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MH 17-Tribunal – hätte Russland „Ja“ sagen können oder müssen?

Von Peter Haisenko 

Ob TTIP, Griechenland oder das UN-Tribunal zu MH 17: Es zeichnet sich eine durchgängige Methodik ab. Wir erhalten nur gefilterte Teilinformationen, Originaldokumente werden verborgen oder ganz geheim gehalten. Die Ablehnung Russlands zum UN-Tribunal MH 17 wird gegeißelt, die zugehörige Presseerklärung Russlands nicht beachtet. Der Hinweis auf die bereits existierende UN-Resolution 2166 zu MH 17 bleibt unerwähnt.

UN-Resolution 2166 vom 21.7.2014 verlangt nach einer regelkonformen Aufklärung des Abschusses der MH 17, und zwar von allen möglichen Parteien und hat die Zustimmung Russlands. Die geforderte Aufklärung hat bis heute nicht stattgefunden. Entgegen dieser Resolution ist der Ukraine das Recht vertraglich zugesichert worden, darüber zu bestimmen, was an Untersuchungsergebnissen veröffentlicht werden darf. Das ist in etwa so, wenn einem Mordverdächtigen das Recht zugesprochen wird, darüber zu bestimmen, welche Beweise vor Gericht gegen ihn zugelassen werden. Internationale Regeln besagen, dass spätestens nach einem Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht werden muss. Den gibt es nicht und auch sonst ist diese Resolution in keinem Punkt erfüllt worden. Das wäre aber die Voraussetzung für ein Tribunal.

Am Freitag, den 24. Juli 2015 hat die Botschaft der Russischen Föderation auf einer Pressekonferenz zum Thema MH-17 mit dem Botschafter von Russland in Malaysia, Valery Yermolov, Russlands offizielle Position zum Untersuchungsprozess und der vorgeschlagenen Errichtung eines Tribunals zur Verfolgung der Verdächtigen des Abschusses der MH17 bekannt gegeben. Obwohl der Wortlaut öffentlich zugänglich ist, veröffentlicht unter anderem hier, wird dieser von den „Qualitätsmedien“ schlicht ignoriert. Wir stellen ihn hier nochmals vollständig vor, damit sich der Leser eine eigene Meinung bilden kann:

Presse -Erklärung des Botschafters:(Quelle: Text anklicken)

• Wir bringen unser tiefstes Beileid für die Angehörigen aller 283 Passagiere und 15 Besatzungsmitglieder – Opfer dieser schrecklichen Tragödie – zum Ausdruck.

• Wir verurteilen die Zerstörung der Malaysia Airlines Flug MH-17 durch Unbekannte und bekräftigen unsere Position der Unvermeidlichkeit der Strafe für diese kriminelle Tat sobald die Untersuchung abgeschlossen ist.

• Wir betrachten die Frage der Einrichtung eines internationalen Tribunals zur MH-17-Katastrophe als verfrüht und kontraproduktiv. Wir sind davon überzeugt, dass die Resolution 2166 die einzige Grundlage – für alle akzeptabel – für die internationale Zusammenarbeit im Interesse einer unabhängigen und transparenten Untersuchung des Absturzes des malaysischen Verkehrsflugzeuges bleibt. Wir fordern eine Rückkehr zu den rechtlichen Rahmen dieser Resolution und zur vollständigen Umsetzung der Mechanismen zur Untersuchung in diesem Dokument.

• Russland ist an einer umfassenden, genauen, unabhängigen und transparenten internationalen Untersuchung der Katastrophe von Malaysia Airlines Flug MH-17 interessiert. Wir sehen nicht, dass dies im Moment geschieht. Dies ist zum Teil auf die Tatsache zurückzuführen, dass Russland von einer substantiellen Teilnahme an der Untersuchung ausgeschlossen wurde. (Die Einbeziehung der russischen Vertreter ist rein nominell gewesen und hat nicht dazu geführt, dass die von Russland vorgelegten Daten berücksichtigt wurden.) Russland wurde absichtlich von erforderlichen objektiven Standards der „Transparenz“ ausgeschlossen; von jenen, die die Untersuchung durchgeführt haben. Beispielsweise wurde russischen Spezialisten im Wesentlichen der volle und gleichberechtigte Zugang zu den Materialien, die in den Besitz der gemeinsamen Ermittlungsgruppe waren, verwehrt. Die ukrainische Seite hat sich geweigert, bis zu diesem Zeitpunkt, die Aufzeichnung des Funkverkehrs der Fluglotsen mit den Piloten der Flug MH-17 öffentlich zu machen.

• Es gibt viele ernsthafte Fragen über Organisation und Durchführung der Untersuchung. Russlands zahlreiche Aufrufe zur Nutzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die Umsetzung der Resolution 2166 zu überwachen, wurden konsequent ignoriert. Die Untersuchung wird ohne Beachtung der internationalen Luftfahrtstandards und ohne Anerkennung der Schlüsselrolle der ICAO in solchen Angelegenheiten durchgeführt.

• Russland hat darauf bestanden die Untersuchung transparent zu machen, vor allem in Bezug auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Wir haben vorgeschlagen, den Verlauf der Untersuchung im Sicherheitsrat zu erörtern, um Antworten auf die offensichtlichsten Fragen zu finden. (Eine Liste solcher Fragen wurde von Russland an den Rat im Jahr 2014 verteilt). Es gab keine Reaktion auf diese Vorschläge von den Mitgliedern des Sicherheitsrates.

• Trotz der Bestimmungen der Resolution 2166 hat der UN-Generalsekretär mögliche Optionen für die Unterstützung der Untersuchung durch die Vereinten Nationen weder identifiziert, noch dem Sicherheitsrat vorgelegt.

• Wir sind zur Schlussfolgerung gezwungen: Die Resolution 2166, die klare und professionelle Anforderungen an die Untersuchung der MH17 Katastrophe festlegte, wurde nicht umgesetzt.

• Wir sind überrascht von der Tatsache, dass die Mitglieder der gemeinsamen Ermittlungsgruppe keine vorbereitenden Arbeiten auf der Grundlage der Resolution 2166 durchführten und mit dem Rat ihren Plan der weitere Maßnahmen nicht diskutiert haben. Stattdessen haben sie einen weitreichenden Entwurf einer Resolution nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen eingebracht. Die UNSC-Resolution 2166 qualifiziert den Abschuss des Flugzeugs jedoch nicht als eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Die Tragödie, wenn auch erschreckend und tragisch, war ein isolierter Akt von strafrechtlichem Charakter. Deshalb würde ein Gerichtsverfahren auf der Basis von entweder nationalem, internationalem oder gemischtem Recht organisiert werden können. Auf jeden Fall fällt diese Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit des Sicherheitsrates.

• Die Praxis des Sicherheitsrates zeigt, dass das bloße Prinzip der Einrichtung internationaler Rechtsmechanismen durch eine Entscheidung des Rates zum Thema schwerer Kritik von vielen Ländern und der internationalen Rechtsexperten-Gemeinschaft wurde. Die Praxis der bestehenden internationalen Gerichte – das ICTY (ehemaliges Jugoslawien) und ICTR (Ruanda) – ist Bestätigung der Gültigkeit einer solchen Skepsis. Die Aktivitäten der beiden Justizbehörden sind teuer, ineffizient und langsam. Ihre Entscheidungen sind stark politisiert. Sie sind nicht in der Lage, ihre Arbeit – seit über zwei Jahrzehnten – mit akzeptablen Ergebnissen zu beenden.

* Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinen Präzedenzfall der Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs, um diejenigen vor Gericht zu bringen, die der Begehung einer Gewalttat gegen eine Zivilflugzeug angeklagt waren: Nicht, als eine russische Verkehrsmaschine der Fluglinie „Sibir“ 2001 von ukrainischen Streitkräfte über dem Schwarzen Meer abgeschossen wurde; nicht als die amerikanische Marine den Iran Air-Flug IR-655 über dem Persischen Golf am 3. Juli 1988 abschoss; nicht nach dem der Pan American Flug PA103 in einem Terrorakt über Lockerbie im Jahr 1988 gesprengt wurde; oder der „Cubana“ Flight CU-455 über Barbados im Jahr 1976; nicht nach dem Abschuss des Libyan Arab Airlines Flug LN-114 als Folge der israelische Luftwaffen-Aktion im Jahre 1973. Nie wurden internationale Gerichte unter anderen ähnlichen Umständen eingerichtet.

• Russland ist überrascht vom Vorschlag der Annahme einer solchen grundlegenden Entscheidung – buchstäblich innerhalb von ein paar Tagen, ohne auch nur andere mögliche Optionen zu erörtern.

• Seit dem Tag der Katastrophe sind wir Zeugen eines mächtigen Informationsangriffes auf unser Land in den internationalen Medien und Foren (einschließlich des UN-Sicherheitsrates). Es wurde grundlos behauptet worden, Russland oder „von Russland kontrollierte Separatisten“ wären für den Abschuss des Flug MH-17 verantwortlich. Solche unverantwortlichen und unbewiesenen Aussagen werden bis zum jetzigen Zeitpunkt verbreitet. Ihr Ziel ist, negativ auf den Medienhintergrund rund um die Untersuchung einzuwirken. Wir betrachten diese Aussagen und unbegründeten Anschuldigungen als Versuch, die wahren Tatsachen über die Katastrophe zu verschleiern, so wie die Identität der wahren Täter des Verbrechens.

• Die Hast, mit der auf die Annahme einer Entschließung Druck gemacht wird und ihren erweiterten Anwendungsbereich, scheinen darauf hinzudeuten, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen genutzt wird, um einen Vorwand für die Verwendung der MH-17-Tragödie zu organisieren; für einen „Prozess“ gegen Russland mittels des ukrainischen Dossiers. Mit dem Endziel, unser Land im Einklang mit enggefassten politischen Interessen bestimmter Länder zu isolieren.

• In Anbetracht des oben Gesagten glauben wir nicht, dass es sinnvoll ist noch ein weiteres Forum für Spekulationen zu erstellen, solange es keine Untersuchungsergebnisse gibt und keine klaren Perspektiven, wann wir sie haben. Wir halten es für sinnvoll und erforderlich, das offizielle Ende der Untersuchungen abzuwarten, die mit wahrer Unparteilichkeit und Professionalität durchgeführt werden sollten. Es ist auch wichtig, den Zugang zu ihren Materialien für alle Beteiligten zu schaffen.

• Im Hinblick darauf wird Russland sich nicht an Textarbeiten an einem Resolutionsentwurf über die Einrichtung eines internationalen Tribunals oder dem Entwurf seiner Charta engagieren. Gleichzeitig hoffen wir, dass unsere Partner unsere Position verstehen und den Abschluss der Untersuchung in einer transparenten Weise, die eine solide Basis für eine anschließenden Bestimmung einer geeigneten Verfahrensform würde, unterstützen.

• Wir wollen auch betonen: Russland glaubt, dass es sehr wichtig ist, eine aufkommende Spaltung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu verhindern, um die Resolution 2166 ordnungsgemäß anzuwenden, die genau das ist, worauf der russische Gegenresolutionsentwurf abzielt.

• Wir sind bereit daraufhin zu arbeiten, die unterschiedlichen Ansätze der malaysischen und russischen Seiten in Einklang zu bringen, mit vollem Verständnis für die enorme Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Opfer. – So weit die Presseerklärung.

Abgekartetes Spiel gegen Russland

Der Presseerklärung des russischen Botschafters in Malaysia ist nichts hinzuzufügen. Wir bemängeln lediglich die Auslassung zweier weiterer wichtiger Abschüsse von Passagierflugzeugen: Den der KAL 007 am 1. September 1983 durch die sowjetische Luftwaffe und den Abschuss der Itavia 870 über Ustica durch die US-Navy, der eigentlich der TU 134 von Gaddafi gegolten hat. Nicht in Vergessenheit geraten sollte auch die TWA 800, die am 17 Juli 1996 von einer Rakete der US-Navy getroffen 230 Menschen in den Tod gerissen und das Ende von TWA eingeläutet hat. Auch wir betonen, dass keines dieser Ereignisse ein UN-Tribunal ausgelöst hat, obwohl sie aufgeklärt sind, wenn auch mit jahrelanger Verspätung. Warum also soll jetzt mit MH 17 ein UN-Tribunal eröffnet werden, obwohl noch nicht einmal ein Untersuchungsbericht veröffentlicht worden ist, der auch nur ansatzweise in die Nähe internationaler Standards gebracht werden kann?

Die Antwort ist einfach. Diejenigen, die den Antrag für das Tribunal formulierten und einbrachten wussten ganz genau, dass Russland diesen nur ablehnen kann. Sie wussten auch, dass die von Transatlantikern beherrschten Medien Russlands Argumentationen ignorieren werden. Der Antrag für das UN-Tribunal hatte einen einzigen Zweck: Russland weiter zu diskriminieren mit dem Argument, dass man wohl etwas zu verbergen hätte, wenn gegen diesen Antrag ein Veto eingelegt wird. Ein abgekartetes Spiel von höchst propagandistischer Qualität.

Wieder wird mit zweierlei Maß gemessen

Zurück zur UN-Resolution 2166. Immerhin hat Russland Teile seines Wissens veröffentlicht, im Gegensatz zur Kiew-Regierung und den USA/NATO. Darüber regt sich jedoch niemand auf, in den „Qualitätsmedien“. Wieder einmal soll mit zweierlei Maß gemessen werden. Wenn schon die Forderung nach einem Tribunal zu MH 17 gestellt wird, dann müsste dieselbe Forderung zeitgleich für alle diese angeführten Abschüsse von Zivilmaschinen die logische Folgerung sein. Das geht aber nicht, weil das Tribunale gegen die Ukraine und die USA nach sich ziehen müsste, denn diese Verbrechen sind aufgeklärt, was die Voraussetzung für ein Tribunal wäre.

Es ist das übliche Einprügeln auf Russland. Die Mantra-artige Wiederholung der Lüge von der Annexion der Krim, ebenso wie das Märchen vom „aggressiven Russland“. Speziell im Fall der Krim wäre die korrekte Vorgehensweise, den Internationalen Gerichtshof in den Haag anzurufen um feststellen zu lassen, ob hier tatsächlich eine Verletzung des Völkerrechts vorliegt – so, wie sich die NATO das Plazet von derselben Institution für ihr Handeln im Kosovo geholt hat. Genau das ist aber nicht erwünscht, denn das Ergebnis könnte dieselbe Absolution für Russland sein, wie für die NATO im Kosovo. Die von Anfang an fehlerhafte Forderung nach einem UN-Tribunal für MH 17 war eine Falle für Russland, aus der es kein Entrinnen gibt. Jedenfalls unter der Voraussetzung, dass man sich auf die unzureichende und einseitige Berichterstattung der „Qualitätsmedien“ verlassen kann.

Wieso Tribunal, wieso vor der UNO?

An der Stelle mag es von Interesse sein, sich die Wortbedeutung bzw. die Verwendung des Begriffs „Tribunal“ einmal genauer anzusehen. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und stand im antiken Rom für einen erhöhten Platz auf dem Forum Romanum, von dem aus u.a. Recht gesprochen wurde. In neuerer Zeit ist der Begriff Tribunal in der gehobenen deutschen Sprache synonym für „hohes Gericht“ oder „hoher Gerichtshof“. Im Englischen ist Tribunal das adäquate Wort für Gericht (z.B. Administrative Tribunal (Verwaltungsgericht), Commercial Tribunal (Handelsgericht) oder auch International Tribunal fort he Law oft he Sea (Internationaler Seegerichtshof).

Halten wir fest:

1. Der Begriff Tribunal hat von seiner Ursprungsbedeutung her und auch in der neueren Zeit – insbesondere im Englischen – immer die Konnotation von „Gericht“ und „Gerichtsbarkeit“. Die Vereinten Nationen sind aber kein Gericht, haben keinerlei judikative Befugnis und können demnach auch kein Tribunal abhalten.

2. Wenn wir die Definition von „Tribunal“, die der Duden noch anbietet: „Forum, das in einer öffentlichen Untersuchung gegen behauptete Rechtsverstöße von Staaten o. Ä. protestiert“ heranziehen und analysieren, stellen wir fest, dass auch diese für das angestrebte UN-Tribunal nicht zutreffend ist. Eine „öffentlicher Untersuchung“ ist hier definitiv nicht vorgesehen, und wenn von „behaupteten Rechtsverstößen von Staaten“ die Rede ist, dann muss es doch schon einen Beklagten geben, dem diese Verstöße zugebilligt werden und es letztlich nur noch um die Klärung von Detailfragen und Schuldzumessung geht. Genau das könnte aber erst dann geschehen, wenn ein eindeutiges Untersuchungsergebnis vorliegt – was nicht der Fall ist. Und dann wäre der geeignete Ort für das Tribunal nicht die UN in New York, sondern der Internationale Gerichtshof in Den Haag.