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Die Antisemitismuskeule gegen Professor Bhakdi ist gescheitert

Von Peter Haisenko 

Wenn es nicht möglich ist, einen kritischen Fachmann mit Sachargumenten mundtot zu machen, wird die Antisemitismuskeule geschwungen. Bis das im Fall Bhakdi sichtbar wurde, musste erst ein Urteil gesprochen werden.

Nicht nur mir war unerklärlich, wie Professor Bhakdi wegen Volksverhetzung vor Gericht zitiert werden konnte. Bhakdi, der über Jahrzehnte als hervorragender Wissenschaftler anerkannt war, der viele renommierte Preise bekommen hatte, hat nur sein Wissen und seine Einschätzung über das Corona-Virus und die zugeordnete Politik mit der Öffentlichkeit geteilt. Das kann nicht als Volksverhetzung eingestuft werden. Aber der Eindruck wurde vermittelt, es ginge darum. Erst mit dem Prozess und der Veröffentlichung des zugehörigen Gerichtsurteils kam Licht in dieses Dunkel. Es geht um Antisemitismus und nicht um Corona.

Professor Sucharit Bhakdi ist Amerikaner, US-Bürger, geboren 1946 in Washington D.C. als Sohn thailändischer Einwanderer. Es wäre mir neu zu erfahren, dass in Thailand Antisemitismus überhaupt ein Thema wäre. Aber genau deswegen, als „Thai-American“, konnte sich Bhakdi einen freien Blick und eine freie Meinung bewahren, auch auf die Dinge, die in der BRD tabu sind. Wie wir nun aus dem Urteil erfahren durften, hat Bhakdi gewagt, die Impfpolitik in Israel zu kritisieren. Wie hierzulande üblich wird jeder, der Kritik an der israelischen Regierungspolitik anbringt, Antisemit geschimpft. Ob sich Bhakdi dessen bewusst war? Jedenfalls hat er das jetzt lernen müssen. Auf die harte Tour.

Auch Bhakdi wurde aus den ÖRR-Talkrunden verbannt

Fachlich ist der ausgezeichnete Wissenschaftler Bhakdi nicht angreifbar. Alle seine Kritiken und Warnungen haben sich bestätigt. Zu Beginn des Corona-Wahnsinns durfte Bhakdi noch im ÖRR-Fernsehen seine Sicht zum Besten geben. Schnell wurde aber erkannt, dass seine Expertise das Potential hat viele Menschen zu überzeugen und er wurde in üblicher Manier aus den Talkrunden verbannt. Gleichzeitig wurde eine Kampagne gefahren, seine wissenschaftliche Kompetenz in den Dreck zu ziehen. So, wie es auch dem einst gefeierten Journalist Seymour Hersh ergangen ist, nachdem er aufgezeigt hatte, dass es die USA waren, die Nordstream gesprengt haben. In beiden Fällen funktioniert das aber nicht, denn beider Fachkompetenz wird nach wie vor anerkannt. Natürlich nicht von Transatlantikern oder Jüngern Coronas.

Bhakdi ist nach wie vor eine Galionsfigur des Corona-Widerstands. Da musste ein Exempel statuiert werden. Bhakdi musste vor Gericht gezerrt werden, auch um andere abzuschrecken. Wie aber sollte das gehen, bei der wissenschaftlichen Kompetenz Bhakdis? Fachlich ist er nicht angreifbar, schon gar nicht von einem Bankkaufmann, der Gesundheitsminister spielen durfte und ebenso wenig von dem Clown, der sein Nachfolger wurde. Aber es wäre nicht die BRD, wenn sich nicht irgendein Fanatiker fände, der das in die Hand nimmt. Natürlich ohne das Thema Fachkompetenz auch nur anzufassen.

Antisemitismus geht immer

In diesem Fall war es die Oberstaatsanwältin (OSta) Silke Füssinger am Amtsgericht des kleinen, beschaulichen Plön, ganz im Norden Deutschlands. Ihrer Überzeugung nach hatten Bhakdis Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Ihr Vorwurf lautete: Im April 2021 hatte er heftige Kritik an der Impfpolitik in Israel geäußert. Ihm wurde seitdem vorgeworfen, dass er dabei auch zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens aufgestachelt und diese Menschen böswillig verächtlich gemacht habe. Zudem habe er in einer weiteren Rede das Schicksal von Menschen jüdischen Glaubens unter der Nazi-Herrschaft verharmlost. Sie forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro oder fünf Jahre Haft, wegen Volksverhetzung. Und nein, es ging nicht um fachliche Verfehlungen. Jede Verhandlung darüber hätte zu einer Katastrophe für die gesamte Corona-Politik geführt.

Also hat Füssinger ihren Hass auf alle Kritiker der Corona-Politik auf die Antisemitismuskeule reduziert. Was blieb ihr sonst übrig? Das perfide an ihrem Verhalten sehe ich aber darin, dass nicht klar kommuniziert wurde, worum es in dem Prozess gegen Bhakdi wirklich gehen sollte. So wurde allgemein angenommen, es handelte sich bei diesem Prozess um die angeblichen fachlichen „Verfehlungen“ Bhakdis. Das mit dem Ziel, andere Kritiker einzuschüchtern. So, dass sie Angst bekommen, ihre Kritik weiterhin frei zu äußern. Mit dem Urteil jetzt wird die ganze Perfidie sichtbar und die Anstrengungen der Oberstaatsanwältin können das Gegenteil dessen bewirken, was ihr Ziel war. Alle Kritiker können jetzt sehen, dass eine Anklage wegen abweichender Meinung zur Corona-Politik nicht zu befürchten ist. Man muss nur darauf achten, sich auf keinen Fall in irgend einer Weise des Antisemitismus verdächtig zu machen. Was aber Antisemitismus mit Corona-Politik zu tun haben könnte, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn der Jude Gates eine unrühmliche Rolle dabei gespielt hat und immer noch spielt.

Ein mutiger Richter spricht Recht

Dem zuständigen Richter in Plön darf man einen gewissen Mut zuerkennen. Immerhin wagt er es festzustellen, dass Kritik an der israelischen Regierungspolitik kein Antisemitismus ist. Dieses Urteil dürfte wohl in Zukunft öfter zitiert werden, auch wenn es bei den Angeklagten nicht um US-Bürger geht. Auch in diesem Sinn hat die Oberstaatsanwältin das Gegenteil dessen erreicht, was wohl ihr Ziel war. Bhakdis Anwälte wiesen auch auf die unzulängliche Arbeitsweise der Staatsanwältin hin, da diese sich die Aufzeichnungen der Reden offenbar nicht vollständig angesehen habe. War diese Schlamperei darin begründet, dass diese Dame davon ausgegangen ist, dass sie mit der Antisemitismuskeule ein leichtes Spiel haben wird, wie es sonst üblich ist?

Der Freispruch für den integren Professor Bhakdi erfreut mich sehr. Nicht nur für Bhakdi selbst. Es ist ein Urteil, das dem zu oft praktizierten Verfahren ein Ende setzen könnte, die Antisemitismuskeule zu schwingen, wenn eine ehrliche argumentative Auseinandersetzung mangels Fachkompetenz nicht zum Erfolg führen kann. Zum Beispiel bei Kritik am Finanzsystem und seinen Auswüchsen.

Der Schauprozess ist gescheitert

Der Prozess gegen Bhakdi sollte ein Schauprozess werden, der andere abschrecken sollte. Das ging nun schmählich daneben. Nicht übersehen werden sollte dabei, dass die Gerichtsbarkeit in Kiel, also die übergeordnete Behörde für Plön, diesen Prozess schon abgelehnt hatte. Dann kam wohl Druck „von Oben“ und die Dame in Plön hat dem (bereitwillig?) nachgegeben. Wäre der Prozess dann in ihrem Sinn erfolgreich ausgegangen, hätte Bhakdi die anvisierte Strafe absitzen müssen, wäre das für Frau Füssinger sicherlich karriere-förderlich gewesen. Dennoch sollte nicht unbeachtet bleiben, dass Bhakdi US-amerikanischer Staatsbürger ist. Wie hätte Washington reagiert auf eine Verurteilung? Reagieren müssen? Wie hätte dann die Reaktion der BRD-Regierung aussehen können?

Dieser Prozess gegen Bhakdi zeigt auf, dass die Jünger Coronas auf der letzten Rille fahren. Ebenso wie die Klima-Heizungs-Akrobaten, denen jetzt ihre Pläne um die Ohren fliegen. Genauso wie im Osten der ehemaligen Ukraine die Dinge gar nicht so laufen, wie NATOstan sich das erträumt hat. Dennoch ist zu beobachten, dass alles getan wird, eine Aufarbeitung der Corona-Politik zu verhindern. Deswegen ist vermieden worden, Bhakdi ein gerichtliches Forum für seine Corona-Expertise zu geben. Aber wie ich schon sagte, wenn gar nichts anderes mehr geht, dann wird eben die Antisemitismuskeule geschwungen. In derselben Art, wie Hundertjährige für angebliche NS-Verbrechen vor Gericht zitiert werden. Damit fällt man eigentlich nicht auf die Nase, nur diesmal schon.

Ich empfehle dazu zu lesen, was die Anwälte von Professor Bhakdi nach dem Urteil zu sagen haben. Wird dieses Urteil, dieser Prozess, dazu führen, dass sich etliche Jünger Coronas vor Gericht verantworten müssen? Hier ist der Link:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/im-interview-jetzt-spricht-der-anwalt-von-sucharit-bhakdi

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