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Wie unsere Volksvertreter irrsinnige Summen von Steuergeldern verschwenden

Von Hubert von Brunn

Es gibt Menschen, die lieben Zahlen. Ihnen erscheinen Ziffern und mathematische Gesetze zuverlässiger und aussagefähiger als Worte. 1 + 1 ergibt (bei normalen Rechenvorgängen) nun einmal 2 – darüber muss man nicht diskutieren. Ich gehöre erklärtermaßen nicht zur Spezies der Zahlenmenschen, doch manchmal komme auch ich mit meiner primären Ausrichtung auf die Sprache nicht umhin, Zahlen zur Kenntnis zu nehmen und ein wenig damit zu rechnen, weil es anders nicht möglich ist, bestimmte Sachverhalte nachvollziehbar zu erklären. Hier zwei Beispiele für unsägliche Geldverschwendung durch unsere Volksvertreter: 1. Das Festhalten am anachronistischen Berlin/Bonn-Gesetz und 2. die sehr realistische Aussicht, dass sich nach den Wahlen im nächsten Jahr 700, vielleicht sogar 750 Abgeordnete im Bundestag den Hintern platt drücken, dafür satte Diäten und Sonderzuwendungen kassieren und später märchenhafte Pensionen einstreichen.

Den ganzen Irrsinn der Regierungspendelei zwischen Bonn und Berlin hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks und gleichzeitig Sonderbeauftragte für den Berlin-Umzug kürzlich höchst persönlich vorgeführt. Der von ihr vorgelegte „Statusbericht zur Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes“ kommt zu dem Ergebnis, dass „sowohl die Effektivität, als auch die Effizienz der Zusammenarbeit“ unter der Teilung der Ministerien leidet. Und weiter: Die Funktionsfähigkeit der Bundesregierung wird „durch einen erheblichen Mehraufwand und damit auf Kosten der Effizienz aufrechterhalten“. Ein klares Eingeständnis für unsinnige Geldverschwendung. Der Clou dieses Vorgangs kommt aber noch: Am Morgen verkündete Frau Hendricks das Ergebnis ihrer Analyse den Berliner Ministerialen, knapp fünf Stunden und 480 Flugkilometer später durften sich dann die Bonner Kollegen die wortidentischen Ausführungen anhören. „Keine noch so aufwendige technische Unterstützung ersetzt die persönliche Anwesenheit“, kommentierte die Ministerin ihren Bonn-Trip. – Eine lächerliche Begründung für einen ganz und gar unnötigen Flug.

Teilung der Ministerien zwischen Berlin und Bonn: ineffizient und teuer

International operierende Konzerne, die großen Medienhäuser, ja selbst mittelständische Unternehmen nutzen die uns heute zur Verfügung stehende Kommunikations-Technologien und stimmen sich per Videokonferenzen zwischen den verschiedenen Standorten ab. Wo kämen sie hin, wenn die Leitenden Mitarbeiter ständig unterwegs wären zwischen Tokio, New York Frankfurt, Sydney…, weil ihre „persönliche Anwesenheit“ unabdingbar ist für den notwendigen Informationsaustausch? Eine absurde Vorstellung. Die knapp 20.000 Bundesbediensteten indes können ihre staatstragende Arbeit angeblich nur verrichten, wenn sie sich Aug in Aug gegenüber sitzen. Dafür steigen sie 20.700 Mal im Jahr (2015) in den Flieger und verballern Steuergelder in Millionenhöhe. Die Bundesregierung beziffert die teilungsbedingten Kosten (Reisekosten und teilungsbedingte Doppelfunktionen) mit rd. 7,6 Mio. Euro – nicht erfasst ist dabei der durch die Dienstreisen entstehende Ausfall von Arbeitszeiten. Laut Steuerzahlerbund schlägt die unsinnige Aufteilung der Ministerien zwischen Bonn und Berlin jedoch mit rd. 20 Mio. Euro/Jahr (!) zu Buche.

Die 1994 im Berlin/Bonn-Gesetz festgelegte Hälfte-Hälfte-Regelung wird schon seit 2008 nicht mehr eingehalten, inzwischen arbeiten bereits 64 Prozent der Bundesbediensteten in Berlin – Tendenz steigend. Angesichts dieses nicht aufzuhaltenden „Rutschbahneffekts in Richtung Berlin“ konstatiert der CDU-Politiker Kai Wegner: „Die Planung eines geordneten Umzugs ist das Gebot der Stunde.“ Noch deutlicher wird der Chef des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, indem er fordert: „Schluss mit dem teuren Luxus. Das Gesetz gehört abgeschafft, am besten noch vor der kommenden Bundestagswahl.“

Über 450 Mio. Euro im Jahr für ein Monsterparlament?

Eine andere Zahl, die mir in den letzten Tagen sauer aufgestoßen ist: 750! So viele Abgeordnete könnten sich nach der Bundestagswahl im Parlament tummeln, wenn mit AfD und FDP zwei weitere Parteien in den Bundestag einziehen. Um den Wählerwillen möglichst gerecht mit der Sitzverteilung im Parlament abzubilden, ist in unserem Wahlrecht ein kompliziertes Verrechnungs-System von Direkt-, Überhang- und Ausgleichsmandaten vorgesehen.

Wenn nun sechs Parteien die Fünf-Prozent-Hürde nehmen und in den Bundestag einziehen – und davon ist derzeit mit ziemlicher Sicherheit auszugehen – dann wird es noch viel mehr Überhang- und Ausgleichsmandate geben, als das bisher der Fall ist. Schon jetzt sitzen mit 630 Mandatsträgern 32 mehr Abgeordnete im Bundestag, als die vom Gesetz vorgesehenen 598. Allein diese Zahl ist schon irrsinnig genug. Wozu braucht ein 80-Millionen-Volk eine solche Schar von Parlamentariern? (Die USA begnügen sich mit 435 Abgeordneten – für 318 Millionen Einwohner!) Schon jetzt kostet uns dieses aufgeblähte Parlament mit unzähligen namenlosen Hinterbänklern laut Steuerzahlerbund 408 Mio. Euro im Jahr. Was für eine wahnsinnige Summe! Für den Fall, dass die Zahl der Abgeordneten im nächsten Bundestag „nur“ auf 700 steigt, muss der Steuerzahler weitere 45 Mio. Euro/Jahr für die Alimentation seiner Volksvertreter hinblättern. Was für eine unsägliche Geldverschwendung.

Allen Fraktionschefs der derzeit im Bundestag vertretenen vier Parteien ist dieses Problem bekannt. Längst hätten sie sich damit konstruktiv auseinandersetzen und eine Änderung des Wahlrechts erarbeiten müssen, die auch vom Verfassungsgericht akzeptiert worden wäre. Weil aber jede Fraktion in erster Linie daran interessiert ist, ihre Pfründe zu sichern, ist man nur halbherzig an die Sache herangegangen und die dringend nötige Wahlrechtsreform ist nicht zustande gekommen, weil das Verfassungsgericht zweimal „Nein“ gesagt hat. Nachdem CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder das heikle Thema nun wieder losgetreten hatte, mehren sich warnende Stimmen aus allen Parteien – selbst aus der Union. So der CDU-Mann Christian von Stetten, der feststellt: „Ein Bundestag mit bis zu 750 Abgeordneten behindert die Parlamentsarbeit, ist dem Steuerzahler nicht zuzumuten“. Bleibt auch hier nur ein Fazit: ineffizient und teuer.

Mit den eingesparten Millionen die Kinderbetreuung sichern

Wenn unsere Volksvertreter es tatsächlich noch bis zum September 2017 schaffen sollten, eine verfassungskonforme Wahlrechtsreform hinzukriegen, dann aber bitte nicht wieder halbherzig wie jetzt Kauderts Vorschlag, die Sitze im Bundestag auf „ungefähr 630“ zu begrenzen. Nein! Wenn, dann richtig! Ungefähr 400 Parlamentarier wären bei weitem ausreichend. Wenn die eine seriöse und engagierte politische Arbeit machen, wird unsere Demokratie keinen Schaden erleiden. Im Gegenteil: Hunderte von Millionen Euro Steuergelder könnten dort eingespart und satt dessen sinnvoll und zum Wohle des Volkes eingesetzt werden.

Stellen wir den beiden genannten Beispielen für irrsinnige Geldverschwendung nur einmal das gestern vom BGH erlassene Grundsatzurteil gegenüber, das besagt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihre Kommune keinen adäquaten Kita-Platz bereitstellt. Ein absolut familienfreundliches Urteil, das gewiss viele junge Paare ermuntern wird, für Nachwuchs zu sorgen, weil sich die mitunter schwer zu treffende Entscheidung: ‚Kinder oder Beruf?’ dann so nicht mehr stellt. Umgekehrt erklingt jetzt schon aus den Rathäusern der Städte und Gemeinden das große Wehklagen: „Wir haben kein Geld. Wie sollen wir das leisten.“ – Ganz einfach: Die Ministerien werden komplett nach Berlin geholt, damit der ineffiziente und teure Pendelverkehr aufhört und das Parlament beschließt eine verfassungskonforme Änderung des Wahlrechts und beschränkt die Sitze im Bundestag auf etwa 400. Von den vielen, vielen eingesparten Millionen geht dann eine bestimmte Summe nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die Kommunen. Zweckgebunden für Bau und Unterhalt von Kitas sowie für Ausbildung und ordentliche Entlohnung des Erziehungs-Personals. Das wäre doch wirklich einmal ein Akt echter Sozialpolitik. – Und es gibt noch jede Menge andere Projekte, bei denen das Geld wesentlich sinnvoller angelegt wäre.

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