------------------------------------

---------------------------------------

-------------------------------------

-------------------------------------

Wie mit Corona Grundrechte zum käuflichen Gut gemacht werden

Von Peter Haisenko

Nimmt man das Grundgesetz ernst, sind Grundrechte Grundrechte und die sind unveräußerlich. Mit Corona hat die Merkelbande dieses oberste Prinzip Stück für Stück geschreddert. Die Kanzlerin selbst hat jetzt Grundrechte an Bedingungen geknüpft und einen freiwilligen Verzicht darauf formuliert. Den darf es aber nicht geben.

Testen, impfen, das Mantra der Freiwilligkeit wird allenthalben laut propagiert. Tatsache aber ist, dass das Gegenteil die Wahrheit und Praxis ist. Wer bestimmte Grundrechte wahrnehmen will oder muss, wie Reisen oder Berufsausübung, der wird gezwungen, andauernd Tests auf Corona über sich ergehen zu lassen. So ist es eine glatte Lüge, wenn Corona-Tests als freiwillig bezeichnet werden. Dem hat die Kanzlerin jetzt noch einen drauf gesetzt. Wer sich nicht impfen lassen will, der gibt freiwillig Grundrechte auf.

Zweierlei Maß beim Umgang mit Migranten

Wörtlich hat sie gesagt: „Ich glaube, wenn wir später sehr vielen Menschen ein Angebot gemacht haben konnten zum Impfen, und dann sagen manche Menschen – wir haben ja keine Impfpflicht, ich möchte nicht geimpft werden – dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Ok, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.“ Sie zieht die Debatte sozusagen andersrum auf: Nicht „Geimpfte bekommen ihre Rechte zurück“, sondern „Nicht-Geimpfte müssen weiter Einschränkungen hinnehmen“. So oder so, irgendjemand müsste der Kanzlerin mal das Grundgesetz erklären. Auch wenn ich mich wiederhole: Ein Grundrecht ist ein Grundrecht und niemand hat das Recht, ein Grundrecht auch nur einzuschränken und schon gar nicht an Bedingungen knüpfen.

Ein geradezu „heiliges“ Grundrecht ist das Recht jedes Menschen darüber zu bestimmen, wer welche medizinischen Maßnahmen an seinem Körper vornehmen lässt und von wem. Erinnern wir uns dazu an den Umgang mit Migranten. Es gab die – sehr vernünftige – Forderung, Hände von angeblich jugendlichen Migranten röntgen zu lassen, um feststellen zu können, inwieweit Altersangaben der Wahrheit entsprechen können. Das wurde abgeschmettert, eben weil „Zwangsröntgen“ ein unzulässiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte ist. Realistisch betrachtet, stellt Röntgen mit moderner Technik überhaupt keine Gesundheitsgefahr dar und schon gar nicht, wenn nur eine Hand betroffen ist. So muss ich feststellen: Geht es um Migranten, wird selbst der unwesentlichste mögliche Eingriff in Grundrechte strikt abgelehnt. Für Deutsche gilt das nicht.

Um das zweierlei Maß zu verdeutlichen: Da kommt ein Migrant und ruft „Asyl“. Er weigert sich Identitätspapiere vorzulegen und lügt bezüglich seines Alters so offensichtlich, dass eine Überprüfung eigentlich unumgänglich ist. Der Asylant verweigert seine Identitätsfeststellung und die Verifizierung seines Alters. In diesem Fall wäre es angemessen zu sagen, wer vorsätzlich, also „freiwillig“ darauf verzichtet, mitzuteilen, wer er überhaupt ist, der verzichtet freiwillig auf sein Recht auf Asyl und muss umgehend abgeschoben werden. Wohin? Natürlich über die letzte Grenze, die er auf dem Weg nach Deutschland passiert hat. In diesem Land muss er dann genauso behandelt werden, bis er den Weg nach Deutschland auf dieselbe Weise rückgängig gemacht hat, wie er hergekommen ist. Notfalls wieder zu Fuß. Weil er aber ein Migrant ist und damit Merkels Liebling (für „Selfies“), darf er trotz Verweigerung der Mitarbeit im gelobten Land bleiben.

Die Ausübung von Grundrechten darf nicht an Bedingungen geknüpft werden

Grundrechte sind grundsätzlich unkonditioniert, bedingungslos. Es darf folglich niemals sein, dass die Ausübung von Grundrechten an Bedingungen geknüpft wird. Genau dafür haben wir ein Grundgesetz, das uns aus bitterer Erfahrung vor einem übergriffigen Staat schützen soll. Das uns das Recht garantiert in beliebiger Anzahl zu demonstrieren, wenn wir eine Notwendigkeit dazu verspüren. Dieses Grundrecht hat die Merkelbande bereits abgeschafft. Allein deswegen müsste das Verfassungsgericht einschreiten. Tut es aber nicht und offenbart sich so als überflüssig. Da muss man schon von Glück reden, dass es eine EU gibt.

Ich erachte es als eine Schande, dass über das Thema Impfen und „Sonderrechte“ für Geimpfte überhaupt diskutiert wird. Ganz gleich, ob man von Rückgabe von Grundrechten spricht oder „Sonderrechten“. Jeder Politiker, der das Grundgesetz ernst nimmt, hätte sofort seine Stimme erheben müssen: Darüber kann gar nicht diskutiert werden, denn Grundrechte sind unveräußerlich. Ende der Diskussion. Genau das ist es, was der Europarat jetzt in einer Resolution getan hat: „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“. Diese Ansage der EU ist zwar leider nicht rechtsverbindlich, doch es ist immerhin eine klar formulierte ethische Leitlinie, konform mit dem Grundgesetz.

Diese unzweideutige Ansage wird von Merkel konterkariert indem sie behauptet, man würde freiwillig auf Grundrechte verzichten, wenn man ein Impfangebot aus freiem Willen nicht annimmt. Dieselbe Rabulistik verwenden auch andere Politverbrecher. So etwa forderte der Außenministerdarsteller Maas im Januar, Geimpften etwa den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. „Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg“, sagte er der Bild am Sonntag. Damit falle ein zentraler Grund für Einschränkungen der Grundrechte weg. Als ob es da Mangel gegeben hätte und Grundrechte davon abhängig gemacht werden könnten, ob bestimmte technische Ausrüstungen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Da soll man also Grundrechte einschränken können, wenn zum Beispiel nur genügend Krankenhäuser geschlossen wurden, wie im Jahr 2020, und so ein Mangel einfach hergestellt wird.

Parallelen zum Ablasshandel der katholischen Kirche

Da ist Brandenburgs Ministerpräsident Woidke nicht besser, wenn er der Welt sagt: „Solange ich nicht jeden impfen kann, der geimpft werden will, sind solche Debatten überflüssig.“ Das ist etwas verklausuliert dasselbe, was die Kanzlerin zum Besten gegeben hat. Er verschiebt seinen Diskussionsbeitrag und damit seine Verantwortung nur auf später, der Feigling. Damit bin ich auch bei der Kanzlerin, die ein Impfangebot für jeden bis September verspricht. Betrachtet man das bisherige Chaos mit den Impfstoffen wird sichtbar, dass dieses Impfangebot nur dann realistisch sein kann, wenn die Impfung großflächig verweigert wird. Nur so wird genügend Impfstoff für die Impfwilligen zur Verfügung stehen. Die Kanzlerin rechnet also für ihr Versprechen die mit ein, denen sie anschließend Grundrechte weiterhin verweigern will. Geht´s noch perfider?

In gewisser Weise erinnert mich dieser Umgang mit Grundrechten und Corona-Impfungen an den Ablasshandel der katholischen Kirche. Damals: Du kommst in den Himmel, wenn du mir nur genügend Geld gegeben hast. Heute: Du darfst wieder am Leben teilnehmen, wenn du geimpft bist. Der Ablasshandel war auch „freiwillig“ und wer nicht löhnen wollte, der hat eben freiwillig auf Eintritt ins Himmelsreich verzichtet. War es bei Honecker oder Stalin anders? Eher nicht. Sie wollen beruflich weiter aufsteigen? Dann müssen Sie jetzt freiwillig in die Partei eintreten! Ach ja, da sollten wir Hitler nicht vergessen. Was wir gerade im „besten Deutschland aller Zeiten“ erleben, wurde in allen Diktaturen schon immer praktiziert und wird heute von der ML-geschulten Propagandistin Merkel in rabulistischer Perfektion fortgeführt.

Freiwilligkeit an Konditionen geknüpft, ist keine Freiwilligkeit mehr

Testen und Impfen erfolgt nur freiwillig. Das wissen Zigtausende besser, die gezwungen sind, sich testen zu lassen, nur um ihr Grundrecht auf freie Berufswahl wahrzunehmen. Und nein, hier überhaupt noch von Freiwilligkeit zu sprechen ist kein Versehen, es ist eine vorsätzliche und brutale Lüge. In dem Moment, wo man Freiwilligkeit an Konditionen knüpft, die noch dazu dem Grundgesetz widersprechen, gibt es keine Freiwilligkeit und in der Folge auch keine Freiheit mehr. Ach ja, wie sagte Söder so bezeichnend? Impfen macht frei! Wer hatte da schon mal ein Schild aufgehängt mit „Arbeit macht frei“? Aber nein, Verzeihung, jeder Vergleich mit „damals“ ist ja unzulässig, im besten Deutschland aller Zeiten.

Der Ablasshandel hat zur Reformation geführt. Nicht nur das. In der Folge kam der Dreißigjährige Krieg mit dem ganzen Elend. Können wir hoffen, dass der Ablasshandel, dass man sich mit der Impfung Freiheiten „zurückkaufen“ kann, auch zu einer Revolution führt? Ohne die Folgetoten wie vor 500 Jahren? Die Impfung selbst und die irrsinnigen Corona-Maßnahmen werden uns schon genügend Tote produzieren, wie sich mittlerweile zeigt. Eine Impfung, bei der noch nicht einmal sichergestellt ist, dass man anschließend nicht doch noch infektiös sein kann und sogar an der Krankheit verstirbt, gegen die man sich ja schützen wollte, mit der Impfung. Ja, so eine Impfung muss dann schon mit Hunderten Millionen beworben werden und solange mit Restriktionen für Umgeimpfte belegt, bis der Letzte sich „freiwillig“ impfen lassen muss, weil er am Leben teilhaben will. So werden Grundrechte zum käuflichen Gut degradiert. Man darf sich seine Grundrechte mit einer Impfung zurückkaufen. Wer da noch die Rechte des Grundgesetzes einfordert, der ist rechtsradikal. Danke Frau Merkel, danke Herr Söder und Maas, Woidke und Co., dass sie uns so eindrucksvoll demonstrieren, was sie vom Grundgesetz halten.

-----------------

Wie war das unter Stalin? Mein Großvater väterlicherseits war Fähnrich beim Zaren im Ersten Weltkrieg. Damit war mein Vater bei den Kommunisten zum Abschuss freigegeben, sobald es bekannt wird. Als aufstrebender junger Elektroniker war er in der Sowjetunion schnell erfolgreich und es kam der Moment, wo er aufgefordert wurde, Parteimitglied und so ein verantwortungsvoller Sowjetbürger zu werden. Dem konnte er aber nicht Folge leisten, denn dann würde auch sein Vater unter die Lupe genommen und wahrscheinlich ermordet. So musste mein Vater sein Bündel packen und irgendwo neu anfangen bis, ja bis wieder der Moment kam, wo er in die Partei eintreten sollte. Er konnte sich gar nicht so dumm stellen, dass das ausblieb. So musste er sein Leben im Untergrund führen und schließlich mit der Wehrmacht nach Deutschland fliehen. Lesen Sie seine Lebensgeschichte, die er in dem Roman „Der Weg vom Don zur Isar“ aufgeschrieben hat. Da werden Sie in sehr spannender Weise erfahren, wie das Leben unter Stalin in den Jahren von 1932 bis 1945 war. Und auch noch, welche Verbrechen die USA an Stalinflüchtlingen begangen haben, nach dem 8. Mai 1945. Bestellen Sie Ihre Exemplare, Band eins und zwei, direkt beim Verlag hier.

Nach oben