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Flug ET-702 vom Copilot entführt – Security ad Absurdum

Von Peter Haisenko

Peter Haisenko im Cockpit der Condor DC 10

Statt wie geplant in Rom, gingen am 16. Februar Passagiere und Crew des Ethiopian Flugs ET-702 in Genf von Bord – unter strenger Bewachung durch die lokale Polizei. Wie sich herausstellte, war es kein Terrorist, der die in Addis Abeba gestartete Boeing 767 „entführt“ hat, sondern der Copilot! Er hatte den Kapitän nach einem Toilettenbesuch vom Cockpit ausgesperrt und dann den Kurs gewechselt. Über Funk hat er in der Schweiz um Asyl gebeten, mit der Begründung, er sei in seinem eigenen Land in Gefahr. Nach der Landung in Genf verließ der 30-jährige Äthiopier das Flugzeug durch ein Cockpit-Fenster mit Hilfe der dafür vorgesehenen Leine zum Notausstieg und wurde verhaftet. Diese kuriose „Flugzeugentführung“ wirft einige Fragen auf: Einmal zum Geisteszustand des Copiloten, vor allem aber über Sinn und Unsinn ausufernder Security-Maßnahmen, mit denen Passagiere seit Jahren drangsaliert werden.

Wieso verlangt ein Mann, der zur Elite seines Landes gehört, und als Pilot auf internationalen Strecken jederzeit legal seine Heimat verlassen kann, Asyl in der Schweiz? Auch von Rom aus, dem Bestimmungsort des Fluges ET-702, hätte er ganz legal und ohne Aufsehen in die Schweiz reisen können. Was also veranlasste ihn zu einer derart spektakulären Aktion? Entweder ist im Kopf dieses Mannes irgendetwas schwer durcheinander geraten – was ihn als Pilot disqualifiziert – oder wir kennen noch nicht die ganze Geschichte. Vielleicht wird diese Frage irgendwann noch geklärt.

Generalverdacht für Crew und Passagiere

Der wirklich wichtige Aspekt, der durch diesen in der zivilen Luftfahrt einmaligen Vorfall überdeutlich zutage tritt, ist die Frage nach dem Sinn völlig idiotischer Security-Bestimmungen, denen zufolge jeden Passagier und jedes Crew-Mitglied zunächst einmal unter Generalverdacht steht, ein potenzieller Terrorist zu sein. Ein Beispiel: Im September 2001, kurz nach 9/11, als zwei Flugzeuge das New Yorker World Trade Center zerstört hatten, musste ein Kapitän einer US-Airline für fünf Tage ins Gefängnis, weil er die Wahrheit gesagt hat. Nach fünf Security-Kontrollen war er derart genervt, dass er den Kontrolleuren eröffnete, er könne seinen Jet jederzeit auch in Unterhosen in ein Gebäude fliegen. Er wollte damit seinem Unmut über unsinnige Kontrollen seiner Person als Kapitän Ausdruck verleihen. Der Mann hatte Recht – die verblödeten Kontrolleure aber die Macht.

Als ich noch als Kapitän für die Lufthansa unterwegs war, habe ich regelmäßig erleben müssen, wie unsinnig die Security-Maßnahmen sind. Ich durfte – als Kapitän! – keine Nagelfeile oder Nagelschere in meinem Handgepäck mitführen. Sie wären mir bei den Kontrollen der TSA in USA abgenommen worden. Der absolute Unsinn dieser Vorschrift wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass ich an Bord Zugang zu den „gefährlichsten“ Dingen hatte: Das scharfe Zitronenmesser in der Galley, Glasflaschen, die abgebrochen wirklich hässliche Waffen sein könnten. Nicht zu vergessen, der Bordwerkzeugkasten mit großen Schraubendrehern und einer Notaxt. Völlig absurd! Auf der anderen Seite durfte mein Mechaniker in Chicago mit seinem privaten Auto ohne Kontrollen auf das Vorfeld zum Flugzeug fahren. Er hätte jegliche Art von wirklich gefährlichen Gegenständen mit sich führen und an mich weiterreichen oder eine Bombe im Flugzeug platzieren können. Damit wird doch eines überdeutlich: Bezüglich Security muss der Crew vertraut werden. – Aber kann man das wirklich?

Absolute Sicherheit gibt es nicht

Der Fall ET-702 hat nun gezeigt: Man kann eigentlich nicht! Was immer den Copilot der Ethiopian Airlines zu seinem Handeln veranlasst hat, wird zu klären sein. Es sind aber noch viel schlimmere Szenarien vorstellbar. Nehmen wir an, ein vollkommen integrer Kapitän/Copilot wird von bösen Menschen auserkoren, mit seinem Flugzeug schlimme Dinge zu tun. Ein Terrorist erpresst ihn, indem er seine Familie, seine Lieben und ihn selbst mit dem Tod bedroht, wenn er nicht seinen bösartigen Anordnungen Folge leistet. Was kann der arme Mann tun? Zur Polizei gehen? Theoretisch ja. Aber die Angst um sein Leben und das seiner Angehörigen wird bleiben. Womöglich könnte der Erpresste die einzige Lösung darin erkennen, sein Leben und das seiner Passagiere zu opfern, um das Leben seiner Lieben zu retten. Ich wünsche niemandem, vor eine derart ausweglose Situation gestellt zu werden.

Totale Sicherheit gibt es nicht. Das Leben an sich ist gefährlich und endet früher oder später immer mit dem Tod. Es gibt fast nichts, aus dem sich nicht eine tödliche Waffe herstellen ließe. Gefängnisaufseher wissen das. Deswegen stehe ich den Security-Kontrollen an den Flughäfen äußerst kritisch gegenüber. Ich vermute, dass der Sinn dieser Kontrollen ein ganz anderer ist. Die Menschen sollen daran gewöhnt werden, sich den unsinnigsten Vorschriften widerspruchslos zu unterwerfen. Sich daran zu gewöhnen, dass die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt, sobald man sein Grundrecht auf Reisefreiheit wahrnehmen will. Dass man Gefahr läuft, verhaftet zu werden, wenn man gegen unwürdige Behandlung aufmuckt, oder auch nur einen unbedachten Scherz an der falschen Stelle anbringt.

Sinnentleerte Scheingefechte

Immer wenn gesagt wird „ das ist nur zu Ihrem Besten, zu Ihrem Schutz“, dann sollte das sehr kritisch hinterfragt werden. Im Normalfall ist das eine grobe Lüge, die einzig dazu dient, die Freiheit ein Stück weiter einzuschränken. Welchen Sinn hat es wirklich, wenn Zahnpasta-Tuben, Cremetöpfchen oder Wasserflaschen von der Beförderung im Handgepäck ausgeschlossen werden? Gar keinen! Nichts als sinnentleerte Scheingefechte, deren einziges Ziel es ist, den einzelnen Menschen unter dem Druck staatlich sanktionierter Willkür klein zu halten. Welchen Sinn hat es, wenn ein Verbot aufgehoben und durch ein anderes ersetzt wird, die Aufhebung der alten und die Wirksamkeit der neuen Vorschrift aber erst in einigen Monaten Gültigkeit erlangen? Allein diese Vorgehensweise zeigt, dass es nicht wirklich um „Ihre Sicherheit“ geht. Wird eine Maßnahme als überflüssig erkannt, kann sie mit sofortiger Wirkung abgestellt werden. Wird eine neue Maßnahme als wichtig bezeichnet, dann müsste sie mit sofortiger Wirkung durchgesetzt werden.

Kurz nach 9/11, als die Security-Maßnahmen immer absurdere Ausmaße annahmen, haben wir Crews scherzhaft die Forderung gestellt, nur noch „Nacktflüge“ zuzulassen. Die Passagiere sollten nur noch nackt ein Flugzeug besteigen dürfen. Aber, wie der Fall ET-702 jetzt drastisch unter Beweis gestellt hat, würde auch das letztlich nichts helfen. Es führt nun mal kein Weg daran vorbei, dass sich auch ein nackter Kapitän aussuchen kann, wo und wie sein Flug enden wird. Auch ein nackter Karatekämpfer hat seine tödlichen Waffen bei sich: Seine Hände. Ernsthafte Bemühungen um mehr Sicherheit gegen terroristische Aktivitäten müssen an ganz anderer Stelle ansetzen: Die imperialen Mächte müssen aufhören, geknechteten Menschen Gründe für Verzweiflungstaten zu liefern. Ein solches Unterfangen würde natürlich schon größerer Anstrengungen bedürfen als ein schwachsinniges Nagelfeilen-Verbot fürs Handgepäck.

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