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Ein Lehrstück westlicher Doppelmoral: Hilfsgüter für die Ukraine = böse, Bomben auf Syrien = gut!

Von Peter Haisenko 

Zwei Meldungen am Freitag den 22. August werden ganz verschieden behandelt: Russland bringt Hilfsgüter nach Lugansk – das wird einhellig als Aggression bewertet, von manchen Scharfmachern sogar als möglicher Kriegsgrund hochstilisiert. Der US-Kongress beschließt IS-Kämpfer innerhalb Syriens zu bombardieren – das wird nicht kommentiert. Die Lieferung von Hilfsgütern wird als invasive Grenzverletzung dargestellt, das geplante Eindringen von US-Kampfflugzeugen in den syrischen Luftraum bleibt unbeanstandet. Eine Doppelmoral, die kaum nachzuvollziehen ist.

Deutlicher kann es eigentlich nicht werden, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Russland stellt einen Hilfskonvoi mit 280 LKW um die notleidende Bevölkerung der Ost-Ukraine mit dem Nötigsten zu versorgen, die ukrainische Regierung will das verhindern. Eine Woche lang haben ukrainische Zöllner den russischen Hilfskonvoi peinlichst untersucht, nichts Verdächtiges gefunden, aber dennoch die Einreise verweigert. Russland hat dann entschieden, dass Hilfe für Notleidende wichtiger ist als politisches Gerangel und den Konvoi ohne Genehmigung der ukrainischen Regierung zum Grenzübertritt aufgefordert. Diese humanitäre Entscheidung wird als aggressiver Akt bezeichnet, völkerrechtswidrig und der Sprecher der ukrainischen Regierung versteigt sich zu der Aussage, das wäre eine Invasion. Der NATO-Generalsekretär Rasmussen bläst ins gleiche Horn.

Syrien sucht Hilfe – unter Wahrung seiner Souveränität

Am selben Tag beschließt der US-Kongress, Kämpfer der IS nicht nur im Irak mit Kampfflugzeugen anzugreifen, sondern auch auf syrischem Staatsgebiet. Dieser Beschluss geht in keiner Weise darauf ein, dass vorab das Einverständnis der syrischen Regierung eingeholt werden soll. Zwar hat die Regierung Assad Bereitschaft signalisiert, im Kampf gegen die Mörderbanden der IS ausländische Unterstützung – auch die der USA und Großbritanniens – anzunehmen. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass sich Damaskus das alleinige Entscheidungsrecht vorbehält, was, wann, wo auf syrischem Boden geschieht. Von einer solch klaren Vereinbarung war in diesem Zusammenhang bisher keine Rede. Vielmehr beschließen die USA eigenmächtig, Kampfhandlungen innerhalb eines fremden Staats durchzuführen, ohne irgendeine Legitimation. Nun könnte man sagen, dass es eine Art „Gewohnheitsrecht“ der USA sei, als „Weltpolizei“ aufzutreten. Seit Jahren ermorden US-Kampfdrohnen tausende Menschen auf fremdem Staatsgebiet, und die Welt sieht schweigend zu. Dass es sich hierbei zweifellos um flagrante Völkerrechtsverletzungen handelt, wird nicht einmal angesprochen.

Syrien – oder was davon übrig geblieben ist – ist offensichtlich zu „Freiwild“ erklärt worden, obwohl Syrien nach wie vor Mitgliedsstaat der UN ist. Jedem der 193 Mitglieder der UN steht der Schutz der Unverletzlichkeit seiner Grenzen zu. Das gilt auch für den Luftraum. Wenn also die USA Luftangriffe auf Ziele in Syrien fliegen wollen, dann müssen sie vorher die Zustimmung der Regierung Assad einholen. Alles andere ist ein kriegerischer Akt, der mit Sanktionen bestraft werden müsste. Aber wen interessiert´s, wenn es um den „Verbrecherstaat“ Syrien geht? Offensichtlich weder die USA, noch die UN und schon gar nicht die „vierte Gewalt“, die Systemmedien.

Wird „Erzfeind“ Assad jetzt zum „Verbündeten“?

Sowohl für Syrien als auch für die USA ist das eine schwierige Situation. Obwohl Syrien froh sein kann, wenn es Hilfe gegen „Rebellen“ jeder Art erhält, muss Damaskus auch in diesem Fall Garantien haben, und deswegen ist es unbedingt notwendig, dass sich die USA vor solchen Luftangriffen peinlich genau mit der Regierung Assad abstimmen über Umfang und Operationsgebiete. Die USA auf der anderen Seite müssen eine radikale Kehrtwende machen, indem sie mit dem Staat zusammenarbeiten, den sie bislang mit allen schmutzigen Tricks zu Fall bringen wollten. Wie kann man das der eigenen Bevölkerung verkaufen? Offensichtlich gar nicht. So handeln die USA in gewohnter Weise im Vertrauen darauf, dass die Weltöffentlichkeit wieder einmal darauf verzichtet, ihr völkerrechtswidriges Vorgehen an den Pranger zu stellen.

Die Gefahr von Kollateralschäden „aus Versehen“

Was kann Syrien tun? Die eigene Luftwaffe wird amerikanische Flugzeuge nicht angreifen, denn das wäre DER Grund für die USA, Syrien doch noch mit Krieg zu überziehen. Wie üblich würden die USA vollkommen ignorieren, dass sie selbst als erste fremdes Territorium verletzt haben. Es wäre der nächste „gerechte Krieg“. Syrien kann die US-Angriffe auf IS-Kämpfer im Lande solange einfach tolerieren, wie auch wirklich nur das passiert. Was aber, wenn der US-Luftwaffe ähnliche und natürlich völlig unbeabsichtigte „Fehler“ unterlaufen, wie in Belgrad, als „aus Versehen“ die chinesische Botschaft getroffen wurde? Was, wenn „aus Versehen“ der Regierungssitz Assads getroffen wird?

Genau darum geht es hier. Wenn die USA innerhalb Syriens Kampfflugzeuge einsetzen wollen, dann muss durch internationale Kontrolle sichergestellt sein, dass keine weiteren Kollateralschäden „aus Versehen“ Syrien weiter zerstören. Syrien muss von der internationalen Gemeinschaft rehabilitiert werden. Es muss anerkannt werden, dass es Assad gelungen ist, wenigstens einen Teil seines Landes vor dem Absturz ins unkontrollierbare Chaos zu bewahren. Dass er momentan der einzige ist, der den IS-Leuten Grenzen setzen kann und somit die Hilfe der internationalen Gemeinschaft verdient hat. Unkontrollierte und damit völkerrechtswidrige Eingriffe auf syrischem Staatsgebiet dürfen nicht stattfinden.

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