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Die „Nürnberger Prozesse“ sind die Grundlage des westlichen Unrechtssystems

Von Peter Haisenko 

Der Beginn der Nürnberger Prozesse vor 80 Jahren wird gefeiert als Beginn einer Ära des internationalen Rechts und Gerechtigkeit. Das kann auch anders gesehen werden, denn es war reine Siegerjustiz, die den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht standhalten kann.

Es beginnt damit, dass die Zusammensetzung des Gerichts Neutralität verhinderte. Gericht und Richter waren Partei. Eben die Alliierten, die den Krieg gewonnen hatten. Die Anklagen waren selektiv und keineswegs ausgewogen. Die Ankläger und Richter bestimmten darüber, was überhaupt zur Anklage kommen durfte und was als Beweismaterial zugelassen wurde. Schon damals entsprach das nicht den etablierten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Es geht mir hier nicht darum irgendeinen der Angeklagten zu exkulpieren, sondern aufzudecken, dass diese Nürnberger Prozesse keinesfalls als vorbildliches Muster für faire internationale Prozesse dienen dürfen.

Die Bombardierung von Städten und Zivilisten wurde ausgeklammert

Blicken wir dazu auf Herrmann Göring, den Chef der Luftwaffe. Göring wurde nicht angeklagt, dass er Bombenabwürfe auf englische Städte befohlen hatte. Alles mögliche andere wurde ihm vorgeworfen, aber das nicht, obwohl er dafür zweifellos zumindest mitverantwortlich war. Das Thema Bombenabwürfe auf Städte wurde in diesen Prozessen peinlichst vermieden. Warum war das so? Weil eine Aufarbeitung dieses Themas für England und die USA nicht gut hätte ausgehen können. Schließlich war es England, das damit begonnen hatte. England hatte mit der Kriegserklärung an Deutschland 1939 als erstes nichts anderes getan, als Wilhelmshafen, Zivilisten, zu bombardieren.

Churchill selbst hatte in einem Buch schon 1928 davon geschwärmt, dass er mit den neuen Flugzeugen Frauen, Kinder und Greise im Hinterland mit Bomben umbringen kann. Das hat er dann auch reichlich durchgeführt, während Deutschland Bomben auf britische Städte erst als Retourkutsche abgeworfen hat. Und wenn jetzt jemand „Coventry“ anführt, trifft das nicht. Coventry war ein ungeplanter Kollateralschaden. Die deutschen Bomber konnten die angepeilte Industrieanlage wegen Nebels nicht finden, mussten aber die mitgeführten Bomben abwerfen, um wieder zurückfliegen zu können. Deswegen wurde Coventry im Nebel getroffen. Nein, das Thema Bomben auf Städte durfte in Nürnberg nicht angefasst werden, denn dann hätte auch Churchill auf der Anklagebank sitzen müssen. Und Roosevelt/Truman. Aber das waren ja die angeblich neutralen Ankläger. Dazu sollte man sich auch im Klaren sein, dass die Sowjetunion keine Städte bombardiert hat und die saß ja auch am Richtertisch. Wie hätten die Russen dieses Thema behandelt?

Zeugen wurden mundtot gemacht oder nicht zugelassen

Oder Rudolf Hess. Der hatte den Versuch einer Friedensmission gestartet, ist aber damit gescheitert, weil in London kein Frieden gewünscht war. Dennoch, oder gerade deswegen, wurde Hess zu lebenslanger Haft verurteilt und so mundtot gemacht. Über die anderen Angeklagten wurden zumeist Todesurteile verhängt. So wurde sicher gestellt, dass sie nicht mehr aussagen hätten können, sollten diese Prozesse irgendwann neu aufgerollt werden. Und damit bin ich in der jüngeren Geschichte, als Folge dieser Nürnberger Prozesse. Saddam Hussein, Osama Bin Laden oder Gaddafi wurden ohne Prozess einfach ermordet. Wären sie gefangen genommen und vor Gericht gestellt worden, hätte die Gefahr bestanden, dass sie vor der Weltöffentlichkeit ihr Wissen um die wahren Geschehnisse ausgebreitet hätten. Zumindest für Gaddafi und Bin Laden hätte kein neutrales Gericht eine Schuld nachweisen können, die die Todesstrafe gerechtfertigt haben könnte. Aber sie hätten Dinge aufdecken können, die sich für die USA hätten verheerend auswirken können.

Ebenso hätten die erhängten Delinquenten in einem Revisionsverfahren berichten können, wie sie von den Amerikanern behandelt wurden. Sie wurden misshandelt und gefoltert, was bei einem ordentlichen Verfahren absolut unzulässig ist. Ich führe zwei Beispiele an von vielen:
„…Den Angeklagten wurde übel mitgespielt. Julius Streicher, als Ex-Herausgeber des antisemitischen „Stürmers“ einem Teil der Bewacher besonders verhasst, teilte mit, man habe ihn vier Tage lang nackt in seiner Zelle liegen lassen. „Man hat mich gezwungen, Negern die Füße zu küssen. Man hat mich gepeitscht. Man gab mir Speichel zu trinken. Man öffnete mir den Mund gewaltsam mit einem Stück Holz und spuckte mir in den Mund. Als ich ein Glas Wasser zu trinken begehrte, führte man mich zur Latrine und sagte, trinke!“ Eine von Hauptankläger Jacksons ersten Verrichtungen bestand in der Anweisung, den als Kriegsverbrecher verdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die Privilegien zu verweigern, die Kriegsgefangenen üblicherweise zustanden…“ Man möge sich an Abu Guraib im Irak erinnern. 

„…Den Verurteilten wurden Hände und Füße gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem die Schlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring bereits tot war, musste Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die Größe der Falltür und die Stricklänge wurde so gering bemessen, dass der Tod nach langen Qualen eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte die Fallgeschwindigkeit nicht aus um das Genick zu brechen. Die meisten Verurteilten mussten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von Alfred Jodl ist überliefert, dass er erst nach qualvollen 16 Minuten verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick...“

Und die Rechtskontinuität?

Die Rechtskontinuität ist eines der höchsten Güter demokratischer Rechtsordnungen. Das heißt, niemand darf verurteilt werden, solange man sich an gültiges Recht gehalten hat. Um dieses Prinzip zu umgehen, wurde der Tatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geschaffen. Das soll ermöglichen, die Rechtskontinuität mit einem übergeordneten Rechtsgut auszuhebeln. Dieses Konstrukt wird bis heute angewendet, wenn gegen unliebsame Delinquenten verhandelt wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Diktaturen oder Demokratien handelt. Jeder Bürger eines Staates muss sich darauf verlassen können keiner Strafe ausgesetzt zu werden, solange er sich an das geltende Recht seines Staats hält. Auch dann, wenn später festgesetzt wird, dass diese Gesetze internationalen Anforderungen nicht genügt haben. Es wäre der Weg in die juristische Beliebigkeit, wenn Gesetze rückwirkend einen Straftatbestand begründen können, der zur „Tatzeit“ rechtskonform war. Auch dieses hehre Prinzip wurde bei den Nürnberger Prozessen missachtet.

Die Nürnberger Prozesse waren einzigartig

Die Art, wie die Alliierten diese Prozesse durchführten, hat sich nicht wiederholt. Zwar wurde dann der Internationale Gerichtshof in Den Haag eingeführt, aber den haben die USA zum Beispiel nicht anerkannt. Betrachtet man die Zeit nach dem WKII wird auch klar warum. Die Masse an Kriegsverbrechen und Angriffskriegen, die die USA seither begangen haben, wäre würdig, vor internationalen Tribunalen verhandelt zu werden. Hier wird erkennbar, dass es sich in Nürnberg um schändliche Siegerjustiz gehandelt hat, wenn man nicht von einen Racheakt sprechen will oder der geplanten Vernichtung einer Nation. Ich zitiere Roosevelt:
„Ich bin zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gewillt zu sagen, dass wir nicht beabsichtigen, die deutsche Nation zu vernichten.“ F. D. Roosevelt am 19.August 1944

Mit den Nürnberger Prozessen und der Lobhudelei für diese haben sich die USA das „Recht“ geschaffen, nach Belieben über Staaten zu urteilen, deren Anführer zu ermorden und Sanktionen zu verhängen. All das ist nach Völkerrecht illegal. Wer also heutzutage die Nürnberger Prozesse als leuchtendes Beispiel für die Durchsetzung internationalen Rechts bezeichnet, hat sich nicht die Mühe gemacht, sich mit dem Ablauf und der Vorgeschichte dieser Prozesse vertraut zu machen. Er ist williges Opfer der amerikanischen Nachkriegspropaganda geworden, die den Deutschen eine Erbschuld ohne Widerspruchsmöglichkeit verordnet hat. Es ist müßig darauf hinzuweisen, dass es in einer demokratischen Rechtsordnung keine Erbschuld gibt, oder besser geben darf. Die Nürnberger Prozesse sind ein Paradebeispiel für Siegerjustiz, die sich ihren Rechtsrahmen selbst geschaffen hat. Auch das sollte nach 80 Jahren aufgearbeitet werden. Bedenken Sie: alle möglichen „Täter“ sind schon lange verstorben und es muss deswegen keine Rücksicht auf mögliche persönliche Betroffenheit genommen werden.

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Die USA und England haben nach Kriegsende dafür gesorgt, dass weitere 13,4 Millionen deutsche Zivilisten ums Leben gekommen sind. Details dazu und wie sich diese Zahl aufschlüsselt, erfahren Sie in dem Werk „England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“. Zu bestellen direkt beim Verlag hier oder Sie können es in Ihrem Buchhandel erwerben. Wie sich die USA in den sogenannten Lagern auf den Rheinwiesen verhalten haben, können Sie in dieser PDF erfahren. Sie ist ein Auszug aus obigem Werk. Nichts davon wurde jemals vor einem Gericht aufgearbeitet. Aber in Nürnberg..... ach ja, da ging es ja gegen die Deutschen.  

Und zur Erinnerung noch ein Bild aus Abu Guraib. Auch diese Verbrechen wurden von keinem internationalen Gericht "gewürdigt". 

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