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Nachtrag am 16.09.2021 15:30

Liebe Leser,

am Ende dieses Artikels habe ich darum gebeten mir mitzuteilen, wenn Hinweise gefunden werden, dass in den Verordnungen „geimpft“ „gegen Corona geimpft“ bedeutet. Der Hinweis ist mir zugestellt worden. Allerdings ist dieser Passus überschrieben mit „Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis“ und kommt vom Justizministerium, was nicht unüblich ist.  
Interessant ist der Punkt 2.: „eine geimpfte Person (ist) eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist.“
Liest man das genau, steht da, dass man nicht mehr als geimpfte Person gilt, sobald man Symptome einer Covid-Erkrankung aufweist.
Welche Konsequenzen hat das?
Zum einen empfinde ich es als seltsam, dass man nach erfolgter Impfung plötzlich „ungeimpft“ sein kann.
Zum anderen erklärt das aber, wie die Zahlen von über 90 Prozent ungeimpfter Corona-Patienten zustande kommen. Es ist ein Taschenspielertrick. Sobald ein „Impfdurchbruch“, also ein erkrankter Geimpfter mit Symptomen, im Krankenhaus landet, wird er als ungeimpft registriert.
Die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Corona werden nicht weniger und ich erachte es zumindest als unredlich, wenn Definitionen, die eigentlich in den Verordnungen definiert sein sollten, erst auf den Seiten des Justizministeriums aufzufinden sind. Da mussten wohl die Juristen im Ministerium die Schludereien des Gesundheitsministeriums ergänzen.
In diesem Sinn können Sie den folgenden Artikel betrachten, aber ich kann nicht sagen, ob das Justizministerium da nicht dem Gesundheitsministerium ein böses Ei ins Nest gelegt hat. 

Ich danke dem aufmerksamen Leser. 

Peter Haisenko 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__2.html 

3G-Regeln: Sind wir nicht alle „geimpft“?

Von Peter Haisenko 

Alles im Zusammenhang mit Corona ist mit der heißen Nadel gestrickt. Nicht nur die sogenannten „Impfstoffe“. Auch die Gesetze und Verordnungen sind unklar formuliert. Man soll zwar „geimpft“ sein, aber nirgendwo steht geschrieben, wogegen.

Sucht man Klarheit, was der Gesetzgeber seinen Bürgern vorschreibt, sieht man sich am besten die Veröffentlichungen auf „www.bundesregierung.de“ an. Dort findet sich folgende Einleitung: 

Gerade in Deutschland sind Verordnungen und Gesetze besonders eindeutig, „gerichtsfest“, formuliert. Das ist schon in der Einleitung nicht der Fall. Man ruft lapidar auf, sich impfen zu lassen. Aber wogegen? Eine Aufforderung, sich explizit gegen Covid-19 impfen zu lassen, steht nirgendwo. Sucht man weiter nach einer Klarstellung, wird man enttäuscht. Auch die folgende Graphik auf der Seite der Bundesregierung hilft nicht weiter: 

Wieder fehlt jeder Hinweis, wogegen man geimpft sein muss oder wovon man genesen sein sollte. Nicht einmal der kleingedruckte Hinweis auf den „Antigen-Schnelltest“ beschreibt explizit einen Test auf Corona-Viren. Es gibt tatsächlich eine Vielzahl von Antigen-Tests auf alle möglichen Viren. Welcher ist nun hier derjenige, der verpflichtend sein soll?

Nun höre ich schon die Einwände, „aber das ist doch logisch!“ Ist es eben nicht! Eine rechtsmittelfähige Verordnung leitet sich niemals von „logisch“ ab. Wenn dem so wäre, wären zum Beispiel mindestens die Hälfte aller Verkehrsschilder überflüssig. Es gibt eine Unzahl von durchaus präzise formulierten Gesetzen und Verordnungen, die jedoch alles andere als logisch sind, ja, die sich zu oft dem „gesunden Menschenverstand und dem natürlichen Rechtsempfinden“ überhaupt nicht erschließen. Genau deswegen sind sie bis ins Kleinste mit unendlich vielen Unterparagraphen ausgeführt, damit ja keine Fehlinterpretation entstehen kann. Und genau das ist bei sämtlichen Corona-Verordnungen nicht der Fall. Die Frage ist nun für mich, ob das Schlamperei ist oder Absicht.

Von „sehr sicher“ kann keine Rede sein

Es könnte Absicht sein, denn auch den Gesetzgebern ist bekannt, dass die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ alles andere als ordnungsgemäß zugelassen sind und erhebliche Gesundheitsrisiken bergen. Allerdings liest man dazu im Text zum „Beschluss vom 10. 08. 2021 unter TOP 2: Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ genau das Gegenteil. Unter Punkt 1 heißt es: „....Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen.“

„Sehr sicher“? Die Statistiken belegen das Gegenteil. Siehe hier:
https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20212/in-englands-krankenhaeusern-sterben-die-geimpften/

„Sehr sicher“ passt auch nicht zusammen mit den Daten des PEI (Paul Ehrlich Institut“) die bereits 1.225 wegen der Impfung Verstorbene ausweisen. Und Hunderttausende Impfschäden. Aber es geht weiter unter Punkt 2: „Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus.“ Wieder dieselbe Frage: „vollständigen Impfschutz“ wogegen? Und selbst wenn man unzulässigerweise davon ausgeht, dass Covid gemeint ist, erweist sich das als eine frei erfundene Ansage.

Das hat jetzt eine Veranstaltung in Münster bewiesen, die streng nach 2G-Regeln abgehalten worden ist. Also Zugang nur für „Geimpfte oder Genesene“. Die Infektionszahlen, die auf diese eine „voll geschützte“ Veranstaltung zurückgeführt werden müssen, haben mittlerweile die Zahl 70 überstiegen. Somit ist unzweifelhaft bewiesen, dass nicht einmal die strenge Anwendung von 2G-Regeln die Ausbreitung des Corona-Virus verhindert. Selbst dann nicht, wenn man diese fälschlich “logisch“ auf eine Corona-Impfung auslegt. Zudem steht die Frage im Raum, warum eine „Auffrischimpfung“ notwendig sein sollte, wenn der Geimpfte angeblich doch schon über einen „vollständigen Impfschutz“ verfügt.

Die Umsetzung der Ausführungsverordnung wird den Privaten überlassen

Betrachten wir dazu noch das „zweite G“: Genesen. Die Anzahl der Genesenen ist eher geringfügig und es wird klar gesagt, dass auch Genesene geimpft werden müssen. Unter Unterpunkt (1) steht im Kleingedruckten: „eine Auffrischimpfung bei Genesenen ist nach 6 Monaten erforderlich (nach 4 Wochen bereits möglich)“ Das widerspricht den eindeutig festgestellten Fakten, dass „Genesene“ einen vielfach besseren Schutz behalten als Geimpfte. Die Zahlen dazu gehen von 13-fach bis noch höher. Wie soll da eine Impfpflicht für Genesene begründet sein? Wissenschaftlich begründet ist sie definitiv nicht. Und dann die wieder schlampige Formulierung „Auffrischimpfung“. Eine Auffrischimpfung kann es nur geben, nach einer erfolgten Impfung und die hatten die Genesenen nicht. Aber die Gruppe der Genesenen ist klein und so muss man keine großen Proteste erwarten. Teile und herrsche!

Doch zurück zur „Schlamperei“. Kommt es zu einer gerichtlichen Aufarbeitung des ganzen Corona-Wahnsinns, was nicht auszuschließen ist, werden sich ihre Akteure vor Gericht verantworten müssen. Dann können sich diese fein herausreden. Man kann dann anführen, dass niemand zur Verabreichung der Covid-Spritzen genötigt worden ist. Nirgendwo ist schriftlich festgehalten, dass nur gegen Covid gespritzte freien Zugang zum öffentlichen Leben haben dürfen. Es ist vielmehr so, dass die Umsetzung der unklaren Verordnungen den Privaten (z.B. Wirte) überlassen wird und was können Merkel, Spahn & Co. dafür, dass diese, und nur diese, die 3G-Regeln in einem Maß angewendet haben, das gar nicht so in den Verordnungen zu finden ist. So funktioniert das deutsche Rechtswesen.

Sind Sie geimpft? – Selbstverständlich, mehrfach!

So haben wir den Zustand, dass weder die Corona-Verordnungen noch deren Ausführung vor Gericht auf Strafbarkeit überprüft werden können. So, wie ich hier ausführe, dass nicht festgelegt ist, wogegen man geimpft sein muss, werden die regierungsamtlichen Akteure auch argumentieren können, wenn es tatsächlich dereinst zu Prozessen kommen sollte. So vermute ich, dass diese Schlamperei keine ist, sondern volle Absicht. In dem Bewusstsein, dass die Bevölkerung dem Irrtum erliegt, dass es doch logisch sei, dass Corona gemeint ist. Aber nochmals: Eine als „logisch“ angenommene Interpretation eines Verordnungstextes kann keine gültige Rechtsverordnung sein.

Ich konnte nicht einmal in einer Einführung oder im Kleingedruckten den Hinweis finden, dass sich der Begriff „geimpft“ auf eine Impfung gegen Covid bezieht. So antworte ich besten Gewissens auf die Frage, ob ich geimpft sei: Selbstverständlich! Zweimal geimpft? Selbstverständlich! Ob ich das nachweisen kann? Selbstverständlich! Ja, ich bin sogar dreimal geimpft, gegen Tetanus. Aber das muss ich nicht dazu sagen, solange mich niemand fragt, ob ich gegen Corona geimpft bin. Und um das auch noch klar zu machen: Der Wirt oder sonst ein Privater, kann mir glauben, dass ich geimpft bin. Die Vorlage eines Impfpasses kann er zwar verlangen, aber ich muss ihm diesen nicht zeigen. Besteht er darauf, bewegt er sich auf unsicherem Terrain und hat mich als Kunden für immer verloren. Zum Abschluss noch etwas zum Nachdenken: Warum nur „3G“? In einer Welt der Vernunft und Wissenschaft müsste es „4G“ sein: Geimpft, genesen, getestet oder gesund! Ach ja, Gesunde gibt es nicht mehr, nur noch Symptomfreie.

Nachtrag: Sollte ich etwas übersehen haben in den Impfverordnungen, etwa die unzweideutige und rechtssichere schriftliche Klarstellung, dass der Terminus „geimpft“ zwingend auf eine Impfung gegen Corona beschränkt ist, bitte ich um Nachricht, damit ich einen eventuellen Fehler korrigieren kann. 

Hier noch ein Bild zum Nachdenken. Es ist die offizielle Sterbestatistik des Statistischen Bundesamts der letzten 20 Jahre. Wo bitte, ist da eine Übersterblichkeit wegen einer Pandemie erkennbar? 

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