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Das deutsche Asylrecht ist eine Waffe – War es das nicht schon immer?

Von Peter Haisenko 

Mit dem Grundgesetz hat Deutschland 1949 das großzügigste Asylrecht aller Zeiten bekommen. In diesem Grundgesetz sind nur Paragraphen enthalten, die von den Alliierten genehmigt oder befohlen worden sind. Mit welchem Ziel wurde das Asylrecht installiert?

Als 1949 das Grundgesetz diskutiert und dann eingeführt worden ist, strebte der West-Ost-Konflikt immer neuen Höhepunkten entgegen. Den „Eisernen Vorhang“ in Form einer unüberwindbaren Grenzanlage gab es noch nicht. Es gab immer noch Migrationsbewegungen, die Menschen auch von der kommunistischen Seite in den Westen führten. Die einen hatten einen zuverlässigen Status, wenn sie das Restgebiet Deutschlands erreichten, andere nicht. Wer zu den Vertriebenen, also den Reichsdeutschen, zählte und das Glück hatte, denn Massakern in Polen, der Tschechei und Jugoslawien entkommen zu sein, der hatte als Deutscher ein Bleiberecht in beiden besetzten Teilen Restdeutschlands. Von diesen Flüchtlingen hatten immerhin sechs Millionen auf dem Weg ihr Leben verloren, teils auf grausamste Weise, wie schon Konrad Adenauer festgestellt hatte.

Alle Nicht-Deutschen hatten einen zweifelhaften Status. Bis zur Gründung der Verwaltungseinheit BRD bestimmten die Alliierten darüber, wer bleiben darf. Mit dem Jahr 1949 musste aber eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wie die junge BRD mit Migranten oder Flüchtlingen umzugehen hat. Ich weiß, wovon ich rede, denn mein Vater war aus Russland gekommen, hatte Ausweispapiere, die ihn als Staatenlosen kennzeichneten und auch ich selbst bin noch im Jahr 1952 als Staatenloser mit meiner Geburtsurkunde registriert. Damals galt nur der Status des Vaters und so half es meinem Status nicht, dass meine Mutter Deutsche war.

Das Asylrecht hatte vor allem das Ziel, die Sowjetunion zu schwächen

Die Sowjetunion hatte von Beginn an das Problem, dass abwanderte, wer immer konnte. Das waren vornehmlich die intelligenteren und gebildeteren Schichten und so erlebte das Sowjetreich einen beispiellosen „Brain Drain“. Um das Ausdünnen der „Intelligenzia“ auch nach dem Krieg zu fördern, musste den Menschen unter Sowjetherrschaft vermittelt werden, dass sie jederzeit im Westen willkommen sind und niemals zurückgesandt werden können unter die Knute Stalins. Genau das garantierte das deutsche Asylrecht.

Asylverfahren, wie wir sie heute kennen, gab es nicht, denn jeder, der aus dem Ostblock kam, war automatisch asylberechtigt. Das führte auch dazu, dass nahezu alle Juden aus Polen, die die schlimmen Zeiten dort überlebt hatten, in den Westen, vornehmlich nach Deutschland, abwanderten. Sie hatten nicht vergessen, wie sie in Polen schon vor dem Krieg behandelt worden sind. Immerhin haben bereits bis 1939 mehr als 500.000 polnische Juden in Hitlers Reich Schutz vor den Misshandlungen in Polen gesucht und haben so die Anzahl von Juden in Deutschland verdoppelt.

Die Aufnahme des Rechts auf Asyl in das Grundgesetz hatte damals nur das eine Ziel, nämlich das Sowjetreich zu schwächen und die Menschen zur Flucht zu animieren. Niemand hätte damals daran gedacht, dass dieses Asylrecht auch von Arabern oder Afrikanern in Anspruch genommen werden würde. Es war ja im Gegenteil so, dass etliche Deutsche nach dem Krieg abgewandert sind in genau diese Regionen. Einige Ex-Lufthansa-Piloten sind zum Beispiel in den Libanon gegangen und sind dort für die libanesische „Middle-East-Airline“ geflogen. Oder eben auch nach Südamerika. Nachdem die Westgrenze des Sowjetreichs mit starken Befestigungen gesichert worden war, spielte das Asylrecht kaum noch eine Rolle.

Heute ist Deutschland nur von sicheren Drittländern umgeben

Es waren dann vor allem Menschen, die im Auftrag eines Ostblockstaats im Westen unterwegs waren, die sich entscheiden konnten, der Heimat den Rücken zu kehren. Weil sie alle sicher sein konnten, asylberechtigt zu sein, hat das den Osten vor große Probleme gestellt. Es musste eine strenge Auslese vorangehen, bevor jemand in den Westen reisen durfte. Wer keine familiären Bande hatte, war zumeist davon ausgeschlossen und musste sich auch schon systemkonform bewährt haben. In der DDR war es auch so, dass sich jeder, ausnahmslos jeder, der in den Westen reisen durfte, verpflichten musste, für die Stasi zu arbeiten. Nicht nur als IM. Hier sei angemerkt, dass auch Frau Merkel in den Westen reisen durfte. Somit steht unwiderlegbar fest, dass die Kanzlerin (zumindest) vor 1990 für die Stasi gearbeitet hat. Dass sie sich vorher schon besonders systemkonform bewährt haben musste, zeigt auf, dass sie eigentlich wegen zu geringfügiger familiärer Bande für Westeinsätze nicht geeignet gewesen wäre. Nein, Fräulein Kasner war kein kleines Licht im DDR-System.

Mit dem „Sieg des Kapitalismus“ und dem Ende der Sowjetunion änderte sich auch der Status der Bürger des ehemaligen Ostblocks bezüglich des Asylrechts. Unter dem Westvasallen Jelzin konnte nicht mehr automatisch politische Verfolgung angenommen werden, wenn jemand den russischen Einflussbereich verlassen wollte. Anders verhielt es sich mit Juden. Die erhielten gemäß der Vereinbarung zwischen Kanzler Kohl und dem Chef des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, das Recht zugesprochen, jederzeit nach Deutschland umzusiedeln und hier alle Bürgerrechte – einschließlich Rentenzahlungen – in Anspruch zu nehmen. Das war der Preis für die Zustimmung des jüdischen Zentralrats zur „Wiedervereinigung“, warum auch immer es dieser Zustimmung bedurft hätte. Ansonsten wurde das Asylrecht in Deutschland bis zum Jugoslawienkrieg kaum noch in Anspruch genommen.

Mit dem Jugoslawienkrieg zeigte sich, dass das deutsche Asylrecht ungeahnte und auch ungeplante Wanderungsbewegungen auslösen kann. Die Hunderttausende Flüchtlinge aus dem zerfallenen Jugoslawien konnten aber nicht nur wegen des Rechts auf Asyl nach Deutschland kommen, auch die Genfer Flüchtlingskonvention kam zum Tragen. Dennoch ist das deutsche Asylrecht während dieser Zeit einige Male novelliert worden. Und zwar unter Leitung der CDU-Regierung, die damals noch Argumente ihr eigen nannte, die heutzutage als rassistisch, fremdenfeindlich und rechtsradikal gebrandmarkt werden, wenn sie von der AfD angeführt werden. Es wurde dann der Passus eingefügt von den „sicheren Drittländern“. Wer aus diesen nach Deutschland kommt, dem steht kein Recht auf Asyl in Deutschland zu. Realistisch betrachtet war damit das deutsche Asylrecht abgeschafft, denn Deutschland ist nur noch von sicheren Drittländern umgeben.

Warum ist Merkel gegen ein gesamteuropäisches Asylrecht?

Obwohl die heutige Kanzlerin bei diesem Prozess der Novellierungen schon beteiligt war und so wissen muss, worum es da geht, hat sie 2015 an Parlament, Recht und Gesetz vorbei die wichtigen Novellierungen einfach außer Kraft gesetzt und Deutschland zur Plünderung durch Kulturfremde freigegeben. So ist es nur logisch, dass es auch sie ist, die sich an vorderster Stelle gegen ein gesamteuropäisches Asylrecht stemmt. Die anderen EU-Staaten würden nämlich nicht einem Asylrecht zustimmen, das derart undifferenziert Jedermann Aufnahme garantiert und niemanden mehr zurück- oder wieder ausweisen kann. Die Waffe Asylrecht würde eine stumpfe werden, die auch nicht mehr gegen Deutschland angewendet werden könnte.

Kanzlerin Merkel hat 2015 unter Missachtung des Grundgesetzes das deutsche Asylrecht zu einer Waffe gegen das eigene Volk pervertiert. Unter Missachtung sämtlicher demokratischer Verfahren hat sie selbstherrlich die Grenzen für Jedermann geöffnet, auch wenn sie aus sicheren Drittstaaten kommen. Sie müssen nur Asyl rufen und die dauerhafte Einreise in die Sozialsysteme ist vollbracht. Ist das ihre Rache dafür, dass der Ostblock und die DDR 40 Jahre lang so große Probleme mit dem westdeutschen Asylrecht hatten? Dem Asylrecht, das wegen seiner ursprünglichen Ausrichtung durchaus als aggressiv gegenüber den Machthabern des Ostblocks bezeichnet werden kann?

So zeigt das Beispiel deutsches Asylrecht, wie der ursprüngliche Zweck eines Gesetzes sich schnell ins Gegenteil verkehren kann. Es macht deutlich, dass Gesetze überarbeitet, zumeist ganz abgeschafft werden sollten, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben. In diesem Zusammenhang denke ich auch an die ausufernde Gesetzgebung gegen „Hass und Hetze“. Wie schnell kann es geschehen, dass genau das den Initiatoren auf die Füße fällt. Dass sich der Wind dreht und allgemein erkannt wird, dass in Wahrheit diejenigen hassen und hetzen, die es gebetsmühlenartig anderen vorwerfen. Da kann man dann gespannt sein auf die Reaktionen, wenn die ersten von der linksgrünen Seite und Antifa-Unterstützer vor Gericht stehen werden. Vergessen wir nicht: Auch diese Gesetze sind eine Waffe und auch die kann nach hinten losgehen.

 

Bezüglich der oben angeführten Zahlen über Deutsche, die zwischen 1945 und 1949 durch polnische, tschechische und jugoslawische Hand umgekommen sind, empfehle ich die Lektüre meines Werks „ England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“. Dort weise ich nach, dass es mindestens 13,4 Millionen Deutsche waren, die nach Kriegsende eines vorzeitigen Todes sterben mussten. Durch direkte Einwirkung, Aushungerung und in den Lagern der US-Army. „ England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“ ist erhältlich im Buchhandel oder direkt zu bestellen beim Verlag hier.

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