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NS-Prozesse – jetzt sind die Hundertjährigen dran

Von Peter Haisenko 

Es darf kein Ende haben, mit dem Schuldkult. Jetzt steht der erste Hundertjährige vor Gericht für etwas, was er vielleicht vor 76 Jahren falsch gemacht haben könnte. Hat das noch etwas mit „Gerechtigkeit“ zu tun oder ist das nur noch die Verewigung der „deutschen Erbschuld“?

Wegen Corona etwas unbemerkt finden gerade wieder zwei Prozesse statt wegen Beihilfe zum Mord vor 76 Jahren. Eine Frau, die damals als Sekretärin im Lager Stutthof (Ostpreußen) war und heute 95 Jahre alt ist wird beschuldigt, durch ihre Arbeit als KZ-Sekretärin Beihilfe zu tausendfachem Mord geleistet zu haben. Pikant daran ist, dass diese Frau bereits 1954 dazu befragt wurde und umfangreich ausgesagt hatte. Im damaligen Verfahren kam es zu keiner Verurteilung. Die jetzt zuständige Jugendkammer Itzehoe führt nicht an, dass es neue Erkenntnisse gäbe, die dieses Verfahren zwingend machen könnten. Die Jugendkammer ist zuständig, weil die Frau damals noch minderjährig war. Erst im vergangenen Sommer hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen SS-Wachmann des KZ Stutthof der jetzt 94 Jahre alt ist, zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Was also soll bei einer Sekretärin gleichen Alters herauskommen? Ist es nicht nur noch absurd, 100-Jährige zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilen zu wollen?

Eine Strafverfolgung von NS-Verbrechen ist nur wegen Mordes oder Beihilfe möglich

Der zweite Fall wird von der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg betrieben. Dem heute 100-Jährigen wird vorgeworfen, als ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen geleistet zu haben. Warum geht es in beiden und vergangenen Prozessen um Beihilfe zum Mord? Ganz einfach: Eine Strafverfolgung von NS-Verbrechen ist in Deutschland nur noch wegen Mordes oder Beihilfe dazu möglich, andere denkbare Vorwürfe wie Freiheitsberaubung oder Körperverletzung sind verjährt. Der Wachdienst in einem NS-Konzentrationslager allein reicht nicht aus. Nur bei Todes- und Vernichtungslagern, deren Zweck die systematische Tötung sämtlicher Gefangener war, gilt nach deutscher Rechtsprechung bereits die Zugehörigkeit zur Wachmannschaft auch ohne konkretere Tatnachweise der Mordbeihilfe.

Entlang dieser Linie fällten deutsche Gerichte zuletzt mehrere Urteile gegen frühere SS-Wachmänner, der Bundesgerichtshof bestätigte diese Praxis höchstrichterlich. Die Urteile betrafen aber Einsätze in den Vernichtungslagern Auschwitz-Birkenau und Stutthof. Im Fall Sachsenhausen liegt der Fall anders. Wie die Gedenkstätte bekannt gibt, waren dort zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um. Allerdings hat die Leitung der Gedenkstätte ein Hintertürchen eingebaut mit dem Zusatz „oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen“. Das aber reicht nicht aus, denn damit ist die Voraussetzung nicht erfüllt: „,deren Zweck die systematische Tötung sämtlicher Gefangener war“. Sachsenhausen war also kein Todes- oder Vernichtungslager, auch wenn der Nachsatz dem angesagten Trend folgend etwas anderes suggerieren will. So widerspricht die Anklageerhebung gegen den 100-Jährigen schon im Ansatz geltender Rechtsprechung: „Der Wachdienst in einem NS-Konzentrationslager allein reicht nicht aus.“

Auch ohne diese Betrachtungen muss sich die Frage stellen, welchen Sinn solche Prozesse haben können, wenn sie „nur“ zu (Jugend-)Strafen auf Bewährung führen. Das weiß der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er sagte über die Anklage des ehemaligen KZ-Wachmannes: "Für die hochbetagten Überlebenden der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager ist auch dieser Prozess ein wichtiges Beispiel dafür, dass die Gerechtigkeit kein Verfallsdatum kennt und die Verfolgung der SS-Täter auch im hohen Alter kein Ende finden darf." In Deutschland gilt diese zweifellos hochanständige Haltung nicht für deutsche Opfer. Immerhin sind in den ehemaligen deutschen Ostgebieten nach Kriegsende, von 1945 bis 1949, mehr als sechs Millionen Deutsche ermordet worden, teilweise unendlich grausam. Da sind die Millionen noch nicht enthalten, die zum Beispiel auf den Rheinwiesen durch amerikanische Hand elendiglich zu Tode gekommen sind. Und wie sieht es aus mit den deutschen Zivilisten, die im industriellen Maßstab in den Städten durch den alliierten Bombenhagel umgekommen sind? Ach nein, die waren ja selbst schuld – weil sie Deutsche waren.

Nationalmasochismus – eine Spezialität der Deutschen

In meinem Werk „England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“ habe ich ein Kapitel überschrieben: „Vom Nationalsozialismus direkt zum Nationalmasochismus“. Kann man es anders nennen, wenn nach 76 Jahren 100-Jährige vor Gericht gestellt werden, mit krampfhaft konstruierten Anklagen? Anklagen, die wie im Fall der Sekretärin schon vor 65 Jahren abgehandelt worden sind, ohne eine direkte Schuld festzustellen. Hätte dieser masochistische Wahnsinn nicht Methode, müsste man einfach nur lachen. Ich denke, genau das tut man im Ausland und in London lacht man sich ins Fäustchen, ob dieser deutschen Demontage der eigenen Identität. Mehr kann ein Sieger nicht erreichen, als dass der Feind sich auf ewig selbst beschuldigt und nicht ansatzweise fragt, in welchem Ausmaß der Sieger auch Schuld auf sich geladen hat. Und zwar nach bereits damals anerkanntem Kriegs- und Völkerrecht.

In diesem Sinn sind die Zahlen über Tote des Bombenterrors kontinuierlich herunter gelogen worden. In Dresden zum Beispiel sind aus mindestens 250.000 Toten mittlerweile 18.000 gemacht worden, obwohl das Internationale Rote Kreuz im Frühjahr 1945 sogar mindestens 300.000 angegeben hat. (siehe hier) Der Nationalmasochismus geht weiter. In Namibia werden die Zahlen über tote Hereros einem dauernden Wachstum unterworfen. Von der realistischen Zahl 5.000, über 30.000, musste ich neulich in einer „Doku“ die Zahl 100.000 hören. Nichts hört man aber von den zehn Millionen, die zur selben Zeit im Kongo vom belgischen Königshaus ermordet wurden. Und nein, das waren keine Aufständischen wie in Namibia, angestachelt von den Briten. Vielmehr ging es darum, Minderleistungen der Sklaven in der Kolonie zu bestrafen.

Folgt man in diesem Sinn dem amerikanischen Reverend Ludwig A. Fritsch, Ph. D., D. D. emer., müssten die Deutschen Engel oder Heilige sein, wie sie sich nach dem Krieg bis heute verhalten. Er sagte 1948 in Chicago: "Die Deutschen müssten Engel oder Heilige sein, um zu vergessen und zu vergeben, was sie an Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten zweimal in einer Generation zu erleiden hatten, ohne dass sie ihrerseits die Alliierten herausgefordert hätten. Wären wir Amerikaner so behandelt worden, unsere Racheakte für unser Leiden würden keine Grenzen kennen." Was aber haben die Deutschen getan? Sie haben Churchill 1955 den Karlspreis der Stadt Aachen verliehen mit dieser Laudatio: „1955 Karlspreis der Stadt Aachen für Winston Churchill – Hüter menschlicher Freiheit – Mahner der europäischen Jugend“. Nur Psychopathen können diesen Schlächter so ehren, der 1.042 deutsche Städte bombardieren und dem Erdboden gleichmachen ließ. Kein Politiker eines anderen Landes würde sich so würdelos den Opfern des eigenen Volkes gegenüber verhalten.

Bewährungsstrafe für einen „Täter“, der sich nicht mehr bewähren kann

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im deutschen Grundgesetz. Wie aber kann es mit „Würde“ vereinbar sein, einen 100-Jährigen nach 76 Jahren vor Gericht zu stellen für ein Verhalten, dem er sich damals kaum entziehen konnte, ohne sein eigenes Leben zu gefährden? Der dann ein Leben geführt hat, ohne mit Gesetzen in Konflikt zu geraten. Dem dann eine „Bewährungsstrafe“ auferlegt wird, obwohl er bereits 76 Jahre „Bewährung“ hinter sich hat. Glaubt man denn, dass der 100-Jährige noch einmal Aufseher in einem KZ werden könnte, das es nicht gibt? Aber genau das ist doch der Sinn von Bewährungsstrafen, eine Wiederholung der Straftat zu vermeiden. Was also kann der Sinn solcher Prozesse sein?

Was hier gemacht wird, kann ich nur mit den Schauprozessen der Sowjetunion vergleichen. Es ist eine rein politische Agenda mit dem Ziel, die ewige deutsche Erbschuld immer wieder zu bestätigen. Das Problem dabei ist aber, dass es eine Erbschuld gar nicht geben darf, folgt man den Grundsätzen der Demokratie und Menschenrechte. Mit der aktuellen Politik der Merkelbande braucht man keine Erbschuld. Die deutsche Regierung lädt gerade neue Schuld auf sich, indem sie alles tut, den Frieden mit Russland zu zerstören. Da wäre es mehr als angebracht, die Akteure jetzt vor Gericht zu stellen, und zwar dieses Mal bevor das Unheil angerichtet ist.

Der Jude Gerhard Löwenthal hat das deutsche Verhalten ein „zerstörerisches Schuldbewusstsein“ genannt. Ich ergänze: Zerstörerisch, auch weil es von aktuellen Fehlleistungen ablenkt. Man bedenke: Ein 100-Jähriger wird kein Unheil mehr anrichten, eine 66-jährige ist dazu sehr wohl fähig, insbesondere wenn sie amtierende Kanzlerin ist. Also beendet den Schuldkult mit den sinnlosen Propagandaprozessen über eine mögliche Schuld vor 76 Jahren! Sorgt lieber dafür, dass Deutschland jetzt und für die Zukunft keine neue Schuld auf sich lädt! Das nämlich wird böse ausgehen, und zwar für ungefähr 80* Millionen Deutsche, die keinerlei Schuld auf sich geladen haben, aber Merkels Politik hilflos ausgeliefert sind.

*: Nur 80 Millionen, weil es immer einen Anteil an Übeltätern in jeder Nation und jeder Ethnie gibt. 

Hier finden Sie Details zu diesen Prozessen: 

https://www.n-tv.de/panorama/100-jaehriger-Ex-KZ-Wachmann-angeklagt-article22347787.html

https://www.n-tv.de/panorama/Ex-KZ-Sekretaerin-aus-Pinneberg-angeklagt-article22341793.html 

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Die Welt wird zerstört von unendlich gierigen Kapitalisten. Diese haben ihre Heimat im englischsprachigen Bereich. Das ist logisch, denn wie kann jemand „satt und zufrieden“ sein und nicht unendlich gierig, dessen Sprache diese Wörter gar nicht kennt? So war es England, das den Ersten Weltkrieg hergestellt hat und dann mit den USA, Roosevelt, den Zweiten. Fortan gab es auf Erden keinen einzigen Tag mehr ohne Krieg und immer waren die USA daran beteiligt. In den unten gezeigten Werken können Sie die Nachweise dazu lesen. Und im Werk „England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“ wird belegt,  mit welch perfiden Methoden England die "Reinigung vom deutschen Element" betrieben hat mit Millionen ermordeten Deutschen. Besuchen Sie uns auf anderweltVerlag.com und sichern Sie sich Ihre Exemplare zur erhellenden Lektüre während Sie in Ihren vier Wänden eingesperrt sind – inklusive des Werks von Herrn Geese „Ausverkauf vom Traum Neuseeland“. Bestellen Sie hier oder besuchen Sie Ihren Buchhändler. Ach ja, pardon, das geht ja gerade nicht. Warum wohl? 

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