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Geht es noch um Gerechtigkeit, wenn 100-jährige vor ein Jugendgericht gestellt werden?

Der Kampf gegen das Vergessen von NS-Verbrechen nimmt immer absurdere Formen an. Auch im Jahr 2022 wurde wieder eine 97-jährige vor Gericht zitiert, die sich vor 77 Jahren schuldig gemacht haben soll. Es wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Das ist absurd, denn eine Wiederholungsgefahr ist ausgeschlossen. Aber kann nach 77 Jahren überhaupt noch Recht gesprochen werden? 

Offener Brief an Richter Dominik Groß 

Von Reinhard Heuschneider - zuerst erschienen auf <heurein.wordpress.com

3. Januar 2023

Herrn
Dominik Groß

Richter am Landgericht Itzehoe
Theodor Heuss-Platz 3
25524 Itzehoe 

Herr Groß, 

in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe wurde Frau Irmgard Furchner am 20. 12. 2022 wegen Beihilfe zum Mord an über 10.000 Insassen des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die heute 97 Jahre alte Greisin Furchner war als etwa 18 jährige Sekretärin in Stutthof zivil bedienstet, nicht mehr und nicht weniger.

Diese Frau ist unschuldig, so wie alle vor ihr, die allein wegen deren Anwesenheit in einem deutschen Konzentrationslager von BRD-Gerichten unschuldig verurteilt wurden, da allen diesen Bestraften keine persönliche Schuld nachzuweisen war. Dazu kommt als weiteres entscheidendes Faktum, daß nämlich seit Bestehen der sogenannten Holocaustprozesse Zeugenaussagen niemals forensisch verifiziert wurden. Da aber Zeugenaussagen das schwächste Glied in der Beweiskette sind, sind sie, sofern nicht forensisch auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft, wertlos, und unter diesen indiskutablen Umständen gefällte Gerichtsurteile ein Justizskandal ersten Ranges.

https://heurein.wordpress.com/2018/02/05/zeugenaussagen/

Nun werden Sie vielleicht verdutzt fragen, mit welchem Recht ich mir, noch dazu als juristischer Laie, herausnehme, die BRD-Justiz belehren zu wollen. Die Antwort ist nicht schwer zu geben: Wenn schon studierte Fachleute der BRD-Justiz, Staatsanwälte und Richter, ja, selbst das Bundes-verfassungsgericht als höchstes Gericht, diese Unrechtsprechung nicht nur von den Siegermächten des 2. Weltkrieges übernommen haben, sondern darüber hinaus immer mehr verschärfen, dann hat auch ein Laie, wie meine Wenigkeit, die Pflicht aufzustehen und Einhalt zu fordern. Und man sage nicht, ein Laie könne die juristischen Fakten nicht beurteilen. Das kann er sehr wohl, denn ein halbes Jahrtausend grauenhafte Justiz geben besten Anschauungsunterricht: Vom hohen Mittelalter bis zur Neuzeit haben juristische Fachleute (man nennt sie Inquisitoren) im Namen des Rechts und der Gerechtigkeit zahllose Menschen als Hexen und Hexer foltern und lebendig verbrennen lassen. Daraus scheint die BRD-Justiz nichts gelernt zu haben. Die Gegenwart lehrt den medizinischen Laien, daß angebliche Koryphäen von Ärzten das oft tödlich falsche Spiel in Sachen Corona und Impfung einfach mitspielten, sodaß viele „Götter in Weiß“ sich von der Pharmaindustrie bzw. dem Great Reset einspannen ließen, anstatt der Gesundheit der Menschen zu dienen. Und ebenso zeigt dem juristischen Laien die permanente Verschärfung des § 130 StGB und die immer größere Verfolgungswut gegen 100jährige Greise und Greisinnen – nur weil diese, ohne persönliche Schuld auf sich zu laden (!) einst in einem ehemaligen deutschen Konzentrationslager gearbeitet und somit als unschuldig zu gelten haben – daß auch den „Göttern in Schwarz“ die Erfüllung einer Erwartungshaltung von mächtigen Kreisen wichtiger ist als eine Justiz, die den Namen Rechtspflege verdient. 

Die absolute Wahrheit haben zwar weder Laien noch Fachpersonal für sich gepachtet, doch sind die Fakten, die bezeugen, daß der seit 1871 bestehende Strafrechtsparagraph 130 so lange für rein politische Zwecke zulasten Deutschlands manipuliert wurde, bis aus vertretbarem bzw. notwendigem Recht glattes Unrecht wurde, überwältigend und für jedermann erkennbar. Zivilisierte Menschen können und dürfen sich damit nicht abfinden. Und genau dies ist der Beweggrund meines offenen Schreibens.

Gerade Berufs-Juristen müßte der elementare Grundsatz des Strafrechts bekannt sein: Bestraft werden kann nur, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Entrechtung des deutschen Volkes bzw. seine nunmehr 77 Jahre währende „Babylonische Gefangenschaft“ zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre oder dem Rollstuhl vor den Richtertisch zu schieben und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen, wie bereits ausdrücklich erwähnt, keine persönliche Schuld nachzuweisen war/ist! Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der BRD und gleichzeitig der Höhepunkt menschlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit. 

Der Präzedenzfall war der Prozeß gegen John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“, wie es sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel erkannte und formulierte; ein Mann, der alles andere als ein sogenannter „Neonazi“ ist. Er schrieb in welt.devom 13. 5. 2011: 

NS-Prozess: John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“ [Fett gedruckt nicht im Original, d.V.] 

Ja, Herr Groß, treffender könnten die Sätze des Torsten Krauel nicht sein: „Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt“, und ihre Urteile sind „Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen.“ Und sie verwechseln immer weiter, und diese Verwechslung mit dem Ergebnis geschichtspolitischer anstatt strafrechtlicher Urteile haben sie sich bereits zur Gewohnheit gemacht, wie auch Sie dies mit Ihrem Urteil gegen Frau Furchner unter Beweis gestellt haben! Vergessen Sie aber nicht: Auch aus einem zur Gewohnheit gewordenem Unrecht kann niemals Recht werden! 

Die sogenannte Tatortbesichtigung, die das Gericht und die Anwälte vor ca. zwei Monaten in der Gedenkstätte Stutthof vornahmen, hatte mit Forensik nicht das geringste zu tun. Denn wenn Bild Online vom 9. 11. 2022 schreibt, Sie, Herr Groß, seien nach der Besichtigung überzeugt gewesen, daß die angeklagte Sekretärin „die Verbrechen von ihrem Arbeitsplatz aus sah“, dann muß ich, der Laie, Sie fragen: Welche Verbrechen? „Verbrechen“, die allein von Zeugen behauptet, doch niemals forensisch untersucht wurden? Diesen meinen Klartext drückte die Verteidigung der Angeklagten diplomatisch und dennoch klar aus mit der Feststellung: „Wir waren nicht dabei. Wir wissen nicht, was die Angeklagte gehört, gesehen und geschrieben hat.“ Und wenn sie, die Verteidigung, beklagt, das Gericht habe sich nicht zu den aufgeworfenen Rechtsfragen positioniert, sondern “Feststellungen über weite Strecken mit sehr kompakten Annahmen und Mutmaßungen begründet“ (SPIEGEL-Panorama vom 28. 12. 2022), dann bestätigt das nur das Muster aller Prozesse dieser Art: Keine Forensik und Beachtung von essenziellen Rechtsfragen, statt dessen als Tatsachen gewertete Behauptungen von sogenannten Augenzeugen und die daraus entstehenden Annahmen und Mutmaßungen. Im Übrigen wäre die Voraussetzung einer ernst zu nehmenden Ermittlung erst einmal die Entsorgung des Simsalabim-Wortes „Offenkundigkeit“ in der Mülltonne! Denn selbst wenn Sie, Herr Groß, bei dieser überflüssigen Ortsbesichtigung hätten feststellen müssen, daß die Angeklagte absolut nichts gesehen oder gehört haben konnte, so wäre sie mit Hilfe des Zauberwortes „Offenkundigkeit“ dennoch schuldig gesprochen worden. 

Ihr richterlicher Amtskollege, namens Thorsten Schleif, seit etwa 16 Jahren als ordentlicher Richter im Zivil- und Strafrecht tätig, hält seit einigen Jahren der BRD-Justiz den Spiegel vor, aus dem sich die meisten Gesichter seiner Amtskollegen häßlich widerspiegeln. Er macht zwar um das Thema Holocaust einen großen Bogen, doch ist in seiner grundsätzlichen Aussage über das Versagen dieser Justiz das gesamte Strafrecht, und somit auch der sogenannte Holocaust, selbstverständlich mit eingeschlossen. In seinem Buch „Urteil: Ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, 2019, Riva-Verlag, weist er auf die Lüge von der angeblichen Gewaltenteilung in der BRD hin und auf die Tatsache, daß der Justizminister nicht nur Vertreter der Legislative ist, sondern auch der Exekutive und Judikative angehört und somit die drei Gewaltenteilungen in einer Person vereinigt. Dadurch wird die angebliche Unabhängigkeit der Richter zur Farce, weil es kaum ein Richter wagen würde, sich gegen die Wünsche seines Brötchengebers, nämlich die Regierung, zu stellen und damit in Ungnade zu fallen. Und in Ungnade fällt jeder Richter, der den Mut hat, in derartigen Prozessen sich wenigstens ansatzweise um Unabhängigkeit zu bemühen; Beweis: Mitte der 1990er Jahre bescheinigten die Richter Orlet und Müller vom Mannheimer Landgericht im Prozeß gegen den Holocaustbestreiter Günter Deckert in ihrer Urteilsbegründung dem Verurteilten charakterliche Integrität. Obwohl Deckert zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, zog allein dieser positive Hinweis die existentielle Vernichtung dieser beiden Richter nach sich. 

Daran sieht man, wie dreist und offen das Strafrecht für politische Zwecke mißbraucht wird. Eine Änderung im Sinne von justiziabler Gerechtigkeit und Redlichkeit herbeizuführen würde aber Mut und guten Willen von zahlreichen Richtern voraussetzen. Ich fürchte, darauf aber wird man vergeblich warten. Die Charakterisierung des Ausnahme-Richters Thorsten Schleif von 90 Prozent seiner Amtskollegen gibt keinen Anlaß zur Hoffnung:

So ist er, der typische Richter: diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägtem, bisweilen krankhaftem Verlangen nach Macht, verbunden mit mangelndem Selbstbewußtsein. Das sind die Eigenschaften, die neun von zehn Richterkollegen in unterschiedlicher Gewichtung nach meiner Erfahrung aufweisen. Es ist das Zusammenwirken dieser Eigenschaften, das eine häufige und sehr ernst zu nehmende Berufskrankheit eines Richters verursacht. Und damit meine ich nicht den allseits bekannten Burn-out.“

Selbstverständlich steht es mir nicht zu, zu beurteilen, welcher Kategorie Sie, Herr Groß, angehören, aber ich nehme mir das Recht, wie gehabt darauf hinzuweisen, daß diese rein politisch motivierten Schauprozesse eine Schande für jede integre Rechtsprechung sind. Und – fehlende Gewaltenteilung hin oder her – ich lasse nochmal Richter Thorsten Schleif zu Wort kommen. In seinem oben genannten Buch schreibt er auf Seite 17 treffend:

Es ist für einen Richter zwar sehr angenehm, mit dem Finger auf Regierung und Politik zu zeigen, die Schuld auf die Situation dort zu suchen. Jedoch ist es die Richterschaft und damit immerhin eine Staatsgewalt, die diese Situation untätig hinnimmt und sich die Behandlung seitens der Regierung bieten läßt. (…) Darüber hinaus darf, wenn wir über Skandalurteile reden, auch bei aller berechtigten Kritik an Politik, Regierung und Gesellschaft nicht vergessen werden: Der Urheber eines Skandalurteils ist und bleibt der Richter. Er ist es, der das Urteil spricht. Nicht die Politik. Nicht die Regierung. Nicht die Gesellschaft.“

Bekanntlich ist Frau Furchner in Revision gegangen, ein Vorgehen, das Efraim Zuroff vom Wiesenthal-Zentrum in Israel als eine – man lese und staune – „Beleidigung des Andenkens der Opfer“ geißelt. (SZ vom 28. 12. 2022). „Die Kriminelle hatte Glück, daß sie keine Haftstrafe erhalten hat.“ Nun, der Großinquisitor muß es ja wissen bzw. kann sich solche Frechheiten leisten. Einen neuen Malleus Maleficarum braucht er allerdings nicht zu verfassen, seine Anordnung, den bereits gebräuchlichen Hexenhammer (§ 130 StGB) um einen weiteren Absatz zu verschärfen, würde genügen, etwa: (9) Wer als verurteilte Hexe oder als verurteilter Hexer einen Antrag auf Revision stellt, wird wegen Beleidigung des Andenkens der Opfer (…) verurteilt.

Als Denkanstoß für das dieser Tage angebrochene neue Jahr erlaube ich mir, Sie an einen weiteren Ihrer Amtskollegen zu erinnern, an Theodor Storm; weniger bekannt als Rechtsanwalt und Richter denn als Dichter und Denker. Dieser verehrungswürdige Mann lebte zwar von 1817 – 1888, doch seine Gedanken und Erkenntnisse sind für alle Zeiten gültig, so auch der folgende Spruch:

Der eine fragt, was kommt danach?
Der andere fragt nur: Ist es recht?
Und also unterscheidet sich
der Freie von dem Knecht. 

In diesem Sinne verbleibe ich

R. Heuschneider

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