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Hochverrat? Landesverrat? Nein! Eidesbruch? Ja! Aber ohne Folgen
Von Sigrid Petersen
Vor ca. zwei Tagen hat die Financial Times darüber berichtet (Bezahlschranke), dass Bundes-K… Merz ein Nord-Stream Verbot unterstützen würde, um die Wiederaufnahme der Gaslieferungen durch Russland und die USA in die EU zu verhindern.
Da die Nord-Stream-AG pleite und ein Konkursverfahren nur noch eine Frage der Zeit ist, hat schon ein US-amerikanischer Investor sein Interesse angemeldet, die Nord-Stream-Pipelines für wenig Geld aufzukaufen/zu ersteigern, die Anlagen wieder in Betrieb zu nehmen und russisches Gas dann „unter amerikanischer Flagge“ an Deutschland und die EU zu verkaufen.
Nun möchte Bundes-K….Merz aber gerne verhindern, dass jegliche Reaktivierung der Gaslieferungen über diese Pipelines möglich werden könnte. Laut Financial Times würde Merz aktiv(!) dafür eintreten. „Merz‘ Regierung erklärte Anfang der Woche, sie befürworte das Verbot als Teil der bevorstehenden Sanktionsrunde der EU gegen Russland wegen seines Krieges in der Ukraine. Drei mit der Angelegenheit vertrauten Beamten zufolge versuchte der Kanzler, jegliche innenpolitische Debatte über die Vorzüge einer möglichen Reaktivierung zu unterbinden. … Die Aufnahme von Nord Stream in die EU-Sanktionsliste „beseitigt für ihn ein potenzielles politisches Problem“, sagten sie.““ „Die Strafmaßnahmen seien für Merz zudem eine Möglichkeit, das Schicksal der Pipeline zu „europäisieren“, anstatt dass Berlin sich allein dem potenziellen Druck der USA und Russlands stellen müsse, so ein anderer Beamter.“ (Quelle der Zitate: Übersetzung des Financial Times Artikels in einer deutschsprachigen Zeitschrift)
Welche Frage stellt sich einem deutschen Leser nun anhand dieser Informationen?
Die Nord-Stream-1-Pipelines haben für Deutschland günstige Energie bedeutet, mit der Inbetriebnahme von Nord-Stream 2 hätte es noch deutlich mehr günstige Energie für Deutschland und die EU gegeben, wurde aber schon vor der Sprengung regierungsseitig behindert. Energie, die den Wohlstand gesichert hätte, die die Industrieabwanderung hätte weitgehend verhindern können.
Hochverrat gegen ein Land? Landesverrat? Nein, keines dieser beiden Straftatbestände träfe zu. Denn Hochverrat ist zwingend mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt (§ 82 StGB) und Landesverrat mit Verrat eines Staatsgeheimnisses (§ 94 StGB) verbunden.
Eidesbruch? Ja, ganz bestimmt, aber folgenlos.
Nun leistet auch der Bundeskanzler den in § 56 Grundgesetz niedergeschriebenen Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Nur … es gibt keine Strafnorm, die einen Eidesbruch sanktionieren könnte. Damit ist dieser Amtseid reinste Makulatur, ggf. eben nur hohles Geschwätz, ein Versprechen, das nicht eingehalten werden muss. Und nach § 103 GG kann eine Tat nur dann bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dieses gilt also für den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und alle Minister, die diesen Eid schwören (müssen). Sie müssen nicht einmal die Finger hinter dem Rücken kreuzen.
Ob weiträumiges Zulassen der illegalen Einreise ohne Pass (hier liegt allerdings sogar Gesetzesbruch vor: Art 16a GG (u.a. Drittstaatenregelung)) und wäre somit strafrechtsrelevant, aber wo kein Kläger …, ob Nicht-Handeln in Bezug auf die Aufklärung der Nord-Stream-Sprengungen, ob Sprengung oder Abbau intakter Infrastruktur – hier Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und vermutlich folgend der Rückbau von Gasnetzen (in Mannheim schon beschlossen). Dieses sind alles Maßnahmen, die nicht „dem Wohle des deutschen Volkes“ gewidmet sind, sondern explizit Schaden zufügen. Bei der Vernichtung der Kraftwerke und Netze mindestens so lange, wie kein Ersatz bereit steht. All dieses Handeln von Kanzlern und Ministern wird demnach folgenlos bleiben, weil dem Bürger kein Mittel zur Strafverfolgung gegeben ist. Der eigentliche Souverän ist der Staatsführung demnach ausgeliefert. Kann man da noch sagen, wie es Art 20 GG anfangs formuliert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus: …“? … denn: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ lautet das Satzende. Vorzeitige Abwahlen oder Referenden zu politisch einschneidenden Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
Und auch wenn es in ein paar Jahren nach Friedensschluss, nach Regierungswechsel und nach Sanktionsende vielleicht die Möglichkeit gäbe, die Pipelines wieder in Betrieb zu nehmen, ändert es nichts an der Tatsache, dass derzeit gegen das Wohl des deutschen Volkes gehandelt wird. Dann könnte die Wiederinbetriebnahme beim Wiederaufbau(!) helfen.
Nun muss man aber schlussendlich eingestehen, dass das deutsche Volk Parteien, die solche Kanzler und Minister stellen, mehrheitlich immer wieder wählt. 2025: 56,6% für CDU/CSU+SPD+BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch wenn alle diese Parteien schon bewiesen hatten, dass ihre Politik nicht „dem Wohle des deutschen Volkes“ gewidmet ist.