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Netzausbau 5G – Die Merkel-Regierung will Großkonzernen Geschenke machen

Von Peter Haisenko

Die „Funklöcher“ in deutschen Handynetzen sind in aller Munde. Jetzt sollen die Lizenzen für das schnelle 5G-Netz versteigert werden und die Regierung in Berlin sieht sich außer Stande die Bedingungen so zu setzen, dass das neue Netz flächendeckend erstellt werden muss. Die unrentablen Bereiche sollen jetzt mit Steuergeldern finanziert werden.

Von Anfang an sind Fehler begangen worden, als Bereiche der öffentlichen Versorgung privatisiert worden sind. Es muss doch jedem klar sein, dass die Versorgung mit Strom, Wasser, Post, Verkehrsanbindung und Telefon nicht kostendeckend sein kann, wenn es sich um ein kleines Dorf oder gar einen Einödhof handelt. Genau aus diesem Grund hatte immer der Staat ein Monopol in diesen Bereichen. Der Staat muss nicht gewinnorientiert arbeiten, er muss vielmehr sicherstellen, dass eben „jede Milchkanne“ Zugang zu den Grundbedürfnissen hat, die für einen Stadtbewohner selbstverständlich sind. Man hätte also von Anfang an zur Bedingung für Privatisierungen machen müssen, dass die Versorgung flächendeckend hergestellt wird. Und zwar ganz gleich, ob sich so Gewinne erzielen lassen. Unter dieser Voraussetzung hätte die Privatisierung nie stattgefunden.

Gewinne für die Konzerne, Verlust für den Steuerzahler

Wenn etwas verkauft oder versteigert werden soll, dann ist es am Verkäufer festzulegen, welche Bedingungen an den Verkauf gebunden sind. Es wäre also ein Leichtes, flächendeckende Netzabdeckung ohne Funklöcher als Bedingung für den Erwerb einer 5G-Lizenz zu machen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier ist dafür verantwortlich und will das angeblich nicht können. Er sieht sich nicht einmal in der Lage, ein Gesetz zu formulieren, das den Konzernen vorschreibt, ihre Funkmasten in Problembereichen füreinander zu öffnen mit dem sogenannten „Roaming“. Das ist in vielen europäischen Ländern schon lange gängige Praxis. In seiner üblichen Art eiert er herum und will jetzt den Großkonzernen große Geschenke machen. Wo die Netzabdeckung nicht rentabel sein kann, soll der Staat, der Steuerzahler, einspringen.

Wer halbwegs bei Verstand ist, dem sträuben sich angesichts solcher „Deals“ die Haare. Es kann doch nicht sein, dass private Konzerne und somit private Dividendenkassierer nur die Bereiche abdecken, die fette Gewinne versprechen. Im Verlustbereich hingegen wird die Investitionslast dem Bürger, dem Steuerzahler aufgebürdet. Es ist das „bewährte“ Verfahren, das wir schon von der Bankenrettung kennen: Gewinne werden privatisiert, fließen in private Taschen und Verluste sozialisiert, gehen zu Lasten des Steuerzahlers. So offensichtlich allerdings wie Altmaier & Co. jetzt Telekommunikationsgesellschaften die fette Kohle zuschieben und dem Steuerzahler dazu in die Taschen greifen will, muss man sich schon fragen: Wer ist denn der Souverän für diese Regierung?

Das 5G-Netz sollte komplett in staatlicher Hand sein

Es wird immer deutlicher, dass der Privatisierungswahn der letzten Jahrzehnte der falsche Weg ist. Einige Kommunen haben das inzwischen erkannt und ihre voreilig privatisierten Versorgungsbetriebe wieder zurückgekauft. Natürlich unter hohen Verlusten, die wiederum der Steuerzahler tragen muss. Bezüglich der Netzabdeckung muss sich so die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit wäre, die ehemals hoheitlichen Aufgaben zum Staat zurückzuholen. Wenn schon eine neue staatliche Gesellschaft gegründet werden soll, die per Definitionem keinen Gewinn machen kann, wäre es sinnvoller, das 5G-Netz gleich ganz in staatlicher Hand zu behalten.

Oh, werden jetzt die verbildeten „Ökonomen“ sagen, dann wird das aber teuer für die Konsumenten. Was für ein Unsinn! Wenn die Telefongesellschaften die Kosten für die Netzabdeckung bis zur letzten Milchkanne selbst tragen müssen, werden sie diese Kosten auch an den Verbraucher weitergeben und wenn dann noch mit den höheren Tarifen Gewinne erzielt werden, dann fließt dieser wieder in private Kassen. Da ist es doch besser, wenn der Staat selbst die Sache in der Hand hält. Dann nämlich gibt es keinen Zwang, Gewinn zu machen und die Personalausstattung kann so gestaltet werden, dass der Kunde nicht stundenlang in einer Warteschleife hängt, wenn er eine Reklamation hat. Vergessen wir nicht: Wenn die staatliche Gesellschaft Verlust macht, zahlt es der Steuerzahler. Wenn sie Gewinn macht, wird er entlastet. So oder so, alles ist besser, als Gewinne an Private auszuschütten und zu erwartende Verluste schon im Vorfeld dem Steuerzahler aufzubürden, damit sie die private Gesellschaft gar nicht erst ausweisen muss.

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