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Das Flüchtlingsthema beschäftigt die Gesellschaft – Besserung ist nicht in Sicht

Von Hubert von Brunn

Migranten, Flüchtlinge, Asyl(-Missbrauch), Integration – das waren in den zurückliegenden Jahren die Schlüsselbegriffe in der Berichterstattung. Und diese Reizworte werden auch 2019 die Medienlandschaft dominieren. Dafür sorgt unsere entschlossene Regierung unter Führung unserer genialen Kanzlerin, tatkräftig unterstützt von einer verblödeten Gerichtsbarkeit, die unseren Rechtsstaat sukzessive ad absurdum führt.

Vor genau zwei Jahren hat Frau Merkel eine „nationale Kraftanstrengung bei Abschiebungen“ versprochen und vollmundig verkündet: „Wo Recht gesetzt ist, muss dieses Recht auch umgesetzt werden.“ Angesichts der Wirklichkeit, kann man über solche Sprüche eigentlich nur lachen. Doch die Sache ist zu ernst, um in Heiterkeit auszubrechen. Eins ums andere Mal erweisen sich unsere Regierung als unfähig und unsere Justiz als hilflos, kriminellem Verhalten, unbotmäßigen Forderungen und unverschämtem Sozialbetrug einzelner Zuunsgekommener rigoros und mit der gebotenen Härte des Gesetzes entgegen zu treten. So viele Samthandschuhe wie da ausgepackt werden, kann es gar nicht geben. Na ja, natürlich nicht für alle. Das Modell für den kleinen deutschen Eierdieb lässt noch auf sich warten. Betrachten wir also mal ein paar Fälle, wo sich der deutsche Rechtsstaat von ein paar frechen Flüchtlingen am Nasenring durch die Arena ziehen lässt.

Fall 1: Abgeschobener Asylbewerber aus Kamerun erhält Stütze vom Staat

Alassa M., ein 21-jähriger Kameruner, kommt im August 2017 mit einem Schlepperboot über das Mittelmeer und betritt in Catania (Sizilien) europäischen Boden. Nach den Dublin-Regeln ist also Italien für sein Asylverfahren zuständig. In Italien mag M. aber nicht bleiben, sondern reist nach München, stellt Ende 2017 dort einen Asylantrag, der aber wie 99 % aller Asylanträge aus Kamerun abgelehnt wird. Nach mehrmonatigem Aufenthalt in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen, wo der Kameruner dann noch wegen der drohenden Abschiebung eines Togolesen einen gewalttätigen Aufstand gegen die Polizei organisiert hat, wird er im Juni 2018 schließlich nach Italien zurückgeschickt und erhält Einreiseverbot für Deutschland.

Das juckt Alassa M. aber gar nicht. Vielmehr taucht er am 21. Dezember 2018 in Stuttgart auf und beantragt erneut Asyl. Sowohl seine Einreise als auch sein Aufenthalt in Deutschland sind Straftaten, die nach geltendem Recht mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Rechtslage ist eindeutig – sollte man meinen. Aber doch nicht bei uns! Der Asylantrag des frechen Kameruners muss erneut geprüft werden. Erst dann kann er wegen Verstoßes gegen das Einreiseverbot vor Gericht gestellt oder in Abschiebegewahrsam genommen werden. Bis dahin lässt es sich Alassa M. in einer staatlichen Unterkunft in Karlsruhe auf Kosten des Steuerzahlers gut gehen: Neben freier Logis und Verpflegung erhält er laut Asybewerberleistungsgesetz bis zu 345 € monatlich plus Krankenhilfe.

Fall 2: Afghanischer Straftäter muss hier bleiben, weil Afghanistan ihn nicht haben will

Nicht weniger als 23 Straftaten hat Mortaza D. (bis jetzt) auf dem Kerbholz – u. a. besonders schwerer räuberischer Diebstahl, Einbruch, gefährliche Körperverletzung. Dafür hat er drei Mal vor Gericht gestanden, wurde verurteilt und hat drei Jahre Jugendstrafe abgesessen. Grund genug also, den Intensivstraftäter (23) dorthin zurückzuschicken wo er hin gehört: in seine Heimat. Das hat man dann tatsächlich auch versucht – aber dieser Versuch ist kläglich gescheitert. Nach Landung der gecharterten Boeing 767 – mit an Bord neben anderen abgeschobenen Afghanen eine Heerschar von Sicherheitsbeamten, ein Arzt, zwei Dolmetscher und ein Menschenrechtsbeobachter – weigerten sich die afghanischen Behörden ihrem kriminellen Landsmann die Einreise. Angeblich aus „medizinischen Gründen“ und weil die Papiere nicht in Ordnung gewesen seien. Beide Vorhalte nachweislich völlig unbegründet. Was machen unsere weichgespülten Beamten? Anstatt den Kerl aus dem Flieger zu werfen und dort einfach stehen zu lassen, nehmen sie ihn wieder mit nach Deutschland. Diese widersinnige Vorgehensweise wird anschließend begründet mit Verweis auf „die Souveränität des Herkunftslandes“. Und wie steht es mit der Souveränität des Gastlandes, wo Mortaza D. das Gastrecht unzählige Male in übelster Weise missbraucht hat? Warum darf Afghanistan einen Afghanen abweisen, Deutschland aber nicht? Mit halbwegs gesundem Menschenverstand ist das nicht nachzuvollziehen.

Gerade das Land, in dem unsere Soldaten seit Jahren den Kopf hinhalten, um die Bevölkerung dort vor der Taliban-Seuche zu schützen, was viele schon mit ihrem Leben bezahlt haben, das Land, das Jahr für Jahr Millionen von Entwicklungsgeldern kassiert, um diesen Schrotthaufen mit einer durch und durch korrupten Regierung an der Spitze einigermaßen am Leben zu erhalten – gerade dieses Land verhält sich Deutschland gegenüber derart unkooperativ! Die einzig richtige Antwort darauf wäre eine Diplomatische Note, die unmissverständlich klar macht: Der nächste Flug mit abgeschobenen Afghanen landet nicht mehr auf dem Zivilflughafen in Kabul, sondern auf einem Militärflughafen der deutschen Bundeswehr. Dort steigen sie aus und werden mit Nachdruck des Geländes verwiesen, bis sie afghanischen Boden unter den Füßen haben. Und wenn ihr das immer noch nicht kapiert, dann machen wir das, was Trump schon in Syrien tut und in Afghanistan plant: Wir holen unsere Soldaten nach Hause. Seht, wie ihr zurecht kommt!

Fall 3: Vier Asylbewerber ziehen wahllos prügelnd durch Amberg

Drei Afghanen und ein Iraner ziehen marodierend durch das bayerische Amberg und attackieren wahllos Passanten. 12 Menschen werden verletzt, ehe die Polizei die Randalierer festnehmen kann. „Das sind Gewaltexzesse, die wir nicht dulden können“, kommentierte Innenminister Horst Seehofer den Vorfall. Und weiter: „Wenn die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssen sie geändert werden.“ Da hat er Recht, der Horst. Aber natürlich bläst ihm da aus den Reihen der Opposition heftiger Gegenwind ins Gesicht. „Wir brauchen keine Sondergesetze für bestimmte Personengruppen“, sagt Linken-Chef Bernd Riexinger und auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Stephan Thomae, stößt ins gleiche Horn, wenn er verkündet: „Einfache Gesetzesverschärfungen allein lösen das komplexe Problem bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht.“ Natürlich nicht. Entscheidend ist, dass Gesetze von den deutschen Gerichten auch entsprechend angewandt und die dort vorgesehenen Strafen auch tatsächlich verhängt werden. Eine Illusion, wie uns der nächste Fall zeigen wird.

Übrigens: Von den vier Randalierern in Amberg war keiner dort gemeldet (Thema: Residenzpflicht). Nähere Angaben zu den mutmaßlichen Tätern wollte die Polizei mit Verweis auf den „besonderen Schutz Heranwachsender“ nicht machen. Wieder werden die Samthandschuhe ausgepackt. Da helfen auch die markigen Sprüche von Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) nichts: „Wenn in unserem Land Straftäter – gleich welcher Herkunft sie sein mögen – offenbar wahllos über Stunden auf Passanten einprügeln, treten sie unseren Rechtsstaat und unsere Zivilgesellschaft förmlich mit Füßen.“ Ja, ja, schon wahr. Aber was unternehmen unsere Regierung und unsere Justiz dagegen?

Fall 4: Das BGH ist nicht sicher, ob Kinderehen akzeptiert werden müssen

Da bringt diese GroKo, die sich bislang ja nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat, tatsächlich mal ein Gesetz auf die Reihe (Juni 2017), dem zufolge Kinder-Ehen (unter 16 Jahren) verboten sind. Das gilt auch für im Ausland nach Scharia-Recht geschlossene Ehen. Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz ist ein Gesetz und an diese Vorgabe hat sich gefälligst auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) zu halten. Tut es aber nicht. Nach der Klage eines 21-jährigen Syrers durch mehrere Instanzen, mit dem seine 14-jährige Cousine nach Scharia-Recht zwangsverheiratet worden ist, stellt der BGH das bestehende Gesetz jetzt infrage, „weil das Grundgesetzt die Würde des Einzelnen und die Ehe unter Schutz stellt.“ Aus Gründen des Jugendschutzgesetztes darf an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol ausgeschenkt werden. Gut so! Aber zwangsverheiratet werden und Kinder kriegen dürfen sie anscheinend schon. Das ist juristisches Absurdistan. Warum bringt es nicht einmal das oberste deutsche Zivilgericht fertig, bestehendes deutsches Recht durchzusetzen? Warum machen selbst die höchsten Richter in den roten Roben den Kotau vor der islamischen Fremdkultur, mit der wir nichts zu tun haben und deren Regeln hierzulande nicht gelten können, nicht gelten dürfen? Auf Wunsch des BGH soll nun das Verfassungsgericht diesen Fall klären.

Die Gelbwesten können auch auf unseren Straßen aktiv werden

Die vier vorgestellten Fälle haben eines gemein: Sie treiben dem deutschen Steuerzahler die Zornesröte ins Gesicht und verschärfen die seit Langem von vernunftbegabten Menschen gestellte Frage: Wohin soll das noch alles führen? – Zu nichts Gutem, so viel ist klar. Der deutsche Bürger, der malocht und schuftet, vom Finanzamt auf Heller und Pfennig zur Rechenschaft gezogen wird, dem es trotz intensivster Anstrengungen nicht gelingt, ein auskömmliches Leben zu führen, hat die Nase gestrichen voll von diesem Hätschelkurs gegenüber Flüchtlingen, die nicht das geringste Interesse daran haben, diesen Staat anzuerkennen und sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Das wird sich rächen, Freunde. In diesem Jahr haben wir Europawahl und vier Landtagswahlen und ihr werdet feststellen, dass euer Kredit beim Wahlvolk gnadenlos verspielt ist. Ihr so genannten Volksparteien werdet Ergebnisse einfahren, dass euch die Augen tränen. Dann werdet ihr wohl oder übel auch Koalitionsgespräche mit jenen führen müssen, mit denen ihr bisher nicht bereit wart zu reden. Und schaut nach Frankreich. Die Gelbwesten können auch auf unseren Straßen aktiv werden. Da könnt ihr die Samthandschuhe dann wieder einpacken. Es sind ja Deutsche, die protestieren!

 

Rechtssicherheit in Afghanistan? Der Offizier und Rechtsanwalt Dr. Sproß war mehrmals in Afghanistan und hat dort mit den Rechtsgelehrten gearbeitet. Ja, es gab Fortschritte, aber auch grundsätzliche kulturelle Widersprüche. Und es gab eine Fülle teils skurriler Begebenheiten, die Dr. Sproß in seinem Werk „Verteidigung am Hindukusch“ unterhaltsam aufgeschrieben hat. Wer dieses Werk gelesen hat wird verstehen, warum es so schwierig ist, Afghanistan zu einer „westlichen Demokratie“ zu machen, obwohl dort großer Respekt speziell vor Deutschland verbreitet ist. „Verteidigung am Hindukusch“ ist erhältlich im Buchhandel oder direkt zu bestellen beim Verlag hier.

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