------------------------------------

---------------------------------------

-------------------------------------

-------------------------------------

Das bayerische Gesundheitsministerium erklärt: Es gibt keinen Plan zur Beendigung der Maskenpflicht

Von Peter Haisenko 

Die Verordnung der Maskenpflicht verdeutlicht den willkürlichen Umgang mit den Einschränkungen, die uns wegen Corona auferlegt worden sind. Solange nicht genügend zur Verfügung standen, wurden die Masken allenthalben als unnütz bis schädlich dargestellt. Jetzt sind sie lebensrettend und ein Ende der Tragepflicht steht in den Sternen. Es regiert die Willkür.

Zu Beginn der sogenannten Corona-Krise hat die Kanzlerin einen Fehler gemacht. Sie nannte konkrete Zahlen, deren Eintreffen eine Entspannung der Lage anzeigen sollten. Sehr schnell waren diese Zahlen nicht nur erreicht, sondern deutlich unterschritten. Weil aber nicht sein kann, was nicht sein darf, hat sie neue Zahlen aus dem Hut gezaubert und über ihre alten Grenzwerte kein Wort mehr verloren. Jetzt war die Reproduktionszahl „R“ plötzlich das Maß der Dinge. Bemerkenswert dazu ist, dass auch „R“ bereits zum Zeitpunkt der Stillstandsverordnung nur noch eins betrug und sich während des ersten Monats Stillstand nicht messbar verändert hat. Gemessen an Merkels Ansage hätten folglich alle Maßnahmen wegen Wirkungslosigkeit sofort beendet werden müssen. Na ja, wenigstens wenn man rational, wissenschaftlich nachvollziehbar hätte handeln wollen.

Die Maskenpflicht hat nichts Messbares gebracht

Obwohl sich am Verlauf der angeblichen Pandemie nichts zum Schlechten verändert hatte, wurde am 27. April die Maskenpflicht angeordnet und deren Missachtung unter Strafe gestellt. Das war auch der Zeitpunkt, als mit allen Mitteln dafür gesorgt wurde, dass ausreichend Masken überhaupt zur Verfügung standen. Es entwickelte sich eine sehr gewinnträchtige Industrie mit dem Verkauf von „Designer-Masken“, an der auch eine Firma beteiligt ist, bei der die Frau des bayerischen Ministerpräsidenten Anteile hat. Der Bund hat Milliarden Masken angekauft und teilweise gelieferte nicht bezahlt, weil der vorgesehene Etat schon überschritten war. Nebenbei bemerkt, sollte sich das mal eine private Firma erlauben, wäre die Hölle los. Der Zustand ist also, dass es jetzt Maulkörbe aller Qualitäten im Überfluss gibt, die wohl nicht in Lagerkellern vermodern sollen.

Aus Merkels Fehler hat man gelernt. So ist mir sofort aufgefallen, dass mit der Verordnung der Maskenpflicht nirgendwo Kriterien benannt worden sind, denen zufolge die Maskenpflicht beibehalten werden muss oder beendet werden kann/soll. Jetzt haben wir zwei Monate Maulkorbzwang hinter uns und niemand denkt auch nur daran, dessen Wirksamkeit auszuwerten. Die berühmte Zahl „R“ ist gleich geblieben oder sogar angestiegen. Das Argument, es wäre viel schlimmer gekommen ohne Maskenpflicht, ist faul. Das belegen die Daten aus der Zeit vor der Maskenpflicht und zum Beispiel aus Schweden. Die Maskenpflicht hat nichts Messbares gebracht und so müsste sie sofort beendet werden. Diese einfache Erkenntnis hat mich veranlasst, beim bayerischen Gesundheitsministerium anzufragen, welche Kriterien denn für Aufrechterhaltung oder Beendigung der Maskenpflicht erarbeitet und festgelegt worden sind.

Das Ergebnis ist frustrierend, wie der folgende E-Mail-Verkehr mit dem bayerischen Gesundheitsministerium zeigt:

Von: Peter Haisenko <PeterHaisenko@xxxx.de
Gesendet: Dienstag, 16. Juni 2020 17:02
An: Poststelle (StMGP) <Poststelle@stmgp.bayern.de>
Betreff: Maskenpflicht - z. Hd. Der Ministerin Huml 

Sehr geehrte Frau Huml, 

es ist mir leider nicht möglich, auf der Seite Ihres Ministeriums Kriterien zu finden, unter welchen Umständen die Maskenpflicht beendet werden kann/soll. 

Dieses Manko ist bereits bei Beginn der Maskenpflicht aufgefallen. Nirgendwo wurde bekannt gegeben, wie lange sie dauern soll und welche Parameter erfüllt sein müssen, um sie zu beenden. 

So bitte ich Sie nun mich darüber aufzuklären, welche Kriterien Ihr Ministerium und Sie selbst definiert haben, für eine Beendigung der Maskenpflicht. 

Ich frage an im Rahmen einer Recherche für eine Veröffentlichung und Weitergabe an Kollegen. Das gilt auch für Ihre geschätzte Antwort. 

Mit freundlicher Hochachtung, 

Peter Haisenko 

Darauf erhielt ich folgende Antwort:

Am 22.06.2020 um 08:01 schrieb Servicestelle (StMGP) <Servicestelle@stmgp.bayern.de>:

Sehr geehrter Herr Haisenko,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Staatsministerin Huml. Zu Ihrer Anfrage können wir Folgendes rückmelden:

Wir verstehen Ihren Wunsch nach Nennung eines Datums für das Ende der Maskenpflicht bzw. nach Beschreibung eines Szenarios für ein Ende des Maskenpflicht. Für viele Menschen ist das Tragen der Maske mit gewissen Einschränkungen verbunden. Insofern ist Ihr Anliegen durchaus nachvollziehbar.

Gleichwohl war es insbesondere zu Beginn der Maskenpflicht nicht möglich, ein solches Szenario für das Ende der Maskenpflicht festzulegen, da die Entwicklung des Infektionsgeschehens unvorhersehbar war. Oberste Priorität hatte (und hat) der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Solange weder Impfstoff noch Medikament vorhanden sind, werden gewisse Hygiene- und Abstandsregeln eine Rolle spielen. Für alle Maßnahmen – und damit auch für die Maskenpflicht – gilt jedoch, dass sie von Zeit zu Zeit auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft und ggf. angepasst werden. So wurde zum Beispiel die Maskenpflicht kürzlich für Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen wie folgt angepasst: Sofern diese Personen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (siehe https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2020/). 

Die Frage, wie lange die Maskenpflicht gilt, wird in den FAQs des Bayerischen Innenministeriums (angesichts der oben beschriebenen Unwägbarkeiten bzgl. der weiteren Entwicklung) wie folgt beantwortet: „Ein Ende der sog. "Maskenpflicht" ist noch nicht absehbar. Masken bleiben ein unverzichtbarer Schutz vor Ansteckungen.“ 
(nachzulesen unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php).

Wir hoffen, Ihnen hiermit eine – zumindest für den Moment – zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben.

Ihre

Servicestelle im

Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Haidenauplatz 1

81667 München

Dass mit dieser Antwort meine Frage nicht beantwortet wurde, steht außer Frage. Deswegen habe darauf folgendes geantwortet:

Von: Peter Haisenko <PeterHaisenko@xxxx.de>

Betreff: Aw: Maskenpflicht - z. Hd. Der Ministerin Huml - Ihre Nachricht vom 16.06.2020

Datum: 22. Juni 2020 um 11:57:40 MESZ

An: "Servicestelle (StMGP)" <Servicestelle@stmgp.bayern.de>Sehr geehrte Servicestelle, sehr geehrte Frau Ministerin Huml, 

Sie haben meine Frage nicht beantwortet. 

Ich habe nicht angefragt, WANN die Maskenpflicht beendet wird, sondern welche Kriterien für die Beendigung vom Ministerium und der Ministerin Huml festgelegt worden sind. 

Es kann nicht sein in einer Demokratie, dass strafbewehrte Verordnungen ohne Parlamentsbeschluss angeordnet werden, die massiv in die Grundrechte eingreifen, ohne zu definieren, welche Kriterien erfüllt sein müssen, für die Aufrechterhaltung der Verordnung oder ihre Beendigung. 

Der von Ihnen angeführte Satz: „Ein Ende …ist nicht absehbar. Masken bleiben ein unverzichtbarer Schutz vor Ansteckungen.“ ist ein Allgemeinplatz ohne konkreten Bezug auf irgendwelche Kriterien, die vor der Beendigung der Maskenpflicht erfüllt sein müssen. 

Auch Ihr Hinweis, dass es zu Beginn der Maskenpflicht unmöglich gewesen sein soll, wenigstens ansatzweise Kriterien zu definieren, ist eines Fachministeriums unwürdig. Ich gebe hierzu zu bedenken, dass die Maskenpflicht angeordnet worden ist, nachdem der „Lockdown“ bereits einen Monat in Kraft war und die Zahl „R“ kleiner eins. Auch Ihr Ministerium hatte folglich zum Zeitpunkt der Maskenpflichtverordnung Pandemiedaten zur Verfügung, die den Verlauf über mehrere Monate umfassten. Spätestens jetzt, nach mehr als einem Monat Tragepflicht, ist es an der Zeit, die Wirksamkeit der Maskenpflicht auszuwerten - zum Beispiel an der Zahl „R“ - und die Erkenntnisse umzusetzen in nachvollziehbare Kriterien für Beibehaltung oder Beendigung. Das sollte veröffentlicht werden in einer Demokratie. 

Auch der Hinweis auf einen Impfstoff ist nicht hinreichend. Zum einen ist nicht absehbar, wann und ob es einen solchen geben wird und zum anderen wird so der Fall ausgeschlossen, dass zum Beispiel eine „Herdenimmunität“ ebenfalls die Maskenpflicht aufheben kann. Ich merke hierzu an, dass das Vorhandensein eines Impfstoffs überhaupt kein Kriterium sein kann, denn eine Pflicht zur individuellen Anwendung verbietet das Grundgesetz. 

So, wie es sich jetzt aus den öffentlich zugänglichen Informationen ergibt, ist die Dauer der Maskenpflicht gänzlich der Willkür ausgeliefert. Es drängt sich der Verdacht auf, dass genau mit diesem Ziel keine Kriterien definiert worden sind. 

So fordere ich Sie auf, meine Frage nach den Kriterien zu beantworten, die vorgesehen sind, für die Fortdauer oder Beendigung der Maskenpflicht. Sollte es diese immer noch nicht geben, bitte ich Sie mir wenigstens das verbindlich mitzuteilen. 

Ich weise Sie darauf hin, dass ich beabsichtige diesen E-Mail-Verkehr zu veröffentlichen und an Kollegen weiterzureichen. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Peter Haisenko 

Nachdem ich nach drei Tagen immer noch keine Antwort erhalten hatte, habe ich am 25. Juni nochmals eine solche angemahnt mit einer Fristsetzung:

Sehr geehrte Servicestelle, sehr geehrte Frau Ministerin Huml, 

ich erinnere an meine Anfrage vom 16. Juni und der erweiterten vom 22. Juni 2020. Siehe Mail-Verlauf unten. (Hier natürlich „oben“ - die Red.)

Bis jetzt habe ich auf die zweite und präzisierte Anfrage keine Aufklärung erhalten. Deswegen und wegen der offensichtlichen Dringlichkeit der Thematik setze ich Ihnen jetzt eine Frist: 

Sollte ich bis morgen, den 26. Juni 2020 15:00 keine verbindliche Erklärung aus Ihrem Haus erhalten, gehe ich davon aus, dass es in Ihrem Haus versäumt worden ist, Kriterien festzulegen, unter welchen Umständen die Maskenpflicht aufrechterhalten werden muss oder beendet werden soll. 

Ich stelle fest, dass die Nichtbeantwortung meiner einfachen Frage mit einer Erklärung Ihres Ministeriums gleichzusetzen ist, dass es keinen Plan zur Beendigung der Maskenpflicht gibt. 

Ich werde dann folgerichtig einen Artikel veröffentlichen mit der Überschrift: 

„Das bayerische Gesundheitsministerium erklärt: Es gibt keinen Plan zur Beendigung der Maskenpflicht“ 

Ich hoffe immer noch, dass Sie mich innerhalb der o.g. Frist eines Besseren belehren können. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Peter Haisenko 

Es regiert die Willkür 

Gleichzeitig mit meiner Anfrage hat eine Kollegin in Berlin eine Anfrage in selber Richtung an das Bundesministerium für Gesundheit gestellt und die Antwort erhalten, man sei nicht zuständig, sondern die Länder. Eine darauf folgende Anfrage an das Land Berlin ist auch nach mehreren Nachfragen bis heute unbeantwortet geblieben.

Das Fazit aus diesen Antworten oder deren Absenz ist so einfach wie erschreckend: Die Maskenpflicht kann nach Lust und Laune verlängert, aufgehoben oder reinstalliert werden. Oder eben auf „ewig“ beibehalten werden. Man hat in den Ministerien dafür gesorgt, dass es keine Kriterien gibt, an denen sich die Beschlüsse der Gesundheitsminister messen lassen könnten. Es regiert die Willkür und das ist der Zustand, der für den gesamten Corona-Wahnsinn von Anfang an gilt. So wiederhole ich meine Forderung: Beendet den Corona-Wahnsinn sofort! Was hier abläuft, ist einer Demokratie unwürdig!

Nach oben