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Die Abschiebepraxis ist falsch, verlogen, dilettantisch – und pure Propaganda

Von Peter Haisenko 

Der Attentäter von Berlin ist tot. Dieser Terrorist kann keinen Schaden mehr anrichten – und das ist gut so. Nachdem, was wir inzwischen über die kriminelle Karriere des Tunesiers wissen, ist dieser Fall exemplarisch für das Versagen des deutschen Rechtsstaats im Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen, mit zur Abschiebung freigegebenen Nicht-Asylanten, mit “geduldeten“ Verbrechern. Eine einzige Bankrotterklärung!

Die Liste der Vergehen von Anis Amri ist lang und sie war den deutschen Behörden bekannt: im Juli 2016 saß er bereits in Abschiebehaft – für einen Tag (!), dann hat man ihn wieder laufen lassen. Wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht oder sonstige Gefahr im Verzug ist, kann und darf es nicht sein, dass ein Delinquent aus der Haft entlassen wird. Wie kann man annehmen, dass bei einem Abschübling keine Fluchtgefahr besteht, und erst recht, wenn dieser als „Gefährder“ bereits aktenkundig ist??

Mit großem Tamtam wird darüber berichtet, wenn 39 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. 39 von etwa 500.000, die ausreisepflichtig sind. Das ist weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein. Abgesehen davon, empfinde ich es als ungeheuerlich, überhaupt nach Afghanistan abzuschieben. Dort sind nicht einmal unsere Soldaten sicher. Gleichzeitig darf nicht nach Syrien abgeschoben werden, obwohl mindestens 80 Prozent des Landes vom Bürgerkrieg kaum berührt sind, abgesehen von den Versorgungslücken, auch den medizinischen, die durch die Embargos und Sanktionen der EU verursacht wurden. Ganz pervers wird es allerdings, wenn man betrachtet, wer abgeschoben wird.

Abgeschoben werden die Falschen

Stellen wir uns die Frage, wer nicht abgeschoben wird. Beispielsweise so einer wie der Attentäter von Berlin. Leute, deren Identität und Herkunft nicht festgestellt werden kann, weil sie ihre Papiere „verloren“ haben und auch sonst nicht dazu beitragen, ihre Identität zu klären. Krankheit ist ein weiterer Hinderungsgrund. Wer überprüft eigentlich solche „Krankmeldungen“? Oder reicht es, wenn einer über seinen Dolmetscher dem Doc im Asylantenheim mitteilen lässt: „Ich habe Bauchweh“ – und das reicht dann? Über diesen Vorgang haben unsere staatstragenden Leitmedien noch nicht berichtet. Und dann natürlich diejenigen, von denen man gar nicht weiß, wo sie sich befinden oder die sich der Abschiebung entziehen, indem sie in den Untergrund abtauchen. Der Öffentlichkeit soll jedoch das Beruhigungszäpfchen verpasst werden, es würde abgeschoben. Dass die Zahlen wiederum so niedrig sind, dass man es auch lassen könnte, wird dem öffentlichen Bewusstsein vorenthalten. Sicher ist: Abgeschoben werden die Falschen, nämlich nur diejenigen, derer man leicht habhaft werden kann.

Immer wieder erfährt man davon, dass Menschen abgeschoben werden, die schon lange Jahre geduldet hier leben, mittlerweile gut Deutsch sprechen und sich noch dazu zu den begehrten Fachkräften entwickelt haben. Deren Kinder sind hier geboren, gehen zur Schule oder studieren oder machen eine Lehre – die ganze Familie ist voll integriert und weit davon entfernt, irgendwelche Probleme zu verursachen. Warum werden ausgerechnet die abgeschoben? Die Antwort ist so einfach wie sie das Totalversagen der Politik belegt. Diejenigen, die sich integriert haben, arbeiten, Steuern zahlen und einen festen Wohnsitz haben – die sind leicht greifbar. Man muss nur die Melderegister durchgehen und schon hat man sie. Bei diesen Menschen besteht keine Fluchtgefahr, denn sie sind angekommen, arbeiten wie Deutsche, die Kinder sowieso. Sie machen mit und haben sich im Laufe der Jahre zu wertvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft entwickelt. Ausgerechnet die wirft man aus dem Land. Das ist ein Skandal, denn um wenigstens überhaupt Abschiebezahlen präsentieren zu können, wird mit dem Schicksal dieser Menschen übelste und menschenverachtende Propaganda betrieben. Dort, wo es angebracht wäre abzuschieben, stehen sich eine verquase Rechtsauslegung und ein unfähiger Beamtenapparat selbst im Wege.

Fluchtgefahr und Gefahr im Verzug.

Wer seinen Bescheid erhalten hat, dass er ausreisepflichtig ist, hat nichts mehr zu verlieren. Im Gegenteil ist zu befürchtet, dass sich Rachegedanken entwickelt haben gegen das Land, das ihn nicht aufnehmen will. Wer ausreisepflichtig ist, wird auch kein gesteigertes Interesse haben, mit unserem Land und seinen Bewohnern pfleglich umzugehen. Besonders dann, wenn er bereits als „Gefährder“ eingestuft ist. Wie ideologisch verblendet muss man sein, darauf zu dringen, diese Menschen aus der Abschiebehaft zu entlassen, wenn sie nicht schnell genug abgeschoben werden können? Ich sehe es genau anders herum: Wer ausreisepflichtig ist und keine Aussicht hat, aus der Abschiebehaft entlassen zu werden, wird sich eher bemühen, seine Identität zu klären und seine Ausreise aktiv voranzutreiben, vielleicht sogar den Weg der „freiwilligen“ Ausreise wählen. Wird er aber wieder auf freien Fuß gesetzt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er untertaucht in die Illegalität und sich womöglich radikalen Gruppen anschließt, denn: Was hat er noch zu verlieren? Anis Amri ist das jüngste Beispiel, das diese Theorie belegt – und er wird nicht das letzte gewesen sein!

Die von der deutschen Justiz praktizierte Grundhaltung, nur nachweislich straffällig gewordene Migranten und diese wiederum nur im Ausnahmefall in Haft zu nehmen, ist fatal und wird von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert – sehen wir von den völlig verblödeten Links-Utopisten einmal ab, die alles Deutsche „zum Kotzen“ und alles Fremde „großartig und schützenswert“ finden. Diese Sonderbehandlung ist nach gültigem Recht nicht zulässig, denn nach dem Grundgesetz sind alle gleich. Selbst bei einem minder schweren Vergehen, z.B. im Straßenverkehr, kann ein Deutscher, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht, so lange in Untersuchungshaft gehalten werden, bis der Sachverhalt zweifelsfrei geklärt ist. Wäre man bei Anis Amri so verfahren, hätte das Lkw-Massaker auf dem Berliner Breitscheidplatz so nicht stattfinden können.

Recht und Gesetz müssen für alle gelten

Deutsche werden anders behandelt und da bin ich wieder an der Stelle, dass man diejenigen die Härte des Gesetzes spüren lässt, bei denen es einfach durchführbar ist, die mühelos zu packen sind. Nun sollte nicht übersehen werden, dass es ein Platzproblem gibt in den Gefängnissen, aber das darf kein Argument sein, Recht und Gesetz nicht anzuwenden. Abschiebe-Gefängnisse irgendwo auf dem platten Land sind schnell zu bauen und einzurichten. Es müssen ja keine Luxusherbergen sein. Die Berliner Katastrophe ist ein weiterer Beweis dafür, wie fahrlässig Frau Merkel gehandelt hat, als sie die unkontrollierte Zuwanderung befohlen hat. Schlimmer noch, als sie diejenigen, die mit Bedacht und Weitsicht ihre Warnungen ausgesprochen haben, als rechtsradikale Fremdenhasser verunglimpft hat. Es hat nichts mit Hass oder Fremdenfeindlichkeit zu tun, wenn reale Gefahren benannt werden.

Ganz gleich, mit welcher Motivation ein Migrant ins Land gekommen ist, muss gelten, dass ihm der Zugang zu unserem normalen Leben verwehrt wird, sobald er in irgendeiner Weise straffällig geworden ist. Hier gibt es überhaupt kein Vertun und Schönreden: Er muss umgehend des Landes verwiesen werden. Es darf auch nicht sein, dass er nicht abgeschoben werden kann, wenn er krank oder identitätslos ist. Wer das fordert, will aus Deutschland ein Sammellager machen für zugewanderte Kriminelle, für kranke Sozialfälle und für Menschen, die sich – aus welchen Motiven immer – weigern, ihre wahre Identität preiszugeben.

Wer das Grundrecht auf Asyl missbraucht, muss gehen: Sofort!

Seit September 2015 ist Deutschland nicht nur gespalten in „Gutmenschen“ und diejenigen, die mahnend auf Missstände und Gefahren hinweisen. Vielmehr findet eine unterschiedliche Behandlung durch die Exekutive statt. Wer schon länger hier ist, muss sich an Recht und Gesetz halten, wird bestraft für jede Kleinigkeit, was ich grundsätzlich nicht beanstande. Ein Migrant jedoch wird nicht in Haft genommen, wenn er straffällig geworden ist, seine Identität jedoch nicht festgestellt werden kann. Gerade dieser Umstand müsste zwingend seine Inhaftierung zur Folge haben bis seine Identität geklärt ist. Eben so, wie es jedem ergeht, „der schon länger hier ist“ und sich nicht ausweisen kann.

Ich fordere von unserer Regierung nicht mehr und nicht weniger, als gleiche Behandlung nach Recht und Gesetz aller, die sich im Land aufhalten. Wer sich nicht an unsere Gesetze und Gepflogenheiten halten will, die Autorität der Polizei infrage stellt und die Großzügigkeit, die ihm die freiheitlich-demokratische Gesellschaft gewährt, schamlos ausnutzt, hat jegliches Recht auf Schutz oder Aufenthalt verwirkt. Schon gar nicht sollte er aus Steuermitteln finanziell alimentiert werden. Wer ausreisepflichtig ist und das nicht umgehend freiwillig durchführt, gehört in Abschiebehaft genommen, und zwar ausnahmslos solange, bis die Abschiebung vorgenommen werden kann. Ich darf annehmen, dass mir hier zumindest die Angehörigen der zwölf Toten und mehr als fünfzig Verletzten in Berlin zustimmen – aber ich denke, es werden mehr sein. Asyl ist ein deutsches Grundrecht. Wer dieses missbraucht, hat es verwirkt und muss das Land verlassen. Sofort!

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