------------------------------------

---------------------------------------

-------------------------------------

-------------------------------------

Irrsinn aus der Hauptstadt

Berlin ist anders. War schon immer so. Das hat schon allein mit der Größe zu tun. Bei mehr als 3,5 Millionen Einwohnern ist die Wahrscheinlichkeit, dass darunter auch jede Menge Chaoten, Irre und Durchgeknallte sind, ausgesprochen hoch. Zum andern liegt es natürlich auch daran, dass die Hauptstadt seit Jahrzehnten von Leuten regiert wird, die in jedem Kasperletheater gut aufgehoben wären und in manchem Kabarett Karriere machen könnten. Der derzeitige rot-rot-grüne Senat ist diesbezüglich kaum zu toppen und dementsprechend zahlreich sind die Wahnsinns-Meldungen aus Berlin. Mit dieser Kolumne wollen wir unsere Leser künftig noch besser mit den Spezialitäten unserer Hauptstadt vertraut machen.

Linke Stadträtin will keine „diskriminierenden“ Polizei-Razzien in Shisha-Bars

Nirgendwo sonst in Berlin konnte sich die Parallelgesellschaft der arabischen Clans so breit machen wie im Bezirk Neukölln. Bevorzugte Treffpunkte der Goldkettchen-Träger sind Shisha-Bars, die natürlich unter ihrer Kontrolle stehen. Hier können sie, genüsslich an der Wasserpfeife nuckelnd, nahezu ungestört ihre kriminellen Schweinereien ausbaldowern. In jüngster Zeit wird diese Clan-Idylle jedoch zunehmend durch Polizei-Razzien gestört. Solche Auftritte der Staatsmacht will die künftig für das Ordnungsamt zuständige Stadträtin Sarah Nagel (Linke) unbedingt verhindern.

Bei ihren unangekündigten Besuchen in den Shisha-Bars ist die Polizei zumeist recht erfolgreich gewesen. Rauschgift, Schusswaffen, Messer und anderes Gerät wurden sichergestellt; manchem Bar-Betreiber wurde die Konzession entzogen, weil die Kohlenmonoxyd-Kontrollgeräte abgeschaltet waren; und vereinzelt ging den Beamten auch der eine oder andere Clan-Bruder ins Netz, der schon auf der Fahndungsliste stand und untergetaucht war. Im Sinne der unbescholtenen Bürger, die ein Recht darauf haben, vor kriminellem Gesindel geschützt zu werden, also durchaus lobenswerte und offensichtlich dringend erforderliche Aktionen gegen das organisierte Verbrechen.

Frau Nagel indes hat weniger den braven Bürger im Blick, sondern sorgt sich vielmehr um das Wohl der Wasserpfeifen-Mafia. Noch nicht einmal offiziell im Amt prescht die designierte Stadträtin nach vorn und fordert, die „diskriminierenden“ Clan-Razzien unverzüglich einzustellen. Diese unangemeldeten Auftritte der Polizei seien „stigmatisierend“ und „rassistisch“ und dürften deshalb nicht weiter fortgeführt werden. Über so viel fürsorgliche Unterstützung aus dem Neuköllner Bezirksamt haben sich die Clan-Brüder vermutlich vor Lachen ausgeschüttet. Der normale Berliner hingegen ist fassungslos über so viel Weltfremdheit, ausgerechnet den für das Ordnungsamt zuständigen Stadtratsposten an eine Frau zu vergeben, die als erste Amtshandlung nichts anderes zu tun hat, als sich schützend vor Kriminelle zu stellen.

Allein an diesem Beispiel wird den Berlinern überdeutlich, was für einen Mist Teile der Bevölkerung da am 26. September zusammengewählt haben. Wer meinte, nach fünf Jahren R2G-Senat unter der Schlafpille Michael Müller könnte es nicht mehr schlimmer werden, wird sich eines Schlechteren belehren lassen müssen. Nachdem Franziska Giffey, das Trojanische Pferd der SPD, ihre Pflicht und Schuldigkeit zur Stimmgewinnung getan hatte, wurde die von ihr präferierte Ampel sofort von den linken Kräften abgeschaltet. Diese links gepolten Damen und Herren in der SPD, bei den Grünen und natürlich den Linken werden in der Berliner Politik – auf Senatsebene wie in den Bezirksämtern – den Ton angeben und hart daran arbeiten, die deutsche Hauptstadt noch weiter herunterzufahren auf das Niveau eines provinziellen Millionendorfs. – Ein Regierender Bürgermeister vom Kaliber eines Ernst Reuter ist nicht in Sicht, doch sein Appell an die Welt hat nichts an Brisanz verloren: „Schaut auf dieses Stadt!“ HvB, 04. 11. 2021

George Floyd als Namensgeber für einen Sportplatz: Warum?

Ein Sportplatz in Berlin-Mitte wird auf Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nach George Floyd benannt. Bemerkenswert, denn üblicherweise erhalten Straßen, Plätze und öffentliche Einrichtungen nur Namen von Persönlichkeiten, die Besonderes geleistet und sich in irgendeiner Weise um die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Von besonderen Leistungen des George Floyd ist mir nichts bekannt.

Der Sportplatz gehört zum Poststadion in Moabit. Fünf weitere Plätze in diesem Stadion erhalten die Namen weiterer Opfer von rassistischer Gewalt. Den Antrag zu dem Beschluss der BVV hat die Fraktion Die Linke gestellt. Auch das ist bemerkenswert, denn die Nachfolgepartei der SED/PDS hat sich 2005 auch dafür stark gemacht, dass im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Straßen etc. nur nach Frauen benannt werden, bis eine Namensquote von 50 Prozent erreicht ist. George Floyd war definitiv männlich, hinterlässt fünf Kinder und zwei Enkel und hat mehrere Jahre seines Lebens im Knast verbracht. Kleinkriminalität, aber auch Rauschgiftdelikte gehen auf sein Konto. Das rechtfertigt nicht das brutale Vorgehen des Polizisten, der Floyd nach dessen Festnahme zu Tode gebracht hat. Aber wodurch sollte andererseits gerechtfertigt sein, in Berlin einen Sportplatz, also eine öffentliche Einrichtung, nach ihm zu benennen? Wurde er doch durch die „Black-Lives-Matter“- Kampagne schon weltweit zur Lichtgestalt des Kampfes der Schwarzen gegen Rassismus hochstilisiert. Das sollte doch reichen. Angesichts seiner Vita, die ja durchaus eine gewisse Affinität zu Drogen aufweist, käme in Berlin, wenn überhaupt, der Görlitzer Park als Drogen-Umschlagplatz Nr. 1 in der Hand von schwarzen Dealern in Frage. Hier wäre jedenfalls eher ein Bezug erkennbar als bei einem Sportplatz. HVB, 01. 05. 2021

Migrationsquote im öffentlichen Dienst: Deutschsein ist ein Makel!

Wenn es darum geht, ihrer Ideologie Raum zu verschaffen, operieren Linke und Grüne ja gern mit dirigistischen Maßnahmen. „Quote“ ist da ein beliebtes Instrument. Berlins Sozial- und Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) will jetzt für die Landesbehörden und -betriebe eine Migrantenquote einführen. Ein Gesetz soll dafür sorgen, dass im öffentlichen Dienst mindestens 35 Prozent der Mitarbeiter einen Migrationshintergrund vorweisen müssen.

Diese Quote – entsprechend dem Anteil an der Bevölkerung in der Hauptstadt – soll in das neue Partizipations- und Integrationsgesetz einfließen. Die Vielfalt Berlins müsse sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln, sagte Frau Breitenbach. Gelten soll die Quote auch für Landesbetriebe wie die BSR (Müllabfuhr) oder BVG (ÖPNV) sowie für Gerichte und Staatsanwaltschaften. In Teilen der Polizei wird sie bereits übererfüllt. Nach Meinung von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der den Vorstoß der Integrationssenatorin unterstützt, soll das Merkmal „Migrationsgeschichte“ in allen Bereichen als positives Merkmal gelten – ähnlich wie „Frau“ oder „Behindert“. Sollte das Gesetz tatsächlich kommen, wäre die Konsequenz: Bei gleicher Qualifikation und Eignung werden Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt, wenn die Migrantenquote in einem bestimmten Verwaltungsbereich noch nicht die 35 Prozent erreicht hat. Da wird der deutsche Mitbewerber, der nun mal nichts Besseres zu bieten hat als rein deutsche Eltern, bestimmt begeistert sein. Muss er doch feststellen: Deutschsein ist ein Makel.

Die Migrantenquote ist moralisch genauso verwerflich wie die Frauenquote, die die links-grünen Ideologen an jeder Ecke einführen wollen. Und was, wenn sich eine Frau mit türkischen Wurzeln auf eine Stelle bewirbt? Fallen dann gleich zwei männliche deutsche Mitbewerber hinten runter? Quotentechnisch betrachtet, müsste es so sein. Bemühen wir an der Stelle doch einfach wieder einmal das Grundgesetz. In Art. 33, Abs. 2 heißt es: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“. Nimmt man das Grundgesetz ernst – eine Übung, die den links-grünen Ideologen traditionellerweise schwer fällt –, dann ist das Ansinnen von Frau Breitenbach von vorn herein verfassungswidrig.

Dabei hat das benachbarte Brandenburg erst kürzlich ein überzeugendes Beispiel dafür geliefert, wie es nicht geht. Dort endete der Versuch, die Wahllistenplätze paritätisch zwischen Männern und Frauen zu verteilen, vor Gericht und scheiterte kläglich. „Gut gemeint, aber verfassungswidrig“, urteilten die Richter und machten in ihrer Begründung deutlich, dass diese 50-Prozent-Quote gleich mehrere Prinzipien der Demokratie verletzt. Ob die Breitenbach’sche Gesetzesvorlage eine Mehrheit im Senat findet, ist noch fraglich. Die mitregierende SPD hält sich derzeit noch dezent zurück. Aber sollte das Gesetz wirklich kommen, will die AfD Klage einreichen und man muss kein Jurist sein, um vorherzusagen, dass die Migrantenquote vor Gericht keinen Bestand haben wird. – Wann werden diese verblödeten Laiendarsteller im Roten Rathaus endlich einsehen, dass es in der Stadt wichtigere Probleme zu lösen gilt, als die sowieso nur rudimentär vorhandenen grauen Zellen an ideologische Schattenspiele zu verschwenden? Vermutlich nie – aber in diesem Jahr wird ja auch in der Hauptstadt gewählt. Mögen sich die Berliner dann an den Unsinn, den R2G in Serie fabriziert hat, erinnern. HVB, 20. 01. 2021

SPD will „Liebesampeln“ und mehr Flüchtlinge in der Hauptstadt

Wer denkt, die ehemalige Volkspartei SPD würde in dem Chaos-Club des R2G-Senats wenigstens ab und zu mit vernünftiger Sachpolitik den versponnenen Kapriolen der Grünen und Linken entgegenwirken, irrt gewaltig. Irrsinn ist offensichtlich ansteckend. So hat die SPD-Mitte beim Landesparteitag vor wenigen Tagen einen Antrag für die Installation von „Liebesampeln“ eingebracht. Das Berliner Ampelmännchen (auch das mit Hut), dessen sexuelle Neigung unbekannt ist, soll bei Neubau und Wartung von Ampeln ersetzt werden durch queere Pärchen. Die Gleichberechtigung von Schwulen. Lesben, Bisexuellen etc. soll damit demonstriert werden.

16-Jährige sollen als gewählte Volksvertreter in Bezirksverordnetenversammlungen und Abgeordnetenhaus einziehen können, 14-Jährige in Berlin wählen dürfen. Eine Forderung, die von den Grünen ja längst erhoben wurde. Doch anstatt hier einen Rest an Vernunft walten zu lassen, bekräftigen die Genossen diesen Schwachsinn noch, blöd wie sie sind. Denn eines ist sicher: Dürften die Fridays-for-Future-Kids wählen gehen, würden sie ihr Kreuzchen ganz bestimmt nicht bei der Oma-Partei SPD machen, sondern mehrheitlich gewiss bei den erklärten Klima-Rettern, den Grünen.

Ein echtes Husarenstück ist die Klage, die Innensenator Geisel (SPD) gegen Bundesinnenminister Seehofer führen will. Der Berliner Senat will nämlich auf Teufel komm raus mehr Flüchtlinge aufnehmen als die Bundesregierung genehmigt. In der Hauptstadt, so hieß es, gebe es genug Platz. Namentlich geht es um 300 Migranten, die auf Lesbos oder Lampedusa gelandet sind, und von dort direkt nach Berlin eingeflogen werden sollen. Hier will sich ausgerechnet das chronisch klamme Berlin wieder einmal hervortun als strahlender Hort der Weltenretter. Dabei sprengen die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen längst den geplanten Rahmen. Unlängst musste Sozialsenatorin Breitenbach (Linke) dafür knapp 43. Mio. Euro nachbeantragen.

Das ist die eine Seite, aber es gibt auch noch eine andere, die verlangt, in diesem Kontext ins Spiel gebracht zu werden. Wie wäre es denn, wenn die Genossen dem „Sozial“ in ihrem Parteinamen einmal alle Ehre machten und die großzügig hergestellten Flüchtlingsunterkünfte, die seit Monaten leer stehen, den Tausenden von Obdachlosen in der Stadt zur Verfügung stellten? Gerade jetzt in den Wintermonaten, könnte man damit vielen armen Menschen das Leben erleichtern. Ja, könnte man machen, aber eine solche Hilfe für die Schwächsten in der Gesellschaft lässt sich nicht so medienwirksam verkaufen, wie die freudig winkende Migranten-Schar, die am tatsächlich funktionierenden BER aus dem Flieger steigt. HVB, 02. 12. 2020

Berliner Verkehrsverwaltung: Kampf dem Auto – freie Fahrt für Radfahrer!

Den Individualverkehr behindern, Autofahrer schikanieren und die Hauptstadt zu einem Fahrradfahrer-Paradies auszubauen, gehört zu den erklärten Zielen des rot-rot-grünen Senats. Speerspitze dieser abgefahrenen Politik ist die Verkehrs-(Verhinderungs)-Senatorin Regine Günther (Grüne). Dieser Tage hat sie einen Katalog mit verschärften Strafaktionen gegen Autofahrer vorgelegt, die jedem Berliner, der einen Pkw sein Eigen nennt, die Haare zu Berge stehen lässt.

Vorneweg ist da die „City Maut“. Jeder, der sich mit seinem Auto innerhalb des S-Bahn-Rings bewegen will, soll fünf bis acht Euro pro Tag & Fahrzeug abdrücken. Kostenloses Parken wird ab 2023 in diesem Bereich nicht mehr möglich sein. Gebühren von bis zu vier Euro/Stunde werden dann für einen Parkplatz fällig. Ganz schlimm trifft es die Anwohner. Statt der 20,40 Euro, die bisher eine für zwei Jahre gültige Parkvignette kostet, will Frau Günther dafür bis zu 240 Euro/Jahr kassieren. Auf die Idee, dass viele Menschen ihr Auto nicht zum Privatvergnügen haben, sondern beruflich darauf angewiesen sind, kommt diese grüne Klaferze natürlich nicht.

Und dann das drohende Fahrverbot, demzufolge Autos mit Verbrennungsmotor (Diesel, Benziner) zunächst aus der Umweltzone, später aus der ganzen Stadt verbannt werden sollen. Früher war von 2030 die Rede, jetzt heißt es: Sobald mehr Busse und Bahnen im Einsatz sind und sich die Bedingungen für Rad- und Fußverkehr verbessert haben. Nun gut, das kann dauern. Was den Fahrradverkehr anlangt, hat die Autohasserin schon eine dicke Schlappe einstecken müssen. Im Schatten der „Corona-Krise“ hatte sie im Sommer kurzerhand verfügt, dass auf wichtigen Verkehrsachsen so genannte „Pop-up-Radwege“ angelegt werden. Zweispurige Magistralen wurden über Nacht einspurig, nur damit sich die Radfahrer – wichtiges Wählerklientel der Grünen – austoben können. Die elenden Staus und auch die Behinderung des Busverkehrs interessierte sie nicht. – Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht sie zurückgepfiffen und mindestens acht „Pop-up-Radwege“ für unrechtmäßig erklärt. Wieder einmal muss ein Gericht die Unfähigkeit von Politikern korrigieren, so wie Ende August, als Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Anti-Corona-Demonstration verbieten lassen wollte, und die Justiz in zwei Instanzen dem widersprach. Noch funktioniert die Judikative, immerhin, aber eigentlich ist es nicht Sache der Gerichte, Politik zu machen.

Einrichtung und Abbau der „Po-up-Radwege“ kostet Hunderttausende. Aber derartige Marginalien interessieren die grünen Weltverbesserer grundsätzlich nicht. Zahlt ja sowieso alles der Steuerzahler – also was soll’s! Ein wahrer Geniestreich der Verkehrsverwaltung soll nicht unerwähnt bleiben: Die Umwidmung von Teilen der Friedrichstraße, einer der wichtigen Einkaufsstraßen in der City Ost, zur Fußgängerzone. Die Kundschaft soll jetzt, ungestört vom Autoverkehr, bummeln und shoppen können. Die Einkäufe werden allerdings nur noch kleinteilig ausfallen, denn größere, schwerere Waren wird man ohne Auto nicht nach Hause bringen. Autos stören die potenziellen Flaneure nun tatsächlich nicht mehr. Stattdessen müssen sie aufpassen, dass sie nicht von rabiaten Radfahrern umgenietet werden, denn in der Mitte der „Fußgängerzone“ hat man einen breiten, zweispurigen Radschnellweg angelegt – mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h. Abgesehen davon, dass sich die Asphalt-Cowboys auf zwei Rädern sowieso an keine Verkehrsregeln halten, will ich mir nicht vorstellen, von einem Fahrrad mit Tempo 20 erwischt zu werden.

Wer nun denkt, die Verkehrs-(Verhinderungs)-Senatorin Günther, die zu öffentlichen Terminen selbstverständlich mit dicker Limousine inkl. Chauffeur anreist, würde sich besonders für den Optimierung des ÖPNV stark machen, der irrt gewaltig. Wie jetzt bekannt wurde, sind in ihrer Verwaltung schlappe 66,46 Mio. Euro liegen geblieben, die in den Jahren 2018 und 2019 für den Ausbau des Nahverkehrs vorgesehen waren. Dieses Versäumnis hat ihr jetzt auch heftige Kritik aus den Reihen des Koalitionspartners SPD eingebracht. Selbst dort ist man inzwischen der Meinung, dass die einer Millionen-Metropole angemessene Verkehrspolitik mehr leisten muss als die Anlage von Radwegen. Hoffentlich geben bei den Abgeordnetenhaus-Wahlen im nächsten Jahr alle Autofahrer, ÖPNV-Nutzer und Fußgänger ihre Stimme ab. Dann hat Frau Günther ausgedient. HVB, 12. 09. 2020

Berliner Verkehrspolitik: So wird eine Weltstadt ausgebremst

Zwangsbeglückung von Staats wegen ist die Politik, die der rot-rot-grüne Senat seit Jahren betreibt. Was die Mehrheit der Bürger will und was der Stadt wirklich gut täte, interessiert die links-grünen Klaferzen und deren XY-Hampelmänner im Gefolge bis hin zum „Regierenden“ Bürgermeister nicht die Bohne. Sie allein kennen die Glücksformel für 3,8 Millionen Menschen, sie allein wissen, von welchen „Schädlingen“ die Gesellschaft befreit werden muss, damit der unwissende und unmündige Bürger ins Elysium der links-grünen Ideologie eintreten und sich zum wahren Menschen entwickeln kann. Als Feindbild Nr. 1 haben sie die Autofahrer identifiziert, also jene Individuen, die sich erdreisten, mit ihrem Pkw von A nach B fahren zu wollen/zu müssen. Diese Frevler müssen bestraft werden und im Erfinden von Sanktionen gegen diese verabscheuungswürdigen Zeitgenossen sind die im tatsächlichen politischen Geschäft total ideen- und hilflosen Laienschauspieler äußerst kreativ.

Vor kurzem kam die Meldung, dass der Preis für Anwohner-Park-Vignetten deutlich erhöht werden soll: Von derzeit 20,40 Euro für zwei Jahre auf 240 Euro pro Jahr. Damit wird schon die Grundhaltung deutlich: Wenn du ein Auto besitzt, bist du per se ein Schwein – und dafür muss du zahlen, auch wenn das Auto steht. Die erste Frechheit! Als Alternative zum eigenen Auto bietet sich u.U. der ÖPNV an. Das Netz an öffentlichen Transportmitteln in Berlin ist wirklich gut und wenn Corona vorbei ist, könnte man es ja auch wieder nutzen. So denkt der freie Bürger. Nicht so der R2G-Senat. Eine von diesem initiierte Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die chronisch klammen Verkehrsbetriebe unterstützt werden müssen und zwar in erster Linie durch ein Zwangsticket für alle Berliner. Also nach dem Muster der GEZ (ob du guckst oder nicht guckst – zahlen musst du immer) müsste dann jeder Berliner ein Jahresticket der BVG für ca. 760 Euro erwerben, ganz egal ob er Bus oder Bahnen benutzt. Für Rentner würde das ermäßigte Zwangsgeld immerhin noch mit 600 Euro zu Buche schlagen. Das ist schon ziemlich heftig, aber wer denkt, das würde den links-grünen Ideologen reichen, der irrt.

Verkehrsverhinderung ist das erklärte Ziel – der ÖPNV leidet mit

Als weitere Zwangsabgabe für Autofahrer wird von den Gutachtern eine City-Maut ins Spiel gebracht. Wer mit dem eigenen Pkw in die Innenstadt fährt, müsste dann zwischen fünf und acht Euro zahlen. Über die horrenden Kosten für die Installation eines flächendeckenden Erfassungssystems zum Scannen der Autokennzeichen sagt die Studie nichts. Auch die Touristen sollen – wenn sie denn eines Tages wieder kommen – zur Kasse gebeten werden und zwar in Form einer ÖPNV-Steuer: Zwischen fünf und acht Euro pro Person und Übernachtung.
Um den Individualverkehr zu schikanieren, haben die links-grünen Ideologen neben der finanziellen Abzocke auch noch andere Pfeile im Köcher: Zum Beispiel immer mehr Tempo-30-Zonen – auch auf Hauptverkehrsstraßen, so dass man mit dem Auto letztlich überhaupt nicht mehr voran kommt. Da in Nebenstraßen ohnehin fast durchgängig Tempo 30 gilt, erstrecken sich die Geschwindigkeitsbegrenzungen mittlerweile auf mehr als 75 Prozent des Berliner Stadtgebietes. Als Begründung für diese Maßnahmen musste hauptsächlich die Klimakeule „Luftreinhaltung“ herhalten. Dass an vielen Messstellen diese vorgeschobene Begründung nicht bestätigt wird, interessiert im Roten Rathaus niemand.

Ach ja, und dann sind da noch die so genannten „Pop-up-Radwege“, die sich im Schatten von Corona rasant vermehren. Da werden schnell ein paar Arbeiter losgeschickt, die gelbe Linien auf die Fahrbahn malen und Fahrrad-Symbole aufsprühen – und schon hat eine viel befahrene Hauptverkehrsstraße eine Fahrspur für Autos weniger, dafür eine schöne breite Radpiste. Das behindert natürlich nicht nur den Individualverkehr, sondern auch die Busse. Genauso wie die überhand nehmenden Tempo-30-Zonen. Und hier wird die Geschichte nun wirklich komisch. Da wird der oberirdische ÖPNV im Zuge der Autofahrer-Schikanen massiv behindert und dafür sollen dann alle Berliner – vor allem auch Ältere, Behinderte und Frauen, die sich nicht mehr trauen, mit den Bahnen zu fahren oder erst gar nicht dahin kommen – ein saftiges Zwangsgeld abdrücken. Wenn die Verkehrsplaner in anderen Metropolen auf der Welt lernen wollen, wie man eine lebendige und im Grunde gut funktionierende Millionenstadt ausbremst und sukzessive zu einem riesigen Dorf degradiert, dann müssen sie nach Berlin kommen. Ganz nebenbei können die wissbegierigen Besucher dann auch erfahren, wie Klientel-orientierte Öko-Diktatur funktioniert. HVB, 13. 06. 2020

„Antidiskriminierungsgesetz“ – Justizsenator fällt der Polizei in den Rücken

Da hat sich die rot-rot-grüne Chaotentruppe, die so gern Senat spielt, mal wieder ein ganz besonderes Husarenstück einfallen lassen. Hauptakteur ist dieses Mal Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Im Corona-Getümmel von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses das „Landesantidiskriminierungsgesetz“ durchgewinkt, das demnächst in Kraft treten wird. In der Begründung heißt es, das Gesetz solle verhindern, dass Bürger durch Verwaltungshandeln diskriminiert werden. Es soll eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern.

Wenn bei diesen Formulierungen die Alarmglocken noch nicht läuten, dann werden sie ganz laut, wenn man sich § 7 „Vermutungsregelung“ ansieht, in dem die Umkehr der Beweislast festgeschrieben wird. Heißt: Wenn ein Bürger einen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen Diskriminierung anzeigt, muss er dafür keine Beweise liefern und hat auch kein Prozessrisiko. Vielmehr muss der beschuldigte Beamte/Angestellte nachweisen, dass er unschuldig ist. Kann man den ohnehin schon arg gebeutelten Polizisten in der Hauptstadt noch ärger in den Rücken fallen? Wohl kaum! Seit Monaten gibt es heftigen Widerstand der Personalvertreter gegen dieses Gesetzesvorhaben. Jetzt haben die links-grünen Weltverbesserer die Gunst der Stunde genutzt und hinter den Kulissen des Corona-Zirkus’ vollendete Tatsachen geschaffen.

Bereits im November 2019 hat ein Polizeivertreter bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus auf den Punkt gebracht, was dieses Gesetz für die Arbeit der Ordnungshüter auf der Straße bedeutet: „Wenn ich einen afrikanischen Dealer kontrolliere, kann der behaupten, er sei durch diese Kontrolle diskriminiert worden. Dann muss ich beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung sondern gerechtfertigt war. Wenn es dann zum Ermittlungsverfahren kommt, werde ich nicht mehr befördert.“ Und das kann dauern. Wenn es darum geht, sich mithilfe windiger Winkeladvokaten (auf Kosten des Steuerzahlers) von einer Instanz zur anderen durch zu klagen und Verfahren zu verschleppen, sind Rauschgifthändler aus Ghana, Nigeria, Somalia, Eritrea und wo immer sie auch herkommen mögen, sehr kreativ. Auch die arabischen Clans werden sich ins Fäustchen lachen: „Was guckst du, du Nazi. Ich zeige dich an, du hast mich diskriminiert.“ Aber in den Augen der rot-rot-grünen Mischpoke sind das ja sowieso immer die Guten – die Deutschen immer die Schlechten. Die Polizei erst recht.

Damit aber noch nicht genug. Im neuen Antidiskriminierungsgesetz wird außerdem auch noch die Verbandsklage zugelassen. Heißt: Aktivisten und Vereine, die selbst nicht betroffen sind, können stellvertretend für einen Bürger eintreten, der sich diskriminiert fühlt. Das öffnet der Diffamierung von Polizeibeamten Tür und Tor. Die Gerichte werden mit einer Klagewelle überschüttet und Polizisten werden dort zum Freiwild. Allein in der Antifa-Ecke gibt es unzählige dubiose Vereine, die das als willkommene Einladung annehmen, den Staat zu ärgern, wo immer es geht. Die Quintessenz des Ganzen ist eindeutig: Justizsenator Behrendt misstraut den Vertretern des öffentlichen Dienstes mehr als der organisierten Kriminalität. Na klar, die Guten und die Schlechten – siehe oben.

Der in jedem Rechtsstaat gültige Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird hier auf den Kopf gestellt. Jetzt heißt es: „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, vor allem, wenn er der Polizei angehört. – Für diese schäbige „Regierung“ halten Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes Tag für Tag in Berlin den Kopf hin, um wenigstens einigermaßen Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Jeder Polizist, der ein wenig Grütze im Hirn hat, wird sich jetzt sagen: „Das tue ich mir nicht mehr an“ und wird sich von den wichtigen Drogen-Umschlagplätzen wie Görlitzer Park oder bestimmten Straßenzügen in Neukölln oder Wedding, in denen die Clans längst das Sagen haben, einfach fern halten, um gar nicht erst in Verlegenheit zu geraten. Danke, Herr Behrendt, nur weiter so. Eines Tages werden die Schwarzen im Görli die Uniformierten als Drogenkuriere einsetzen, weil die ja mit Blaulicht schneller durchkommen und niemand sie aufhält. Und wenn einer sich weigert, das zu tun, wird der Dealer ihn wegen Diskriminierung anzeigen. – Gute Nacht Berlin. HVB, 22. 05. 2020

Nachsatz der Redaktion: Hamburg hat wegen dieses Gesetzes angekündigt, in Zukunft keine Beamten nach Berlin entsenden zu wollen.

Die Linksradikalen rüsten sich für ihre „Feiertage“ – Die Berliner Politik hat Verständnis

30. April (Walpurgisnacht) und 1. Mai sind seit vielen Jahre feste Bestandteile im Randale-Kalender der Linksradikalen in der Hauptstadt. Und natürlich bereitet sich auch in diesem Jahr die Szene jetzt schon auf ihre „Feiertage“ vor. In ihrer diesjährigen Strategie setzen sie auf „dezentrale Aktionen“, wie sie im Internet bereits haben verlauten lassen. „Wir lassen uns nicht vom Staat vorschreiben, wie unser Protest aussehen wird“, heißt es in diesem Aufruf. Als hätten die sich jemals irgendetwas vorschreiben lassen von diesem Staat, den sie verteufeln und abschaffen wollen, obwohl sie von seiner Wohlfahrt leben. Nein, nein, Randale muss an diesen Tagen sein, das schreibt der Antifa-Kodex vor, Corona hin oder her.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigt durchaus ein gewisses Verständnis für das Beharren der Linksextremen auf die Durchsetzung ihrer „demokratischen“ Rechte. Durch Corona sei die Versammlungsfreiheit natürlich schon eingeschränkt, was auch ein Eingreifen in die Grundrechte bedeutet, aber man werde prüfen, ob „kleinere Veranstaltungen“ möglich sind, meinte er. An der Stelle fasst sich der Normalbürger mal wieder an den Kopf. Auf der einen Seite verhält sich Berlin außerordentlich restriktiv hinsichtlich der Umsetzung der von der Regierung in dieser Woche beschlossenen Lockerungen der Corona-Vorschriften. Da verliert Müller kein Wort über die Grundrechtsverletzungen durch Corona-Diktat, die Hunderttausende von kleinen Gewerbetreibenden, Kneipiers, Friseuren usw. seit Wochen erdulden müssen und die dabei Gefahr laufen, Pleite zu gehen.

Bei den linksradikalen Randalierern stehen plötzlich das Grundgesetz und die durch Corona verhängten Einschränkungen (Versammlungsfreiheit) ganz weit oben in der Betrachtung des R2G-Senats. Das ist an sich schon sehr bemerkenswert, aber richtig pervers wird es, wenn man daneben stellt, dass in der vergangenen Woche eine Demo am Rosa-Luxemburg-Platz mit vergleichsweise wenigen Teilnehmern ziemlich rabiat von der Polizei aufgelöst wurde und es auch zu Festnahmen kam. Filmaufnahmen machen deutlich, dass sich die Demonstranten vorbildlich an die Abstandsregeln hielten und ihren Protest äußerst friedlich vortrugen. Ihr Fehler: Sie haben das falsche Thema gewählt. Sie kritisierten die Corona-Maßnahmen der Regierung als „Ermächtigungsgesetz“ und bekräftigten ihren Einsatz zur Verteidigung der fundamentalen Grundrechte der Demokratie. Aufgerufen dazu hatte laut RBB ein Verein mit dem Namen „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“. – Was soll das? So ein Vereinchen hat nichts zu melden und wenn da ein paar Demonstranten meinen, sie müssten sich wichtig machen, dann muss die Staatsmacht sie zur Ordnung rufen. Bei der Antifa sieht das anders aus – jedenfalls in Berlin.

Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichte während der Corona-Krise: „Es muss eine Einzelfallentscheidung geben.“ Randale mit Ansage am 30. April und 1. Mai ist natürlich ein Einzelfall, der aus dem üblichen Betrachtungs- und Bewertungsschema herausfällt. Noch beeindruckender die Aussage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, der dafür plädiert, Demonstrationen weiterhin zuzulassen, solange die Teilnehmer entsprechende Abstände einhalten. Und wörtlich: „Was es erleichtern würde, wäre, wenn die Versammler es anmelden würden.“ Wie verblödet und auf dem linken Auge vollkommen blind muss man denn sein, wenn man unterstellt, der marodierende Mob der Schwarzvermummten würde beim Steinewerfen Abstand halten und dieses Corona-adäquate Verhalten auch noch offiziell anmelden. Eine „Revolutionäre 1. Mai Demonstration“ wurde in den letzten Jahren den Behörden nie angemeldet.

Da zeigt sich einmal mehr, wie weit die links-grünen Spinner im Berliner Abgeordnetenhaus (und im Senat) von der Wirklichkeit entfernt sind. Selbst in Zeiten von Corona, wo wir doch soooooo darauf bedacht sind, dass keiner dem anderen zu nahe kommt, genießt die linksalternative Szene – wie immer – Narrenfreiheit. Das sind unsere Brüder und Schwestern im Geiste und die dürfen machen, was sie wollen. Sie dürfen sich zusammenrotten, Polizisten attackieren und bespucken, Geschäfte plündern… Schließlich berufen sie sich auf das im Grundgesetzt verbriefte Versammlungsrecht. Was für eine entsetzliche Verlogenheit den anständigen Bürgern gegenüber. Aber wahrscheinlich macht Corona einen weiten Bogen um den schwarzen Block. Mit denen will nicht einmal das Virus etwas zu tun haben. Wenn doch? Na ja, dann landen die infizierten Chaoten in irgendeiner Intensivstationen, werden (auf Staatskosten) behandelt wie jeder andere Patient und blockieren Betten, die womöglich Patienten zustünden, die für die Gesellschaft noch sinnvolle und konstruktive Beiträge leisten können – und wollen! HvB, 18. 04. 2020

Der Zoll lässt sich beklauen – Tonnen von Tabakwaren werden ausgeräumt

Dass Berlin BER nicht kann, dass auch andere Großprojekte nicht fertig werden und immer doppelt so teuer werden wie geplant, dass es No-Go-Areas gibt, die von arabischen Clans beherrscht werden, dass in anderen Quartieren militante Linksradikale das Sagen haben, dass sich am Görlitzer Park Deutschlands größter Drogen-Hotspot entwickeln konnte, dass fast jede Nacht Autos abgefackelt werden, dass eine 100 Kilo schwere Goldmünze aus dem Museum geklaut werden kann, dass ein Fahrradweg auch schon mal im Zickzack-Muster angelegt wird, dass ein Baustadtrat eine Straße mit grünen Punkten bemalen lässt – diese und noch viel mehr Irrsinns-Taten aus der Hauptstadt sind bekannt und manche haben im ganzen Land und darüber hinaus für Kopfschütteln gesorgt.

Mit jedem Tag wird die Liste des Nichtkönnens und konsequenten Versagens länger. Heute berichtet die „Berliner Morgenpost“ von einem Coup, der wieder so unfassbar erscheint, dass man geneigt ist zu sagen: Das kann es nur in Berlin geben. Da haben es dreiste Täter doch tatsächlich geschafft, aus der Asservatenkammer des Berliner Hauptzollamts (!) sage und schreibe 5,2 Millionen unversteuerte Zigaretten (26.000 handelsübliche Stangen) mit einem Gesamtgewicht von 3,4 Tonnen zu stehlen. Außerdem sei eine „größere Menge“ beschlagnahmter Wasserpfeifentabak entwendet worden. Nach Informationen der Zeitung soll es am Hauptzollamt in Hohenschönhausen keinen dauerhaften Wachschutz und nur eine „veraltete Kamera“ am Eingang geben. Ist das denn noch zu fassen?! – Da ist es den Fahndern tatsächlich mal gelungen, eine große Menge an unversteuerten Zigaretten und Tabak sicherzustellen, und dann ist der Zoll nicht in der Lage, das Zeug zu bewachen. Lässt es sich vermutlich von genau denen, bei denen die Beamten die Rauchwaren konfisziert haben, nämlich einer deutsch-libanesisch-syrischen Tätergruppe mit Bezügen zum Clan-Milieu, wieder abnehmen.

Das ist Dilettantismus hoch drei. Man muss sich nur einmal vorstellen, welchen Aufwand es bedeutet, 3,4 t Zigaretten und etwa eine weitere Tonne Wasserpfeifentabak aus dem Lager zu schaffen und abzutransportieren. Das geht nicht in einer Ruckzuck-Aktion. Da braucht es einen Lkw und eine Truppe starker Männer, die stundenlang schuften. Und niemandem fällt das auf? Wenn man beim Zoll schon nicht in der Lage ist, konfiszierte Ware zu sichern, dann sollte man das Zeug verbrennen, um weiteren Schaden zu verhindern. Jetzt sind wieder unversteuerte Rauchwaren im Wert von weit über einer Million Euro auf dem Markt und jetzt, davon kann man ausgehen, werden sich die Dealer nicht noch einmal erwischen lassen. Durch die Blödheit des Zolls entgeht dem Fiskus viel Geld. Es ist nicht anzunehmen, dass das Finanzamt die Beamten dafür zur Rechenschaft zieht. – Aber wehe, ich habe vergessen, auf einer eingereichten Bewirtungsquittung den Namen des Bewirteten anzugeben. HVB, 12. 02. 2020

Die Polizei wird weiter entrechtet und Sicherungsverwahrte genießen offenen Vollzug

Dass Berlin von einer Horde durchgeknallter Egomanen „regiert“ wird, denen es wichtiger ist, ihr ideologisches Süppchen zu kochen, statt eine vernünftige Politik zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger zu machen, hat sich inzwischen herumgesprochen. Und immer wenn man denkt, schlimmer geht’s nimmer, kommt einer der rot-grün lackierten Zampanos daher und setzt noch eins obendrauf. So kommt jetzt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) gleich mit zwei dicken Klopsen um die Ecke, dass einem speiübel wird: Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und offener Vollzug für Sicherungsverwahrte.

Meist sind es ja die *Innen in dieser Chaotentruppe, die mit abstrusen Verordnungen von sich reden machen. Aber an der Stelle beharrt Herr Behrendt wohl auf Gleichberechtigung und bringt den Nachweis, dass sein Verblödungsgrad dem der Klaferzen in Nichts nachsteht. Das LADG ist die nächste schallende Ohrfeige für die Berliner Polizei. So wird in § 7 dieses Gesetzes, das es sonst nirgendwo gibt, die Beweislast umgedreht. Heißt: Jeder Bürger kann – aus welchem Grunde auch immer – einen Polizisten anzeigen. Er muss dafür keine Beweise liefern und hat kein Prozessrisiko, vielmehr muss der Polizist beweisen, dass er frei von Schuld ist. Nach § 9 dürfen Verbände und Vereine stellvertretend für Bürger klagen, die sich diskriminiert fühlen. Über dieses Verbandsklagerecht, das sonst hauptsächlich im Naturschutz angewandt wird – Bäume und Vögel können nicht klagen, Bürger aber schon – werden sich die stadtbekannten Linksextremen freuen. Da kann man schon darauf warten, dass beispielsweise das Antifa-Gesockse in dem besetzten Haus in der Rigaer Straße unberechtigte Massenklagen einreicht, um Polizisten vor Gericht zu tyrannisieren.

Einen weiteren augenfälligen Effekt, den das LADG ab 1. 1. 2020 mit sich bringen wird, fasste ein Polizeivertreter zusammen: „Wenn ich einen afrikanischen Dealer im Görlitzer Park kontrolliere, kann der behaupten, er sei durch diese Kontrolle diskriminiert worden.“ (Wie bereits geschehen.) „Dann muss ich beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung sondern gerechtfertigt war. Wenn es dann zum Ermittlungsverfahren kommt, werde ich nicht mehr befördert. Wie sollen wir unter diesen Umständen arbeiten?“ – Bezeichnend, dass auch hier Innensenator Andreas Geisel (SPD), oberster Dienstherr der Polizei, seine Beamten im Regen stehen lässt und nichts unternimmt, um sie bei ihrem alles andere als leichten Job zu unterstützen. Das gleiche feige Wegducken wie bei dem Asylanten-Irrsinn von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Siehe hier). Der R2G-Senat betreibt unbeeindruckt seine Klientelpolitik, die Interessen des gemeinen Berliners ignorierend und mit vereinten Kräften gegen die Vertreter der Staatsmacht gerichtet. Aber der Staat soll nach ihrer Ideologie ja sowieso abgeschafft werden.

Die Sorgen von Anwohnern und Eltern werden beiseite gewischt

Große Begeisterung hat bei den Berlinern auch die Ankündigung von Justizsenator Behrendt hervorgerufen, in einem „Pilotprojekt“ sicherheitsverwahrten Straftätern die Möglichkeit des offenen Vollzugs anzubieten. (Laut Gesetz sollte es solche Einrichtungen schon seit 2013 geben, aber kein Bundesland hat das bisher umgesetzt.) Von den derzeit 48 Sicherheitsverwahrten in der JVA Tegel sind zwei Drittel Sexualstraftäter, ein Drittel Gewaltverbrecher. Ein Gericht hatte bei ihrer Verurteilung angeordnet, dass nach Verbüßung der eigentlichen Haft Sicherungsverwahrung angezeigt ist, entweder aufgrund der besonderen Schwere der Tat und/oder weil davon auszugehen ist, dass von diesen Tätern auch nach der Haft eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Diese Schwerverbrecher haben alle drei bis 15 Jahre Knast auf dem Buckel plus eben die Sicherungsverwahrung. In der Anlage der JVA Tegel sind sie getrennt von den anderen Insassen untergebracht – im offenen Vollzug kommen sie dann aber in Kontakt mit der normalen Bevölkerung. Nach Auskunft der Anstaltsleitung trifft diese Lockerung derzeit auf drei Straftäter zu, alle deutlich über 60 und mit gesundheitlichen Problemen. Soll heißen: Die tun nichts Böses mehr. Wer’s glaubt!

Bei normalen Strafgefangenen liegt der offene Vollzug meist hinter den Gefängnismauern. Warum also geht das nicht auch in Tegel, zumal für die Sicherheitsverwahrten erst 2014 für 14 Mio. Euro ein neuer Trakt gebaut wurde. Nein, in Berlin geht man wieder einmal mit schlechtem Beispiel voran und verlegt den offenen Vollzug ausgerechnet für Sicherheitsverwahrte nach draußen, in unmittelbare Nachbarschaft der JVA. Ach ja, eine Schule gibt es auch in nächster Nähe. Das werden vor allem die Kinderschänder zu schätzen wissen. Anwohner und Eltern sind empört und wehren sich vehement gegen diese potenzielle Bedrohung. Aber ihr Protest wird wohl wirkungslos verpuffen. Was juckt einen Justizsenator, der nicht davor zurückschreckt, die Polizei gnadenlos zu verheizen, das dumme Gezeter von irgendwelchen Bürgern, die sowieso nicht zu seinem Wählerklientel gehören? HvB, 21. 11. 2019

Die Nachtruhe von abgelehnten Asylbewerbern darf nicht gestört werden

Die deutschen Asylgesetze sind die besten – jedenfalls aus Sicht der Asylsuchenden – und es verwundert nicht, dass für jene Deutschland das mit Abstand beliebteste Reiseziel in Europa ist. Hier reinzukommen ist vergleichsweise einfach, wie man jetzt auch wieder im Falle des bereits abgeschobenen libanesischen Gangsters Miri miterleben durfte, die Gefahr, gleich wieder rausgeworfen zu werden, ist hingegen äußerst gering. Mit der nötigen Chuzpe und einem cleveren Anwalt an der Seite stehen die Chancen gut, wenigstens ein paar Jahre in der sozialen Hängematte auszuruhen. Und wenn irgend möglich muss man es schaffen, nach Berlin zu kommen. Dort herrschen geradezu paradiesische Zustände – auch für Drogendealer, Vergewaltiger, Messerstecher und sonstige Kriminelle.

Natürlich gibt es auch in der Hauptstadt Gerichte, die Asylanträge begründet ablehnen und entsprechend die Ausweisung des Antragstellers verfügen. Für die Umsetzung eines solchen Gerichtsbeschlusses vor Ort ist dann die Polizei zuständig. Sollte so sein, findet aber in der Regel nicht statt, weil der rot-rot-grüne Senat mit allerlei politischen Tricksereien verhindert, dass die Beamten ihrer Arbeit nachgehen und die Forderungen des Rechtsstaates durchsetzen können. Die Hyper-Gutmenschin Elke Breitenbach (Linke) ist als Sozialsenatorin zuständig für alles, was mit Migration zu tun hat. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Herrin über das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) bereits Ende September verfügt, dass die Nachtruhe für abgelehnte Asylbewerber nicht gestört werden darf. Heißt: Die Beamten dürfen die gesuchten Personen nicht mehr nach 21 Uhr und erst wieder ab 6 Uhr morgens aufgreifen.

Da die Flieger, mit denen diese Leute wieder außer Landes gebracht werden sollen, ja meist sehr früh starten – die Nachtruhe der Piloten und all jener, die daran beteiligt sind, dass ein Flug sicher und reibungslos über die Bühne geht, interessiert natürlich niemand – kamen die Beamten bisher gegen 3 Uhr, damit der in Frage kommende Flieger auch zu erreichen war. Das ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich. Erschwerend hinzu kommt, dass eben jene Sozialsenatorin Breitenbach schon im Sommer d.J. verfügt hat, dass Asylunterkünfte zu werten sind wie Privatwohnungen und damit Durchsuchungen durch die Polizei nur mit richterlichem Beschluss möglich sind. Die Leiter von Asylheimen wurden angewiesen, der Polizei den Zutritt zu verwehren. (Wir haben darüber berichtet: https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20192/alle-rechte-den-migranten-nieder-mit-der-polizei/).

Diese beiden eindeutig gegen Justiz und Polizei gerichteten Anordnungen sind nun endgültig ein Freibrief für Asylbewerber jeglicher Provenienz. Um der Abschiebung zu entgehen, hat die gesuchte Person jede Menge Möglichkeiten, rechtzeitig unterzutauchen – und sei es nur im Nachbarzimmer des Asylantenheims, denn um dort einzutreten, braucht die Polizei wiederum einen richterlichen Beschluss. Rund 50.000 abgelehnte Asylbewerber, die abgeschoben werden müssten, gibt es derzeit in Deutschland. In manchen Bundesländern wird es sicherlich auch noch Abschiebungen geben, aber wohl kaum noch in der Hauptstadt. Der im Zusammenhang mit dem Pokal-Endspiel von Fußballfans viel gesungene Slogan: „Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin“ könnte nun auch zur Hymne für Asylbewerber werden. Die Einwohnerzahl in der Hauptstadt ist in den letzten Jahren rasant angestiegen und angesichts der paradiesischen Zustände für Asylsuchende wird sich dieser Trend verstärkt fortsetzen. Fragt sich nur, ob wir die denn auch alle hier brauchen…? HvB, 17. 11. 2019

Neueste Zielgruppe auf dem Index der Gutmenschen: Freizeitangler

In gewisser Weise haben wir uns ja schon daran gewöhnt, dass eine Minderheit eine moralische Überlegenheit für sich reklamiert und sich in arroganter Selbstgefälligkeit anheischig macht, allen anderen sagen zu müssen, was gut und richtig ist, was sie dürfen und was nicht. Das Gutmenschentum greift um sich und nimmt nicht selten militante Züge an. Immer umfangreicher wird die schwarze Liste derer, die nach Ansicht der selbsternannten Weltretter an den Pranger gestellt und für ihre Untaten bestraft werden müssen: Vorneweg Autofahrer (vor allem Diesel), Flugreisende, Fleischesser, Jäger… – die Liste ist endlos. Auf dem Verfolgungs-Index in der Hauptstadt – dank des rot-rot-grünen Senats durchgängig strenger und umfassender als andernorts – ist nun aber eine Zielgruppe ins Visier geraten, von der man es nie erwartet hätte: Freizeitangler!

In Berlin gibt es rd. 32.000 registrierte Petrijünger, die nach Ablegen einer Prüfung eine offizielle Fischereierlaubnis erworben haben und damit völlig rechtmäßig an den Ufern von Havel und Spree oder an den vielen Seen ihre Angeln auswerfen und geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt. Genau das ist der Tierschutzorganisation „Peta“ und in besonderem Maße der Meeresbiologin und „Peta“-Aktivistin Tanja Breining ein Dorn im Auge. Sie hat jetzt den Internet-Ratgeber „Angler in Sicht“ produziert, in dem sie allen Freizeitanglern per se Tierquälerei, Trunksucht und gesetzeswidriges Tun unterstellt. „Fische sind unsere Freunde, gehören nicht auf den Teller“, sagt Breining und leitet aus ihrer veganen Überzeugung ab, dass Angler Gewalt gegenüber Tieren ausüben und man sie mit allen Mitteln davon abhalten müsse, „um das Leben der Fische zu retten“.

In ihrem Internet-Leitfaden zu Bekämpfung der Angler (geht natürlich nicht nur gegen die Berliner, sondern gegen alle im Lande) gibt sie dann auch eine Reihe praktischer Tipps, was der gutmenschelnde Bürger tun könne, um den frevelhaften Petrijüngern, die ihrer Meinung nach „nicht alle so friedlich sind, wie sie gerne tun“, ihr Hobby zu vergällen.

– Man soll darauf achten, ob sie Bierflaschen dabei hätten und/oder aggressiv wirkten. Dann solle man sie mit dem Handy filmen und im Zweifelsfalle die Polizei holen. (Angler mit „aggressiv“ in Verbindung zu bringen, ist an Realitätsferne nicht zu überbieten. Nicht einmal Schach erreicht die Friedfertigkeit von Angeln.)

– Wer seinen gefangenen Fisch nicht vorschriftsmäßig tötet (ohne Betäubung) soll sofort wegen Tierquälerei angezeigt werden. Das wäre juristisch sogar noch in Ordnung, aber Frau Breining rät, auch gegen den Angler vorzugehen, wenn er nicht gegen das Gesetz verstößt, einfach so, auf Verdacht. „Sie können trotzdem einen Aufseher suchen oder die Polizei anrufen und den Verdacht äußern, dass hier möglicherweise ohne Fischereischein und/oder unter Alkoholeinfluss geangelt wird.“ Erinnert irgendwie an Stasi-Methoden.

– Damit kein Fisch den Köder am Angelhaken schnappt, empfiehlt die promovierte Meeresbiologin den potenziellen Fischrettern, in der Nähe der Angler Steine ins Wasser zu werfen. Außerdem sollten sich die Tierschützer die Fischereierlaubnis der Angler zeigen lassen (mit welchem Recht?) und versuchen, „die gefangenen Fische zu retten“. Die Fische sind Eigentum des Anglers und die Wegnahme des Fangs ist schlicht und ergreifend Diebstahl.

Für Frau Breining sind nun also die Freizeitangler das erklärte Feindbild und sie schreckt auch nicht davor zurück, Gleichgesinnte zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten, ja sogar Straftaten aufzufordern. Würde ich das tun, hätte ich sofort ein Verfahren an der Backe, aber Frau Breining darf das. Sie gehört ja zur Clique der moralisch Überlegenen, die sich gern und vehement auslässt über „Hetze“ gegen alles und jeden. Hetzte gegen Freizeitangler ist in deren Katalog allerdings nicht vorgesehen. HvB, 10. 08. 2019

180.000 Euro Steuergelder für die Verehrung von Ernst Thälmann

Die Verehrung der „Helden“ des Kommunismus war in der ehemaligen DDR gewissermaßen Staatsdoktrin. Bis heute ist dieses kultische Gedenken bei vielen Genossen noch virulent – denken wir nur an die alljährlich im Januar in Berlin stattfindende Lenin-Liebknecht-Luxemburg (LLL)-Demonstration, bei der alles, was bei der Nachfolgepartei der SED, den Linken, Rang und Namen hat, mitmarschiert. Diese Demos sind friedlich, kosten den Steuerzahler keinen Cent – also bitteschön, wer’s braucht… Jetzt hat sich der R2G-Senat aber einen Akt der Kommunistenverehrung einfallen lassen, der mich wütend macht. Erstens die Person Ernst Thälmann; zweitens die Tatsache, dass dafür 180.000 Euro zum Fenster hinausgeschmissen werden. Mindestens, denn wie wir wissen, wird in Berlin am Ende immer alles viel teurer als geplant.

Worum geht es? An der Greifswalder Straße im Bezirk Pankow steht ein monumentales Denkmal für den einstigen Führer der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD): 50 Tonnen Eisen, 14 Meter hoch, die Faust zum kommunistischen Gruß geballt. Ein herausragendes Beispiel für die in der DDR allenthalben gepflegte Ästhetik des Hässlichen. Inzwischen zusätzlich verunstaltet durch unansehnliche Graffiti rund um den Sockel. Der Senat und das Bezirksamt haben jetzt eine „künstlerische Kommentierung“ dieses hässlichen Monstrums beschlossen und dafür einen Wettbewerb ausgeschrieben: „Gewünscht sind innovative künstlerische Konzepte, die zu einer Belebung des Ortes beitragen“, heißt es in der Ausschreibung. Was soll denn angesichts dieses bedrohlich wirkenden Kolosses „künstlerisch belebt“ werden? Das einzig Sinnvolle, das man hätte tun können, wären Schaukästen oder Informationstafeln gewesen, die über Leben und Wirken des Stalin-hörigen Hardcore-Kommunisten aufklären. Aber dann müsste man ja historische Wahrheiten benennen, und die laufen der gewollten ideologischen Verklärung diametral entgegen.

Wer war Ernst Thälmann? – Ein militanter Antidemokrat, der eine bolschewistische Diktatur nach sowjetischen Vorbild in Deutschland etablieren wollte. Kommandant des paramilitärischen Arms der KPD, des „Roten Frontkämpferbundes“, der mit erhobener Faust die Paraden seiner bewaffneten Einheiten abnahm und sich als „Führer“ feiern ließ. Ein entschiedener Gegner der SPD, der sich in seinem Kampf gegen die Demokratie im Zweifelsfalle sogar mit den Nazis verbündete. Wörtlich sagte Thälmann: „Bei der Auslösung von Streiks in den Betrieben“ sei „die Hereinnahme von Nazis in die Streikkomitees (…) absolut notwendig und erwünscht.“ Dieses Fraternisieren mit den Braunen hat ihm nicht geholfen, denn letztlich wurde er auf Befehl Hitlers umgebracht. Damit wurde er für die SED zum Märtyrer und Honecker höchst persönlich hat 1986 das kolossale Denkmal enthüllt. Aber schon früher mussten die Kinder in der DDR den „Thälmann-Gruß“, die nach oben gereckte Faust, entrichten.

Schlimm genug, dass dieses eiserne Monstrum 2014 unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Als hätte Berlin keine wertvolleren Denkmale zu bieten. Eine „künstlerische Kommentierung“ des Kolosses auf Kosten der Steuerzahler ist jedoch vollkommen daneben. Der überzeugte Kommunist Thälmann hätte eine derart bourgeoise Aktion gewiss entschieden abgelehnt. – Das Lenin-Denkmal in Friedrichshain wurde 1991 von der Denkmalliste gestrichen und abgerissen. Mit dem Thälmann-Koloss sollte das Gleiche geschehen. HvB, 11. 07. 2019

Qualitätskontrolle für Drogen auf Staatskosten

Die öffentliche Verwaltung in der Hauptstadt ist eine einzige Katastrophe: Ein Termin beim Standesamt, die Verlängerung eines Reisepasses, die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs – das alles kann Wochen und Monate dauern. Viele Schulen sind in einem desolaten Zustand, die Arbeitsbedingungen der Polizei sind vielfach nur als skandalös zu bezeichnen, immer mehr Straßen und Brücken sind total vergammelt und müssen gesperrt werden. An allen Ecken und Enden fehlt es an Geld – doch für eine spezielle Dienstleistung ist Staatsknete da: Drogentest für alle Junkies.

Kein Witz. Demnächst werden drei Beratungsstellen eingerichtet, in denen das so genannte „Drug Checking“ angeboten wird. Dort können die Konsumenten unterschiedlichster Drogen prüfen lassen, ob das Zeug, das sie zu sich nehmen, rein ist, nicht gestreckt, nicht zusätzlich vergiftet durch irgendwelche obskuren Substanzen. Dann wissen sie, ob sie das, wofür sie gezahlt haben, auch tatsächlich bekommen haben. Verbraucherschutz vom Feinsten – und das Ganze natürlich umsonst – also auf Kosten des Steuerzahlers – und unter Wahrung aller datenschutzrelevanten Vorgaben. Nein, nein, da muss man sich keine Sorgen machen, da hat alles seine Ordnung.

Initiiert hat diesen Service der besonderen Art Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) und ihr Sprecher durfte dann auch die „wissenschaftliche“ Begründung dazu liefern: „Hauptziel des Projekts ist es, Drogenkonsumenten frühzeitig zu erreichen, Überdosierungen zu vermeiden und neue wissenschaftlich basierte Erkenntnisse über Konsum und Drogenmarkt in Berlin zu gewinnen.“ Das sind Erkenntnisse, die den gemeinen Berliner fraglos brennend interessieren und die den Wissenschaftsstandort Berlin entscheidend nach vorne bringen.

In jedem Falle wird diese staatlich verordnete Qualitätskontrolle für Dope den Drogenkonsumenten große Freude bereiten. Können sie jetzt doch hingehen zum Dealer ihres Vertrauens – beispielsweise im Görlitzer Park, wo man ja schon vor geraumer Zeit per Kreidestrich die Zonen markiert hat, innerhalb derer der Verkauf von Drogen stattfinden soll/darf – und sich im Zweifelsfall über die Lieferung minderwertiger Ware beschweren: „Hey Alter, hast mir Scheiße vertickt beim letzten Mal. Hier, hab’ ich Schwarz auf Weiß vom Berliner Senat. Also nimm den Dreck zurück und gib mir ordentlichen Stoff oder ich zeig’ dich an.“ – Na wenn das kein Fortschritt ist? Dann kommt endlich mal Ordnung in die verlotterte Szene. Böse Zungen kolportieren übrigens bereits, dass die erste „Drug-Checking“-Stelle direkt im Roten Rathaus eingerichtet werde. – Keine Ahnung, da kann ich nichts zu sagen. Aber verkehrt wär’s vielleicht nicht. HvB, 30. 06. 2019

70 Jahre Luftbrücke: Keine Landeerlaubnis für „Rosinenbomber“ in Berlin

Auch an diesem Wochenende tut Berlin das, was es seit etlichen Jahren zielsicher am besten kann: sich in aller Öffentlichkeit blamieren und der Lächerlichkeit preisgeben. Nein, nicht vom BER ist die Rede und auch nicht von dem soeben verschobenen Eröffnungstermin des Humboldt-Forums (das war zu erwarten) – nein, es geht um die vertane Chance, dem Ende der Luftbrücke vor 70 Jahren in angemessener Weise zu gedenken. Während auf den kleinen Flugplätzen in Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, von wo aus die „Rosinenbomber“ mit ihrer Fracht für West-Berlin gestartet waren, die ganze Woche über dieses historische Ereignis fröhlich gefeiert wurde, passiert in Berlin: NICHTS. Weder der ursprünglich angedachte Überflug über das Brandenburger Tor findet statt, geschweige denn darf eine der historischen Maschinen, hauptsächlich vom Typ Douglas DC-3, in der Hauptstadt landen – weder in Tempelhof noch in Tegel.

Wie sehr hätten sich ältere Berliner, die als Kinder den kleinen Fallschirmchen mit Süßigkeiten dran hinterher gelaufen sind, gefreut, wenn sie jetzt mit ihren Kindern und Enkeln noch einmal hautnah das Brummen der Propeller-Motoren hätten erleben dürfen. Wie sie angesichts der liebevoll restaurierten und gepflegten Oldtimer der Lüfte ihren Nachkommen hätten erzählen können, dass der Anblick dieser Maschinen, wenn sie über Tempelhof einschwebten, für mehr als zwei Millionen Berliner schieres Überleben bedeutete. Schließlich wurde die eingeschlossene Stadt während der Blockade vom 26. Juni 1948 bis 12. Mai 1949 durch die Sowjets fast 280.000 Mal angeflogen – hauptsächlich von amerikanischen und britischen Piloten – und mit mehr als zwei Millionen Tonnen Kohle, Lebensmittel und anderen Gütern versorgt. Man mag zu der Politik der Amerikaner und Briten insgesamt stehen, wie man will: Die Luftbrücke war eine logistische Meisterleistung, ohne die West-Berlin als freie Stadt nicht hätte überleben können. Und die Menschen, bei denen die Erinnerung an jene schweren Zeiten noch lebendig ist, sind bis heute dankbar, dass letztlich die „Rosinenbomber“ sie davor bewahrt haben, dem Machtbereich der Sowjetunion einverleibt zu werden.

Das alles interessiert die geschichtsvergessenen Ideologen im rot-rot-grünen Senat des Jahres 2019 jedoch nicht im Mindesten. Mit Verweis auf die Tempelhof-Abstimmung (2008), nach der der Flugbetrieb für immer eingestellt wird und das Feld stets öffentlich zugänglich bleiben muss, verweigerte die zuständige Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos für die Grünen) die Landeerlaubnis auf dem alten Berliner Zentralflughafen. Eine mehr als fadenscheinige Begründung, denn man hätte das Feld ja nur kurz für die Landungen und Starts der historischen Fluggeräte sperren müssen. Ansonsten wäre das Feld für die Öffentlichkeit zugänglich geblieben. Schließlich wollten die Initiatoren des Fördervereins „Luftbrücke Berlin 70 e.V.“ ein Volksfest rund um die Begegnung mit den „Rosinenbombern“ organisieren. Aber nein! Flugzeuge passen nun mal nicht ins grüne Weltbild, auch nicht Propellermaschinen, die an ein historisch einmaliges Ereignis erinnern, auch nicht für einen Tag. Und der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) erwies sich auch in dieser Sache als das, was er schon immer war und immer sein wird: ein jämmerlicher Schwächling. Er hätte sich dafür stark machen müssen, dass die Berliner ein Luftbrückenjubiläum feiern dürfen, das diesen Namen auch verdient.

Währen ich diesen Artikel auf meinem Balkon in Berlin-Zehlendorf sitzend schreibe, erfüllt dumpfes Brummen die Luft. Vom ehemaligen britischen Flughafen Gatow im äußersten Südwesten der Stadt kommend, ziehen 14 Maschinen unterschiedlichen Typs unterhalb der Wolkendecke gemächlich vorüber mit Kurs auf den Flughafen Tempelhof. Dort werden sie eine Schleife drehen und sich dann wieder von der ungastlichen Hauptstadt verabschieden. Ein Mehr an gelebter Erinnerung zum 70. Jahrestag der Luftbrücke gesteht der R2G-Senat den Berlinern nicht zu. Sie sollten sich schämen und es ist zu hoffen, dass diese Laienspieltruppe bei den nächsten Wahlen nicht nur für dieses Versagen ihre Quittung bekommt. HvB, 16. 06. 2019

Kreuzberger Spezialität: Grüne Punkte auf der Straße, die kein Mensch versteht

„Arm, aber sexy“, lautete der Slogan, den der Regierende Partymeister Klaus Wowereit sintemal für die Hauptstadt kreiert hatte. Darüber konnte man immerhin noch schmunzeln. Inzwischen muss der Slogan heißen: „Arm, aber völlig verblödet“. Beispiele, die das belegen, gibt es unzählige, aber der jüngste Coup des egoman-durchgeknallten Baustadtrats im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), setzt dem R2G-Irrsinn in Berlin die Krone auf.

Auf seine Veranlassung hin sind Bauarbeiter seit Tagen damit beschäftigt, die Bergmannstraße – eine in vielerlei Hinsicht ausgesprochen sympathische Flaniermeile mit unzähligen Kneipen Restaurants und kleinen Boutiquen im Kreuzberger Kiez – mit grünen Punkten zu „verschönen“. Anwohner, Autofahrer, Touristen – kein Mensch kapiert, was das soll. Um flotte Sprüche nicht verlegen, vermuten manche Berliner eine Landebahn für Außerirdische, andere äußern den Verdacht, dass in den Amtsstuben des Bezirksamtes übermäßiger Genuss von Rauschmitteln stattfindet. Letzteres scheint einleuchtend, wenn man sich die Argumentation des grünen Spinners für seine Aktion zu Gemüte führt: „Die Bodenmarkierungen sollen allen Verkehrsteilnehmer*innen signalisieren, dass sie sich in einer verkehrsberuhigten Zone bewegen und entsprechend die Geschwindigkeit reduzieren.“ Durch Verbotsschilder wird die Geschwindigkeit in der Bergmannstraße bereits auf 20 km/h heruntergefahren. Nach Schmidts grün-punktierter Philosophie sollen die Bodenmarkierungen „die Beschilderung ergänzen und die Aufmerksamkeit der Fahrer*innen wecken, ohne sie abzulenken.“ – In der StVO ist davon keine Rede.

Wer einen solchen Schwachsinn verzapft, ist reif für die geschlossene Anstalt. Sagen wir besser: In jeder anderen Stadt müsste er damit rechnen, in eine Zwangsjacke gesteckt und von zwei kräftigen Männern in weißen Kitteln abgeführt zu werden. Aber in Kreuzberg gehen die Uhren anders. Der Punkte-Aktion voraus ging ja die Installation von so genannten Parklets – mit gelben Metallstreben eingefasste Holzplattformen mit unbequemen Holzbänken –, auf denen sich nach dem Willen des Grünen Schmidt einheimische und Touristen näher kommen sollen. Diesem Ansinnen haben die sich bisher aber strikt verweigert, weil sie nicht in den Buchten mitten auf der Straße hocken wollen, sondern sich lieber auf dem breiten Gehsteig in einer der vielen Kneipen treffen. Da hilft es auch nichts, wenn Schmidt die hässlichen Verkehrsverhinderungs-Buchten inzwischen zu „Diskussionsorten“ umbenannt hat. Nach wie vor treffen sich dort nur Penner und Jugendliche, die sich besaufen wollen, unerträglichen Lärm für die Anwohner und Berge von Müll verursachen. Eine rundum „gelungene“ Aktion für rd. 900.000 Euro!

Aufgrund massiver Anwohner-Beschwerden hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossen, diese in jeder Hinsicht misslungenen Parklets bis Juli des Jahres wieder abzubauen. Aber nicht mit dem dunkelgrünen Autohasser Schmidt. Was interessiert mich ein Beschuss der BVV? Wir befinden uns noch in der „Bewertungsphase“ und deshalb bleiben die hässlichen und ungeliebten Buchten mindestens bis zum Jahresende, hat er verkündet. Und um seine Bergmannstraßen-Aktion dann noch abzurunden – er muss diese schöne Straße hassen wie die Pest, vielleicht weil es dort so viele lebensfrohe Menschen gibt – ist er nun mit seinen grünen Punkten um die Ecke gekommen. Das hat ja auch „nur“ 146.500 Euro gekostet. „Dass man sich das ein bisschen was kosten lässt, wenn man neue Wege geht, finde ich völlig in Ordnung“, sagt Schmidt dazu. – Da sind wir jetzt also schon bei über einer Million Euro für die unausgegorenen Flausen eines geltungssüchtigen Bezirksstadtrats der Grünen. Der Rückbau – und der wird kommen so sicher wie das Amen in der Kirche – wird auch nicht billig. Berlin hat’s ja! Wie gesagt: Andernorts hätte man Herrn Schmidt vermutlich längst aus dem Verkehr gezogen. Aber Kreuzberg war schon immer ein Versuchslabor für Andersartige und Durchgeknallte. Hier kann Schmidt nach Belieben weiterwursteln. Man darf gespannt sein, was sein verblödetes Hirn als nächstes ausbrütet. HVB, 27. 04. 2019

SPD beschließt: In Berliner Schulen darf die Bundeswehr nicht mehr auftreten

Der „Bürger in Uniform“ ist das Leitbild der Inneren Führung der Bundeswehr und damit der zentrale Aspekt zur Ausgestaltung des Selbstverständnisses eines Soldaten. Er ist seit der Gründung der Bundeswehr gültig, wenngleich dieser als Vermittler zwischen Militär und Zivilgesellschaft gedachte Slogan seit Abschaffung der Wehrpflicht 2011 mehr und mehr zu einer sinnentleerten Phrase verkommen ist. Durch die vielen Auslandseinsätze wird die Bundeswehr heute in weiten Teilen der Bevölkerung eher als Söldnerheer empfunden, das im Inland – außer bei Hochwasser – kaum in Erscheinung tritt. Das ist eine zutiefst bedauernswerte Entwicklung, denn auch die Berufssoldaten haben einen Eid auf das Vaterland geschworen und müssen im Zweifelsfalle ihren Kopf zur Verteidigung des Volkes hinhalten – vorausgesetzt, man stellt ihnen das notwendige Material zur Verfügung.

Die Berliner SPD hat diesbezüglich jedoch ganz andere Ideen. Auf ihrem Landesparteitag am Wochenende hat die „Arbeiterpartei“ beschlossen, dass „Militärischen Organisationen“ gesetzlich verboten werden soll, an Berlins Schulen tätig zu werden. Da es in unserem Land keine anderen „militärischen Organisationen“ als die Bundeswehr gibt – es sei denn, die SPD hat klammheimlich eine Nahles-Miliz aufgebaut, die Wähler mit Waffengewalt einfangen soll – bedeutet dieser Beschluss: Die Bundeswehr und deren rd. 100 Jungoffiziere, die bundesweit unterwegs sind, um junge Leute über die Arbeit der Parlaments-Armee zu informieren, dürfen das in Berlin nicht mehr tun. Raed Saleh, der Chef der Berliner SPD-Fraktion, ist begeistert von dem pazifistischen Impetus dieses Parteibeschlusses, den er wie folgt kommentiert: „Es soll die Achtung vor dem Leben gelehrt werden, nicht der Gang ans Maschinengewehr.“

Für ein derart verblödetes und bösartiges Statement, müssten dem Saleh sämtliche Bürgerrechte entzogen werden. Mit seiner Äußerung verunglimpft er unsere Soldaten, die gewiss keinen leichten Job haben, als schießwütige Rambos, diskreditiert die Bundeswehr, die existenzieller Bestandteil unserer Demokratie ist, und hetzt junge Menschen auf, eben diesen Grundpfeiler der Demokratie als etwas Abscheuliches zu betrachten. Diese platte Polemik hat für reichlich Empörung gesorgt, auch unter den Genossen. So stellt der SPD-Wehrexperte Fritz Felgentreu fest: „Der ganze Antrag taugt von vorne bis hinten gar nichts und ist unsinnig.“ Und weiter: Die Bundeswehr erfüllt „einen Verfassungsauftrag und natürlich muss sie darüber an den Schulen reden.“ Wohl wahr! Diese Aufklärungsarbeit in eigener Sache aus erster Hand ist wichtig, nicht zuletzt, um Jugendlichen ein Verständnis dafür zu vermitteln, dass es gescheiter ist, eine demokratisch legitimierte Armee zu unterstützen, als sich von Steine werfenden Antifa-Extremisten einvernehmen zu lassen. Ganz abgesehen davon bietet die Bundeswehr attraktive Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu sehr guten Konditionen an. Für Jugendliche auf Jobsuche durchaus eine Alternative.

Es ist schon bemerkenswert, auf welche absurden Ideen führende Mitglieder der SPD kommen, um sich sukzessive selbst abzuschaffen. Dieser geisteskranke Vorstoß der Berliner Genossen, bietet doch den anderen Parteien, vorneweg CDU/CSU und AfD, reichlich Munition für den Wahlkampf. A propos CDU: Laut Bild-Zeitung hat der SPD-Beschluss im Verteidigungsministerium für „Kopfschütteln“ gesorgt. Sieh an! Mehr hat Frau von der Leyen diesbezüglich nicht zu bieten. Wir haben doch immer noch GroKo, oder irre ich mich? – Ach nein, es war ja Wochenende und da waren keine Berater da, die der Uschi hätten ins Ohr flüstern können, was sie dazu sagen soll. Und die Kanzlerin? Sie ist irgendwie in der Versenkung verschwunden und sagt gar nichts mehr. Vielleicht auch besser so! HVB, 01. 04. 2019

Senat verhindert den Hauptmann von Köpenick als Unesco-Kulturerbe

Jeder Bürgermeister ist stolz, wenn seine Kommune etwas zu bieten hat, das es wert ist, als Unesco-Welterbe gewürdigt zu werden. Nicht so der Berliner R2G-Senat. „Der Hauptmann von Köpenick und die Köpenickiade“ sollte sich auf Initiative der CDU und unterstützt von Teilen der SPD bewerben um Aufnahme in die Unesco-Liste als „immaterielles Kulturerbe“. Ein so genanntes Landes-Expertengremium hat diesem Ansinnen eine Absage erteilt und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hat sich dieser ablehnenden Haltung angeschlossen.

Wer kennt sie nicht, die anrührende und zugleich erheiternde Geschichte des wohnungs- und arbeitslosen Schusters Wilhelm Voigt. Weil es ihm nicht gelingt, seiner Misere auf „normalem“ Wege zu entkommen, inszeniert er ein Schelmenstück erster Güte. Er besorgt sich eine gebrauchte Hauptmannsuniform, besetzt nach dem Motto „Die Uniform verschafft Respekt, egal wer auch da drinnen steckt“ das Köpenicker Rathaus, verhaftet den Bürgermeister und „konfisziert“ die Stadtkasse. Auch wenn es am Ende für den Schuster Voigt nicht gut ausgehen konnte – seine Verkörperung des „kleinen Mannes“, der sich nicht klein kriegen lässt, die Chuzpe, mit der er obrigkeitshörige preußische Beamte austrickst und insgesamt den Militarismus des Kaiserreichs parodiert – das alles hat dieser historischen Figur sehr viel Sympathie eingebracht. Weit über die Grenzen Berlins hinaus.

Nicht umsonst wurde die „Köpenickiade“ oft künstlerisch verarbeitet, am bekanntesten dürfte wohl das Theaterstück von Carl Zuckmayer sein. Das alles ficht die ungebildeten links-grünen Ideologen nicht an, denn hätten der eine oder andere Zuckmayers „Hauptmann von Köpenick“ gelesen, hätte in dem ablehnenden Brief an die CDU nicht ein derartiger Schwachsinn stehen können: „Da die Köpenickiade mit dem deutschen Kaiserreich und dem preußischen Militarismus verbunden und nicht mehr zur Identifikation geeignet ist, ist fraglich, ob und welche Bedeutung sie in unserer heutigen Gesellschaft noch hat bzw. haben könnte.“ – So viel Ignoranz lässt mich schaudern und es macht mich wütend, wenn ich mir vergegenwärtige, von welchen intellektuellen Tieffliegern ich als Berliner „regiert“ werde. Der Senat schämt sich für den Hauptmann von Köpenick – ich schäme mich für den Berliner Senat. HVB, 20. 03. 2019

Datenschutz-Irrsinn in der Kita: Keine Namen mehr auf Kinderbildern

Was bin ich froh, dass ich meine Kindheit in den 1950-er Jahren auf dem Lande verbringen durfte. Ein Leben in Bescheidenheit, aber frei, frei, frei. Alle Menschen um mich herum waren glücklich, den fürchterlichen Krieg überlebt zu haben und arbeiteten von früh bis spät, um sich und ihren Familien Stück für Stück wieder ein wenig Wohlstand zu gönnen. Diese Aufgabe hat sie so in Anspruch genommen, dass sie überhaupt keine Zeit hatten, sich mit völlig verquasen „Problemen“ auseinanderzusetzen, wie z.B. Datenschutz für ihre Kleinsten im Kindergarten. Moderne, aufgeklärte Eltern unserer Tage hingegen, die profane Herausforderungen wie Existenzsicherung längst hinter sich gelassen haben, deren Haus komplett vernetzt und Alexa-gesteuert ist, die sich voll und ganz den Segnungen der digitalen Welt verschrieben haben – die müssen Sorge dafür tragen, dass die Persönlichkeitsrechte ihres Nachwuchses nicht verletzt werden. Und dieser Kampf um die Wahrung des Datenschutzes beginnt – man mag es kaum glauben – bereits in der Kita.

In einigen Kindertagesstätten in Berlin und Brandenburg jedenfalls haben manche Eltern ein Problem damit, wenn die von ihrem Sohn oder ihrer Tochter angefertigten Bilder oder Zeichnungen mit deren Namen versehen werden. Um die kindlichen Kunstwerke aber doch noch dem jeweiligen Produzenten zuordnen zu können, sind die Erzieherinnen gehalten, sie mit Nummern zu versehen. Statt ihres Namens sieht die kleine Susanne auf dem Bild von ihrem Sonntagsausflug, das sie mit viel Hingabe gemalt hat und auf das sie ganz stolz ist, nun eine 5. Was diese Ziffer auf ihrem Bild an der Kita-Wand mit ihr zu tun hat, versteht sie natürlich nicht und die Erzieherinnen werden Mühe haben, ihr zu erklären, dass ihre Eltern das so wollen, nur zu ihrem Besten, versteht sich. Einige Eltern in Henningsdorf beispielsweise haben angegeben, sie möchten nicht, dass andere sehen, wie talentiert oder weniger talentiert ihr Kind im Umgang mit Buntstiften und Kreide ist.

Seitdem im vergangenen Frühjahr die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist, treibt dieser Irrsinn bizarre Blüten. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe wissen ein trauriges Lied ob der damit einhergehenden Bürokratie und latent drohenden Klagen zu singen. Aber dass mit diesem Schwachsinn jetzt sogar Kleinkinder und Erzieherinnen in Kitas behelligt werden, grenzt an Gesinnungsterror. Mit welcher politischen Partei die Datenschutz-Eltern sympathisieren, wurde nicht vermeldet, aber man muss kein Hellseher sein, um sie im links-grünen Spektrum zu vermuten. Kommen doch aus dieser Ecke die Schlagwort-Lieferanten für political correctness, haben sich doch gerade die Grünen in jüngster Zeit hervorgetan mit verordneten Verhaltensregeln – der (gescheiterte) Veggie-Day sei nur ein Beispiel. In ihrer grenzenlosen Arroganz setzt sich diese Minderheit über die Belange und das Wollen der Mehrheit hinweg, weil sie als conditio sine qua non eine moralische Überlegenheit postuliert, die ihr nicht nur nicht zusteht, sondern die sie zu dem macht, was sie lauthals verkündet zu bekämpfen: Faschisten!

Weil es den Erzieherinnen nämlich irgendwann reicht, unterscheiden zu müssen, auf welchem Bild der Name des Kindes stehen darf und auf welchem nicht, werden sie dazu übergehen, überall nur noch Nummern zu vergeben. Damit können sie nichts falsch machen und müssen sich nicht für ein etwaiges Versehen rechtfertigen. Und schon haben die Links-Faschisten, die immer alles besser wissen und mit ihren abgehobenen Meinungen die Mehrheit der Vernünftigen dominieren wollen, wieder gewonnen. Bis eines Tages die kleine Susanne nach Hause kommt und sich bitterlich beklagt, dass niemand mehr ihr schönes neues Bild eines Blickes würdigt. Dann kommen die empörten Eltern in die Kita und halten den Erzieherinnen vor, sie würden ihr Kind diskriminieren. Mein Gott, in was für einer Gesellschaft leben wir? HVB, 20. 02. 2019

Bemerkenswerter Verschleiß von Staatssekretären – menschenverachtend und teuer

Reden wir einmal über Menschlichkeit; besser: reden wir über Menschlichkeit und Politik; noch besser: reden wir über Politiker, die sich gern als die „Erfinder“ des Gutmenschentums gerieren und mit diesem Etikett bei jeder sich bietenden Gelegenheit – möglichst vor laufender Kamera – in der Öffentlichkeit hausieren gehen. Reden wir über die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Ohne ersichtlichen Grund hat sie ihren Staatssekretär Henner Bunde jetzt rausgeschmissen. Sein einziges Vergehen: Er hat das falsche Parteibuch (CDU), was den hochtrabenden Karriereplanungen von Frau Pop innerhalb der Partei und im Roten Rathaus (wie es heißt, wäre sie gerne Regierende Bürgermeisterin) inzwischen zuwider läuft. Gut zwei Jahre lang hat Bunde den Job für sie erledigt, von dem sie keine Ahnung hat. Jetzt hat der Mohr seine Schuldigkeit getan, jetzt darf er gehen.

Als sie Ende 2016 das Amt der Wirtschaftssenatorin übernahm, hat Frau Pop – sehr zum Ärger ihrer Parteifreunde – nicht nur ihr Abgeordnetenhausmandat behalten, sondern auch ihren CDU-Staatssekretär. Der 54-jährige Bunde ist ein durch und durch integrer Beamter, bestens vernetzt mit den anderen Verwaltungen und der Berliner Wirtschaft und von den Wirtschaftsverbänden als kompetenter Gesprächspartner hoch geschätzt. Auf seine Expertise in der Wirtschaftsverwaltung konnte die ahnungslose Ramona Pop anfänglich gar nicht verzichten. Der Mensch Henner Bunde indes interessiert die Dame überhaupt nicht. Was sie treibt, ist politisches Kalkül und schiere Machtgeilheit. Da kann dann so ein Staatssekretär schon mal auf der Strecke bleiben.

Mit diesem Schicksal steht Bunde aber keineswegs allein da. Vielmehr scheint es in letzter Zeit durchaus zu den Gepflogenheiten des R2G-Senats zu gehören, Staatssekretäre vorzeitig zu „entsorgen“. So war Bau-Staatssekretär Andrej Holm (Linke) nur sehr kurz im Amt. Den Grund für seinen Rauswurf hat er allerdings letztlich selbst geliefert, weil er falsche Angaben über seine Stasi-Tätigkeit gemacht hatte. Anders lief es für Boris Velter (SPD), den Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) völlig überraschend rausgeworfen hat. Ein fachlich allenthalben sehr geschätzter Mann, aber die persönliche Chemie zwischen den beiden soll wohl nicht gestimmt haben. Das falsche Parteibuch konnte es bei ihm nicht gewesen sein. Vielleicht lag es ja auch am Y-Chromosomen.

Ganz übel hat Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos für die Grünen) ihrem Staatssekretär Jens-Holger Kirchner mitgespielt. Wegen seiner Krebserkrankung hat sie den Mann in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Laut ärztlicher Gutachten befindet sich Kirchner auf dem Wege der Besserung und er hat mehrfach öffentlich gemacht, dass er nach vollständiger Genesung seine Arbeit wieder aufnehmen möchte. Frau Günther war das egal. Sie bestand auf seine Entlassung. Dieses aus menschlicher Sicht unmögliche und auch juristisch fragwürdige Verhalten hat selbst in der Koalition für reichlich Kritik gesorgt, so dass sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller genötigt sah, dem Mann einen adäquaten Job in der Senatskanzlei anzubieten. Die Staatssekretärsstelle bei Frau Günther wird natürlich neu besetzt, ebenso wie die bei Frau Pop und den anderen Senatorinnen. Staatssekretäre verdienen gut, rd. 9.400 € im Monat, und Berlin leistet sich sage und schreibe 25 Beamte auf diesem Posten – die meisten Staatssekretäre im bundesweiten Vergleich. Was soll man dazu sagen: Dass Genossen, Linke und Grüne sehr großzügig mit Steuergeldern umgehen, ist nichts Neues, dass sie sich jetzt aber auch noch hervortun im menschenverachtenden Umgang mit verdienten Mitarbeitern, ist eine neue Qualität. Auch hier ist Berlin Spitze. HVB 

Im Hauruckverfahren beschließt der Senat den 8. März als neuen Feiertag

Dort wo politisches Handeln zum Wohle der Bürger gefragt wäre, kriegt die Laienspieltruppe des rot-rot-grünen Senats nichts, aber auch gar nichts auf die Reihe: Chaos in den Bürgerämtern (wehe dem, der eine Geburtsurkunde braucht); Chaos auf den Bahnsteigen und an den Haltestellen der senatseigenen Verkehrsbetriebe BVG (uraltes Gerät, zu wenig Personal); miserable Ausbildung und Ausrüstung bei der Polizei (kaputtgespart); marode Straßen und Brücken (der individuelle Autoverkehr sollte sowieso am besten abgeschafft werden)… Von der Lachnummer BER ganz zu schweigen. Aber jetzt haben unsere links-grünen Ideologen eine großartige Leistung vollbracht. Handstreichartig initiiert und im Hauruckverfahren im Parlament durchgepeitscht haben sie den Hauptstädtern einen zehnten Feiertag verordnet: Den Internationalen Frauentag am 8. März. Die Bevölkerung war an dieser Entscheidung selbstverständlich nicht beteiligt.

In unzähligen Leserbriefen und Beiträgen in den sozialen Medien haben viele Berliner unmissverständlich deutlich gemacht, was sie von dieser Reminiszenz an die Über-Sozialistin Clara Zetkin halten, die den Frauentag 1911 erstmals ausgerufen hat: NICHTS! Grundsätzlich hat natürlich niemand in der Stadt etwas gegen einen arbeitsfreien Tag mehr im Jahr. Schließlich war Berlin über viele Jahre mit nur neun Feiertagen Schlusslicht im Feier-Ranking. Bayern hat 13. Trotzdem sind die Bayern diejenigen, die das meiste Geld in den Länderfinanzausgleich einzahlen – und Berlin kassiert am meisten. An der Anzahl der Feiertage kann es also nicht liegen. Unternehmerverbände haben bereits warnend die Hand gehoben und konstatiert, dass sich die Stadt den mit dem zusätzlichen Feiertag einhergehenden Verzicht auf geschätzt 160 Mio. Euro zusätzlicher Wirtschaftsleistung überhaupt nicht leisten kann. Der Verlust wird wohl größer sein, denn der 8. März fällt punktgenau immer in die Zeit der ITB, der weltgrößten Tourismusmesse. Abertausende von Messebesuchern und Ausstellern aus der ganzen Welt haben den Messetag traditionell mit ausgiebigen Shoppingtouren ausklingen lassen. In diesem Jahr, ein Freitag, müssen sie sich anderweitig vergnügen.

Clara Zetkin wäre begeistert

An Alternativvorschlägen hat es den Berlinern natürlich nicht gemangelt. Eine hohe Akzeptanz hatte der Reformationstag am 31. Oktober. Da stand pragmatisches Denken im Vordergrund, denn in dem die Insel Berlin umgebenden Bundesland Brandenburg (und in anderen norddeutschen Ländern) ist das bereits ein Feiertag. Die regelmäßigen Invasionen in die Stadt an diesem Tag, an dem kein Berliner freiwillig ein Kaufhaus oder eine Shopping Mall betritt, hätten so ein Ende gefunden. Aber dieses Datum kam für die links-grünen Ideologen natürlich überhaupt nicht infrage, hat es doch mit einer sehr deutschen historischen Figur und noch dazu mit christlicher Religion zu tun. Die grüne Abgeordnete Anja Kofbinger brachte es auf den Punkt, indem sie verkündete, Berlin sei eben „multireligiös und atheistisch geprägt“. Ich vermute mal, wenn man gleichzeitig auch das „Fest des Fastenbrechens“, auch „Zuckerfest“ genannt, nach dem Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan (durch den ganzen Kalender mäandernd) als Feiertag benannt hätte, hätte der Reformationstag vielleicht eine Chance gehabt. Im übrigen, so Frau Kofbinger weiter, sei der 8. März „nicht zum Feiern da“, sondern sie hoffe, dass dann noch mehr Menschen an der Demonstration für Frauenrechte teilnehmen. Es ist also gar kein zusätzlicher Feiertag, der den Berlinern da verordnet wird, sondern ein arbeitsfreier Demonstrationstag. Clara Zetkin wäre begeistert.

Erheblich markanter und in der Wahrnehmung der Berliner weitaus signifikanter als der 31. Oktober wäre der 9. November gewesen. Ein wahrhaft geschichtsträchtiges Datum für die Stadt, denn nirgendwo wurde der Fall der Mauer 1989 emotionaler, eindringlicher und weit über die Grenzen Berlins hinaus wirkend gefeiert. Damit hätte sich die überwiegende Mehrheit der Berliner und mit ihnen ein Großteil der Menschen im ganzen Land identifizieren können. Aber nichts da! Mit ihrer friedlichen Revolution haben die Bürger der DDR dem sozialistischen Regime letztlich den Garaus gemacht. Das kann man doch nicht feiern. – Sicher ist: Hätte man die Berliner nach ihrer Meinung gefragt, hätten sie ganz bestimmt nicht den 8. März zum neuen Feiertag erkoren. Doch eine Volksabstimmung wollten die, die sonst so vollmundig von einer verstärkten Partizipation der Bevölkerung bei politischen Entscheidungen tönen, in dieser Frage ganz und gar nicht riskieren. Sie haben geahnt, dass das Ergebnis nicht in ihrem Sinne sein würde und noch eine Bürgermehrheit – wie in der Frage der Offenhaltung des Flughafens Tegel – einfach zu übergehen, das haben sie sich dann doch nicht getraut. Schließlich gab es mal den Sturm auf die Bastille und es könnte auch mal einen Sturm auf das Rote Rathaus geben. Wären die Berliner Pariser, wäre es schon passiert! HVB, 29. 01. 2019

Generalstaatsanwältin fordert: Schwarzfahren für alle!

Zu Beginn eines neuen Jahres werden die Bürger stets mit einer Reihe von Neuerungen und Veränderungen beglückt, auf die sie sich ab sofort einzustellen haben. Das gilt natürlich auch 2019 – für Berlin allerdings nur bedingt. So lange der rot-rot-grüne Filz an der Spree „regiert“, werden Berichte des Irrsinns aus der Hauptstadt eine konstante Größe bleiben. So hat sich am letzten Arbeitstag des alten Jahres Margarete Koppers – seit September 2018 Generalstaatsanwältin in Berlin auf Lebenszeit – in einem Zeitungsinterview vehement dafür eingesetzt, dass Schwarzfahren mit den Einrichtungen des ÖPNV in der Hauptstadt künftig kein Straftatbestand mehr sein soll.

Was für ein wunderbares Neujahrsgeschenk für alle jene, die jeden, der für die Inanspruchnahme von Bussen und Bahnen freiwillig bezahlt, für einen verblödeten Idioten halten. Wenn diese „Neuerung“ kommt, hat die Schmarotzer-Fraktion für das „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a), wie das Schwarzfahren im Juristendeutsch heißt, keinerlei Belästigungen mehr durch aufdringliche Kontrolleure zu befürchten. „Freie Fahrt für freie Bürger“ lautete einmal der Slogan der Autofahrer-Lobby, als es um die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmten Autobahnabschnitten – z.B. auf der AVUS in Berlin ging. Das ist lange her und angesichts der rot-rot-grünen Verkehrsverhinderungspolitik auf der Straße nur noch ein lächerlich antiquiertes Relikt der bourgeoisen Idee von Selbstbestimmung und Individualität. Nein, „Freie Fahrt für alle in Bussen und Bahnen“ heißt jetzt das zukunftsweisende Motto.

Als Begründung für ihre geniale Idee führt Frau Koppers die Entlastung von Justiz und Polizei an, wenn die strafrechtliche Verfolgung von Schwarzfahren entfällt. Wenn es nur darum ginge, müsste die Generalstaatsanwältin auch Vergehen wie Diebstahl, Einbruch, Fahren ohne Führerschein und noch eine ganze Reihe „leichter“ Vergehen aus dem Katalog der Straftaten herausnehmen. Die Entlastung für die für die Einhaltung von Recht und Ordnung zuständigen Behörden wäre gewaltig. Dumm nur, dass wir uns dann in Richtung Anarchie bewegen würden. Einen wichtigen Aspekt hat Frau Koppers großzügig unterschlagen: Wer soll das bezahlen? Aus den Ticket-Erlösen können die landeseigenen Verkehrsbetriebe (BVG) – Betreiber von U-Bahn, Straßenbahn und Bus – die Aufrechterhaltung des Betriebs inklusive notwendiger Investitionen in Erneuerung der Flotte und Instandhaltung der Gleisanlagen sowieso nicht stemmen.

Jahr für Jahr muss der Senat (der Steuerzahler) hohe Millionenbeträge zuschießen. Bei der S-Bahn muss die DB AG das Defizit ausgleichen. Wenn sich jetzt die Community der „Freifahrer“ um ein Vielfaches erhöht – und das wird ohne Zweifel der Fall sein – dann werden BVG und S-Bahn noch weiter in die Miesen rutschen. Selbst wenn sie die Fahrpreise verdoppeln, die dann nur noch Touristen und Menschen mit ausgeprägtem Sinn für das Gemeinwohl bereit sind zu zahlen, und die Angestellten nur noch den halben Lohn bekommen – selbst dann wird der Betrieb nicht aufrecht zu erhalten sein. Der Traum vom kollektiven Schwarzfahren wird also wohl nur ein sehr kurzer sein. Irgendwann stehen dann alle Räder still und Berlin wird nach der Lachnummer BER erneut zum Gespött in der Welt werden, wenn eines der ehedem besten Nahverkehrssystem der Welt endgültig zum Erliegen kommt. Dann, endlich, wird Berlin das sein können, was sich R2G schon lange erträumt: Hauptstadt der Fahrradfahrer. HVB

Rechtsprechung nach Berliner Art: Das Kopftuch siegt!

Wer das Geschehen in unserer schönen Hauptstadt aufmerksam begleitet und, wie ich, mitunter kritisch kommentiert, wird die Verursacher des alltäglichen Irrsinns in erster Linie bei Vertretern des rot-rot-grünen Senats bzw. Funktionären eben dieser Parteien ausmachen. Aber es gibt noch eine weitere Quelle der Absurditäten: die Berliner Justiz. Jüngster Fall: Einer muslimischen Lehrerin, der zuvor vom Arbeitsgericht untersagt worden war, mit Kopftuch zu unterrichten, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jetzt eine Entschädigung von eineinhalb Monatsgehältern in Höhe von 5.159 Euro zugesprochen. Begründung: Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Seit 2005 gibt es in Berlin das Neutralitätsgesetz, demzufolge religiöse Symbole „im öffentlichen Dienst mit Außenwirkung“ – und dazu gehören selbstverständlich Schulen – untersagt sind. Allein die Tatsache, dass sich diese Muslima nun seit geraumer Zeit durch mehrere Instanzen klagt, macht ja deutlich, dass für sie das Kopftuch nicht irgendein Kleidungsstück ist, das man tragen, oder auch weglassen kann. Nein, sie beharrt darauf, dieses Symbol ihres Glaubens auch im Unterricht tragen zu wollen und argumentiert mit „Gleichbehandlung“. Da erinnert man sich an die Geschichte mit der christlichen Lehrerin, der verboten wurde, ein kleines Kreuz an ihrer Halskette zu tragen. Und selbst als sie das Kreuz gegen einen stilisierten Fisch ersetzte, machte man ihr Schwierigkeiten. „Gleichbehandlung?!“ Siehe hier: https://www.anderweltonline.com/kultur/kultur-2017/verrat-der-abendlaendischen-kultur-und-der-schaendliche-kotau-vor-dem-islam/

In dem vorliegenden Fall räumten die Richter ein, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform sei. Ja wenn dem so ist, warum wird dann dieses Gesetz nicht selbstverständlich angewandt? Ein verfassungsmäßig nicht zu beanstandendes Gesetz, das keine Anwendung findet, ist eine sinnentleerte Phrase und stellt rechtsstaatliche Usance vollkommen auf den Kopf. Und wenn der unsägliche Justizsenator Dirk Behrend (Grüne) dann auch noch daher kommt und anmahnt, den Konflikt um das Neutralitätsgesetz „nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen“ auszutragen und fordert, das Abgeordnetenhaus müsse das Gesetz „verfassungskonform ausgestalten“ – dann kann man sich nur noch an den Kopf fassen. Die Verfassungskonformität hat das Gericht doch bestätigt. Also was denn?

Falsche Frage. Hier geht es weder um Logik, noch um Gleichbehandlung, noch um Recht und Gerechtigkeit. Hier geht es um die stille Übereinkunft linker Politiker und in der Tradition der 68-er links gebürstete Juristen, die liberal-konservative bürgerliche Mitte als Auslaufmodell zu desavouieren. Jede wie immer auch geartete Minderheit wird nach Kräften unterstützt und mit ihren spezifischen Anliegen – seien sie im Einzelfall auch noch so egoistisch – in den Vordergrund gerückt. Dabei ist es nicht das individuelle Interesse – wie im vorliegenden Fall die muslimische Lehrerin mit ihrem Beharren auf das Kopftuch –, für das sie sich stark machen. Nein, es geht um viel mehr. Die treudeutsche Mehrheit soll endlich kapieren, dass sie mit ihren überkommenen Wertvorstellungen und Verhaltensmustern zu einer aussterbenden Spezies gehören. Das ist nicht ganz einfach, aber wenn Politik und Justiz diesbezüglich weiter Hand in Hand arbeiten, werden sie ihr Ziel schon erreichen. HVB

Pfusch am Bau lässt ein neues Regierungsgebäude nicht fertig werden – es droht der Abriss

Dass Berlin Flughafen nicht kann, hat sich längst herumgesprochen und weltweit für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt. Nun schickt sich die Hauptstadt an, ein weiteres Beispiel zu liefern für den Niedergang der einstmals viel gerühmten und bewunderten deutschen Ingenieurskunst. Die Rede ist von einem Erweiterungsbau für den Deutschen Bundestag, dem so genannten Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, im Regierungsviertel. Vor fünf Jahren hat man mit den Arbeiten begonnen, doch das Gebäude kann nicht fertiggestellt werden. Grund: Massiver Pfusch am Bau hat dafür gesorgt, dass durch zahlreiche Risse in der Bodenplatte Wasser in den Neubau eindringt, die Kellerräume flutet und so den Innenausbau des Bürogebäudes unmöglich macht.

Seit Jahren wird nun schon darum gestritten, wer für die Schäden verantwortlich ist und letztlich für die Kosten (geschätzt 16 Mio. Euro) für deren Beseitigung – wenn das überhaupt noch möglich ist – aufzukommen hat. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, ist bereits 2016 ein gerichtlich bestellter Sachverständiger beauftragt worden, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Ein belastbares Ergebnis liegt bis heute nicht vor. Sollte der Pfusch-Bau jemals vollendet werden, steht heute schon fest, dass der Steuerzahler dafür statt der veranschlagten 190 Mio. Euro mindestens 223 Mio. Euro. berappen muss. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Summe am Ende deutlich darüber liegen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wasser-Ruine abgerissen werden und durch einen kompletten Neubau ersetzt werden muss, ist allerdings sehr hoch. Die Gesamtkosten für Abriss und Neubau – das liegt auf der Hand – werden dann noch um einiges höher ausfallen.

Für den Bau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ist übrigens das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zuständig. Eine Behörde, der die Bundestagsverwaltung laut „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ ein miserables Zeugnis ausstellt. Demnach dauern alle Bauten, die das BBR für den Bundestag realisiert, zwischen drei und acht Jahre länger als geplant und sind um bis zu 55 Prozent teurer als veranschlagt. Aufgrund dieser nachgewiesenen Unfähigkeit wurden dieser Behörde inzwischen zwei geplante Neubauprojekte in Berlin entzogen.

Da diese Behörde nicht jedem auf Anhieb geläufig ist, hier zwei kurze Infos von ihrer Website: „Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).“ „Das BBR ist seit 2011 als familienfreundlicher Betrieb zertifiziert und beschäftigt rund 1.230 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 430 am ersten Dienstsitz in Bonn und 800 in Berlin.“ – Es wird offensichtlich viel dafür getan, dass sich die 1.230 Gehaltsempfänger – sei’s in Bonn oder in Berlin – an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen. Das ist schön und sei ihnen gegönnt. Durchaus wünschenswert wäre es allerdings auch, wenn der Arbeitgeber etwas mehr Wert auf deren fachliche Kompetenz legen würde. Leute, die ihren Job verstehen und wirklich ernst nehmen, würden eine derartige Pfusch-Arbeit wie das M-E-L-Haus niemals abliefern. HvB

Freifahrtschein für notorische Schwarzfahrer

Das Wohlergehen von Randgruppen, nicht zuletzt jenen, die es mit der Einhaltung von Recht und Gesetz nicht so genau nehmen, liegt dem rot-rot-grünen Senat bekanntermaßen sehr am Herzen: Dealer, straffällig gewordene Asylbewerber, Knackis, usw. Jetzt ist endlich die bisher so sträflich vernachlässigte Gruppe der notorischen Schwarzfahrer dran. Jene also, die oft und gern die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen in der tief verinnerlichten Überzeugung, dass dieser Service für sie kostenlos ist, da es ja genügend Idioten gibt, die mit ihrem Fahrschein dafür bezahlen. Sie sollen jetzt „entkriminalisiert“ werden. Heißt: Selbst wenn sie hundert Mal ohne Fahrschein erwischt werden und sich (selbstverständlich) weigern, die eigentlich fällige „Nachgebühr“ von 60 Euro zu zahlen, müssen sie dann nicht mehr fürchten, ersatzweise ins Gefängnis gehen zu müssen.

Grüne und Linke haben sich schon bei den Koalitionsverhandlungen vor zwei Jahren dafür stark gemacht, dass notorisches Schwarzfahren nicht mehr als Straftatbestand, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Damals waren die Genossen in der SPD bewusstseinsmäßig noch nicht so weit. Noch in dem alten bürgerlichen Denken verhaftet, dass es bestimmte, für alle gültigen Spielregeln geben sollte, um das Miteinander in der Gesellschaft zu ordnen, haben sie damals einer Änderung des Paragrafen 265a („Erschleichung von Leistungen“) nicht zugestimmt. Inzwischen haben sie sich von dieser lächerlichen mentalen Blockade emanzipiert und selbst der Regierende Bürgermeister Müller ist jetzt dafür, dass die konsequent unentgeltliche Nutzung von Bussen und Bahnen gewissermaßen als „Kavaliersdelikt“ bagatellisiert wird.

Zur Begründung dieses neuerlichen Geschenks des R2G-Senats an Leute mit einer unheilbaren Idiosynkrasie gegen Vorschriften und Verordnungen wird angeführt, dass mit der „Entkriminalisierung des Schwarzfahrens“ die Strafjustiz erheblich entlastet würde. Mag sein, aber die Herabstufung vom Straftatbestand zur Ordnungswidrigkeit heißt ja nicht, dass der Verwaltungsaufwand gemindert würde. Im Gegenteil. Musste die Berliner Polizei im vergangenen Jahr rd. 12.000 Strafanträge zu notorischen Schwarzfahrern bearbeiten (vollstreckt wurden keine 400), werden nach Erteilung des Freifahrtscheins vermutlich noch wesentlich mehr ÖPNV-Nutzer Gebrauch von dieser Einladung machen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird dadurch also erheblich mehr zu tun bekommen. Das bedeutet mehr Personal und mehr Kosten.

Kann also gut sein, dass R2G nach kurzer Zeit feststellt, dass die Milchmädchenrechnung nicht aufgeht. Was also tun? Den Freifahrtschein zurücknehmen, werden sie nicht. Dann würde sie ja kein Schwarzfahrer – und deren Zahl wird sich inzwischen rasant vermehrt haben – mehr wählen. Nein, dann müssen sie ganz konsequent sein und auch das Verdikt der Ordnungswidrigkeit abschaffen. Jeder kann dann entscheiden, ob er für seine Beförderung mit Bus und Bahn etwas zahlen will – oder eben nicht. Das Ergebnis ist absehbar. Dann stellt sich nur noch die Frage, wie das Gerät, mit dem pro Jahr weit mehr als 1,5 Milliarden Menschen durch die Hauptstadt gekarrt werden, künftig finanziert werden soll. HvB

Feierlaune in den Knästen – alle Knackis bekommen Internetzugang

In nicht wenigen Berliner Gefängniszellen werden dieser Tage die Sektkorken knallen und die Knackis haben allen Grund zu feiern. Hat doch Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) verkündet, dass demnächst alle rd. 4.000 Insassen in Berliner Gefängnissen mit Tablets ausgestattet werden und damit Zugang zum Internet erhalten. Mit gewissen Einschränkungen zwar, aber das Surfen im Netzt macht so einen öden Tag hinter Gittern gewiss etwas kurzweiliger – und E-Mails verschicken geht auch. Fernseher und Handys gibt es sowieso – dann ist ja alles fast so wie „draußen“, wenn nicht besser. Miete, Licht und Heizung werden bezahlt und ums Essen muss man sich auch nicht kümmern. Da muss man sich dann schon mal fragen, weshalb Straftäter überhaupt noch zu Haftstrafen verurteilt werden. Wo bleib die Strafe?

„Resozialisierung durch Digitalisierung“ heißt das bundesweit einmalige Pilotprojekt, das in der Berliner JVA Heidering in Großbeeren über drei Monate mit 50 Gefangenen durchgeführt und jetzt, wie es heißt, erfolgreich beendet wurde. Als „Erfolg“ hat man u.a. auch gewertet, dass von den 50 ausgegebenen Tablets keines beschädigt wurde oder abhanden gekommen sei. Außerdem habe diese Maßnahme auch die Arbeit der Gefängnisverwaltung erleichtert, weil die Gefangenen auf dieses Weise interne Mitteilungen an einem digitalen schwarzen Brett lesen und sich für Sportkurse anmelden konnten. – Das ist doch wirklich großartig und angesichts dieser herausragenden Erfolge sollte man sich nun auch nicht kleingeistig über die 870.000 Euro aufregen, die das Pilotprojekt mit den umgebauten Tablets gekostet hat. Mit wie vielen Millionen der Internetzugang für 4.000 Knackis zu Buche schlagen wird und wer das bezahlt, ist noch nicht raus.

Eine Bemerkung, die der Justizsenator zur Begründung für die digitale Aufrüstung der Knäste von sich gegeben hat, gibt allerdings schon zu denken. „Ohne Internet ist ein Leben in unserer Gesellschaft kaum mehr möglich“, hat er gesagt und meinte damit, dass die verurteilen Verbrecher nach Verbüßung ihrer Haft fit sein müssen im Umgang mit dem Internet. – Wie ist das dann eigentlich mit den Hartz-IV-Empfängern, den prekär Beschäftigten, den Obdachlosen, mit all den Menschen, die sich weder ein solches Gerät leisten können, noch den Kurs, in dem sie den Umgang damit lernen? Die brauchen am Leben in unserer Gesellschaft offenbar nicht teilzunehmen. Sie haben ja auch nichts verbrochen und mühen sich, ihr Leben irgendwie aus eigener Kraft zu gestalten. Selber Schuld, kann man da nur sagen. Begeht irgendwelche Straftaten – Mord und Totschlag muss ja nicht sein – und sorgt dafür, dass ihr ins Knast kommt. Dort geht es euch besser, jedenfalls in Berlin. HvB

 

Beschränktes Waffenverbot mit Ansage – willkommener Fahrplan für die Haudraufs

Die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Hauptstadt lässt sehr zu wünschen übrig. Längst haben viele Berliner und vor allem Berlinerinnen S- und U-Bahnen und die dazugehörigen Bahnhöfe für sich als „No-Go-Areas“ erklärt und lehnen deren Nutzung strikt ab – erst recht nach Einbruch der Dunkelheit. Um dem entgegenzuwirken, hat sich die Bundespolizei jetzt etwas ganz Tolles einfallen lassen. Ab sofort dürfen auf der Bahnlinie zwischen Zoo und Lichtenberg in den S-Bahnen und allen anderen Zügen auf der Strecke sowie in den 13 Bahnhöfen an den Wochenenden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh keine gefährlichen Werkzeuge sowie Messer, Baseballschläger, Schlagringe oder Reizgas mitgeführt werden. Das gilt allerdings nur bis Mitte Januar – dann herrscht auch hier wieder „Normalbetrieb“.

Dieses Waffenverbot, so die offizielle Begründung der Polizei, ziele vor allem auf junge Männer ab, die oft Messer bei sich haben. Und damit alle, die es betrifft, auch ihren persönlichen Fahrplan entsprechend gestalten können, wurden die o.g. Daten in allen Zeitungen bekannt gegeben. Eine Meldung, über die sich die potenziellen Messerstecher und Schläger gewiss richtig gefreut haben. Jetzt wissen sie, wann sie sich auf dieser Linie nicht sehen lassen sollten und sie wissen vor allem auch, dass sie – abgesehen von der angegebenen Zeit auf dieser Linie – überall sonst jede Art von Gerät, das für Mord und Totschlag taugt, bei sich haben dürfen. Von einem grundsätzlichen Waffenverbot in S- und U-Bahnen war ja in der zitierten Verlautbarung nicht explizit die Rede. Wäre ja noch schöner, die Persönlichkeitsrechte von gewaltbereitem Abschaum dergestalt einzuschränken. HvB

Nach oben