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Endlich: Fahrverbot als pädagogisch wertvolle Sanktion für Kriminelle – Hätschel-Juristen und der ADAC sind dagegen

Von Hubert von Brunn

Führerschein-Entzug als wirksame Strafe für Einbrecher, Schläger, Rauschgiftdealer, Hehler und welche Formen der Alltagskriminalität es sonst noch gibt. Die Große Koalition macht’s möglich, nachdem sich die zuständige Arbeitsgruppe „Inneres und Justiz“ bei den Koalitionsverhandlungen jetzt darauf verständigt hat. „Höchste Zeit“, kann man da nur sagen, nachdem ähnliche Vorstöße in der Vergangenheit vom Bundesrat bzw. der Justizministerkonferenz der Länder abgeschmettert wurden. Natürlich sind auch jetzt wieder die Bedenkenträger zur Stelle, die diese Form der Sühne für Verbrechen ablehnen. Allen voran Vertreter der Justiz, die grundsätzlich eher das Wohl der Täter als das der Opfer beschäftigt – und der ADAC!

Ein Fahrverbot als neue Hauptstrafe bei anderen Delikten als Verkehrstaten hält die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) für „problematisch“ und meint, dies könne „allenfalls bei Verkehrs- und damit zusammenhängenden Taten in Betracht“ kommen. Zahlreiche Staatsanwälte und Richter teilen ihre Meinung. Im Justizministerium sieht man gar den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil (sinngemäß übersetzt) ein Täter auf dem Land es schwerer hat, ohne Auto zu seinem nächsten Einsatzort zu gelangen als einer in der Stadt, der ja auch die U-Bahn für seinen nächsten Coup nehmen kann.

Ist es nicht großartig, wie sich unsere Justiz darum sorgt, dass der Standortnachteil „Land“ nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Verbrechergilde führt? Geradezu rührend, diese vorausschauende Anteilnahme, die unsere Gerichtsbarkeit an manch anderer Stelle schmerzlich vermissen lässt.

Bemerkenswerte Sorge um das Wohl der Verbrecher

Noch absurder kommt die Argumentation daher (sinngemäß übersetzt), dass der arme Verbrecher, Gefahr läuft, in eine „Strafbarkeitsspirale“ zu geraten, wenn er sich an das verhängte Fahrverbot nicht hält und damit gleich wieder eine Straftat begeht, wenn er ohne Führerschein am Steuer erwischt wird. Ja gilt das denn nicht für alle Verkehrsteilnehmer? Jeder Normalbürger, der wegen ein paar Promille zu viel oder ein paar Km/h zu schnell für einen Monat die Pappe los wird, weiß, dass er in dieser Zeit kein Auto führen darf. Macht sich hier einer dieser Hätschel-Juristen Gedanken, welche Konsequenzen das etwa für einen Berufskraftfahrer haben kann? Ein unbescholtener Bürger, der sein Geld damit verdient, indem er jedes Jahr 60-, 70.000 und mehr Kilometer im Jahr „abreißt“, passt einmal nicht auf, macht einmal einen Fehler (ohne dass ein Anderer dabei zu Schaden kam) – und schon geht es ihm existenziell an den Kragen. Wo bleibt hier der „Gleichbehandlungsgrundsatz“? wer fragt hier nach der „Strafbarkeitsspirale“?

Und dann noch der hochgeschätzte ADAC, der den neuerlichen Vorstoß der Koalitionäre als „Populismus“ diffamiert und verkündet, der Führerschein-Entzug habe einen „erzieherischen Charakter“ im Verkehr – und dabei müsse es bleiben. Na großartig! Wenn es alleine ums Verkehrsrecht geht, wird auf mentale und charakterliche Qualitäten, die einen Menschen zum Führen eines Fahrzeugs befähigen, außerordentlicher Wert gelegt. Wer einmal das Pech hatte, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund „Idiotentest“ genannt – zu überstehen, weiß ein Lied davon zu singen. Wenn es dem Kandidaten nicht gelingt, absolut glaubhaft zu machen, dass er dem Alkohol vollkommen abgeschworen hat, und so seine sittliche Reife unter Beweis stellt, künftig ein „guter“ Autofahrer zu sein, bekommt seine Pappe nie wieder.

Wenn der Ersatzpenis nicht mehr funktioniert tut’s richtig weh

Wie es dagegen um die sittliche Reife, um die charakterlichen Qualitäten von Dieben, Bankräubern, Vergewaltigern, Geldfälschern & Co. bestellt ist, interessiert nicht. Hauptsache, sie setzen sich nicht mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut ans Steuer. Diese Logik ist schlicht grotesk. Genau anders herum, wird ein Schuh draus: Wer seine Mitmenschen aus rein egoistischen Motiven und ohne Rücksicht auf Verluste bestiehlt, sie betrügt, ihnen körperliches Leid zufügt und Schäden verursacht, die letztlich von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen, ist ein Verbrecher. Wer Verbrechen begeht, ist getrieben von krimineller Energie und stellt mit seinen Taten unter Beweis, dass er ein mieses Schwein ist, rücksichtslos und menschenverachtend. Ein Mensch, bei dem diese Charaktereigenschaften nachweislich dominieren (im Falle einer Verurteilung darf man davon ausgehen), sollte unbedingt mit einem Fahrverbot bestraft werden. Im Zweifelsfalle hat er nämlich auch keine Skrupel, sein Auto als Waffe einzusetzen.

Darüber hinaus sollten die juristischen Bedenkenträger einmal darüber nachdenken, dass bei den allermeisten Straftaten (Einbruch, Bankraub, Entführung, Schmuggel etc.) ein fahrbarer Untersatz eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Wäre dem nicht so, dann würden sich die Hätschel-Juristen ja nicht um die „Chancengleichheit“ von Verbrechern auf dem Lande und jenen in der Stadt sorgen.

Also, bringen wir es auf den Punkt: Ein Fahrverbot als wirksame, weil schmerzhafte Sanktion für Straftäter ist längst überfällig. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene, die von unseren Richtern in der Regel mit großer Milde bedacht werden, wenn es darum geht, sie für ihre Taten hinter Gittern zu bringen, stellt ein Fahrverbot eine außerordentlich wertvolle pädagogische Maßnahme dar.

Wenn der testosterongeschwängerte Macho für eine Weile nicht mehr mit seiner dicken Limousine oder Sportcoupé Eindruck schinden kann, wenn sein PS-strotzender Ersatzpenis aus dem Verkehr gezogen wird – dann trifft es ihn an einer ganz empfindlichen Stelle. Pappe weg, Karre steht, laufen, Fahrrad oder Straßenbahn – das tut weh! Und der so aus dem Verkehr Gezogene hat genug Zeit, darüber nachzudenken, ob er sich diese Schmach (in den Augen seiner Kumpels und der Mädels wird das so gesehen) ein weiteres Mal antun will.

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Mehr Klartext von Hubert von Brunn finden Sie hier.

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