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Alle Rechte den Migranten – Nieder mit der Polizei!

Von Hubert von Brunn

Der in Berlin seit Monaten schwelende Streit zwischen Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) bezüglich der Kompetenzen der Polizei beim Vollzug von gerichtlich verfügten Abschiebungen nimmt immer groteskere Züge an. Irrsinn hoch 3, der weit über die Hauptstadt hinaus Folgen haben wird.

Ausgangspunkt dieser Politposse war ein Schreiben aus dem Hause Breitenbach, in dem Betreiber von Flüchtlingsheimen aufgefordert wurden, Polizisten ohne Durchsuchungsbeschluss bei Abschiebungen den Zutritt zu verweigern. Begründung: „Eine Gemeinschaftsunterkunft ist einer Wohnung gleichzusetzen, und für die braucht man einen Durchsuchungsbeschluss.“ Die Rechtswirklichkeit eines von einem unabhängigen deutschen Gericht verkündeten Urteils, dem zufolge ein Zuunsgekommener kein Recht auf Asyl hat und deshalb wieder in seine Heimat abgeschoben werden muss, interessiert die linke Senatorin einen feuchten Kehricht. Was den Umgang mit Migranten angeht, reklamieren Linke und Grüne in jedem Falle die moralische Überlegenheit – dagegen kommt auch kein Richterspruch an.

Der Beamte vor Ort weiß nicht, ob sein Verhalten rechtskonform ist

Nun ist es allerdings so, dass der Koalitionspartner SPD – hier in persona Andreas Geisel – eine andere Auffassung vertritt und über seinen Staatssekretär Akmann die Polizei anweisen ließ, zur alten Verfahrensweise zurückzukehren, und Abschiebungen auch ohne Durchsuchungsbeschluss durchzuführen. Diese Vorgehensweise wäre konform mit dem seit letzter Woche geltenden neuen Bundesgesetz, das Abschiebungen erleichtert und auch neue Regelungen für die Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen enthält. Eine klare Haltung des Innensenators, sollte man meinen. Doch dem ist keineswegs so. Im Innenausschuss hat er nämlich behauptet, es gebe gar keinen Streit, denn die Rechtslage sei eindeutig. Polizisten stünden bei der Durchführung von Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen vor der Herausforderung zu unterscheiden, wann ihre Maßnahmen ein bloßes Betreten seien und wann eine Durchsuchung. Im Fall eines bloßen Betretens sei kein Beschluss erforderlich.

In der Praxis sieht es für die Beamten in Uniform dann so aus: Treffen sie vor Ort rein zufällig auf einen ausreisepflichtigen Flüchtling, einfach so, ohne tatsächlich nach ihm zu suchen – dann ist kein Durchsuchungsbeschluss notwendig und sie dürfen den abgelehnten Asylbewerber höflichst bitten mitzukommen. Läuft der aber davon und versteckt sich in seinem Zimmer in einem Schank, haben die Beamten die A…karte gezogen. Jetzt nämlich bräuchten sie eine richterliche Genehmigung, damit sie den Schrank öffnen dürfen. Das ist die abstruse Rechtsauffassung eines Berliner Innensenators (SPD) als oberster Dienstherr der Polizei. Die andere Seite, die linksaußen Frau Breitenbach, bleibt bei ihrer Haltung und hat ihre Weisung an die Heimbetreiber, Polizisten den Zugang ohne Beschluss zu verwehren, nicht zurückgenommen. Ein Rechtsgutachten, das sie in Auftrag gegeben hat, soll die Frage nun klären. Das kann dauern. Bis dahin müssen – wieder einmal – miserabel bezahlte Polizeibeamte den Kopf hinhalten, nicht wissend, wie sie sich denn verhalten müssen, um nicht irgendwann mal des Rechtsbruchs bezichtigt zu werden.

Der Justizsenator unterstützt die Arroganz krimineller Migranten

Das kann in Berlin – insbesondere wenn es um das Aufeinandertreffen von Polizei und Migranten geht – ganz schnell gehen. Damit künftig jeder Bürger – Migranten und Asylbewerber (auch kriminelle) inklusive – leichter gegen Diskriminierung durch Behörden vorgehen kann, will Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ein neues Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, in dem die Beweislast umgedreht wird. Klartext: Beamte sollen dann noch stärker und überzeugender belegen müssen, dass sie beispielsweise bei der Überprüfung von Personalien nicht diskriminierend gehandelt haben.

Ein Beispiel: Im Görlitzer Park, dem aktivsten und beliebtesten Drogenumschlagplatz in der Hauptstadt, wird ein bekannter Drogendealer aus Schwarzafrika von der Polizei kontrolliert. Danach klagt dieser gegen die Beamten, weil er ihnen rassistische Motive für die Kontrolle unterstellt. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Einer der hier überhaupt nichts zu suchen hat, der sich vom deutschen Steuerzahler alimentieren lässt, sein Zubrot mit Drogenhandel verdient – ein solches dem Gemeinwohl in keiner Weise dienliches Individuum beschäftigt die Gerichte, weil er der Meinung ist, dass die deutsche Polizei letztlich nicht das Recht hat, ihn als Schwarzen nach seinen Papieren zu fragen.

Genau diese unsägliche Arroganz will Behrendt nun mit seinem neuen Gesetz noch befördern. Anstatt sich vor die Beamten zu stellen und, was seine Aufgabe ist, sich für die Durchsetzung von Recht und Ordnung einzusetzen, stellt er den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für ungerechtfertigte Anschuldigungen. War das bis jetzt schon möglich (siehe oben) wird es jetzt aber ganz einfach für jeden kriminellen Migranten: „Ich Asylant, ich Afrikaner, du böser weißer Polizist, du Rassist.“ Na prima. Dann wird es eines Tages so weit kommen, dass Polizisten die Order bekommen, dunkelhäutige und nach Migrationshintergrund aussehende Personen gar nicht mehr zu kontrollieren, wenn sie nicht in den Ruch der Diskriminierung kommen wollen.

Das ist dann der absolute Freibrief für all jene, die nach Deutschland kommen, um hier ihre kriminelle Energie auszuleben. Die paradiesischen Zustände in Berlin werden sich unter diesem Klientel schnell herumsprechen und der bereits heute existierende Zulauf in die Hauptstadt wird sich weiter verstärken. Darauf haben die schon länger hier lebenden Bewohner nur gewartet. Und die Beamten in Uniform? – Sie werden dann endlich wieder mehr Zeit haben, um Geschwindigkeitsübertreter, Falschparker und Eierdiebe mit Nachdruck zu verfolgen. Vorausgesetzt sie haben einen deutschen Pass.

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