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Bundestag beschließt neues Maklergesetz – geht’s noch dümmer?

Von Peter Haisenko 

Wie soll man es nennen, wenn Gesetze erarbeitet, diskutiert und schließlich durchgesetzt werden, die keinerlei Wirkung haben? Idiotie oder vorsätzliche Veruntreuung von Arbeitskapazitäten? Das neubeschlossene Maklergesetz ist da ein treffliches Beispiel.

Seit 1. Juni 2015 gilt in Deutschland für die Vermittlung von Wohnraum das Bestellerprinzip: Wer bestellt, muss zahlen. Beauftragt also der Vermieter einen Makler für die Wohnungsvermittlung, so muss er ihn auch dafür bezahlen. Findet der Makler einen Interessenten, entstehen für diesen keine zusätzlichen Kosten. Auch im Nachhinein darf der Vermieter die Maklercourtage nicht vom Mieter zurückfordern oder anderweitig auf ihn umlegen. Die Höhe der Provision ist für Vermieter prinzipiell frei verhandelbar. In der Regel liegt sie aber zwischen 1,5 und 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Mieter ist die Provisionshöhe gesetzlich klar begrenzt: Sie darf nicht mehr als zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

So logisch das Bestellerprinzip auch erscheinen mag, es ist blanker Unsinn. Derselbe Unsinn, der vor einem Jahr bezüglich der Umlage der Grundsteuer auf Mieter veranstaltet worden ist. Darüber habe bereits hier berichtet: https://www.anderweltonline.com/wirtschaft/wirtschaft-2019/grundsteuer-nicht-mehr-zur-miete-wie-naiv-ist-spd-schneider/ Vermieter oder Verkäufer von Immobilien wollen oder „müssen“ Einnahmen in bestimmter Höhe erzielen. Dieses Geld kann nur vom Käufer oder Mieter kommen.

Nach fünf Jahren Bestellerprinzip für Mietvermittlungen und der geänderten Umlage für Grundsteuer muss festgestellt werden, dass es für Mieter keinerlei Entlastung gebracht hat. Die Mietkosten sind fröhlich weiter angestiegen, womit meine Analyse des letzten Jahres bestätigt ist. Wenn jetzt das zuständige Ministerium dasselbe Verfahren für den Verkauf von Immobilien anordnet, kann man nur vermuten, dass in diesem Ministerium keinerlei Lernfähigkeit vorhanden ist. Es kann aber auch sein, dass es sich hierbei wieder einmal um linkspopulistische Ideologie handelt, um bestimmte Wählergruppen zu bedienen. Dazu sollte man nicht vergessen, dass zuverlässige Makler für beide Seiten wertvolle Arbeit leisten.

Der qualifizierte Service eines Maklers muss bezahlt werden

Wenn sich ein Vermieter/Verkäufer die Mühe macht, ohne die Hilfe eines Maklers zum Abschluss zu kommen, dann hat der Mieter/Käufer Glück gehabt. Es fallen keine Maklergebühren an. Der Vermieter/Verkäufer verzichtet dann aber auf den Service des Maklers, der unter anderem auch Bonitätsprüfungen durchführt. Das Risiko des Vermieters/Verkäufers ist größer, ebenso wie das des Mieters/Käufers, denn der Makler prüft auch die Qualität des Angebots und haftet dafür. Für diesen qualifizierten Service müssen selbstverständlich Gebühren entrichtet werden. Die Frage aber muss lauten, ob sich etwas ändert, wenn die Zahlungspflicht von dem einen auf den anderen verschoben wird.

Wer eine Immobilie vermieten/verkaufen will, hat bestimmte Vorstellungen, wie hoch sein Ertrag sein soll. Eine eventuelle Maklergebühr ändert daran nichts. Wenn also eine Maklercourtage jetzt ganz oder teilweise vom Verkäufer/Vermieter bezahlt werden muss, dann wird dieser die Kosten in seine Kalkulation einrechnen. Der Verkaufspreis bzw. die Miete werden entsprechend höher angesetzt. Für Mieter/Käufer bleibt alles beim Alten. Selbst steuerlich ändert sich kaum etwas, denn sowohl Mieter/Käufer als auch Vermieter/Verkäufer können die Maklercourtage bei der Steuer geltend machen. Allerdings ist dabei der Staat der Verlierer, denn allgemein darf angenommen werden, dass Verkäufer/Vermieter einem höheren Steuersatz unterliegen und folglich die Steuerersparnis höher ausfällt als auf der anderen Seite.

Wie schon bei der Maklercourtage für Mietverhältnisse ist die jetzige Gesetzesänderung zum Verkauf von Immobilien purer Populismus. Seht her, die „Kleinen“ liegen uns am Herzen und wir tun etwas für euch! Dass das Ganze nichts anderes ist als eine Umverteilung von der linken in die rechte Tasche, habe ich bereits dargelegt. Dazu kommen allerdings nicht unerhebliche Kosten für die Umstellung auf die neue Gesetzeslage. Bewährte Programme müssen umgestellt werden und Mitarbeiter für die neue Lage geschult. Wer wird das bezahlen? Richtig, auch hierfür kann nur dem Käufer/Mieter in die Tasche gelangt werden, denn wer sonst soll dafür aufkommen? Jedenfalls solange wie Mietmarkt und Käufermarkt ein Mangelmarkt ist. Da gibt es zur Zeit keinen Wettbewerb, der die Preise drücken könnte.

Da muss man sich schon fragen, ob die „da oben“ nichts Wichtigeres zu tun haben, als sich an Gesetzen abzuarbeiten, die außer neuen Reibungspunkten absolut keine positiven Auswirkungen haben können. Aber die Propagandawirkung ist da – für alle, die nicht selbstständig denken können. Da ich bereits im Rahmen der Corona-Maßnahmen aufzeige, dass wir uns mitten im Faschismus befinden, stelle ich auch hierzu in den Raum, ob es nahe am Faschismus ist, Gesetze zu beschließen, die keinen anderen Sinn haben können, als die an der Macht zu erhalten, die schon an der Macht sind. So gesehen, ziehe ich zurück: Nein, es ist nicht dumm, es ist pure Propaganda!

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