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Skandalöses Urteil mit Religions-Rabatt für bestialischen Killer

Von Hubert von Brunn  

‚Unsere Leitkultur ist im Grundgesetz klar definiert. Dieses Grundgesetz gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, ungeachtet ihrer Ethnie, ihrer Religion oder ihres Geschlechts. Vor dem Recht sind alle gleich.’ Diese hehren Worte nehmen Politiker aller Couleur gern und ohne weiter darüber nachzudenken in den Mund, wenn sie – wieder einmal – meinen, dem Volk die Großartigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats einzubläuen zu müssen. Schön wär’s ja. Das skandalöse Urteil eines Richters am Landgericht Cottbus straft sie allesamt – wieder einmal – Lügen.

Der Fall: Ein tschetschenischer Asylbewerber killt seine 27-jährige Ehefrau mit 19 Messerstichen. Aber das reicht ihm noch nicht, um seine Eifersucht zu besänftigen. Anschließend wirft er die Leiche aus dem Fenster, rennt hinterher auf die Straße und schneidet ihr noch vier Mal die Kehle durch. Von einer „Tat im Affekt“ kann man angesichts dieser unglaublichen Brutalität ja wohl nicht reden. Das war vorsätzlicher Mord aus niederen Beweggründen und damit hätte es kein anderes Urteil geben dürfen als: Lebenslänglich, also Minimum 15 Jahre, mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Ein gemeingefährliches Monster wie dieser Rashid D. sollte sich nie mehr frei in unserer Gesellschaft bewegen dürfen. Hätte er einen ganz ordinären deutschen Hintergrund (Nichtmoslem), wäre das gewiss auch der Fall. So aber sieht die Sache anders aus.

Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach am LG Cottbus zeigt volles Verständnis für die „besondere kulturelle und religiöse Prägung“ des Killers und bewertet den bestialischen Ausraster des Mannes lediglich als „Totschlag“. Nach (maximal) 13 Jahren Haft wird der wieder auf die Menschheit losgelassen. In seiner Vernehmung hat der Angeklagte zum Besten gegeben, er dachte, seine Frau sei fremdgegangen und deshalb gebe ihm der Koran das Recht, sie zu töten. Na wenn das nicht mal eine fundierte strafmildernde Begründung ist. Der Sprecher des LG Cottbus setzt dann noch eins drauf, indem er verkündet: „Der Richter muss fragen, ob der Angeklagte in der Lage war, den Unwert seines Motivs zu erkennen.“ – War er natürlich nicht, denn er ist ja gläubiger Moslem, und als solchem steht ihm selbstverständlich die Milde zu, die ihm das Gericht jetzt zuteil werden ließ.

Diesen Religions-Rabatt vor Gericht, den auch andere nichtchristliche Konfessionen zuweilen für sich in Anspruch nehmen, finde ich zutiefst undemokratisch und in höchstem Maße grundgesetzwidrig. Aber diesen Missstand offen zu brandmarken, hat keiner unserer Politiker die Traute. Stattdessen schwiemelt unser Innenminister von einer „Leitkultur“ daher, der zufolge man sich bei uns die Hand gibt und das Gesicht zeigt. Schwachsinn! – Nein, Herr de Maizière, sorgen Sie lieber dafür, dass das Grundgesetz wirklich für alle gilt und wir Deutsche irgendwann den Eindruck gewinnen können, dass vor dem Gesetz wirklich alle gleich sind. So lange es so verkorkste Figuren wie Richter Schollbach gibt, so lange verblödete Alt-Achtundsechziger in schwarzen Roben das Recht beugen und Urteile verkünden können, die jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand die Haare zu Berg stehen lassen – so lange wird Integration auf weite Strecken nicht stattfinden. Machen Sie jenen Muslimen, die meinen, deutsches Recht und Gesetz gelte für alle, nur nicht für sie, unmissverständlich klar, dass sie irren und schicken sie Richter wie Herrn Schollbach in Frühpension (immer noch billiger als das, was er anrichtet). Urteile wie dieses sind gefährliche Brandbeschleuniger – und als Feuerwehrmann sind Sie, Herr de Maizière, wie wir alle wissen, nicht geeignet.

 


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