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„Der Fall „Maduro“ im Lichte des Völkerrechts“

Von Sigrid Petersen 

Bei meiner Frage, was macht eigentlich der „Fall Maduro“, über den man nur noch ab und an etwas vernimmt, bin ich über eine Meldung der „tagesschau“ vom 25.5. 2026 gestolpert. [1]

In diesem kurzen Artikel schreibt der Korrespondent Martin Ganslmeier, ARD New York, über die Haftverlegung aus der Isolationshaft in eine Gemeinschaftszelle in ein kleineres Gebäude, den anstehenden zweiten Prozesstag im Juni 2026 und darüber dass der Prozess wohl langwierig werde, da das Beweismaterial teilweise aus Geheimdienstinformationen stamme und als geheim eingestuft sei. 

Gestolpert bin ich allerdings über diesen Satz: „Unter Rechtsexperten in den USA ist umstritten, ob die Entführung der Maduros gegen internationales Recht verstößt.“ – ohne irgendeine Einordnung/Erklärung  im Kontext. 

Nun möchte ich auf die „politischen Stellungnahmen“ der Deutschen Bundesregierung und ihrer Mitglieder zurückkommen, die unmittelbar nach der Entführung Maduros am 3. Januar dieses Jahres durch das US-amerikanische Militär eben nicht stattfanden. Es wurden lediglich Mumeleien abgegeben, oder sogar Zustimmung geäußert. 

Diesem Thema widmete sich u.a. schon dieser Artikel:
https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20261/wie-bieg-ichs-mir-denn-jetzt-zurecht/ vom 9.1.2026

Und zu diesem Thema veröffentlichte am 30. Januar der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung eine Arbeit mit dem Titel „Der Fall „Maduro“ im Lichte des Völkerrechts“. [2]

In dieser Arbeit wird eindeutig der Völkerrechtsbruch der Maduro-Entführung festgestellt. Und man muss annehmen, dass das Wort „umstritten“ ersetzt werden müsste durch „einige Rechtsexperten folgen der Argumentation der (dieser) Regierung, andere dem Wortlaut der UN-Charta.“ Denn folgt man der UN-Charta, sollte man zum Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) kommen: „Die Gewaltanwendung der USA gegen Venezuela ist weder durch ein Mandat des VN-Sicherheitsrats legitimiert, noch geschah sie in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 VN-Charta, auf den sich die USA im Übrigen auch nicht berufen haben.“ 

Zudem haben auch die USA die Resolution 138 (1960) vom 23. Juni 1960 des VN-Sicherheitsrates mitgetragen, die der Entführung Eichmanns nachging. „Die (damalige) US-amerikanische Rechtsauffassung machte der Rechtsberater des U.S. State Departement, Abe Sofaer, 1989 bei einer Anhörung im Kongress deutlich: „Die Vereinigten Staaten haben sich wiederholt der Auffassung angeschlossen, dass Festnahmen ohne Zustimmung den Grundsatz der territorialen Integrität verletzen. […] Festnahmen in fremden Staaten ohne deren Zustimmung haben völkerrechtlich keine Rechtsgrundlage, abgesehen von der Selbstverteidigung.““

Aber es stellt sich die Frage, warum der tagesschau-Artikel diesen Satz so unkommentiert einfügt. Ein Hinweis auf die Arbeit des WD wäre angebracht. Ist davon auszugehen, dass diese Arbeit dem Autor des Artikels nicht bekannt ist?

In der Arbeit des WD stößt man auf ein weiteres sehr interessantes Detail und damit sind wir bei den „politischen Stellungnahmen“ der Bundesregierung. Unter Punkt 6 der Ausführung „Verantwortlichkeit der Staatengemeinschaft angesichts von Völkerrechtsverstößen“ wird an Hand einer Erklärung der „Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht“ deutlich gemacht, dass aus der „negativ“ formulierten Pflicht zur Nicht-Anerkennung bzw. zur Nicht-Unterstützung die Völkerrechtslehre vice versa eine „positive“ Positionierungspflicht angesichts von schweren Völkerrechtsverstößen folgert. Und dass diese völkerrechtsgewohnheitsrechtlich verankerten Verpflichtungen zugleich Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 25) seien. Ihre Beachtung durch die (deutschen) Staatsorgane seien eine verfassungsrechtliche Pflicht!

Gegen diese Pflicht haben deutsche Staatsorgane, an der Spitze der Bundeskanzler Friedrich Merz, eindeutig verstoßen! 

Interessant ist die Begründung seitens der Staatsorgane, die hier wohl für das „Nicht-Verhalten“ angebracht wurde. Diese kann man dem Beitrag der Völkerrechtler Helmut Aust und Heike Krieger (Freie Universität Berlin) gemeinsam mit dem Völkerstrafrechtler der Universität Köln, Claus Kreß entnehmen: „Im deutschen außenpolitischen Diskurs wird vorgebracht, Europa könne sich ein Eintreten für das Völkerrecht in Anbetracht seiner militärischen und digitalen Schwäche in der neuen weltpolitischen Konstellation einstweilen nicht mehr leisten. …“  Hier kann man nur konstatieren: armselig, wer sich so unterwirft und abhängig macht. 

Wir sind es gewohnt. 

Ein kleines Schmankerl gilt es noch hinzuzufügen. 

In der Arbeit des WD wird der Verf.Blog vom 12.1.2026 mit dem folgenden Absatz zitiert: 
„Andere völkerrechtliche Reaktionsmöglichkeiten gibt es nämlich nicht. Durch die eindeutigen Stellungnahmen kann verhindert werden, dass im Angriff auf Venezuela ein Präzedenzfall entsteht oder gar eine völkergewohnheitsrechtliche Norm der Rechtfertigung von Gewaltanwendung zur Herbeiführung eines Regierungswechsels. Nur so lassen sich Staaten wie Kolumbien, Kuba und Mexiko vor ähnlichen Übergriffen schützen – und zugleich Russland und China von vergleichbaren Praktiken abhalten“.

Mag jeder denken, was er will, aber ich musste über den Nachsatz lachen. 

[1] https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/maduro-haft-100.html

[2] https://www.bundestag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf