schwarze Schafe und Menschen, die Fehler begehen, ja sogar straffällig werden, gibt es in jeder Partei. Die noch junge AfD befindet sich in einem internen Reinigungsprozess, aber das wird kaum zur Kenntnis genommen. Bei ihr sind die Schafe selbstredend noch schwärzer, die Fehler und Vergehen noch unverzeihlicher als bei den anderen.

Zum Wesen der Demokratie gehört es, andere Meinungen auszuhalten

Wenn wir schon beim Thema willkürliche Ausgrenzung der AfD und Diffamierung von Mitgliedern dieser Partei sind, werfen wir mal einen Blick auf das „demokratische“ Verhalten unserer Volksvertreter im Deutschen Bundestag. Jede darin vertretene Partei hat ein Anrecht auf einen Platz im Präsidium des Parlaments. Bereits in fünf Wahlgängen wurden Kandidaten der AfD verhindert – erst drei Mal Albrecht Glaser, dann zwei Mal Mariana Iris Harder-Kühnel. Warum? Ganz bestimmt nicht wegen mangelnder Qualifikation. Im Gegensatz zu manchen anderen (z.B. SPD-Chefin Andrea Nahles oder Integrationsministerin Annette Widmann-Mauz) hat Harder-Kühnel ihr Studium abgeschlossen und als Volljuristin jede Menge praktische Erfahrung in der freien Wirtschaft gesammelt. Auch ihr Privatleben ist untadelig: römisch-katholisch, verheiratet, Mutter dreier Kinder. Ihr Makel: Sie engagiert sich in der „falschen“ Partei.

Auch an anderer Stelle wird die politische Arbeit der AfD in Berlin massiv behindert. So hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen, den Ratskeller im Rathaus Charlottenburg zu schließen, weil dort AfD-Politiker gern Versammlungen abhielten. Besonders trickreich zeigte sich die BVV Spandau und sperrte die Zitadelle für alle politischen Veranstaltungen vor 19 Uhr. Damit kann die AfD hier keine Parteitage mehr abhalten. Da aber Wirte und Vermieter von anderen größeren Sälen Veranstaltungen der AfD ablehnen, aus Angst vor Störungen durch linksextreme Gruppen, finden sich in Berlin praktisch keine geeigneten Räumlichkeiten mehr, um Parteitage abzuhalten. Dazu ist die AfD aber – wie alle anderen Parteien – gesetzlich verpflichtet. Eine durch und durch hinterlistige Strategie, nicht nur um politische Arbeit zu blockieren, sondern dadurch möglicherweise irgendwann sogar juristisch gegen die AfD vorgehen zu können, weil sie die vorgeschriebenen Parteitage nicht durchgeführt hat.

Behinderungen dieser Art sieht sich die AfD übrigens nicht nur in Berlin, sondern in vielen anderen Städten in Deutschland ausgesetzt. Man muss nicht mit allen politischen Inhalten und Thesen dieser Partei und schon gar nicht mit manchen Vertretern und deren öffentlichen Auftritten einverstanden sein, aber diese – mal subtil arrangierte, mal unverhohlen brutal exekutierte – Hexenjagd ist inakzeptabel. Wesenhafter Bestandteil der Demokratie ist die Vielfalt der Meinungen und auch wenn man mit einer Meinung nicht einverstanden ist, muss man sie aushalten können. Die politische Arbeit einer demokratisch gewählten Partei zu behindern, ist in höchstem Maße undemokratisch und Ausdruck überheblicher Willkür jener, die sich moralisch überlegen fühlen. Wenn dann noch Sippenhaft wie jetzt im Falle des Waldorfschülers in Berlin dazu kommt, dann zeichnet sich in unserer politischen Landschaft ein höchst bedenklicher, um nicht zu sagen gefährlicher Weg ab. Wohin der führen kann, mag ich hier nicht weiter ausführen. Jeder, der weiß, was im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts in Deutschland passiert ist, weiß, wovon ich rede.

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