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Und noch ein AfD-Gutachten

Von Sigrid Petersen 

Am 25. Juni dieses Jahres hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD veröffentlicht. Der (offiziell) sich selbst gestellte Auftrag war natürlich die Prüfung der Frage, ob die AfD verfassungsfeindlich einzustufen sei und somit ein Parteiverbot eine legitime Grundlage hätte.

„Das vorliegende rechtswissenschaftliche Gutachten prüft, ob die AfD nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen (Art. 21 Abs. 2GG).“  Ein prinzipiell legitimes Vorhaben. 

Das Dokument in Zahlen

Nun stellt sich allerding als erstes die Frage, wie ernst man das Ergebnis dieses Gutachtens überhaupt nehmen kann. Lassen wir eingangs ein paar Zahlen sprechen: 

* Über 3.000.000 Beiträge auf Social-Media (ca. 2 Mio), Pressemitteilungen, Drucksachen ausLandtagen und Bundestag sowie Kurz- und Langfassungen von Wahlprogrammen und Grundsatzprogramm wurden ausgewertet. (Seite 25) 
* Im ersten Prüfungsdurchgang wurden ca. 25.000 Texteinheiten als `relevant´ oder `möglicherweise relevant´ markiert (S. 175) – das entspricht einem Anteil von 0,83% der gesamten Beiträge 
* Unter Berücksichtigung von mehr als 2.500 Belegen zeige sich die Entwicklung zur Radikalisierung der Partei „in den Zielen der Partei und dem Verhalten ihrer Anhänger*innen, die teils gegen das Demokratieprinzip, teils gegen die Menschenwürde gerichtet sind.“ (S. 18) - das entspricht einem Anteil von 0,083% 
* Unter der Rubrik „Unterdrückung von politischen Gegner*innen“ (S. 1.494) finden sich 220 „ernstzunehmende Äußerungen“, in denen politische Gegner (natürlich m,w) in erheblichem Maße eingeschüchtert würden. – 0,007%

Das waren jetzt ein paar eindrückliche Zahlen, die letztlich dokumentieren, dass selbst wenn tatsächlich verfassungsfeindliche Äußerungen im öffentlichen Raum geäußert wurden, der Anteil der Befunde doch etwas lächerlich ist. 

Lange Vortexte, nichts dahinter

Dieses Gutachten umfasst nun über 3.000 Seiten einschl. Anhang (Redebeiträge, Zitate). Nun ist es so, dass viele Worte einen Beitrag nicht unbedingt besser machen. Es bereitet Schmerzen und führt zu Ermüdungserscheinungen (gewollt?), wenn beispielsweise zum Thema „Abschaffung der parlamentarischen Demokratie“, ein Ansinnen, das der AfD unterstellt wird, nach 20 Seiten Informationen über Rechtsprechungen des BVerG, Beispielaussagen verschiedener AfDler, Erläuterungen zum Prinzip des Parlamentarismus etc. dann im Ergebnis folgende Aussage steht: 

„Äußerungen von Funktionär*innen der AfD lassen weder für sich genommen den Schluss zu, diese wollten die parlamentarische Demokratie abschaffen, noch kann aus anderen Äußerungen oder der Programmatik der Partei eine entsprechende Grundannahme gezogen werden.“  

Unterdrückung politischer Gegner (was für ein wording!)

An anderer Stelle kommt das Gutachten zu dem Schluss, „dass die Partei auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist.“ Zu diesem Schluss kommt man unter dem Kapitel „Unterdrückung von politischen Gegner*innen“. Hier werden die o.g. 220 Beiträge zusammengefasst, die die strafrechtliche Verfolgung von Politikern für z.B. für politische Entscheidungen in der Migrations- und Coronapolitik fordern. Die AfD wirft Politikern und auch Richtern Rechtsverstöße vor. 

Nun ist es so, dass Politiker zwar durch Immunität und Indemnität starken Schutz genießen, aber grundsätzlich nicht absolut vor Strafverfolgung geschützt sind. Diese Annahme scheint mir in dem Gutachten vorausgesetzt und die Forderung nach Strafverfolgung eines Politikers im Amt und auch nach Amtsbeendigung als grundsätzlich „gegen die parlamentarische Demokratie gerichtet“. Dem ist aber nicht so. 

Denn strafrechtliche Verantwortung (nicht nur im Bereich Korruption o.ä.) setzt gegenüber politischer Verantwortung einen konkreten Gesetzesverstoß voraus, der nachweisbar vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Diese Gesetzesverstöße (großteils vielleicht fahrlässig) ließen sich wohl sowohl in der Politik der Grenzöffnung als auch Grundrechtseinschränkungen wie Freiheitsberaubung, Meinungsäußerungseinschränkungen, Versammlungsverbote, Maskenzwang und direkten und indirekten Impfzwang, versuchtes Verbot einer Zeitschrift (Compact (als Verein)) oder auch Wahlbeeinflussung finden und begründen, wenn man dem einmal unvoreingenommen nachginge. Abgesehen von Maskendeals aus denen Abgeordnete bis zu Millionenbeträgen „Vermittlungsgebühr“ einstrichen. Ein geordnetes rechtliches Strafverfahren einzufordern soll verfassungs- oder demokratiefeindlich sein?

Desgleichen – langer Text mit Erklärungen und „Freisprechung“ am Ende - trifft auf den Punkt: „Menschenwürdewidrige Äußerungen als Verhalten der Anhänger“ zu, der 20 Seiten später mit dem Fazit endet: „Der AfD zurechenbar ist ein(!) Fall von Volksverhetzung sowie vier(!) weitere Fälle von Menschenwürdeverletzungen durch besonders gehässige, das Lebensrecht der Betroffenen in Frage stellende Äußerungen von AfD-Funktionär*innen. Den identifizierten Fällen fehlt es jedoch an der notwendigen Systematik (siehe oben Teil 2 B.IV.1), um neben den festgestellten Zielen der AfD eine eigenständige Bedeutung zu entfalten.“ – entspricht 0,00016% der gesichteten Beiträge. 

Und so zieht es sich durch. „keine Wesensverwandtschaft der AfD mit dem Nationalsozialismus“, „Insgesamt sind der Partei damit aktuell weder rechtsstaatsfeindliche Zielsetzungen nachweisbar noch liegt ein hinreichend systematisches rechtsstaatsfeindliches Verhalten ihrer Anhänger*innen vor.“

In der Natur der Sache

Und dennoch lautet am Ende das Gesamtergebnis:

„Die AfD arbeitet im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten und auf der Grundlage strategischer Konzepte planmäßig darauf hin, die Macht zu erlangen und ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen.“

Der erste Teil der Aussage gilt für jede Partei. Denn Ziel einer jeden Partei ist nun einmal, das ist das Wesen der parlamentarischen Demokratie, Regierungsauftrag oder zumindest Regierungsbeteiligung. Dass die AfD ihre Ziele durchsetzen wollen wird, liegt in derselben Natur der Sache. Dass die Ziele der AfD verfassungsfeindlich seien, ist hier erst einmal nur das Ergebnis der eigenen Interpretation (schon in Erinnerung an die eingangs genannten Zahlen). 

Rupert Scholz (CDU, Staatsrechtler)
„Ein Parteienverbot gegen die AfD hat überhaupt keine Chance. Die AfD ist keine verfassungswidrige verbietbare Partei. Die Voraussetzung des Artikel 21 Grundgesetz, in dem das Parteienverbot geregelt ist, liegen überhaupt nicht vor.“

Wie sieht es bei den anderen Parteien aus?

Wie würde ein Gutachten ausfallen, wenn die Verfassungstreue anderer Parteien untersucht würde? 

Wie verfassungsgemäß ist eine Ausgrenzung oder die Beseitigung einer demokratisch gewählten Oppositionspartei, deren Verfassungsmäßigkeit allein von den konkurrierenden Parteien und deren vorgelagerten zahlreichen oftmals finanziell abhängigen (privaten) Organisationen (einschl. ÖRR) in Frage gestellt wird? (Der Verein, der dieses Gutachten geschrieben hat, wurde übrigens von einem Grünen gegründet).  Wie verfassungsgemäß ist es, die Durchführung eines pflichtgemäß abzuhaltenden Parteitags verhindern zu wollen (DieLinke) und auch sich nicht parlamentarisch energisch und laut gegen ein solches Vorhaben zu äußern (alle anderen Parteien im Bundestag)?  

Oder man denke an Artikel 1, Absatz 2 des Grundgesetzes: 
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ 
(hier weiter ausgeführt: https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20261/von-dem-willen-beseelt-dem-frieden-der-welt-zu-dienen/)

„Russische Militäreinrichtungen und Hauptquartiere müssen zerstört werden. Wir müssen alles tun, dass die Ukraine in die Lage versetzt wird, nicht nur Ölraffinerien in Russland zu zerstören, sondern Ministerien, Kommandoposten, Gefechtsstände.“ ist ein Zitat von Kiesewetter, CDU. "Wir müssen wieder kriegstüchtig werden" ist ein Zitat von Boris Pistorius, (SPD) und „Die Russische Föderation wird immer unser Feind sein.“ ist ein Zitat von Wadephul, CDU.

Alle diese Äußerungen stehen im Widerspruch zu Artikel 1 des GG und sind mit den Grundwerten des GG unvereinbar. Das Gleiche gilt für viele Äußerungen von Mitgliedern von DieLinke und Bündnis90/Die Grünen. 

Fazit

Insgesamt nicht als lesenswert einzustufen. Darüber hinaus fragt man sich, welche Scheren im Kopf vorhanden sein müssen, in aller Ausführlichkeit demokratische Prinzipien immer wieder absatz- und seitenweise zu formulieren, die Richtschnur gesellschaftlichen guten Miteinanders hochzuhalten, das Grundgesetz und Urteile des BVerG zu zitieren und auszublenden, wie regierende und dabei mitwirkende Parteien schon lange Zeit gegen all diese Grundsätze verstoßen. Denjenigen, die davon noch nichts mitbekommen haben, empfehle ich, sich endlich einmal selbst aufzuschlauen, andere wissen es längst.  

https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf

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