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Teile der deutschen Justiz üben Verrat am deutschen Volk

Von Hubert von Brunn

„Volksverräter“ ist ein schlimmes Wort und weckt bei geschichtsbewussten Menschen ungute Erinnerungen. In Erdogans Türkei hat es derzeit zwar Hochkonjunktur, hierzulande indes wird es in der öffentlichen Diskussion kaum benutzt. Ich will diesen Begriff auch ganz bestimmt nicht wiederbeleben, doch ich komme nicht umhin festzustellen, dass in unseren Tagen von Teilen der Justiz in ganz erschreckendem Maße Verrat am Volk geübt wird. Urteile, in denen die „Persönlichkeitsrechte“ von Gewaltverbrechern und Terroristen über das Schutzbedürfnis der Bevölkerung gestellt werden, begehen Verrat am Volk und Richter, die solche Urteile fällen, machen sich schuldig.

Ein haarsträubender Fall, der diese Feststellung untermauert, ist der des Islamisten Mohamed A. (27). Ein gemeingefährlicher Krimineller, der die letzten zehn Jahre überwiegend im Gefängnis verbracht hat, derzeit (noch) in der JVA Berlin-Tegel einsitzt, nach derzeitigem Erkenntnisstand aber spätestens nach sechs Monaten wieder auf die Deutschen losgelassen wird – mit elektronischen Fußfesseln sowie Handy- und Internet-Verbot. Lachhaft! – Im Knast, so wird berichtet, soll sich der Libanese mithilfe eines Handys, auf das er reihenweise Mordvideos heruntergeladen hat, radikalisiert haben. Da sind wir beim ersten Skandal: Warum ist der deutsche Strafvollzug nicht in der Lage zu verhindern, dass verurteilte Verbrecher immer wieder von außen mit Mobiltelefonen versorgt werden und diese auch noch ungestört benutzen können? Für solche Laxheiten haben die Knackis nur Verachtung übrig, zu recht! Ich fordere eine sofortige rigorose Unterbindung derartiger Unterwanderung geltenden Rechts und bei Verstoß dagegen – ungeachtet der Person und des Grunds der Inhaftierung – ein Jahr extra.

Angeblich keine Handhabe gegen eine lebende Zeitbombe

Mohamed A. erhält erstmals 2006 zwei Jahre und drei Monate Jugendstrafe wegen schweren Raubes mit Körperverletzung. Nach seiner Entlassung begeht er weitere Raubüberfälle und geht für weitere fünf Jahre in den Bau. Im Juni 2013 lässt man ihn wieder laufen, damit er im Januar 2014 seinen nächsten Überfall – dieses Mal auf ein Berliner Hotel – begehen kann. Die milde Strafe: Drei Jahre und sechs Monate. Die hätte er jetzt eigentlich abgesessen, hätte er nicht bei einer Razzia im Oktober 2016 in seiner Zelle, bei der dann tatsächlich auch das Handy gefunden wurde, die JVA-Beamten massiv angegriffen. Sobald er freikomme, so soll er gedroht haben, werde er die „ungläubigen Hurensöhne fertigmachen“ und sich an ihren Kindern vergehen. Außerdem versuchte er, einem der Kontrolleure in den Arm zu beißen. – Aufgrund dieses Vorfalls wurden dem Kriminellen wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung weitere sechs Monate Haft verordnet. Nur deshalb sitzt er noch. Wenn es dabei bleibt, wird er nach sechs Monaten ungehindert durch Berlin spazieren und sich das geeignete Ziel für einen Terroranschlag aussuchen.

Dass genau das sein Plan ist, hat er mehrfach aus seiner Zelle heraus angekündigt. Nach seiner Entlassung, so seine Drohung, werde er nach wenigen Wochen jede Gelegenheit nutzen, um einen „Anschlag auf Ungläubige“ zu begehen. Diese hoch gefährliche Gemengelage, die Person Mohamed A. betreffend, ist den Behörden bestens bekannt – und doch sieht sich die Berliner Justiz offenbar außer Stande, diese lebende Zeitbombe unter Verschluss zu halten. Angeblich reiche nach deutschen Gesetzen die derzeitige Beweislage nicht aus, um Mohamed A. länger unter Terrorverdacht festzuhalten. Das darf doch alles nicht wahr sein! Wie viele „Beweise“ für die Gemeingefährlichkeit dieser Kreatur brauchen die Richter denn noch? Muss es erst wieder zu einem so fürchterlichen Anschlag wie dem auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 kommen? Der Fall Mohamed A. erinnert fatal an Anis Amri – und das Behördenversagen scheint programmiert.

Die Hilflosigkeit des Rechtsstaats gegenüber Terroristen

Die Hätscheljustiz gegenüber einem mehrfach bestraften Gewaltverbrecher geht Hand in Hand mit der hilflosen Verlogenheit der Berliner Politik. Ein SPD-Politiker will „Spezialgefängnisse für Gefährder“ und ein CDU-Abgeordneter fordert, Mohamed A. müsse nach seiner Entlassung sofort in „Abschiebe- Gewahrsam überführt werden“. Na toll! Nur haben diese übelst populistischen Forderungen einen gewaltigen Haken: Seit 2015 hat Berlin überhaupt kein Abschiebe-Gefängnis mehr, und unter der R2G-Regierung soll es das auch auf gar keinen Fall mehr geben. Der linke Abgeordnete Hakan Tas versteigt sich sogar zu der an ideologischer Verblendung nicht mehr zu überbietender Aussage, eine Abschiebe-Anstalt sei „lediglich Populismus vor den Bundestagswahlen“. – Sorry, Herr Tas, der verblödete Populist sind Sie! Kehren Sie zurück in das türkische Kaff, in dem Sie geboren wurden und machen Sie dort progressive, antifaschistische und der Freiheit des türkischen Volkes dienliche Politik. Viel Erfolg dabei!

Welches Ausmaß die Hilflosigkeit unseres Rechtsstaats gegenüber Terroristen inzwischen angenommen hat, belegen die Äußerungen von zwei Berliner SPD-Politikern. So hat Innensenator Geisel verkündet: „Wir werden wahrscheinlich noch auf lange Sicht mit salafistischer Bedrohung leben müssen.“ Sein Staatssekretär Thorsten Akmann setzt noch eins drauf und stellt fest: „Wir müssen schon davon ausgehen, dass der Anschlag vom Breitscheidplatz vermutlich nicht der letzte Terroranschlag war, den wir in Europa oder Deutschland beklagen werden müssen.“ – Na das ist doch mal eine echt zukunftsorientierte Aussage, eine, die den deutschen Bürger eine höchst „erquickliche“ Perspektive von Bangen und Hoffen eröffnet: ‚Vielleicht passiert ja nichts, und wenn doch, dann mögen ich und meine Angehörigen hoffentlich nicht davon betroffen sein.’ Was den Umgang mit Terroristen anlangt, befinden wir uns also gewissermaßen in Gottes Hand, weil die deutsche Gesetzgebung angeblich keine Möglichkeit hat, diese Verbrecher – wenn man sie denn schon mal dingfest gemacht hat – ein für alle Mal aus dem Verkehr zu ziehen.

Das ist natürlich eine glatte Lüge. Selbst in unserem juristischen Streichelzoo für Höchstkriminelle ist das machbar – man muss es nur wollen. Was in Berlin nicht möglich ist, geht in Bayern sehr wohl. Dort können Gefährder inzwischen bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden – anstatt wie bisher nur für maximal zwei Wochen. Dann entscheidet ein Richter, wie es weitergeht und kann, wenn er eine „drohende Gefahr“ erkennt, die Haft immer wieder um drei Monate verlängern. Das ist immerhin schon etwas. Besser wäre es, unsere Justiz würde sich in dieser Sache ein Beispiel an Israel nehmen. Dort nämlich würde Mohamed A., wie der israelische Sicherheitsexperte Kobi Michael ausführte, nicht mehr aus dem Gefängnis kommen. „Er würde noch mal sechs Jahre bekommen und noch mal. Bis er aufhört, zum Mord aufzurufen“. – Das ist die einzige Sprache, die diese religiös fanatisierten Gangster verstehen: Mürbe machen hinter Gittern, in einer kargen Zelle ohne Handy, Fernsehen und Internet. Zeit geben zum Nachdenken – eine erzieherische Maßnahme zur Humanität. Vor allem aber – und darauf kommt es an – ein nachhaltiger Schutz der Bevölkerung vor menschenverachtenden Terroristen.

Juristischer Kuschelkurs auch bei den Gewalttätern von Hamburg

Nicht weniger skandalös ist die juristische Aufarbeitung der Krawalle um den G20-Gipfel in Hamburg. Nach den beiden Nächten brutaler Straßenkämpfe linksextremistischer Terroristen gegen die Polizei mit brennenden Autos, geplünderten Supermärkten und Hunderter verletzter Beamten waren zunächst mehrere hundert „Antifa“-Aktivisten in Gewahrsam genommen. In meiner Aufarbeitung zu der Hamburger Horror-Veranstaltung habe ich geschrieben: „Wenn hier ein Richter es wagen sollte, es mit der Feststellung der Personalien bewenden und die Verbrecher wieder laufen zu lassen, weil er/sie ja einen festen Wohnsitz hat, dann gehört dieser Richter aus dem Amt entfernt.“ http://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-2017/fehlgeleitete-demokratie-ermoeglicht-die-gewaltexzesse-in-hamburg-stopp/

Wie es sich jetzt zeigt, waren meine Befürchtungen nur allzu berechtigt und mancher Hamburger Richter gehört tatsächlich aus dem Amt entfernt. Einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge waren Anfang dieser Woche gerade mal noch 35 von 51(!) Beschuldigten in Haft, die anderen hatte man sowieso schon längst wieder laufen lassen. Tatvorwürfe: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch. Von den verbliebenen 35 waren 13 Deutsche, der Rest ist auf Krawalltour angereist bzw. wartet hier auf die Bewilligung seines Asylantrags. Armes Deutschland!

Politik und Justiz versagen gleichermaßen

Der Amtseid, den Kanzler und Minister leisten, lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Und die Richter schwören: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen…“ Das Unterpfand, auf das sich all diese heiligen Eide berufen, ist das Grundgesetz, dessen überragende Anliegen Schutz und Wohlergehen des deutschen Volkes sind.

Richter sind gehalten, den Buchstaben des Gesetzes getreu zu urteilen. Das ist im Prinzip schon richtig. Aber sie haben auch einen Ermessensspielraum – und wie sie den nutzen, das ist fatal. Der Täter, dessen traurige Kindheit, seine Drogen- und Alkoholabhängigkeit, seine religiöse Indoktrinierung etc. werden minutiös dargelegt und strafmildernd gewürdigt – die Opfer interessieren nur am Rande. Im Kontext mit Terroristen, derer man habhaft ist, die man aus formaljuristischen Gründen aber wieder laufen lässt, sind aus Juristensicht die Opfer ja nicht einmal konkret und namentlich zu benennen. Man weiß ja noch nicht, wen der potenzielle Selbstmörder mit in den Tod reißen wird. Erst wenn es wieder einmal gekracht hat, wird man aktiv werden können. Dann wird man unter Umständen auch eine Handhabe gegen Mohamed A. haben, das Schicksal der Opfer und deren Hinterbliebenen wird aber auch dann wieder an zweiter Stelle stehen.

Unsere Justiz sendet vernichtende Signale

Eine Justiz, die ein solches Verhalten an den Tag legt, trägt massiv zur Politikverdrossenheit im Lande bei. Die Judikative als dritte Säule im Machtgebilde einer Demokratie sendet mit Urteilen, die der gesunde Menschenverstand nicht nachvollziehen kann und im Falle von Terrorismus eine akute Gefährdung der Bevölkerung duldet, vernichtende Signale aus. Und die Politik versagt, weil sie nicht in der Lage ist, darauf hinzuwirken, dass bestehende Gesetzte auch konsequent angewandt werden oder, wenn nötig, weil sich die Umstände verändert haben, neue, bessere Gesetze erlässt, anhand derer die Richter urteilen können/müssen. Dieser Justiz mag niemand mehr vertrauen – es sei denn man ist libanesischer Terrorist, vielfach vorbestrafter Gewaltverbrecher, ohne Pass, damit man nicht ausgewiesen werden kann, islamistisch radikalisiert und wild entschlossen, ein Attentat zu begehen, bei dem möglichst viele Unschuldige getötet werden. Dann darf man Milde erwarten.

Abschließend noch ein kleiner Nachtrag für Statistiker: Die Zahl der vom Verfassungsschutz gezählten radikal-islamischen Salafisten in Berlin beträgt derzeit 880, von denen 410 als gewaltbereit eingestuft werden. In ganz Deutschland leben inzwischen 9.400 Salafisten. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter konzentrieren sich auf „Gefährder“, also gewaltbereite Salafisten, von denen eine akute Terrorgefahr ausgeht. Entsprechend niedriger sind deren Zahlen, die detailliert nicht bekannt gegeben werden. Aber gehen wir einmal „nur“ von 1.000 „Gefährdern“ aus, dann reden wir von 1.000 lebenden Zeitbomben, die unglaubliches Unheil in unseren Städten anrichten können. Wenn unsere Justiz so verfährt wie im Fall Mohamed A., ist der nächste Terroranschlag tatsächlich nur noch eine Frage der Zeit. Danke Herr Maas.

 


Der „Verrat am deutschen Volk“ hat eine lange Tradition, zum Beispiel was die Einwanderungspolitik anbelangt, respektive die gewollte Absenz einer solchen. Hans-Jörg Schrötter legt mit seinem Werk „Auf nach Germania“ offen, wie seit vielen Jahren gezielt von mehreren Regierungen Zuwanderung gefördert wird, die nicht nur gegen gültiges Recht verstößt, sondern Menschen ins Land bringt, die unserem Land Schaden zufügen. Mit dem Wissen eines Insiders und durchaus mal humorvoll geschrieben, sollte dieses aufklärende Werk in keinem Bücherschrank fehlen. „Auf nach Germania“ ist im Buchhandel erhältlich oder man kann es direkt vom Verlag bestellen hier.

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