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Kann eine Obergrenze für Zuwanderung ohne Gewaltanwendung durchgesetzt werden?

Von Peter Haisenko 

Ein Staat, ein Staatsgebiet, ist definiert durch seine Grenzen. Der Schutz derselben ist Staatsräson. Um diese zu verteidigen, unterhält der Staat einen Grenzschutz und eine Armee. Beide tragen Waffen und sind im Ernstfall angewiesen, diese einzusetzen. Wie sonst soll sich ein Staat gegen unrechtmäßige, auch gewaltsame Grenzübertritte schützen?

Der Sinn einer Armee wird nicht hinterfragt und es ist selbstverständlich, dass zur Verteidigung des Staatsgebiets Waffen bis hin zu Atomwaffen eingesetzt werden können/sollen, wenn ein Staat angegriffen wird; seine territoriale Integrität in Gefahr ist. Obwohl es hirnrissig ist anzunehmen, dass Russland, das größte Land auf Erden, sein Territorium gewaltsam vergrößern wollte, haben auch deutsche Soldaten an der Westgrenze Russlands Stellung bezogen und üben sich im Gebrauch von (Schuss-)Waffen. Über diese präventiven Maßnahmen gegen eine irreale Gefahr gibt es keine öffentliche Diskussion. Niemand hinterfragt deren Sinn oder besser den moralischen Unterbau für den geplanten Einsatz tödlicher Waffen.

Gewaltsamer Grenzübertritt ist eine Straftat

Bezüglich des unkontrollierten Eindringens von Migranten nach Europa und Deutschland muss betrachtet werden, inwieweit hier ein gewaltsames Eindringen vorlag oder vorliegen wird. Obwohl Frau Merkel selbstherrlich eine Generaleinladung für Jedermann ausgesprochen hatte, unsere Grenzen unbeschränkt zu überschreiten, ist es sogar dabei zu gewaltsamem Eindringen gekommen. Man erinnere sich an die Bilder vom Grenzübergang Simbach-Braunau, als die Ordnungskräfte einfach von einer Masse überrannt wurden und so ihre Aufgabe nicht erfüllen konnten, wenigstens ein wenig Ordnung in den Vorgang zu bringen.

Ich stelle fest: Von dem Moment an, da den Anweisungen des Grenzschutzes nicht Folge geleistet wird, die Grenze einfach überschritten wird, handelt es sich de facto um einen gewaltsamen Grenzübertritt. Selbst dann, wenn eine pauschale Einladung der Kanzlerin vorhergegangen ist. Das ist – wie jeder illegale Grenzübertritt – nach allen internationalen Regeln und Werten eine Straftat. Die Putschregierung in Kiew lieferte dazu vor einigen Monaten ein drastisches Beispiel. Als die deutsche Techno-Band „Scooter“ über Russland in die Krim einreiste, weder gewaltsam noch illegal, hat Kiew diese Einreise als illegal klassifiziert und ein Strafverfahren eingeleitet mit der Androhung von fünf Jahren Haft. Das sei „kein Kavaliersdelikt, sondern eine gravierende Straftat“, wurde von staatlicher Seite der Ukraine argumentiert. Niemand in Berlin hat sich darüber aufgeregt.

Ein Staat, der illegale Grenzübertritte zulässt, hat versagt

Berlin protestiert also nicht, wenn ein anderes Land eine illegale Einreise als „gravierende Straftat“ bezeichnet und verfolgt. Nach internationalen Standards ist jeder Grenzübertritt ohne Erlaubnis und ohne den Besitz von Identitätsdokumenten eine gravierende Straftat. Für Deutschland selbst aber darf das nicht gelten? Hier zeigt sich bereits der andauernde Rechtsbruch der Regierung Merkel, die massenhafte illegale Grenzübertritte mit einem „refugees welcome“ einfach abtut. Ja noch schlimmer, behauptet die Kanzlerin, die deutschen Grenzen könnten gar nicht geschützt werden. Da muss doch die Frage gestellt werden, ob ein Staat als solcher überhaupt noch existiert, wenn er selbst sagt, dass er sein Staatsgebiet und damit seine Bürger nicht vor illegalen Grenzverletzungen schützen kann. Mindestens von Staatsversagen muss hier gesprochen werden, denn die Folgen sind innerer Kontrollverlust und zu viele ermordete und vergewaltigte deutsche Staatsbürger.

Nicht erst im Wahlkampf wurden Obergrenzen und ein Einwanderungsgesetz gefordert. Die Diskussion darüber lässt aber den wesentlichen Punkt vermissen: Wie soll das um-/durchgesetzt werden? Jede Grenze, die heute auch gern „rote Linie“ genannt wird, und jedes Gesetz bedürfen eines gewissen Grads an Gewalt oder glaubhafter Androhung derselben, damit sie respektiert werden. Das beginnt bei der Kindererziehung, geht weiter bei Bußgeldern im Straßenverkehr und hört eben nicht erst bei der Sicherung von Grenzen auf. Wie also soll eine Migrationsobergrenze durchgesetzt werden, wenn von vorn herein jegliche Gewaltanwendung ausgeschlossen wird; wenn Frau Petry von der AfD übelst angegriffen wird, weil sie darauf hingewiesen hat, dass das Gesetz den Einsatz von Schusswaffen zur Grenzsicherung vorsieht?

Wer die Autorität der Exekutive respektiert, hat nichts zu befürchten

Darf der Bau von meterhohen und stacheldrahtbewehrten Grenzzäunen als gewaltlos bezeichnet werden, wie wir sie bereits an den spanischen Enklaven in Afrika kennen, an der ungarischen Grenze und neuerlich an der bulgarisch-türkischen (mit EU-Mitteln errichtet)? Wie kann gewaltfrei verhindert werden, dass diese Zäune mit Gewalt zerstört werden? Ist es gewaltfrei, wenn Tausende Migranten auf einmal im Ansturm einen Grenzposten überwinden, wie es neulich in Spanien passiert ist? Gewalt erzeugt Gegengewalt. Solange jeder die Autorität von Behörden oder der Exekutive anerkennt und sich dieser unterordnet, ist Gewaltausübung von staatlicher Seite unnötig. Wenn aber durch respektloses Verhalten demonstriert wird, dass man diese Autorität nicht anerkennt, sie verlacht und verspottet, dann muss die Exekutive ihr Gewaltmonopol behaupten – und das geht eben nur mit einem gewissen Maß an Gewalt, im extremen Notfall durch Einsatz der Schusswaffe.

Merkel und de Maizière haben den Einsatz von Gewalt zur Grenzsicherung an die libysche Küstenwache abgeschoben. Das ist zynisch und menschenverachtend, ja feige. Warum richten die zwei nicht ein klares Wort an die NGOs, die das Geschäft der Schlepperbanden befördern, indem sie wie ein Taxidienst Migranten kurz vor der libyschen Küste aufnehmen und nach Europa bringen? Warum werden nicht einfach europäische Häfen gesperrt für fremde Schiffe, die Migranten an Bord haben? NGOs, deren Schiffe in Deutschland registriert sind, müssten dann ihre Migranten um Spanien herum direkt in deutsche Häfen bringen, was man ihnen dort nicht verweigern könnte. Wenn sie woanders registriert sind, Panama oder Zypern zum Beispiel, dann müssten sie eben dorthin fahren. So ist das Seerecht, das auch die Hilfe für Menschen in Seenot vorsieht.

Die Androhung von Gewalt muss glaubhaft sein, sonst wird sie zur Farce

Europa, Deutschland, kann nicht jeden aufnehmen, nicht jedem helfen, dem es in seiner afrikanischen oder arabischen Heimat nicht gut geht. Soviel sollte mittlerweile dem Letzten klar geworden sein. Das dumme Geschwätz um „Fluchtursachen bekämpfen“ ist nicht mehr als hohle Phrasendrescherei, so lange man nicht den Hauptverursacher, die USA mit ihren „Interventionskriegen“, endlich klar benennt und zur Verantwortung zieht, ebenso wie die gnadenlose Ausbeutung des afrikanischen Kontinents durch das Großkapital. Und so lange man nur über Obergrenzen und Einwanderungsgesetze daher schwafelt, ohne darüber zu reden wie das durchgesetzt werden soll, ist nichts davon glaubwürdig. Der Schutz von Grenzen ist angewiesen auf glaubhafte Gewaltandrohung oder eben Einsatz derselben, wenn es denn nicht anders geht. Warum sonst steht die Bundeswehr wieder an Russlands Grenzen?

Die Androhung von Gewalt gegen einen imaginären „Aggressor Russland“ ist in Ordnung, aber gegen die real existierenden und fortlaufend stattfindenden widerrechtlichen Grenzübertritte durch Migranten darf das nicht sein? Da wird wieder einmal seitens einer versagenden, feigen Staatsregierung der Schutz des einzelnen Bürgers auf diesen selbst abgewälzt. „Eine Armlänge Abstand halten“? Ja wie, ohne Gewalt? Ist das Schild „Achtung vor dem bissigen Hund“ am Gartenzaun keine Gewaltandrohung? Oder das Mitführen von Pfefferspray? Aber wer sich ernsthaft wehrt, einen Angreifer zum Selbstschutz verprügelt, der wird anschließend selbst angeklagt wegen Gewaltanwendung. Das geschieht natürlich nur, weil der Staat selbst seiner Verpflichtung zum Schutz seiner Bürger nicht mehr ausreichend nachkommt, eben weil er das Mittel der Gewalt selektiv außer Kraft gesetzt hat, wenn es um Migranten geht. Ein gewaltfreies Leben ist nur möglich, wenn der Staat sein Gewaltmonopol konsequent durchsetzt und dazu gehört auch und vor allem die Sicherung seiner Grenzen, eben notfalls mit Gewalt, wie es das Gesetz vorsieht. Solange das nicht eindeutig kommuniziert und praktiziert wird, brauchen wir auch nicht über Obergrenzen zu reden.

 

 

DasThema Zuwanderung ist nicht neu genauso wenig wie die Forderungen nach einem Zuwanderungsgesetz. Seit Jahrzehnten wird das (absichtlich?) nicht angemessen behandelt. In dem Buch „Auf nach Germania!“ beschreibt Hans Jörg Schrötter wer und wann sich dazu besonders negativ hervorgetan hat, zum Beispiel Außenminister Fischer unter Schröder. So ernst das Thema ist, ist es gelungen, auch humorvolle Passagen zu integrieren, die allerdings die Schärfe der Darstellung nur unterstreichen. „Auf nach Germania!“ ist im Buchhandel erhältlich oder direkt zu bestellen beim Verlag hier.

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