------------------------------------

---------------------------------------

-------------------------------------

-------------------------------------

Die linksextreme Szene in Berlin wird immer gewalttätiger – und der Senat sieht zu

Von Hubert von Brunn

Antifa, militante Hausbesetzer, vermummte Demonstranten, gewalttätige Attacken gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste, fast jede Nacht mindestens ein brennendes Auto – die linksextreme Szene in Berlin ist sehr aktiv. Unter der schützenden Hand des rot-rot-grünen Senats dürfen diese Individuen ihre blinde Zerstörungswut und ihren menschenverachtenden Egozentrismus austoben – und man lässt die gewähren.

An die Bilder von den hässlichen Szenen, die sich da regelmäßig in bestimmten Quartieren der Hauptstadt abspielen, hat man sich in gewisser Hinsicht schon gewöhnt. Die Autonomen, wie sie sich selbst nennen – wobei von „autonom“ natürlich keine Rede sein kann; es sind widerliche Schmarotzer, die auf Kosten des Steuerzahlers leben – gehören irgendwie dazu, wie die alles verkackenden Tauben am Alex und stehen wie diese gewissermaßen auch unter Naturschutz.

Allein 2019 wurden in der Hauptstadt 358 Autos abgefackelt, hinzu kamen weitere 238, die gewissermaßen „falsch geparkt“ hatten, als „Kollateralschäden“. In der Polizeistatistik werden aber nur 56 dieser Brandstiftungen als „politisch motiviert“ geführt, und davon wiederum lediglich 50 einer linken Täterschaft zugeordnet. Bei den meisten Fällen hingegen werden andere Hintergründe wie „Vandalismus, pyromanische Tendenzen oder Versicherungsbetrug“ angenommen. Das ist eine geradezu lachhafte Inschutznahme der linken Chaoten. Da diese Brandstiftungen in aller Regel bei Nacht geschehen, ist ein sicherer Nachweis der Verursacher natürlich schwierig. Doch allein wenn man sich betrachtet, wie viele Firmenwagen und Autos von Behörden und Institutionen da in Flammen aufgegangen sind, ist jedem Normaldenkenden klar, dass das angegebene Verhältnis eher umgekehrt lauten muss: Vielleicht waren 50 Fälle nicht politisch motiviert, doch der bei weitem überwiegende Teil geht auf das Konto der Linksextremen.

Auch vor Gerichtssälen machen die Chaoten nicht Halt

Völlig zu Recht kritisiert der FDP-Politiker Marcel Luthe die Berliner Sicherheitsbehörden, dass sie permanent vor linker Gewalt zurückweichen würden und fordert mehr Anstrengungen, um linksextreme Taten aufzuklären. Er wirft dem rot-rot-grünen Senat vor, beim Vorgehen gegen rechts- und linksextreme Täter mit zweierlei Maß zu messen und stellt fest: „Wir müssen als Demokraten alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen gleichermaßen benennen und bekämpfen“. Die Kritik des FDP-Mannes gipfelt in der Feststellung: „Wenn der Rechtsstaat an einer Seite des extremistischen Spektrums in seinem Handeln sichtbar schwächer wird, destabilisiert ihn das unaufhaltsam.“ Recht hat er, der Herr Luthe, nur interessiert seine Meinung, die gewiss viele Bürger teilen, den links-grünen Senat in Berlin nicht im Mindesten. Dort gilt das Motto: Links ist immer gut und linksextrem ist – vielleicht nicht besser – aber doch ein integraler Bestandteil der „progressiven“ Szene, die sich ruhig ein wenig austoben darf.

Nun beschränken sich die staatsfeindlichen Attacken der „Autonomen“ ja keinesfalls auf gewalttätige Aktionen auf der Straße. Nein, sie machen nicht einmal vor Gerichtssälen Halt, wie sich vor knapp zwei Wochen (wieder einmal) im Landgericht Berlin gezeigt hat. Eigentlich sollte die Räumungsklage gegen das „anarcha-queer-feministische Hausprojekt Liebig 34“ verhandelt werden. Dazu kam es aber nicht, weil der Anwalt des beklagten Vereins Raduga e.V. – da stellt sich natürlich die Frage, weshalb eine solche Chaotentruppe als e.V. firmieren darf – einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter stellte. Begründung: Dieser habe auf einer polizeilichen Anordnung ausschließlich maskuline Formen, also „Zuhörer“, „Journalisten“, Mitarbeiter“ usw. verwendet und damit gegen eine klare Anweisung des Senats verstoßen, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Daher bestünden „berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit“ des Richters. Und als die Verhandlung zunächst dennoch fortgesetzt werden sollte, zog der Anwalt seine Robe aus und nahm demonstrativ im Zuschauerraum Platz. Ende, Termin wird vertagt.

Unverhohlene Drohungen der Anarcho-Szene

Gibt es noch eine schlimmere Missachtung des Gerichts – und damit auch des Rechts? Ist doch im juristischen Prozedere die Möglichkeit, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, ein wichtiges Recht, mit dem verantwortungsvolle Juristen sehr sorgsam umgehen. Einen Winkeladvokaten, der die Interessen einer „anarcha-queer-feministischen“ Emanzentruppe vertritt, ficht das natürlich nicht an. Hier ist die Anwaltskammer gefragt, „Kollegen“ wie diesem die Zulassung zu entziehen. Wer einem Gericht so wenig Respekt zollt, hat in einer Anwaltsrobe nichts verloren.

Dass die „Liebig 34“-Aktivistinnen das Wort Respekt nicht kennen, haben sie mehrfach unter Beweis gestellt. Schon die 1. Verhandlung zur Räumungsklage im November 2019 haben sie massiv gestört, indem sie mit blanken Brüsten und „Kriegsbemalung“ durch den Saal gesprungen sind. Nach der jetzigen Verhandlung sind sie ins Abgeordnetenhaus weitergezogen und haben dort die Sitzung gestört. In der vorangegangenen Nacht ist ein Anschlag auf das Auto des Anwalts des Hauseigentümers mit zertrümmerten Scheiben, Buttersäure und der Schmiererei „L34 stays“ verübt worden. Unterstützer des Hausprojekts haben sich im Internet zu der Tat bekannt. Am Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden die Scheiben eingeworfen und in einem Bekennerschreiben dazu hieß es: „Wer die anarchistische Bewegung bedroht, in diesem Fall mit der Räumung der Liebig 34, wird angegriffen werden.“ Dem Bezirk wurde angedroht, „ebenfalls vom Stadtplan zu verschwinden“. Die Bezirksverordnetenversammlung tagt nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Wurden bei den beiden Verhandlungen in Sachen „Liebig 34“ schon erhebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Gericht und Zuschauer zu schützen, wird beim dritten Anlauf vermutlich ein Großaufgebot an Polizisten erforderlich sein. Sinnigerweise hat man den Termin nämlich auf den 30. April gesetzt: Walpurgisnacht und 1. Mai – traditionell feste Termine im Randale-Kalender der Berliner Linksextremen. Man muss kein Prophet sein, um jetzt schon vorherzusagen, dass in dieser Nacht in bestimmten Quartieren wieder ein brutaler Straßenkampf toben wird mit zahlreichen verletzten Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern und erheblichen Sachschäden. Es ist ein Skandal, dass es in der deutschen Hauptstadt keine politische Kraft gibt, die in der Lage wäre, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Wenn Gerichte und Parlamente ihrer Arbeit nur noch unter massivem Polizeischutz nachgehen können, dann muss dem Letzten klar werden, dass die Blindheit der „Regierenden“ auf dem linken Auge zu desaströsen Auswüchsen führen muss. Gott gebe, dass die Berliner bei den nächsten Wahlen diese Fehlentwicklung beenden.

Nach oben