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Berlin-Demo: Der Staat manipuliert das Recht

Von Peter Haisenko 

Bereits im Vorfeld der Anti-Corona-Demo in Berlin hat der Innensenator Geisel (SPD, früher SED) das Recht zumindest gebeugt, als er die Demo verbieten ließ. Das haben ihm sogar höhere Gerichtsinstanzen verklausuliert vorgehalten. Nicht einmal das hat ihn davon abgehalten, weitere Manipulationen des Rechts während der Demo anzutreiben.

Wie die Gerichte einmütig festgestellt haben, darf eine Demo nicht mit dem Argument verboten werden, man befürchte währenddessen Rechtsbrüche oder gar Gefährdungen für die Gesundheit. Diese Argumentation konsequent zu Ende gedacht, müsste als erstes der Straßenverkehr verboten werden. Dort gibt es nämlich täglich etwa zehn Tote und massenweise Verstöße gegen das geltende Recht. Das gilt insbesondere für Radfahrer, die routinemäßig rote Ampeln missachten und mehr. Aber das nur nebenbei. Das Demonstrationsrecht ist vom Grundgesetz geschützt und die Gerichte haben auch ausgeführt, dass dieses Recht auch oder gerade für Demonstrationen gilt, die der Regierung nicht genehm sind. Das hat das ehemalige SED-Mitglied Geisel wohl nicht in der Schule gelernt.

Sperren und Engstellen verhindern den geforderten Abstand

Der Ablauf, wie das Demo-Verbot ausgesprochen wurde, bewegte sich bereits am Rand der gezielten Manipulation. Es wurde auf den letzten Drücker angesagt, so dass kaum noch Zeit war, überhaupt vor Gericht zu gehen. Hier spreche ich den zuständigen Gerichten meinen Respekt aus. Sie haben in rekordverdächtigem Tempo entschieden und dann sogar eine Nachtschicht eingelegt, um das Grundgesetz gegen den Berliner Innenminister zu schützen. Nicht nur das. In ihren Begründungen haben sie Geisel saftige Watschen verpasst. So haben sie unter anderem festgestellt, dass es keine Anordnung zum Maulkorbtragen geben darf, denn eine solche ist in Berlin im Freien nicht vorgesehen. Auch darüber haben sich dann Geisel und die Polizeipräsidentin Slowik hinweggesetzt.

Schon Tage vor der Demo wurden in Berlin an den erwarteten Brennpunkten Baustellen eröffnet, die Demonstrationszüge mit Absperrungen behindern und zwangsläufig Engstellen schaffen und so Menschenströme enger zusammen zwingen. Vor dem Reichstag gab es plötzlich eine Baustelle und wie mir berichtet wurde, lagen dort Haufen von Pflastersteinen herum. Ein Schelm, wer hier Schlechtes denkt, wenn dann von Chaoten, die nichts mit der eigentlichen Demo zu tun hatten, Pflastersteine geworfen wurden. FDR, der ehemalige US-Präsident, hat gesagt: „In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, dann können Sie sicher sein, dass es genau so geplant war.“ Nun, da haben die Gerichte zwar zunächst einen dicken Strich durch gemacht, aber es wären wohl nicht Geisel und Slowik, wenn ihnen dazu nicht ein paar Finten eigefallen wären.

Die Polizei hat (wohl gezielt) Sperren aufgebaut in den Straßen, die zu der Hauptdemo führten. Es kam, wie es nicht anders kommen konnte. An den Engstellen und Sperren hat es Staus gegeben und die Abstände konnten nicht mehr eingehalten werden. Der Druck der Nachströmenden war groß und es ist dann unvermeidlich, dass die Menschen enger zusammenrücken und so gezwungenermaßen gegen die Abstandsregeln verstoßen. Hätte die Polizei das vermeiden wollen/sollen, hätte sie für einen geregelten Abfluss sorgen müssen. Aber sie hat das Gegenteil getan, nämlich die rechtlich fraglichen Absperrungen mit Gewalt verteidigt, wohl auf Anweisung von Oben.

In Berlin besteht keine Maskenpflicht unter freiem Himmel

Dann aber kam es dick. Weil gegen die Abstandsregeln verstoßen werden musste, hat sie die Maskenpflicht ausgerufen. Damit hat sie klar gegen die Gerichtsurteile gehandelt. Mir ist kein Passus in den Berliner Verordnungen bekannt, der besagt, dass unter freiem Himmel eine Maskenpflicht in Kraft treten soll oder muss, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Man darf davon ausgehen, dass die Demonstranten die Gerichtsbeschlüsse genau kannten und so haben sie dieser rechtswidrigen Anordnung der Polizei zu großen Teilen nicht Folge geleistet. Das aber hat dann die Polizei zum Anlass genommen, für sich ein Recht zu konstruieren, um die Demos aufzulösen. Man hat also aktiv einen Zustand herbeigeführt, der dann als Argument für weitere fragwürdige Aktionen diente. Wenn das keine Manipulation des Rechts bis hin zur Rechtsbeugung ist, habe ich wohl etwas falsch verstanden mit dem Rechtsstaat. Kanzlerin Merkel wohl auch, aber anders herum.

Bundeskanzlerin Merkel hatte vor zwei Wochen durch ihren Pressesprecher Seibert folgende Botschaft ausrichten lassen: „Ich möchte auch heute zunächst im Namen der Bundeskanzlerin zur Lage in Belarus Stellung nehmen. Es ist beeindruckend und berührend, wie Hunderttausende auch an diesem Wochenende friedlich und würdig für ihre Rechte als Bürger und gegen die Repressionen des Machtapparates auf die Straße gegangen sind. Und das ist nicht nur in Minsk, sondern in vielen kleineren Städten des Landes geschehen. Diese Menschen fordern Rechte, die selbstverständlich sein sollten. …" Hier zeigt sich wieder einmal das notorische Messen mit zweierlei Maß. Wenn es im Sinn des Wertewestens gegen einen unliebsamen Präsident geht, gibt es selbstverständliche Rechte, deren Einforderung gelobt wird. Geschieht das aber im eigenen Land, ist das etwas ganz anderes... Präsident Lukaschenko hat am 29.08.2020 eine wortgleiche aber auf Berlin bezogene Grußbotschaft nach Berlin gesandt – der Schelm.

Harsche Kritik an Innensenator und Polizeiführung

Bereits vor der gerichtlichen Backpfeife für Geisel und Slowik und damit den ganzen Berliner Senat haben sogar CDU-Politiker das Demo-Verbot als „dämlich“ bezeichnet. Der bekannte Publizist Henryk M. Broder war da etwas direkter und nannte das gerichtlich aufgehobene Versammlungsverbot „eine katastrophale Verfügung des Innensenators, bei dem offenbar ein paar Sicherungen durchgeknallt sind“. Nach der Versammlungsauflösung sind über die Aufführung kaum mildere Urteile möglich, die der Innensenator der deutschen Hauptstadt und seine Polizeiführung geboten haben.

Mir liegen Berichte vor, dass die Funkkommunikation der Organisatoren der Demo über Stunden gestört, unmöglich war. Ebenso über massenhafte Fehlfunktionen von Smartphones. Es ist zwar Spekulation, aber sollte hier verhindert werden, dass zum einen die Organisatoren für einen geordneten Ablauf sorgen können und zum anderen nicht zu viele Direktreportagen über die Smartphones ins Land kommen? Letzteres würde zur „Berichterstattung“ der Medien passen, die sich nahezu ausschließlich mit den Ausschreitungen vor dem Reichstag befassen, die aber mit der eigentlichen Corona-Demo nichts zu tun hatten.

Mehr zu den „Qualitätsmedien“: Am Samstag fanden in Paris, London und Zürich ähnlich große „Corona-Demos“ statt. Haben Sie vielleicht etwas darüber im ÖRR erfahren dürfen? Ich jedenfalls musste erst einen „Feindsender“ abhören, um diese unterdrückte Wahrheit zu erfahren. https://deutsch.rt.com/europa/106103-nicht-nur-berlin-bilder-von-demonstrationen-in-london-paris-und-zuerich/ Ach ja, die „Gelbwesten“ sind in Frankreich durchgängig aktiv, nur nicht in unseren Medien.

Aber es geht weiter. Bis spät in die Nacht zum Sonntag waren in Berlin noch tausende um die „Gold-Else“ unterwegs. Und am nächsten Tag, dem Sonntag ebenso. Dazu twittert die Berliner Polizei um 14:20: „Aktuell sind unsere Kolleg. am Großen Stern im Einsatz. Dort hat sich eine unerlaubte Ansammlung von Personen gebildet, die ganz überwiegend weder Abstände einhalten noch MNS tragen. Die Personen wurden mehrfach per Lautsprecher aufgefordert, den Bereich zu verlassen.“ Es werden also die Rechtsbrüche des Vortags fortgesetzt, denn wie die Gerichte festgestellt haben, gibt es keine Verpflichtung in Berlin, in der Öffentlichkeit Maulkörbe zu tragen. Es ist mir auch nicht bekannt, dass es im deutschen Recht „unerlaubte Ansammlungen von Personen“ gibt. Ich meine mich aber zu erinnern, dass es so etwas sehr wohl in der DDR oder unter Stalin gab, ohne Hitler hierzu bemühen zu wollen.

Wehe wenn Rot-Rot-Grün das ganze Land regiert

Im Herbst 2015 hat Seehofer von einer Herrschaft des Unrechts gesprochen. Fünf Jahre später wird genau das in Berlin auf die Spitze getrieben. Nicht nur dort. In nahezu allen Bundesländern sind Corona-Verordnungen von Gerichten reihenweise gekippt worden. Nachdem wir in den Ministerien vor allem Juristen sitzen haben ohne fachbezogene Kompetenz, sollte man doch meinen, dass zumindest rechtskonforme und rechtssichere Verordnungen erlassen werden. Dass dem reihenweise nicht so ist zeigt auf, dass unsere Regierungen nur noch nach ideologischen Vorgaben handeln und darauf hoffen, dass sie nicht zu schnell von Gerichten kassiert werden. Eben so, wie jetzt der Berliner Senat seine Verbote extrem kurzfristig ausgesprochen und dann entgegen der Gerichtsanordnungen gehandelt hat. Man hatte wohl nicht damit gerechnet, dass die Justiz derart schnell reagiert und hofft jetzt darauf, dass wie üblich Strafanzeigen gegen verantwortliche Politiker gar nicht erst angenommen werden.

Seit etwa zehn Jahren habe ich vermehrt mit Berlin zu tun und dort auch Episoden vor Zivilgerichten erleben müssen. Von München aus betrachtet bezeichne ich Berlin als einen zwar stellenweise charmanten, aber generell unerträglichen Saustall. Sollte es nicht genau anders herum sein, dass die Hauptstadt ein mustergültiges Vorbild für den Rest der Republik ist? Wie die letzten Tage gezeigt haben, ist das Gegenteil der Fall. Und früher auch schon, wie Sie bei uns unter „Irrsinn aus der Hauptstadt“ nachlesen können.

Berlin zeigt uns auf, was der ganzen Republik droht, wenn Rot-Rot-Grün an der Macht ist. Da geht es dann nur noch um Ideologie und das Recht wird manipuliert bis gebeugt. Gerichtsbeschlüsse werden zwar zur Kenntnis genommen, aber mit allerlei Finten in ihr Gegenteil verkehrt. Und die Kanzlerin und der Bundespräsident? Die kümmern sich um fremde Staaten, z.B. Weißrussland.

Wenn es noch einen kümmerlichen Rest an Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit gab, dürfte nach den unübersehbaren Manipulationen des Rechts in Berlin noch weniger übrig geblieben sein. Da bleibt mir nur noch übrig, auf Artikel 20 des Grundgesetzes zu verweisen und Ihnen die Lektüre des Werks „Der Staatsstreich“ im AnderweltVerlag zu empfehlen. Sie erhalten Ihr Exemplar im Buchhandel oder direkt beim Verlag hier.

Nachtrag:
Dieses Mal ist keine Diskussion um die Anzahl der Demo-Teilnehmer entbrannt. Die offizielle Zahl von 38.000 bleibt unkommentiert im Raum stehen. Wenn Sie Ihr Schätzvermögen kalibrieren wollen, dann sehen Sie sich dieses Video von fünf Minuten an. So sieht eine Anzahl von 38.000 aus – sagt man so:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=14&v=jMRaC-RhXKQ&feature=emb_logo

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