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Was heißt Rechtsstaat und hat es einen solchen je gegeben?

Ein Essay von Peter Haisenko und Hubert von Brunn

In der Diskussion darüber, ob die DDR ein Unrechtsstaat war, werden die unmöglichsten sprachlichen Verwindungen und juristische Spitzfindigkeiten bemüht, um das Gegenteil zu beweisen bzw. dem Offensichtlichen eine Form zu geben, die auch von Altkadern akzeptiert werden kann. Von diesen wird immer wieder als relativierendes Argument vorgebracht, dass anderswo auch Unrecht praktiziert wurde und wird. Das ist nicht von der Hand zu weisen, ändert aber nichts an der Beurteilung des Status’ der DDR als Diktatur und Unrechtsstaat. Dennoch wollen wir uns einmal etwas intensiver mit dieser Argumentation befassen, nicht um ideologischer Schönfärberei das Wort zu reden, sondern um diese Diskussion auf eine andere Ebene zu bringen. Also stellen wir die ketzerische Frage: Gibt es irgendwo auf der Welt einen lupenreinen Rechtsstaat und hat es einen solchen je gegeben?

Welches sind die Wesensmerkmale, die einen Rechtsstaat von einem Unrechtsstaat unterscheiden, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Staat als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Nehmen wir als Beispiel, das sich geradezu aufdrängt, die ehemalige DDR. Zweifellos gab es dort weite Bereiche, in denen auf der Grundlage der geltenden Gesetzte sauber und ordentlich Recht gesprochen wurde: z.B. im Verkehrsrecht, bei Kleinkriminellen und Schwerverbrechern. Gleichzeitig aber gab es eine Vielzahl von (Un-)Rechtsverfahren, bei denen durch Eingriffe „von Oben“ bzw. durch Willkür und Bedrohungsszenarien Recht ignoriert, gebeugt und gebrochen wurde. Wir halten es für unzulässig, diesbezüglich eine qualitative Schwelle oder einen quantitativen Prozentsatz zu definieren, ab wann ein Staat als Unrechtsstaat zu bezeichnen ist. In dieser Frage kann nur mit Absolutheit geurteilt werden, was zu der klaren und nicht zu relativierenden Feststellung führt: In einem Rechtsstaat gilt „gleiches Recht für Alle“ und „die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Begangenes Unrecht rechtfertig kein neues an anderem Ort

Ausgehend von dieser Feststellung ist zu hinterfragen, inwieweit ein Rechtssystem mit den in seiner Rechtsprechung anzuwendenden Gesetzen überhaupt rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt. Die Scharia ist in gewisser Weise auch ein Rechtssystem, eines, dem wohl kaum jemand geneigt ist, Rechtsstaatlichkeit zuzubilligen. Es genügt also nicht, wenn in einem Staat alles nach Recht und Gesetz abläuft, um ihn schon als Rechtsstaat zu bezeichnen. Konsequent zu Ende gedacht heißt das, dass dort, wo auch nur ein Gesetz die Menschenrechte missachtet oder der Würde des Menschen nicht gerecht wird, eine wirkliche Rechtsstaatlichkeit nicht gegeben ist. Hier drängt sich die nächste Frage auf: Kann ein Staat als Rechtsstaat bezeichnet werden, in dem gesetzlich geregelt ist, über welche Themen ergebnisoffen diskutiert werden darf und welche mit einem Tabu belegt sind, wo es sogar unter Strafe steht, zu bestimmten Themen kritische Fragen zu stellen? Aus gutem Grunde verzichten wir auf eine dezidierte Antwort hierzu und verweisen lediglich auf § 130 StGB (Volksverhetzung) – was ja auch schon eine Antwort ist.

Ein Unrechtsstaat kann nicht dadurch zu einem Rechtsstaat hochstilisiert werden, indem angeführt wird, dass an anderen Orten auch Unrecht begangen wird. Diese Argumentationslinie würde zwangsweise zu einer Eskalation des Unrechts führen, denn mit jedem weiteren Unrecht an anderem Ort ließe sich ein neues Unrecht begründen. Ganz aktuell wird dieses Prinzip in selektiver Manier angewendet, indem Russland als „Aggressor“ verurteilt, jeglicher Hinweis auf vergleichbares oder noch wesentlich schlimmeres Vorgehen der USA als unzulässig und nicht entlastend abgelehnt wird. Diese im Prinzip richtige Argumentation darf aber nicht davon abhalten, alle Unrechtstaten zu verurteilen und zu ahnden, gleichgültig, von wem Unrecht begangen worden ist. Genau das aber wird andauernd und seit ewigen Zeiten so nicht gehandhabt.

Schwellenmäßige Qualifizierung ist nicht zulässig

Doch nun zu konkreten Betrachtungen, ob es nach oben definierten Maßstäben überhaupt irgendwo einen Rechtsstaat gegeben hat oder gibt. Wir erachten es hierzu nicht als notwendig, in vollem Umfang alle Ungereimtheiten eines Staats im Umgang mit seinen Bürgern aufzuzählen, weil bereits ein Kriterium ausreicht, den rechtsstaatlichen Anspruch eines Landes zu verwerfen. Wie bereits gesagt, darf es keine schwellenmäßige Qualifizierung geben. Ein bisschen Rechtsstaat oder Unrechtsstaat gibt es genauso wenig wie ein bisschen schwanger.

Einige Staaten machen es leicht, sie ohne Wenn und Aber in die Reihe der Unrechtsstaaten zu stellen: Alle Systeme, deren Gesetze vorsehen, die freie Meinungsäußerung oder die Ausübung einer Religion mit zum Teil drakonischen Strafen zu belegen und die den Grundsatz der Rechtsgleichheit missachten. Dabei dürfen nicht nur die „üblichen Verdächtigen“ genannt werden, wie Nordkorea, China oder Iran. Die gesamte arabische Halbinsel inklusive Israel gehört ebenso dazu wie ein Großteil der Länder Afrikas. In der jüngeren Vergangenheit kann jeder Staat genannt werden, der in seinem Namen das Adjektiv „demokratisch“ geführt hat – eben auch die DDR.

Grenzbereiche der Rechtsstaatlichkeit

Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind zwei Paar Stiefel – das weiß jeder, der schon mal vor Gericht war. Aber wenn es, um Recht zu bekommen, davon abhängt, wie viel Geld der Rechtssuchende zur Verfügung hat, gerät das Prinzip „gleiches Recht für Alle“ doch arg ins Wanken. Wer sich die besten Anwälte leisten kann und einen „langen Atem“ hat, kommt in aller Regel besser weg, als jemand, der weniger begütert ist oder ein Habenichts, der aus finanziellen Gründen von vorn herein auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet – obwohl er im Recht ist. Urteilt man hier konsequent, kann praktisch kein Staat westlicher Prägung den Status eines Rechtsstaats für sich in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt letztlich für ganz Afrika und Südamerika und streng genommen gibt es allein nach dieser Definition überhaupt keinen Rechtsstaat. Aber so einfach wollen wir es uns nicht machen, denn dieses Kriterium ist, wie gesagt, grenzwertig.

Ein weiterer Bereich, in dem die Rechtsstaatlichkeit zunehmend an ihre Grenzen stößt, ist der Luftverkehr. Seit den 1970er Jahren haben sich Flughäfen und die Bewegungsmöglichkeiten der Passagiere dort immer weiter von dem entfernt, was man freiheitlich nennen könnte. Spätestens nach dem 11. September 2001 gilt sowohl für Passagiere als auch für die Crews die Unschuldsvermutung nicht mehr. Das aber ist eine wesentliche Grundlage eines jeden Rechtsstaats. Jeder, der sein Grundrecht auf freie Bewegung wahrnehmen will, um per Flugzeug von A nach B zu gelangen, muss sich in dem Moment, da er den Flughafen betritt, wie ein Schwerverbrecher behandeln lassen und darf seine Menschenwürde bereits am Check-in-Schalter abgeben. Eine falsches Wort im falschen Moment an der falschen Stelle kann dazu führen, dass man seinen Flug nicht antreten kann, schlimmstenfalls auf unbestimmte Zeit seine Freiheit einbüßt. Die Entscheidung darüber obliegt einem „ausführenden Organ“ – meist in Uniform –, das unter normalen Umständen keinerlei Befähigung hat, eine solche Entscheidung unter rechtsstaatlichen Bedingungen zu treffen.

Wozu Geheimhaltung, wenn alles rechtens ist?

Ein Staat, der geheime Akten vernichtet, wenn die Gefahr der Veröffentlichung droht, kann kein Rechtsstaat sein. Im Hinblick auf die DDR und die Aufarbeitung der Stasi-Akten, wird es zu dieser Feststellung kaum Einwände geben. Im Verlauf des NSU-Prozesses in München ist jedoch bekannt geworden, dass genau das in Thüringen, das seit 25 Jahren zur BRD gehört, vom dortigen Verfassungsschutz genauso gehandhabt worden ist – und nicht nur dort. Da mag man grobe Fahrlässigkeit und menschliches Versagen unterstellen, was schlimm genug ist. Falls diese Aktenvernichtungen jedoch vorsätzlich und mit System geschehen sind, kommt man nicht umhin, diesbezüglich auch die BRD als einen Unrechtsstaat zu bezeichnen. Die Handelnden waren schließlich Beamte – Diener des Staates. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage: Kann ein Staat, der Aktionen oder politische Abläufe, geplant und durchgeführt im Auftrag der Regierung, ein Rechtsstaat sein, wenn er Teile davon für geheim oder sogar streng geheim erklärt? Auch wenn alle Staaten das mehr oder weniger oft tun, rechtfertigt das noch lange nicht das Vorgehen, denn warum hält ein Staat überhaupt etwas geheim vor seinen Bürgern, seinem „Souverän“?

Hier sind wir an einem äußerst heiklen Punkt angelangt. Immer, wenn etwas geheim gehalten wird, sind sich die Akteure bewusst, dass sie etwas tun, das in irgendeiner Weise nicht in Ordnung, möglicherweise strafbar ist. Als Ausnahmen mögen hier ermittlungstechnische Gründe bei der Verfolgung von Straftätern gelten. Grundsätzlich aber ist Geheimhaltung von staatlicher Seite nicht notwendig, solange die Vorgehensweise mit Recht, Ordnung und Moral konform geht. Nur wenn mit „offenen Karten“ gespielt wird, können Ergebnisse erzielt werden, bei denen niemand unbillig/unrechtmäßig übervorteilt wird, und nur diese Art des Spiels kann zu einem mehrheitlichen Konsens in der Bevölkerung und damit zu dauerhaft friedlichen Lösungen führen. Der Eindruck, belogen oder immer nur scheibchenweise über bestimmte Vorgänge informiert zu werden, erzeugt Unmut, Unmut erzeugt Widerstand, Widerstand erzeugt Unfrieden. Allein angesichts der weltweit verbreiteten Unsitte der Geheimhaltung mit dem einen Ziel, das Volk, den „Souverän“, unwissend zu halten, sind erhebliche Zweifel angebracht, ob es überhaupt irgendwo auf der Welt einen Rechtsstaat gibt.

Systematische Aushöhlung der Bürgerrechte

Der Anschlag in New York am 11. September 2001 hat die Welt erschüttert. Von der Öffentlichkeit hierzulande eher unbemerkt blieb, wie sich danach die Rechtslage – speziell in den USA und Großbritannien – verändert hat. Mit ungeheurer Geschwindigkeit sind essentielle Bürgerrechte geschleift worden. Ja, es wurden sogar – wiederum geheime – „Presidential Orders“ unterzeichnet, die qua Verfassung der USA verboten sind. Hierbei handelt es sich um die generelle Ausspähung der US-Bürger. Hinzu kam in den USA der „Patriot Act“, der in Großbritannien sein Äquivalent bekam. Ein Instrument, das keines demokratischen Rechtsstaats würdig ist, denn jeder, ausnahmslos jeder kann unter dem Verdacht er plane einen „terroristischen Akt“, verhaftet werden. Wohlgemerkt, es reicht der Verdacht, der nicht begründet werden muss. Der Delinquent hat in diesem Fall nicht einmal das Recht auf einen Telefonanruf, und ein rechtsstaatliches Verfahren zur Überprüfung der Vorwürfe wird ihm verweigert. Er wird schlicht aus dem Verkehr gezogen, und niemand weiß, was mit ihm geschehen ist oder geschehen wird. Der Öffentlichkeit ist es nicht gestattet, Informationen über diese Vorgänge einzufordern. Alle Staaten des ehemaligen Ostblocks sind unter anderem deswegen richtigerweise zu Unrechtsstaaten erklärt worden, weil genau diese Art mit seinen Bürgern umzugehen, kein rechtsstaatliches Verhalten sein kann.

Nichts wird uns dazu bewegen können, der DDR den Status eines Rechtsstaates zuzubilligen. Auch nicht die von DDR-Altkadern eingebrachten Relativierungen, dass es anderswo nicht besser war oder ist. Leider müssen wir aber auch feststellen, dass sich die westliche Welt seit dem Zerfall des Ostblocks in eine Richtung entwickelt hat, die den Zuständen in der ehemaligen DDR immer ähnlicher wird, sie in mancher Hinsicht sogar übertrifft. Die Datensammlung des US-Geheimdienstes NSA über intimste Details aller Menschen auf der Welt hat ein bedrohliches Ausmaß erreicht, von dem die Stasi der DDR nur träumen konnte. Nahezu lückenlose Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Verbindung mit Gesichtserkennungssoftware und Bewegungsprofile aus Handy-Daten lassen kaum noch eine unkontrollierte Bewegung außerhalb der eigenen Wohnung zu. Aber auch dort wird sukzessive Elektronik installiert, die diesem Raum die unkontrollierte Intimität raubt.

Big Brother is Watching You – immerzu und überall

Fernsehgeräte und PCs sind mit Kameras ausgestattet und mit dem Internet verbunden, was dem Verbraucher als technischer Fortschritt und Bereicherung des Komforts verkauft wird. Kontoführung und akribische Datenkontrolle über den persönlichen Verbrauch per Handy-App wird groß beworben und als Verbesserung der persönlichen Lebensqualität gepriesen. Was dabei tunlichst verschwiegen wird: Alles, was über Telefon oder Internet läuft, ist letztlich öffentlich und landet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den gigantischen Speichern der Geheimdienste. Ganz zu schweigen davon, dass private Großkonzerne diese Daten mit Selbstverständlichkeit abgreifen und für gezielte Werbung und akribische Käuferprofile missbrauchen. Wer ein Fernsehgerät, einen PC oder andere Geräte mit eingebauter Kamera benutzt, die am Internet angeschlossen sind, kann nicht einmal sicher sein, dass niemand beobachtet, wie er in der vermeintlichen Unversehrtheit seiner Wohnung in der Nase bohrt.

Die Überwachung bis in intimste Bereiche ist weit fortgeschritten und geschieht fast automatisch. Die Unschuldsvermutung ist weitgehend aufgehoben. Da kann man beinahe Verständnis dafür aufbringen, dass sich manch einer danach sehnt, die Zustände in der DDR zu revitalisieren. Damals gab es immerhin noch eine gewisse Chance, den Stasi-Spitzel zu erkennen und ihm auszuweichen. Die Überwachung jenes Unrechtsstaats hatte wenigstens manchmal Gesichter. Heutzutage geschieht die Bespitzelung anonym und flächendeckend und niemand kann sich dagegen wehren – es sei denn, er enthält sich jeglichen Gebrauchs moderner Technik. Das ist aber für die meisten Menschen schon berufsbedingt gar nicht möglich. Man bedenke, dass ein modernes „Smartphone“ nur noch mit einer Axt wirklich ausgeschaltet werden kann. Solange es Strom hat, kann mit (heimlich) aufgespielter Software jedes Gespräch in der Umgebung abgehört werden.

George Orwell’s „Big Brother“ ist längst Realität geworden und zwar in einer Dimension, wie es sich der Autor nie hätte vorstellen können. Bis jetzt werden die elektronisch gesammelten Daten zwar noch nicht universell gegen Bürger eingesetzt, zur Steuerung von Konsumverhalten allerdings schon. Von da an ist es in unserer „schönen neuen Welt“ nur noch ein kleiner Schritt, um diese Daten in Stasi-Manier zu verwenden, „Abweichler“ als „Terroristen“ zu „identifizieren“ und nach einem dem „Patriot Act“ ähnlichen Gesetz aus dem Verkehr zu ziehen. Die gerade veröffentlichten Richtlinien der US-Psychologen über die neueste Definition von Geisteskrankheiten zeigt, wohin die Richtung geht: Jeder, von Kindesbeinen bis zum Greisenalter, wird als „geisteskrank“ definiert, zur Zwangsmedikation freigegeben, der offensiv eine Meinung vertritt, die von dem abweicht, was „von Oben“ als „Mehrheitsmeinung“ angesehen/angeordnet worden ist.

Ein Rechtsstaat muss dieser Entwicklung Einhalt gebieten

Ein Staat, der derartige Entwicklungen zulässt und sie nicht im Gegenteil mit geeigneten Gesetzen massiv einschränkt, kann nicht guten Gewissens als Rechtsstaat bezeichnet werden. Irgendwann wird er ein griffiges Argument erfinden – z.B. „Kampf gegen den Terror“ – um genau das zu tun, was der ehemaligen DDR zu Recht vorgeworfen wird. Der Unterschied wird allerdings sein, dass es aus diesen Systemen mit modernster Technik praktisch kein Entkommen mehr gibt. Totalitärer geht’s nicht, und deswegen müssen wir zu dem Schluss kommen: Es gibt und gab nie einen Staat, den man vorbehaltlos „Rechtsstaat“ nennen könnte – und die Zukunft bewegt sich immer weiter fort davon, wenn wir dem nicht Einhalt gebieten, so, wie es die Bürger der DDR vor 25 Jahren getan haben.



Zu diesem Thema empfehlen wir das Buch „Wundersame DDR“. In episodenhaften Erzählungen berichtet eine deutsche Diplomatengattin, wie sie das Leben in der DDR empfunden hat. Wohlgemerkt aus der sicheren Position des diplomatischen Schutzes und damit der garantierten Straffreiheit. Dieser Status hat es nicht nur erlaubt, sich über Gesetze und Vorschriften hinwegzusetzen, sondern auch in besonders klarer Weise zu beobachten, welchen Auswüchsen eine Gesellschaft ausgesetzt ist, die stets mit unkalkulierbaren oder willkürlichen Rechtsauslegungen leben muss. Nicht nur „erleuchtend“ für manchen „Altkader“ ist dieses Buch eine Offenbarung in unterhaltsamer Form gerade für die junge Generation, für die die DDR nur noch ein Schatten aus der Vergangenheit ist. Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag hier.

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