------------------------------------

---------------------------------------

-------------------------------------

-------------------------------------

Doppelte Staatsbürgerschaft und Burka-Verbot – Gesunder Menschenverstand ist gefragt

Von Hubert von Brunn 

Im Nachklapp zu den Anschlägen in Würzburg und Ansbach und mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin werden aus den Reihen der Union nun wieder zwei umstrittene Themen in den Ring geworfen: Doppelte Staatsbürgerschaft und Burka-Verbot. Pure Wahlkampftaktik in der Hoffnung, der immer stärker werdenden AfD damit Stimmen abjagen zu können. Ob das gelingt, ist fraglich, denn die aktuelle Rechtslage spricht dagegen. Lassen wir also das Wahlkampf-Gedöns beiseite und betrachten wir diese beiden Reizthemen mit dem gesunden Menschenverstand.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Diesen Schlamassel haben wir dem staatlich verordneten Gutmenschentum unter Rot-Grün zu verdanken und so lange die Roten mitregieren, werden die damals beschlossenen Gesetzte Bestand haben. Dabei ist die Sache – nüchtern und ohne ideologische Scheuklappen betrachtet – ganz einfach. Wer nach Deutschland einwandert, egal aus welchem Land, behält zunächst seine angestammte Nationalität. Nach fünf Jahren kann er/sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und wenn die wesentlichen Voraussetzungen (Sprachfähigkeit, berufliche Situation, polizeiliches Führungszeugnis) erfüllt sind, wird der Antrag bewilligt. Er/sie bekommt einen deutschen Pass und wird Staatsbürger dieses Landes mit allen Rechten und Pflichten. Der Pass des Herkunftslandes verliert automatisch seine Gültigkeit. Kinder, die hier geboren werden, sind mit dem ersten Atemzug deutsche Bürger (wie in den USA und anderen Einwanderungsländern längst Usus).

Wes’ Brot ich ess’ dessen Lied ich sing’

Wer, aus welchen Gründen auch immer, darauf verzichtet, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, behält den Pass seines Herkunftslandes und entscheidet sich dafür, hier als Ausländer zu leben – mit allen Konsequenzen. Jeder Einzelne mag entscheiden, welchem Land, welcher Kultur, welchen politischen System er sich zugehörig fühlt und wofür er sich einsetzt. Rosinenpickerei geht nicht. Das ist wie Bigamie: Erfüllt die eine meine Wünsche nicht, gehe ich zu anderen; bringt der eine nicht, was ich von ihm erwarte, gehe ich zum anderen. Nein, Freunde, Ente oder Trente: Wes’ Brot ich ess’ dessen Lied ich sing’. Und wer irgendwann feststellt, dass er sich in unserem Land ganz und gar nicht wohlfühlt, der mag getrost in seine Heimat zurückkehren. Gemäß seines Passes ist er ja immer noch Türke, Pole, Marokkaner oder was auch immer und nach dem Völkerrecht muss das jeweilige Land ihn/sie auch wieder aufnehmen.

Das von den Grünen und Linken vorgetragene Argument, die doppelte Staatsbürgerschaft fördere die Integration, ist absoluter Schwachsinn. Genau das Gegenteil ist der Fall: Indem ich mich ohne Wenn und Aber zu dem Land bekenne, in dem ich mit meiner Familie lebe, wo ich mein Geld verdiene und von den sozialen Einrichtungen profitiere, bin ich auch bereit, die kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten anzuerkennen und mich für deren Erhalt einzusetzen. Warum aber sollte ich das tun, wenn das Hintertürchen bei Bedarf ja immer noch offen ist?

Und wie steht es eigentlich mit der Gleichbehandlung? Gleiches Recht für alle, ist laut Grundgesetz allen Bürgern unseres Landes garantiert. Wo bleibt mein zweiter Pass? Ich und Millionen Biodeutscher müssen mit einem Pass auskommen. Wieso soll das Privileg der nationalen Rosinenpickerei nur Ausländern vorbehalten sein? – Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine verbogene Krücke, mit der notorische Gutmenschen meinen, ihre vermeintliche Erblast aus dem Dritten Reich leichter tragen zu können. Was für ein lächerliches Kriechertum! Mir gefällt gewiss nicht alles, was in diesem Land passiert, und ich äußere mich stets kritisch, wenn mir etwas gegen den Strich geht. Aber hier darf ich das, ohne Sanktionen gegen mich oder meine Familie befürchten zu müssen – im Gegensatz zu vielen türkischen Kollegen. Nicht zuletzt ob dieser Freiheit bin ich gern Deutscher und ich will auch mit meiner Kritik an Missständen dazu beitragen, das diese Freiheit allen, die gern hier leben und die sich zu unserem Land bekennen, möglichst lange erhalten bleibt.

Burka-Verbot

Nirgendwo im Koran wird das Tragen dieses Ganzkörperkondoms für Frauen (wie auch des Niqab – offener Sehschlitz ohne Gitter) vorgeschrieben. Radikal-islamistische Eiferer – insbesondere die Taliban in Afghanistan – haben diese „Mode“ für ihre Frauen eingeführt als Zeichen ihrer Macht über die Frau, die sie nicht als Partner begreifen, sondern als Besitz, mit dem sie machen können, was sie wollen. Was für armselige Würstchen diese langbärtigen Schwanzträger doch sind. In der aufgeklärten Welt ist jeder Mann stolz, wenn die Frau an seiner Seite bewundernde Blicke erhält. Vorausgesetzt, er verfügt über das nötige Selbstbewusstsein und die Bereitschaft, sich um die Gunst dieser Frau zu bemühen, sich einzubringen und um sie zu kämpfen, damit ihm dieser Schatz auch erhalten bleibt. Dieser Herausforderung muss sich der moderne, emanzipierte Mann stellen – wenn nicht, darf er den einsamen Wolf bis ans Ende seiner Tage spielen. Damit sind wir beim natürlichen Spiel der Kräfte zwischen den Geschlechtern und der Gleichberechtigung – im positiven Sinne (die verblödete Gender Mainstream-Debatte lassen wir an der Stelle außen vor).

Burka und Niqab sind keineswegs Ausdruck einer religiösen Überzeugung, wie von weichgespülten Staatsrechtlern gerne behauptet, sondern nichts als ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau durch armselige Machos, deren Selbstbewusstsein dem einer Kakerlake gleichkommt. Dieses Frauenbild widerspricht fundamental unserem Grundgesetz – und deshalb muss das Tragen von Burka und Niqab verboten werden. Das Vermummungsverbot greift hier nicht – also muss man eben ein neues Gesetz erlassen wie in Frankreich, Belgien und anderswo. Das kann ja wohl nicht so schwer sein, zumal der Europäische Gerichtshof diesbezüglich keine Einwände vorgebracht hat. Dann kann man sich so absurde Szenen, wie vor einigen Monaten geschehen, ersparen, als eine Burka-Trägerin sich weigerte, selbst vor Gericht ihr Gesicht zu zeigen. Wo sind wir denn? – Verkleidung und Maskerade gehören in Teilen des Landes während des Karnevals/Faschings zur Tradition. Das ist vollkommen in Ordnung, denn es ist Teil unserer Kultur. Burka und Niqab indes gehören nicht zu unserer Kultur und deshalb will ich sie in unseren Straßen auch nicht sehen.

Wenn es den Frauen bzw. deren Besitzer so wichtig ist, sich bis zur Unkenntlichkeit zu verhüllen, dann mögen sie dahin gehen, wo diese Sitte geschätzt und gepflegt wird. Hier sind wir nämlich schon wieder bei der unsäglichen Rosinenpickerei. Auf der einen Seite die Vorzüge unserer freiheitlichen Demokratie genießen und ausnutzen und gleichzeitig ein vormittelalterliches Weltbild in unsere Gesellschaft tragen. Das ist nicht akzeptabel! Gegen die Burka war der Keuschheitsgürtel, mit dem mancher Ritter seine Angetraute versah, damit sie, während er auf Kreuzzug im Heiligen Land war, nicht auf dumme Gedanken kam, ja eine geradezu humane Maßnahme. Fremdgehen konnte sie nicht, aber sie konnte ihr Gesicht wahren, denn wie es unter ihrem langen Gewand aussah, konnte niemand wissen und es ging auch keinen etwas an. Die Frau unter der Burka kann kein Gesicht wahren – sie hat keines!

Nach oben