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Der EU-weite „Klimanotstand“ bedroht unsere demokratischen Grundrechte

Von Peter Haisenko

Welchen Sinn kann es haben, einen Klimanotstand auszurufen, der nach allgemeiner Darstellung keine verbindlichen Folgen hat? Hat er aber doch, wenn man genau hinsieht. Notstand ist Notstand und dafür gibt es Notstandsgesetze, die explizit angewendet werden dürfen, auch im Fall von Naturkatastrophen.

1968 gab es die ersten großen Demonstrationen gegen die „Notstandsgesetze“, die von der ersten Großen Koalition am 30. Mai 1968 beschlossen worden sind, also wieder einmal mit der SPD, der selbsternannten Hüterin der demokratischen Freiheiten. Seither gilt: Wird der Notstand ausgerufen, kann eine Notstandsverfassung in Kraft gesetzt werden, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern soll. Als solche werden angeführt: Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg. Obwohl der Klimawandel als menschengemacht propagiert wird, kann er kaum anders als eine Naturkatastrophe angesehen werden und somit erlaubt das Grundgesetz die Anwendung der Notstandsgesetze. Welche Folgen hat das?

Notstandsgesetze sind ein Freibrief für alle Schandtaten

Die Notstandsgesetze unterscheiden zwischen mehreren Notfallarten. Sie enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. Allen diesen Fällen ist gemein, dass die (demokratischen) Grundrechte eingeschränkt werden. Bei Naturkatastrophen können dann nach Art. 35 GG neben der Polizei auch die Bundespolizei und die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden. Bei länderübergreifenden Katastrophen kann die Bundesregierung den Ländern Weisungen erteilen. So weit so „gut“. Aber dann kommt es ganz dick. Selbst bei Naturkatastrophen darf die Bundeswehr nach Art. 87a GG von der Bundesregierung auch eingesetzt werden, „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Sollte man hier daran denken, dass die Erfolge der AfD als Bedrohung unserer freiheitlichen Grundordnung dargestellt werden?

Fragte man sich bislang, warum manche Städte und auch Bundesländer den oberflächlich betrachtet unsinnigen Klimanotstand ausgerufen haben, erhält diese Maßnahme plötzlich einen tieferen Sinn. Sie ist der erste, aber entscheidende Schritt, nicht nur im Fall eines unerwünschten Wahlergebnisses die Notstandsgesetze anzuwenden. So ist die EU-weite Ausrufung des Klimanotstands mit der Ausrufung des „Kriegs gegen den Terror“ der USA vergleichbar. Subjektiv ohne direkte Auswirkungen, aber tatsächlich ein Freibrief für alle Schandtaten. Der (Klima-)Notstand ist bereits ausgerufen und so bedarf es nur noch des Wollens der Bundesregierung, die Notstandsgesetze in Kraft zu setzen. Das ist ab sofort jederzeit möglich. In Deutschland und europaweit.

Die Notstandsgesetze erlauben erhebliche Eingriffe in unsere Grundrechte. Für den „Klimanotstand“ wäre es dann auch möglich, Brennstoffe zu rationieren oder die Zimmertemperatur niedrig zu befehlen; private Autofahrten ganz zu verbieten. Gibt es dann Aufstände, kommt automatisch der „innere Notstand“ zum Tragen und der erlaubt es nochmals der Regierung, Bundespolizei und Bundeswehr im Inneren gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Besonders perfide daran ist, dass es für den Zustand des Inneren Notstands keiner formellen Verkündigung durch den Bundestag bedarf. Im Gegensatz zum Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall untersteht der innere Notstand keinerlei parlamentarischer Kontrolle. Lediglich der Bundesrat kann auf Art. 91 GG beruhende Maßnahmen der Bundesregierung jederzeit aufheben lassen. Dieser wird aber in seiner gegenwärtigen Konstellation den Teufel tun, einen Klimanotstand und die zugehörigen Maßnahmen aufzuheben.

In der Politik geschieht nichts zufällig

Die Ausrufung des Klimanotstands folgt der perfiden Agenda der Ökofaschisten, die wir seit geraumer Zeit beobachten können. Man beschließt etwas, das für lange Jahre keinerlei direkte Auswirkungen auf unseren Alltag hat. Atomkraft abschalten, in zwanzig Jahren. Ach ja, davon ist die längste Zeit schon um, aber als es verkündet wurde, war es noch so weit weg, dass sich kaum jemand ernste Sorgen machen musste. Schon 1998 hat die damalige Umweltministerin Merkel die Zeitbombe gelegt, mit den Grenzwerten für Stickoxyde. Zwanzig Jahre später wird das von den Ökofaschisten für Fahrverbote angewendet. 2030 oder in noch fernerer Zeit sollen alle Kohlekraftwerke abgeschaltet sein. Warum also heute protestieren? Ist ja noch lange hin. Ganz allgemein werden kritische Gesetze erlassen, die aber immer erst nach geraumer Zeit in Kraft treten. Wenn dann klar wird, welche Auswirkungen die haben, ist es zu spät. Beschlossen ist beschlossen, Gesetz ist Gesetz.

Es war Franklin Delano Roosevelt, der sagte: „In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, können Sie davon ausgehen, dass es genau so geplant war.“ In diesem Sinn sollte die EU-weite Ausrufung des Klimanotstands betrachtet werden. Vor allem deswegen, weil es als „symbolischer“ Akt deklariert wird, ohne bindende Wirkung. Man würde es aber eben nicht tun, wenn nicht ein tieferer Sinn dahinter stünde. Dieser kann nur sein, schon mal vorzubeugen für den Fall, dass in Europa heimatverbundene Parteien Wahlen gewinnen. Richtig gewinnen. Absolut. Dann hat man das letzte Mittel zur Verfügung, nämlich einfach den bereits ausgerufenen (Klima-)Notstand in nationales Recht umzusetzen, mit der Notstandsverfassung. So ist es möglich, nach einer verlorenen Wahl ohne Zeitverzögerung zu verhindern, dass unliebsame Parteien die Regierung überhaupt bilden können, also bevor sich der neue Bundestag konstituiert hat. Die Notstandsgesetzgebung kennt keine zeitliche Begrenzung. Merkel und Ökofaschisten für immer!

An welchen Parametern ist der „Klimanotstand“ festgemacht?

Nun könnte man sagen, das wäre zu weit hergeholt. Betrachten wir aber die vergangenen Jahre wird sichtbar, dass zumindest demokratische Gepflogenheiten schon auf ähnliche Weise ausgehebelt worden sind. So wurde die Definition für den Alterspräsident des Bundestags zur Eröffnung der neuen Legislaturperiode geändert, um zu verhindern, dass einem AfD-Mann diese Ehre zuteil wird. Dann die Verweigerung des Parteienkartells, der AfD einen Vizepräsidentenposten zuzugestehen. Jetzt nicht nur im Bundestag, sondern auch in Thüringen, wo die AfD immerhin zweitstärkste Kraft geworden ist. Wie weit ist es da noch zum ultimativen Schritt, einem möglichen Wahlgewinner AfD mit der Einsetzung der Notstandsverfassung die Regierungsverantwortung zu verweigern?

Die Wahrheit ist doch, dass es keinen Klimanotstand gibt. Schon gar nicht in Europa. Wo sind denn die (Natur-)Katastrophen, die einen europaweiten Notstand begründen könnten? Bislang haben wir „Wetterkapriolen“ beobachten können, die es aber schon seit langer Zeit gibt. Was es aber nicht gibt, ist eine wissenschaftlich begründete Festlegung, welche Durchschnittstemperatur für die Erde überhaupt als „optimal“ gelten sollte. An welchen Parametern ist denn der „Klimanotstand“ festgemacht? Die Behauptung, soundsoviele Tausend Menschen wären wegen Hitzeperioden frühzeitig gestorben, ist rein zweckorientiert und entbehrt jeglichen nachvollziehbaren Nachweises. Da dürfte es in Griechenland schon gar keine alten Menschen mehr geben, denn dort sind Temperaturen oberhalb 40 Grad normal.

Symbolpolitik mit Langzeitwirkung

Ein Notstand ist ein Zustand, der das „normale“ Leben direkt und aktuell bedroht. Substanziell bedroht. Das einzige, was aber in Europa derart bedroht ist, ist die Macht der Altparteien. Deswegen kann aber kein Notstand ausgerufen werden, der die Einsetzung einer Notstandsverfassung rechtfertigen könnte. Mit der Ausrufung des Klimanotstands hat man aber jetzt einen Zustand des „ewigen“ Notstands zur Verfügung, der jederzeit in nationales Recht überführt werden kann. Warum „ewig“? Weil kaum anzunehmen ist, dass dieser Klimanotstand jemals wieder aufgehoben wird, ebenso wie der „Krieg gegen den Terror“ der USA, der immerhin zur Anwendung des § 5 der NATO geführt hat – dem „Bündnisfall“, der auch nicht aufgehoben wird.

Man sollte immer sehr aufmerksam sein, wenn in der Politik etwas beschlossen wird, das vordergründig keine bindende Wirkung haben soll oder keine direkten Auswirkungen. Wenn dem so wäre, wäre es unsinnig, reine Symbolpolitik, solche Beschlüsse überhaupt zu diskutieren. Und ja, natürlich ist es Symbolpolitik, den Klimanotstand auszurufen, aber ich befürchte eben, dass doch mehr dahinter stecken könnte. Und es wird wie immer sein: Nach Jahren entfaltet dieser Beschluss „plötzlich“ Wirkung, eine Wirkung, die niemand erwartet hat, die aber dann als unumkehrbar dargestellt werden kann. Und nochmals ja, das Grundgesetz garantiert das Recht auf Widerstand, aber der kann dann sofort als Grund zur Anwendung des „Inneren Notstands“ verwendet werden, der nicht einmal der Ausrufung bedarf. So sehe ich die immanente Gefahr, dass mit der Ausrufung des EU-weiten Klimanotstands unsere demokratischen Grundrechte dauerhaft in latenter Gefahr sind, nach Belieben außer Kraft gesetzt zu werden.

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