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Drei Jahre Jugendhaft für 93-Jährigen – Der Wahnsinn muss ein Ende haben!

Von Peter Haisenko

Man könnte meinen, Gerichte in Deutschland leiden unter Langeweile. Wie sonst ist erklärbar, dass ein 93-Jähriger vor Gericht steht wegen eines Fehlverhaltens, das er vor 75 Jahren begangen haben soll? Oder ist es der „Schuldkult“ in Deutschland, der solchen Irrsinn fortlaufend befördert?

Bis Ende der 1960-er Jahre galt für alle Verbrechen eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Auch für Mord. Dann fiel jemandem auf, dass damit alle NS-Mörder nicht mehr belangt werden können nach 1965. Es hätte keine Prozesse mehr geben können, mit denen öffentlichkeitswirksam an Verbrechen erinnert werden soll, die während der NS-Zeit begangen wurden. Es folgte eine Reihe von Diskussionen im Bundestag, wie mit teilweise zweifelhaften neuen Gesetzen NS-Verbrechen auf Ewigkeit vor Gericht gebracht werden können. Das fand 1979 ein Ende mit der Feststellung, dass NS-Verbrechen und Verbrechen wie Völkermord niemals verjähren können. Dass das gegen den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz verstößt, dass eine Person nur dann bestraft werden könne, „wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“, wurde hier geflissentlich „übersehen“. So wurde die Grundlage geschaffen, auch heute noch 93-Jährige vor Gericht zu zerren. Ausführlich können Sie den Vorgang hier einsehen: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Verjährungsdebatte 

Sinn der Jugendstrafe: „Resozialisierung/Besserung“ – für einen 93-Jährigen

Bei dem aktuellen Prozess vor einem Hamburger Gericht steht also ein 93-Jähriger unter Anklage, sich der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig gemacht zu haben. Der Beschuldigte soll gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im Alter von 17 bis 18 Jahren mehrere Monate als SS-Wachmann in dem Lager bei Danzig verbracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die systematischen Tötungen im Rahmen des von den NS-Herrschern organisierten Holocaust durch seine Wachtätigkeit unterstützt und ermöglicht zu haben. Direkte Beteiligungen an Morden stehen nicht im Raum. Wegen des Alters des Angeklagten zur Tatzeit wird gegen ihn in einem Jugendprozess verhandelt. Er räumte ein, als Wache in Stutthof gewesen zu sein.

Der Angeklagte machte geltend, zu dem Dienst durch Befehle gezwungen worden zu sein und zu den Massenmorden nicht aktiv beigetragen zu haben. In seinem Plädoyer wies der Staatsanwalt die Argumentation des Angeklagten zu einer durch Befehle hervorgerufenen Zwangslage zurück. Diese habe es nicht gegeben. Vielmehr habe der Angeklagte in anderen Zusammenhängen eine „taktische Einstellung zum Befehl und zum Gehorsam“ gezeigt. Diese Argumentation der Staatsanwaltschaft zeugt von völliger Ignoranz gegenüber den Verhältnissen, die zum Kriegsende im Dritten Reich herrschten. Ich werde das am Ende belegen.

Die Anwendung des Jugendstrafrechts steht unter der Überschrift „Resozialisierung/Besserung“. Man will auf den Jugendlichen positiv einwirken, um ihm den Weg zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft zu ermöglichen. Das ist ein zweifellos richtiger Ansatz. Allerdings stellt genau dieser Ansatz die Frage zwingend in den Raum, in welcher Weise das auf einen 93-Jährigen anwendbar sein kann. Schließlich hat dieser Angeklagte 75 Jahre lang bewiesen, dass er auch ohne Zwangsmaßnahmen in der Lage war, ein anständiges Leben zu führen, ohne weiter straffällig geworden zu sein. Das heißt, der Sinn des Jugendstrafrechts war bereits vor Beginn des Prozesses erfüllt. Das wiederum bedeutet, dass hier gegen einen Grundsatz des deutschen Strafrechts verstoßen wird. Nicht Resozialisierung kann das Ziel sein, sondern sinnlose Strafe bis hin zur Rache.

Wer den Befehl verweigerte, wurde erschossen – Das ist allgemein bekannt

Auch Günter Grass war bei der SS. Erst 2006 hat er zugegeben, Mitglied der SS gewesen zu sein. Er stellte auch seine Biographie richtig, indem er bekannte, sich freiwillig zur Wehrmacht gemeldet zu haben, nachdem er Hitlerjunge war. Dann wurde er zur SS eingezogen, wie er behauptet. Selbstverständlich hat niemand ernsthaft nachgeforscht, inwieweit sich diese Ikone der Linken während dieser Zeit Vergehen schuldig gemacht haben könnte. Man konnte sich dem nicht erwehren, hieß es allenthalben. Genau diese Argumentation verwehrt nun der Hamburger Staatsanwalt dem 93-Jährigen, der damals im selben Alter wie Grass war. Und er geht weiter. Der damals 17-Jährige „wusste ohne jeden Zweifel, worum es ging“ und dabei habe er die Möglichkeit gehabt, sich dem Dienst in dem Lager zu entziehen, dies jedoch nicht getan. Er habe damit „vorsätzlich gehandelt“.

Ich stelle fest: Grass war Hitlerjunge, meldete sich freiwillig zur Wehrmacht und landete bei der SS. Ein klassischer Fall eines im NS-System indoktrinierten Jugendlichen, der als Freiwilliger Soldat seine junge Karriere mit der SS gekrönt hat. Nachdem nicht darauf hingewiesen wird, ob der jetzt angeklagte 93-Jährige Hitlerjunge war, darf angenommen werden, dass er das nicht war. Umso zwingender war seine Einberufung zur SS und er konnte im Konfliktfall auch nicht anführen, bereits Mitglied der HJ gewesen zu sein. Wie blauäugig, geradezu bösartig muss man sein, diesem damals Jugendlichen einen Befehlsnotstand zu verweigern? Schließlich wurden gerade zum Kriegsende Befehlsverweigerungen besonders schnell mit Erschießen geahndet. Es sei hier jeder aufgefordert in sich zu gehen mit der Frage, ob man sich selbst zutraut, als Jugendlicher im Krieg den Befehl zu verweigern, als Wachmann zu dienen. Ich denke, „Ossis“ können das ehrlicher beantworten als „Wessis“.

Verurteilung nach 75 Jahren untadeligem Leben

Der Prozess gegen den 93-Jährigen ist ein Schauprozess, wie er unter Stalin nicht besser hätte durchgeführt werden können. Es geht überhaupt nicht darum, nach 75 Jahren irgendeine Form von Gerechtigkeit herzustellen. Im „Kampf gegen Rechts“ soll weiterhin manifestiert werden, dass alle Deutschen nach wie vor ein Tätervolk sind und sich dieser Erbschuld niemals entledigen dürfen. Auch nicht in der vierten Generation. Zu welchem Irrsinn diese Doktrin führt zeigt auf, dass jetzt der nächste über 90-Jährige vor Gericht gezerrt wird. Selbst dann, wenn er nicht einmal Parteimitglied war. Ach ja, das kann kein Kriterium sein, denn im Bundestag hatten sich nach Kriegsende mehr als 150 Parteimitglieder der Nationalsozialisten versammelt und die fanden sich in allen Parteien der jungen BRD als geachtete Mitglieder der Gesellschaft.

Ich erachte es als abscheulich, wenn jemand, der 75 Jahre lang ein untadeliges Leben geführt hat, für etwas vor Gericht gestellt wird, das er vor 75 Jahren begangen haben soll. Noch dazu unter Umständen, die heutzutage niemand mehr ehrlich beurteilen kann. Wie gesagt, außer vielleicht man ist in der DDR groß geworden. Wie leicht Jugendliche beeinflusst werden können, habe ich selbst erlebt. Ich war fünfzehn Jahre alt, als uns in der Schule vermittelt wurde, wir müssten unbedingt gegen die Notstandsgesetze demonstrieren. Obwohl wir faktisch keine Ahnung hatten, worum es da eigentlich wirklich geht, haben wir fröhlich die Straßenbahn sitzblockiert und Polizisten verhöhnt. Ho Chi Min skandiert, Che Guevara gehuldigt und die Mao-Bibel im Schulranzen gehabt.

Wie würden sich meine Schulkameraden wohl fühlen, wenn sie sich heute, „nur“ 52 Jahre später, dafür verantworten müssten? Wir haben nur Unfug gemacht, aber es waren zu viele, die damals ernsthafte Straftaten begangen haben. So, wie auch jetzt wieder ganze Straßenzüge verwüstet werden, um für „black lives matter“ zu „demonstrieren“. Aber was soll´s, es waren ja linke Straftaten. Ein Prozess gegen einen 93-Jährigen wegen etwas, das vor 75 Jahren stattgefunden hat, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Das ist pure Propaganda und hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.

Der Weg vom Don zur Isar“ – Ein beeindruckendes Zeitdokument

Um zu beleuchten, wie man zu Kriegsende in ein Wachbataillon des SD oder der SS abkommandiert wurde und wie man sich dabei fühlte, zumindest dieser, zitiere ich einen kurzen Ausschnitt aus dem Roman „Der Weg vom Don zur Isar“. Es ist die wahrheitsgemäße Schilderung des Lebens meines russischen Vaters von 1932 bis 1945. Der hier genannte Soldat Ernst Popp hat meinem Vater das Leben gerettet und war insgesamt ein beispielhaft guter Mensch. Obwohl er schon Jahre in der ganz normalen Wehrmacht gedient hatte, musste er gegen seinen Willen die SD-Uniform anlegen und Wachmann sein. Mein Vater hat ihm nach dem Krieg einen „Persilschein“ ausgestellt. Hier der Ausschnitt, eine Begebenheit in Prag im Frühjahr 1945:

„Gorew übernachtete auf einem der Betten im Schlafsaal, verabschiedete sich von den gastfreundlichen Menschen und ging in Richtung Bahnhof. Er musste fast die ganze Stadt durchqueren. In der Hauptstraße betrachtete er die Auslagen in Schaufenstern. In einer Glasvitrine sah er plötzlich die Spiegelung eines bekannten Gesichts, drehte sich ruckartig um und stand Ernst Popp gegenüber.

Beide waren von Wiedersehensfreude überwältigt. Ernst trug nicht mehr die frühere Wehrmachtsuniform, sondern dunkle SD-Uniform mit schwarzen Spiegeln. Er sah nicht gut aus, mit eingefallenen Gesichtszügen, dunklen Schatten unter matten Augen. – „Was ist mit Dir, Ernst? Du siehst aus wie ein Gespenst!“ - "Ach, Peter, alles Scheiße. Gehen wir in ein Café, dort können wir uns setzen. Ich möchte nicht hier auf der Straße stehen. Nur... Ich gehe nicht in einheimische Stuben. Dort behandeln sie die Leute in deutschen Uniformen als ob wir Aussätzige wären. Und meine Uniform insbesondere. Ich gehe jeden Tag um diese Zeit in ein deutsches Café, hier in der Nähe, und ich war gerade auf dem Weg dorthin. Aber dort heißt es 'Nur für Deutsche'... was tun wir?" - "Gehen wir in dein deutsches Café. Man wird mich nicht gleich als einen Nichtdeutschen erkennen. Und sollte mir jemand was anhaben wollen, kann ich mich als Deutscher ausweisen. Ich bin deutscher Reichsangestellter...“

In dem fast leeren, großen Servierraum nahmen sie Platz in einer abgelegenen Ecke, wo sie niemand hörte. Es gab zwar nur Ersatzkaffee, aber der war aromatisch und stark, und die Torte war köstlich! Die GFP-Gruppe (Geheime Feld Polizei) war aufgelöst worden, kurz nachdem Peter sie verlassen hatte. Die meisten Leute wurden den Fronteinheiten zugeteilt und Ernst wusste nichts von ihrem weiteren Schicksal. Er wusste nicht, warum er selbst in einer SD-Wachmannschaft landete. Er wurde einfach dorthin befohlen. Sein Dienst erfüllte ihn mit Grauen. - "Es ist furchtbar, die armen Menschen bewachen zu müssen, und ihnen nicht, in keiner Weise, irgendwie helfen zu können. Ich kann nicht schlafen, Albträume verfolgen mich, kaum dass ich die Augen schließe. Ich werde es nicht mehr lang aushalten können, ich gehe zugrunde..."

In dem Roman „Der Weg vom Don zur Isar“ finden sich viele Schilderungen der erlebten Wahrheit, wie in der oben zitierten Episode, weswegen bis zum Jahr 2009 niemand gewagt hat, diese Lebensgeschichte, dieses einmalige Zeitdokument, zu veröffentlichen, obwohl es bereits 1964 niedergeschrieben worden ist. Erst in meinem eigenen Verlag konnte es veröffentlicht werden. Es ist in zwei Bänden erhältlich im Buchhandel oder direkt zu bestellen beim Verlag hier. 

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